Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Verfasst: Do 5. Dez 2019, 02:16
Hallo,
ganz kurz ein Abriss meiner Begleitumstände bzw. meines bisherigen Verlaufs, damit ihr den anstehenden Termin besser einordnen könnt:
- seit über 2.5 Jahren krank wegen Burnout, schwerer Depression, Posttraumatischer Belastungsstörung, Angstzuständen etc.
- von Nov 2018 - Jan 2019 war ich bereits zur Reha
- Krankengeld lief im Dezember 2018 aus, während Reha Übergangsgeld erhalten, seit Januar 2019 ALG 1
- AfA forderte mich vor einigen Monaten auf, einen erneuten Rehaantrag zu stellen (war nur so ein Formblatt von der AfA selbst)
--> nun Einladung vom ÄD der Rentenversicherung, der wohl prüfen will, ob tatsächlich eine erneute Reha innerhalb nur eines Jahres notwendig ist
Meine Fragen: welche möglichen Szenarien ergeben sich?
Wenn der ÄD meint, eine erneute Reha sei nicht notwendig (was ich vermute, gerade weil die letzte gerade mal ein Jahr her ist) - führt dann die Ablehnung dieser Reha seitens des ÄD zu dieser Umdeutung in einen EM-Rentenantrag?
Die Frage stellt sich mir deshalb, weil das ALG 1 im Januar ebenfalls ausläuft und ich keinen Anspruch auf H4 hätte. Arbeitsfähig bin ich (noch) nicht , aber perspektivisch denke, hoffe ich natürlich, dass ich wieder fit und gesund werde. Brauche halt noch etwas Zeit...
Wegen des baldigen Auslaufens des ALG 1 muss ich halt überlegen, ob ich den EM-Rentenantrag jetzt selbst schon stelle oder ob ich den ÄD-Termin einfach abwarten soll, weil im Falle einer Ablehnung sowieso die Umdeutung in einen Rentenantrag stattfinden würde?
Also, findet diese Umdeutung in einen EM-Rentenantrag sozusagen immer automatisch statt? Oder sollte ich doch schon selbst etwas auf den Weg bringen?
Danke euch
ganz kurz ein Abriss meiner Begleitumstände bzw. meines bisherigen Verlaufs, damit ihr den anstehenden Termin besser einordnen könnt:
- seit über 2.5 Jahren krank wegen Burnout, schwerer Depression, Posttraumatischer Belastungsstörung, Angstzuständen etc.
- von Nov 2018 - Jan 2019 war ich bereits zur Reha
- Krankengeld lief im Dezember 2018 aus, während Reha Übergangsgeld erhalten, seit Januar 2019 ALG 1
- AfA forderte mich vor einigen Monaten auf, einen erneuten Rehaantrag zu stellen (war nur so ein Formblatt von der AfA selbst)
--> nun Einladung vom ÄD der Rentenversicherung, der wohl prüfen will, ob tatsächlich eine erneute Reha innerhalb nur eines Jahres notwendig ist
Meine Fragen: welche möglichen Szenarien ergeben sich?
Wenn der ÄD meint, eine erneute Reha sei nicht notwendig (was ich vermute, gerade weil die letzte gerade mal ein Jahr her ist) - führt dann die Ablehnung dieser Reha seitens des ÄD zu dieser Umdeutung in einen EM-Rentenantrag?
Die Frage stellt sich mir deshalb, weil das ALG 1 im Januar ebenfalls ausläuft und ich keinen Anspruch auf H4 hätte. Arbeitsfähig bin ich (noch) nicht , aber perspektivisch denke, hoffe ich natürlich, dass ich wieder fit und gesund werde. Brauche halt noch etwas Zeit...
Wegen des baldigen Auslaufens des ALG 1 muss ich halt überlegen, ob ich den EM-Rentenantrag jetzt selbst schon stelle oder ob ich den ÄD-Termin einfach abwarten soll, weil im Falle einer Ablehnung sowieso die Umdeutung in einen Rentenantrag stattfinden würde?
Also, findet diese Umdeutung in einen EM-Rentenantrag sozusagen immer automatisch statt? Oder sollte ich doch schon selbst etwas auf den Weg bringen?
Danke euch