Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

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Karl-Friedlich
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Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

Ungelesener Beitrag von Karl-Friedlich » Di 5. Sep 2017, 19:41

Ein liebes Hallo in die Runde!

Nur durch Zufall Euer sehr informatives Forum gefunden und bräuchte leider bitte direkt in einem sehr dringendem Fall bitte Eure Hilfe. Ich hatte die Frage zuerst in einem anderen Forum eingestellt. Daher bei Erkennen bitte nicht wundern. Habe aber den Eindruck, dass ich mich hier wohler fühlen werde und hier auch besser aufgehoben bin.

Zur Frage: ich habe den Eindruck, dass sowohl das JobCenter, als auch der Landkreis mich aus dem Bezug hebeln wollen, um jeweils ihre Kosten zu sparen. Aktuell geht es um eine bereits erfolgte Amtsärztliche Begutachtung im Auftrage des JobCenter, die unangemeldet als Hausbesuch stattfand, und nach sehr dürftiger Befragung entschied: „Minimum 1 Jahr AU “.

Hierbei wurde wieder nicht beachtet, dass bei mir als Autistin eine Begutachtung barrierefrei zu gestalten ist. Letzter Hinweis hierzu ans JC: November 2016. Mir ist es nicht möglich, mein Gegenüber ohne Missverständnisse zu verstehen (wortwörtliches Sprachverständnis + Unfähigkeit Nonverbale Signale zu deuten) und daher auch nicht, entsprechend direkt im Gespräch adäquat zu reagieren und/oder nachzufragen. Insbesondere ist es mir auch nicht möglich, direkt im Gespräch umfassend zu antworten.

Diese Kommunikationsprobleme sind neben Reizüberflutung Autismus. Daher hat auch das BSG in einem Urteil anerkannt: „Dass die körperliche Untersuchung getrennt von der Befragung, die schriftlich zu erfolgen hat, stattfinden muss“. (BSG v. 14.11.2013 Az. B9SB5/13B ).

Ich mittlw. Ü50 / Diplom XY / Asperger Autistin / Gdb 80 / Tagesrythmus Verschiebung (Attest ab 14 h) / 2012 nach mehreren schweren Schicksalsschlägen in diesen LK gezogen /

2012: beim LK Eingliederungshilfen Behinderte dringend benötigte Arbeits- und Alltags-Assistenz / sowie Therapien und Hilfsmittel beantragt / mit Assistenz sehr gut Arbeitsfähig

2012: das JC mit Erstantrag ALG II informiert: barrierefreie Kommunikation und Begutachtung (ab 2013 mit BSG Urteil); mündliche Termine nur mit Dolmetscher / alle Unterlagen GdB u Attest Tagesrythmus Verschiebung rund 20 × hingeschickt.

Mitte 2014: musste ich Klage gegen LK erheben, da dieser mittels eines eiligst erstelltem Gegengutachten gleich 2 Autismus Gutachten mithilfe einer unmöglichen Gegendiagnose aushebeln wollten, um diese Kosten einzusparen. (1 Sozpäd LK / abgesegnet 1 Amtsarzt LK).

Mitte 2014: erhielt ich neue Arbeitsvermittlerin beim JC, die seitdem massiv versucht mich mittels Sanktionen zu rechtswidrigen und/oder nicht barrierefreien Begutachtungen zu zwingen und/oder rechtswidrig unter Missachtung meiner Behinderung aus dem Bezug zu sanktionieren.

August 2016: wurde ich schwer krank (Neuro-Borreliose / Lähmungen). Meine SB wollte mich direkt nach der Anschluss Reha DRV Okt.16 nach SGBXII (Sozialhilfe) abgeben und hierzu während der AU einen Hausbesuch erzwingen. Diesen habe ich mit Hinweis auf das Reha Gutachten „wiedererlangen vollschichtiges Arbeitsvermögen realistisch“ und nicht statthafte Doppelgutachten abgelehnt. (S. Anhang).

Bis Ende April 17: war ich AU geschrieben, danach nicht mehr.

Ende Juni 17: kam dennoch eine Amtsärztin unangemeldet auf Hausbesuch und befand nach dürftiger Befragung (Medikamente ja/nein; Psychotherapien ja/nein; ganz kurz: was ich Arbeiten wolle") und ohne körperliche Untersuchung auf: „Minimum 1 Jahr AU“.

Offensichtlich nur anhand des Autismus Gutachtens / Gdb 80 / Tagesrythmus Verschiebung /. Die Neuro-Borreliose und deren Unterlagen, interessierten sie nicht. Die Lähmungen sind weg; es besteht „nur“ noch große Schwäche. Daher ist mir schleierhaft, worauf sie ihre Prognose stützen will. Auf den Autismus war und bin ich nicht AU.

Leider ist mir erst Wochen später aufgegangen, dass sie gar keine ÄD des JC ist, sondern eine Amtsärztin des LK in leitender Funktion! Damit ergibt vieles für mich erst einen Sinn, denn beiden Ämtern käme es ja sehr gelegen, mich dauerhaft AU auf die bereits vorliegenden Beeinträchtigungen zu sehen:

das JC: Abgabe in HLU 》der LK im Hinblick auf den nahenden Prozess das Argument hätte, weiterhin Kosten für Arbeits-Assistenz u. Therapien zu verweigern. (Therapien werden im Autismus Gutachten nur zur „Förderung und Erhalt Arbeitsfähigkeit“ empfohlen / S. Anhang).

Es ist ein sehr kleiner LK. Als mögliches Kalkül empfinde ich nachträglich, dass ich das Gutachten dieser Amtsärztin nicht mal in Kopie erhalten soll. Weil sie angeblich gar keines schreibt. Die mir von ihr zugesendete Schweigepflichtenbindung ist noch kurioser: ich soll das JC als Arzt entbinden! (Siehe Anhang). Das kann nicht richtig sein und daher bislang nicht unterschrieben.
Von mir kontrolliert: es gab weder die von ihr behauptete schriftliche Ankündigung der Amtsärztin; noch auch nur ein Wort seitens des JC über ein anstehendes Gutachten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es statthaft ist, eine Begutachtung als Überrumpelungs-Aktion zu gestalten. Habe bislang aber nichts gefunden, worauf ich mich stützen könnte. Für mich ist auch die Frage, ob eine Amtsärztin des LK, gegen den ich klage, nicht schon aus Befangenheit abzulehnen wäre.

Mein Bewilligungszeitraum ALGII war Ende August abgelaufen. Der neue Bescheid ist noch nicht da. Dieser wird mit Sicherheit ablehnend sein. Ich möchte nicht in Rente, bekäme diese auf Borreliose aber auch ganz gewiss nicht so einfach. Daher auch keine HLU, da dieses meines Wissens nur den Erwerbs-UN-fähigen zugebilligt wird.

Aktuell habe ich noch mal mit Hochdruck versucht, Unterstützung vor Ort zu erhalten. (Assistenz Suche / Beratung /RA Suche). Finde aber partout niemanden. Auch Vereine, Parteien etc., fühlen sich alle nicht zuständig.

Daher für jeden Rat und Hinweis sehr dankbar!
Mit lieben Grüßen

Karl-Friedlich
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Re: Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1 Jahr AU"

Ungelesener Beitrag von Karl-Friedlich » Di 5. Sep 2017, 19:49

Nur kurz noch die Theapie-Empfehlung im Autismus Gutachten "Therapien zum Erhalt und Förderung der Arbeitsfähigkeit" und BSG Urteil "barriefreie Begutachtung". (Auzüge).

Mit ganz liebem Dank im Vorraus!
Karl-Friedlich
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Re: Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Di 5. Sep 2017, 21:34

Hallo,

erst einmal willkommen im K-o-R-Forum.

Bzgl. JC: Du schreibst, dass der Bewilligungsbescheid ab September noch nicht bei Dir eingetroffen ist. Hat das JC denn für September das ALG 2 an Dich überwiesen?
In diesem Fall ist der Bescheid wahrscheinlich noch irgendwo auf dem Postweg.

Falls kein Geld für September bei Dir angekommen ist, wäre es vermutlich sinnvoll, mal nachzufragen (schriftlich).

Ärztliche Gutachten MÜSSEN Dir zur Kenntnis gegeben werden.
Lt. Gesetz hast Du das Recht auf Einsicht in Deine Patientenunterlagen.
Zumindest auf Akteneinsicht könntest Du bestehen und Dir dann ggf. Fotos des Gutachtens machen.

Ich verstehe, dass Du jetzt grübelst, was der LK und das JC vorhaben.
Dennoch kann ich Dir nur raten, zu probieren, weniger darüber nachzugrübeln.
Du wirst vermutlich irgendwann von denen hören.
Notfalls musst Du gegen Bescheide, die Dir nicht gefallen, Widerspruch einlegen.

Krass finde ich im Brief vom JC den Satz "Der Kollege ist zu meinem Schutz anwesend".
Imho will das JC nur einen Zeugen für das Gespräch haben, um Dir mehr Druck machen und Deine Worte verdrehen zu können.

Generell brauchst Du unangekündigte Besucher nicht ins Haus zu lassen.
Auch angekündigten Besuchern kannst Du jederzeit den Zutritt verwehren.
Du hast noch immer das Hausrecht.
Wenn Du den Besuch dennoch reinlassen möchtest, würde ich mir an Deiner Stelle immer mindestens einen Zeugen bzw. Beistand holen, besser zwei oder drei Leute, die dann alles mitkriegen und mitschreiben.

Da Dir aber lt. dem Urteil barrierefreie Kommunikation - also schriftlich - zusteht,
würde ich darauf auch bestehen. Alles immer schriftlich machen, damit Du nachweisen kannst, was Du mitgeteilt hast.
Du bist selbstverständlich bereit, an allem was rechtskonform ist, mitzuwirken und dazu gehört nun mal in Deinem Fall die barrierefreie Kommunikation. Nur so können Missverständnisse vermieden werden. Missverständnisse zu vermeiden sei doch auch sicherlich im Sinne des JC .... So ungefähr in dieser Art würde ich argumentieren.

Bezüglich der Schweigepflichtentbindung (sie liegt hier nicht als Anhang vor):
Es kommt drauf an, WER die will und zu welchem Zweck.
Auf jeden Fall - falls Du eine SE gibst: Immer zeitlich auf 3-4 Wochen beschränken, sonst gilt sie mehrere Jahre.

Bestimmt werden andere User noch mehr zu Deinem Problem schreiben.
Das hier sind einfach meine ersten Eindrücke und Ideen dazu.

LG
Fee
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Re: Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

Ungelesener Beitrag von Karl-Friedlich » Di 5. Sep 2017, 22:25

Liebe Fee 59,

Dankeschön für Dein Willkommen!

Die Schweigepflichtentbindung hab ich grade noch oben eingefügt. Sorry, ich war zu langsam.

Eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt?.. .in ähnlicher Wortwahl hab ich immer mit meiner SB argumentiert (barrierefreie Kommunikation / inklusive Info Blatt dazu). Bestimmt 15-20 mal höflich; dann noch 15-20 × nicht ganz so höflich. Es wurde und wird mir aber dennoch strikt verwehrt. (Lade noch 2 Anhänge hoch, was alles bisher gelaufen ist + das Infoblatt).


Ich hätte die Begutachtung niemals zugelassen, wenn sie nicht unangemeldet gewesen wäre. War nach fast schlafloser einfach völlig überrumpelt und zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, dass ich sie wegschicken kann. Schätze das war Absicht, da ich alle anderen Rechtswidrigkeiten notfalls mit Klage abgewehrt hatte.


Ja der Satz: "der Kollege zu Ihrem Schutze" .. da hab ich auch geschluckt. ..obwohl die hat mich vor allem letztes Jahr so derart getriezt...vielleicht hatte die ja echt Angst, ich könnte.. .. (Siehe Anhang: A-JC-Vorfälle-Ab2012).

Und nein, ist kein Geld auf dem Konto. Werde morgen hin faxen, wenn immer noch nichts da sein sollte.... (Geld o Bescheid)..

Gibt es zum Anfordern des Gutachtens Gesetzes Grundlage, mit der ich argumentieren könnte? Ich hatte sie noch mehrfach gefragt: "meines Wissens gehe jetzt Teil A an mich; und Teil B ans JC. Oder sei es umgekehrt?" (Hab das noch nie gehabt; kannte es nur vage aus Inet).. . und sie 3 mal: "sie bekommen gar nichts, weil ich kein Gutachten schreibe. Ich teile dem JC lediglich in einem Satz mit: "Minimum 1 Jahr AU"

. Schätze ohne Gesetze etc sagen die wieder: "gibt ja keins". Oder wäre das tatsächlich möglich?


Guten Nacht und ganz lieben Dank! :Bett:

Karl-Friedlich
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A-JC-Vorfälle-rechtswidrig-chron-2012-.pdf
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Re: Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

Ungelesener Beitrag von Karl-Friedlich » Sa 9. Sep 2017, 23:09

Hallo Ihr lieben :smile:

Das Geld ist zwar gottlob da, Bescheid noch nicht. Gehe aber bindend davon aus, dass ich nun Rente und/oder HLU beantragen soll.

Und ein grosses Aaaaber: hab jetzt gefunden, das ich der Weitergabe des Gutachtens / (das diese Amtsärztin angeblich gar nicht geschrieben haben will) / explizit hätte widersprechen müssen. Hätte also ein Schreiben aufsetzen müssen, in dem steht: "widerspreche der Weitergabe des Gutachtens nach Paragraph Xy SGB Xy". .. . denn sonst kann und darf es ohne mein Wissen und Einwilligung an jedes Amt geschickt werden, wo sie grad lustig sind.


Auch habe ich einen Paragraphen gefunden, der regelt, dass diese Amtsärztin ein Gutachten schreiben muss.


Bin ergo nicht nur mit der Untersuchung ohne Ankündigung überfallen worden, sondern ja auch über das Gutachten belogen worden. (Sagte sie 3x: "ich schreibe kein Gutachten").

Sowie weiter ja auch nicht informiert worden, dass ich der Weitergabe dieses Gutachtens hätte widersprechen können o. müssen. (Weder schriftlich noch mündlich). Was m. W. aber auch Pflicht gewesen wäre.

Heisst: dieses Gutachten vermutlich schon längst an wen auch immer, weitergeleitet haben können.


Dies mit einem naivem Autisten zu tun, der alles sozusagen wortwörtlich nimmt, naja ziemliche Gemeinheit; dürfte aber auch grundsätzlich gesetzeswidrig sein.

Es müsste daher doch die Möglichkeiten geben, dagegen vor zu gehen. Hat gar keiner eine Idee dazu und mag mit mir darüber nachdenken?


Ganz lieber Gruss
Karl-Friedlich
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Re: Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

Ungelesener Beitrag von Karl-Friedlich » So 10. Sep 2017, 07:41

Hallo Ihr lieben :smile:

Um zu verdeutlichen, warum ich denke, dass der Landkreis und das Jobcenter sich zusammen geschlossen haben könnten, stelle ich mal das unsägliche Gegengutachten des LK aus 2014 hier ein. (Plus die zuvor erstellten) Dieses ist erstellt worden, um vorhandenen Bedarf an Assistenz abzuwehren.

Vor kurzem erst (Anfang Juni 17) ist auch der Amtsarzt eines beachbarten Landkreises als Gutachter vor Gericht, durch einen Arzt mit Autismus Kenntnisse ersetzt worden.

Kurz danach schickt mir das Jobcenter unangemeldet einen Amtsarzt des Lk, gegen den ich klage, um meine generelle Arbeitsfähigkeit einzuschätzen und werde prompt auf "Minimum 1Jahr AU" begutachtet.

Davon hätten wie oben beschrieben BEIDE Ämter einen finanziellen Vorteil.. . Ich glaube da ehrlich gesagt nicht an Zufall, dass das Ganze ohne schriftliche Anmeldung und die normalerweise üblichen Rechtsbehelfe durchgeführt wurde.



Nr.1: Hauptgutachten Autismus (S. 1+4) von DEM anerkannten Autismus Spezialisten Deutschland's. (nenne ihn mal Prof Dr Dr Phil Vogelnest;0) .)
Erstellt wie folgt: 2 dicke Fragebögen ausfüllen + hinschicken. Wenn positiv auf Autismus, folgt Einladung 2 stündiges Gespräch. Wenn positiv auf Autismus, folgt 8stündige Differenzial Diagnose. . !!Ohne Pause!!.. auf ALLE psychischen Erkrankungen u. Intelligenz + Reaktions Testung. ..sind ALLE anderen Psych Diagnosen ausgeschlossen UND positiv auf Autismus, folgt 2 stündiges Abschluss Gespräch mit der Koryphäe.

Nr 2: Gutachten auf Aktenlage, dass LK März 2014 erstellen liess. Die Existenz dieses Gutachtens wurde mir verschwiegen! Der Behinderten Beauftragte verriet sich aber im Gespräch etwa November 2014. Daraufhin angefordert (bzw können). 

Nr 3: Gegen-Gutachten. Wurde Juli 2014 nachmittags zwischen 15:40 h bis 16 h befragt und mir direkt nächsten morgen 8h als Pdf zugestellt. HEISST: wurde NACH dem Vorliegen von 2 Autismus Gutachten "erstellt". 
Es wurden max 10 allgemeine Fragen in 10 Min. zu meiner Kindheit gestellt. Die restlichen 10 min sollte ich begründen, warum ich keine Assistenz durch Verein möchte. (Funktioniert schon wg Unkenntnis Autismus nicht). Federführend war die befragende Sozpäd; nicht der Amtsarzt. (Hatte Zeugin dabei).


Deutsche Ärzteblatt: auf (Seite 6) bestätigt, daß ich die angedichtete psychischen Krankheiten bei Autismus gar nicht haben kann. Heisst: der LK zweifelt ernsthaft Differenzial Diagnose nach max 10 Fragen an. ..sowas scheint sogar zulässig zu sein.. .  

Denn mein Ra hat dazu, trotz mehrmaligem Drängen meinerseits, gemacht: NICHTS.. .Kein einziger Satz dazu.. .

Ein Arzt muss mit Gefängnis rechnen, wenn er für eine Behörde falsche Auskünfte gibt, die dem denjenigen Vorteile bringen könnte.. .umgekehrt scheint das wohl ohne Konsequenzen erlaubt.. .  



Nun hat der LK wiederum ein Gutachten in Händen, dessen Inhalt ich nicht mal kenne.. .weil es ja angeblich gar nicht existiert. ..das munter mittlerweile überall verteilt sein könnte (auch zb Gericht; Krankenkasse etc), da man ja auch "vergaß" mir mitzuteilen, dass ich der Weitergabe dieses Gutachtens explizit hätte widersprechen müssen...sonst ist das ja erlaubt.... .  
mein Ra hat sich entsprechend seines obigen Verhaltens jetzt seit etwa 5 Wochen nicht mal rückgemeldet. (2x angeschrieben mit: "Dringend"!)


Sowohl das Jobcenter, als auch Landkreis hätten mich schriftlich zuvor in Kenntnis setzen müssen.. Was hier BEIDE offstl "vergessen" haben.. ..ich hätte sogar das Recht gehabt, der Untersuchung zu widersprechen .. .eigtlich.. ..das gehört ebenfalls zu den sogenannten "Aufklärungspflichten" und hätte im Brief dabeistehen müssen.. eigentlich. . ..ebenso, dass ich der Weitergabe des Gutachtens widersprechen kann.. .eigentlich.... .ebenso wie ich das Recht auf einen Beistand bei der Untersuchung gehabt hätte.. .eigentlich.. .Und nach pragraph xy natürlich ein Gutachten erstellt wird.. .

Das weiss ich alles aber erst seit 3 Tagen.. .leider.. .


Mir ist noch eingefallen, dass ich die Begutachtung jetzt Ende Juni auch deshalb zugelassen habe, weil ich zuvor mehrfach gelesen hatte, dass die Teilnahme an einer vom Jobcenter veranlassten Untersuchung verpflichtend sei und sonst das Geld wegen fehlender Mitwirkungspflichten gestrichen wird. Ich hatte auch 2 Tage hintereinander nur je cirka 1 1/2 Stunden geschlafen. (Kommt selten mal vor). Ansonsten hätte mich die Amtsärztin sogar aus dem Schlaf geholt. (Tagesrythmus Verschiebung).




Lieber gruss  
Karl-Friedlich
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Nr.2-Gutachten-Autismus-Lk-März2014.pdf
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Nr.3-Gegengutachten-LK-Juli2014-.pdf
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Differenzial-Diagn-Autismus-Deutsch-Ärzteblatt2013.pdf
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Re: Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

Ungelesener Beitrag von Karl-Friedlich » So 10. Sep 2017, 08:01

Vergesse immer, dass hier nur 3 Dateien hochladbar. Hier das Hauptgutachten Autismus.

Zum besseren Verständnis des Gegengutachtens muss ich noch dazu sagen, dass der LK von Anfang an verhindern wollte, dass ich mir eine Assistenz nach dem PB (Persönliches Budget) selber einstelle. Sondern partout wollte, dass ich durch einen Verein betreut werde. (69€ pro Stunde). Dies war aber nicht möglich, da unter anderem keiner der Vereine hier Erfahrung mit Autismus hatte.

Daher musste ich Februar 14 (gesetzwidrig) als erstes in eine Konferenz, in der ich ausschließlich beurteilt wurde, "ob ich überhaupt in der Lage sei, ein PB selbstverantwortlich zu verwalten". Als dies zum Leidwesen der veranlassten Personen positiv beurteilt wurde, wurde das PB so gestaltet, dass zu diesen Konditionen hier keiner zu finden war. (27 € für eine Sozpäd ohne Fahrtkostenersatz. Anfahrt hier regelmäßig etwa 50-60 km oneway. Keinerlei Gelder für Announcen).


Lieber Gruss und schöner Sonntag!
Karl-Friedlich



Ps: ich bin eine Frau. ... .Warum mir dieser Nick spontan in den Sinn kam, weiss ich auch nicht so recht. .. .Vielleicht weil wirklich alle, die ich bezüglich Autismus anschreibe, mit "Sehr geehrter Herr" antworten.. . .(??).. .
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Nr.1-Hautgutachten-Autismus-.pdf
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Re: Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

Ungelesener Beitrag von Fee59 » So 10. Sep 2017, 09:34

Hallo,

sorry, aber das ist mir zu viel geballte Information.
Ich schaffe es nicht, darauf komplett einzugehen.

Bzgl. Schweigepflichtentbindung:

Ich würde keine erteilen und mich - zusammen mit einem Beistand - für eine persönliche Untersuchung zur Verfügung stellen, bei der ich alle relevanten Arztberichte mitbringe.

Die Forderung der Amtsaerztin nach den Original-Berichten ist imho unzulaessig. Du bist nicht verpflichtet, Originale aus der Hand zu geben.

LG
Fee
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Re: Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

Ungelesener Beitrag von Karl-Friedlich » Mo 11. Sep 2017, 00:20

Liebe Fee,

Danke für Deine Antwort!

Upps.. . Das war zuviel auf einmal.. .Das wollte ich natürlich nicht. :schuechtern:

Da keine Antworten mehr kamen, wusste ich nicht was ich tun sollte. Daher hab ich gedacht, "ok, mit mehr Infos dazu geht es vielleicht besser".

Das war offensichtlich völlig falsch und hab alle erschlagen. Wie kann ich es besser machen? Also quasie noch mal auf Anfang gehen?


Danke für die Info wegen der Originale. Ich hab sie auch nicht wegegeben. Fand aber schon die Frage danach sehr eigenartig und dachte: "sowas tut man nicht". Gibt es auch Gesetze dazu?

Eigentlich und hauptsächlich wollte ich ja nur erfragen, ob man diese Begutachtung wegen Verfahrensfehler kippen kann. Leider habe ich die Anfrage wohl mit viel zu vielen Details versehen. Ich dachte halt, je besser beschrieben, desto besser kann man das Problem nachvollziehen. Tut mir leid. :schuechtern:

Ganz lieben Gruss
Karl-Friedlich
Zuletzt geändert von Karl-Friedlich am Mo 11. Sep 2017, 00:34, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 11. Sep 2017, 01:37

Hallo Karl Friedlich, :smile:
Upps.. . Das war zuviel auf einmal.. .Das wollte ich natürlich nicht. :schuechtern:
Mir ist es ehrlich auch zu viel das alles zu lesen, wir sind hier ALLE selber krank und JEDER hat seine eigenen (sehr verschiedenen) Gesundheitsprobleme, damit kennen wir uns nicht unbedingt nun auch ALLE aus oder könnten das umfassend verstehen.

Gerade kompliziertere Krankheitsbilder überfordern uns wohl meist eher, als dass die medizinischen Einzelheiten beitragen könnten, in der Sache (Ämter / EM-Rente) irgendwie weiter zu helfen.
Da keine Antworten mehr kamen, wusste ich nicht was ich tun sollte. Daher hab ich gedacht, "ok, mit mehr Infos dazu geht es vielleicht besser".
Das war offensichtlich völlig falsch und hab alle erschlagen. Wie kann ich es besser machen? Also quasie noch mal auf Anfang gehen?
Du kannst ja nicht dafür aber wir wollen versuchen in der allgemeinen Bürokratie weiter zu helfen, auch viele gesetzliche Regelungen haben wir schon zusammengetragen über die Jahre, aber umfassende medizinische Gutachten KÖNNEN wir nicht beurteilen, ich habe eine mechanische Herzklappe, meinst du dazu ahnen zu können, was das für mich bedeutet ???
Würden dir die Gutachten und Diagnosen oder OP-Berichte irgendwas bringen können ... :Verwirrt: :Hilfe:
Danke für die Info wegen der Originale. Ich hab sie auch nicht wegegeben. Fand aber schon die Frage danach sehr eigenartig und dachte: "sowas tut man nicht". Gibt es auch Gesetze dazu?
Mal allgemein dazu kann NIEMAND von dir verlangen irgendwelche Gutachten die in deinem Besitz sind zu bekommen, Originale gibt man generell nicht aus der Hand von GAR NICHTS was man selbst noch braucht.
Ob du vorhandene Arztberichte / Befunde / Gutachten Jemandem geben möchtest (in Kopie) ist alleine DEINE Entscheidung, dafür brauchst du kein Extra-Gesetz anzuführen.

Was du zu Hause hast GEHÖRT NUR DIR und geht andere Leute (auch Behörden) nur begrenzt was an und meist nur dann wenn es auch zu deinem Vorteil wäre das irgendwo (freiwillig) vorzulegen.
Eigentlich und hauptsächlich wollte ich ja nur erfragen, ob man diese Begutachtung wegen Verfahrensfehler kippen kann. Leider habe ich die Anfrage wohl mit viel zu vielen Details versehen. Ich dachte halt, je besser beschrieben, desto besser kann man das Problem nachvollziehen. Tut mir leid. :schuechtern:
Soweit ich das bisher nachvollziehen kann ist diese ganze Art der "Begutachtung" NICHT zulässig gewesen, du musst keinen Arzt (und auch sonst NIEMANDEN) ohne begründete Ankündigung und DEINE Erlaubnis in deinen privaten Bereich lassen, weil man meint dich "überraschend" zu Hause begutachten oder besuchen zu wollen.
Was bitte will man denn als Ergebnis in ein Gutachten schreiben können, das es nun angeblich gar nicht gibt ... :Gruebeln:

Wie aber willst du dagegen vorgehen, wenn du keine Unterlagen dazu in den Händen hast, dass da überhaupt Jemand bei dir war um dich zu "begutachten" ... :confused: :Gruebeln:

Das ist alles sehr schwer nachvollziehbar, denn das darf es auf diese Weise gar nicht geben ...

Zur Weitergabe von medizinischen Unterlagen (Jeder Art) ist immer deine Erlaubnis (Schweigepflicht-Entbindung) nötig, davon gibt es auf dem "Verwaltungsweg" nur ganz wenige Ausnahmen (die DRV bekommt eigene beauftragte Gutachten / das Gericht auch aber man unterschreibt vorher in der Regel auch, dass man das erlaubt usw.).
Man hat mich damals sogar von der DRV angeschrieben, ob der beauftragte Renten-Gutachter meinen Reha-Bericht bekommen darf, den hatte ich direkt bei der DRV gesperrt zur Weitergabe, weil ich mich darüber beschwert hatte bei der DRV.

Bekommst du denn aktuell Geld vom JobCenter (ALGII) und man will dich zum Sozial-AMT ( Sozial-HILFE / SGB XII) "abschieben" und was ist seit diesem "Überfall" weiter passiert, hast du irgendwas schriftlich vom Amt bekommen wie es nun weitergehen soll ???

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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