



Ein Artikel in der umwelt-medizin-gesellschaft Zeitschrift Heft 1/2003 mag diesen Begriff der „Richterlichen Unabhängigkeit“ anschaulich erklären:
Ein Richter am Amtsgericht im hessischen Idstein hat einer Angeklagten eine „unbefleckte Empfängnis“ bescheinigt. Die von ihrem früheren Ehegatten in einem Unterhaltsstreit angeklagte Frau müsse vom Küssen mit einem Fremden schwanger geworden sein, urteilte der Richter… Das Gericht bestätigte auf Anfrage, dass der Richter ohne medizinisches Gutachten und „nur auf seinen eigenen Sachverstand gestützt“ die ungewöhnliche Entscheidung zu Gunsten der Angeklagten fällte… Pech für den Kläger: Im Falle einer unbefleckten Empfängnis kann der leibliche Vater nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden (Kölner Morgen, 6.9.2000).
gelesen in: umwelt-medizin-gesellschaft Zeitschrift 1/2003
nachgefragt am 8.2.2003 beim Amtsgericht Idstein
mitgeteiltes Aktenzeichen: 10 Js 5933.5/98 m 2 Ds