Begutachtung durch Amtsärztin im unangemeldeten Hausbesuch / "Minimum 1Jahr AU" / Abgabe nach SGBXII
Verfasst: Di 5. Sep 2017, 19:41
Ein liebes Hallo in die Runde!
Nur durch Zufall Euer sehr informatives Forum gefunden und bräuchte leider bitte direkt in einem sehr dringendem Fall bitte Eure Hilfe. Ich hatte die Frage zuerst in einem anderen Forum eingestellt. Daher bei Erkennen bitte nicht wundern. Habe aber den Eindruck, dass ich mich hier wohler fühlen werde und hier auch besser aufgehoben bin.
Zur Frage: ich habe den Eindruck, dass sowohl das JobCenter, als auch der Landkreis mich aus dem Bezug hebeln wollen, um jeweils ihre Kosten zu sparen. Aktuell geht es um eine bereits erfolgte Amtsärztliche Begutachtung im Auftrage des JobCenter, die unangemeldet als Hausbesuch stattfand, und nach sehr dürftiger Befragung entschied: „Minimum 1 Jahr AU “.
Hierbei wurde wieder nicht beachtet, dass bei mir als Autistin eine Begutachtung barrierefrei zu gestalten ist. Letzter Hinweis hierzu ans JC: November 2016. Mir ist es nicht möglich, mein Gegenüber ohne Missverständnisse zu verstehen (wortwörtliches Sprachverständnis + Unfähigkeit Nonverbale Signale zu deuten) und daher auch nicht, entsprechend direkt im Gespräch adäquat zu reagieren und/oder nachzufragen. Insbesondere ist es mir auch nicht möglich, direkt im Gespräch umfassend zu antworten.
Diese Kommunikationsprobleme sind neben Reizüberflutung Autismus. Daher hat auch das BSG in einem Urteil anerkannt: „Dass die körperliche Untersuchung getrennt von der Befragung, die schriftlich zu erfolgen hat, stattfinden muss“. (BSG v. 14.11.2013 Az. B9SB5/13B ).
Ich mittlw. Ü50 / Diplom XY / Asperger Autistin / Gdb 80 / Tagesrythmus Verschiebung (Attest ab 14 h) / 2012 nach mehreren schweren Schicksalsschlägen in diesen LK gezogen /
》2012: beim LK Eingliederungshilfen Behinderte dringend benötigte Arbeits- und Alltags-Assistenz / sowie Therapien und Hilfsmittel beantragt / mit Assistenz sehr gut Arbeitsfähig
》2012: das JC mit Erstantrag ALG II informiert: barrierefreie Kommunikation und Begutachtung (ab 2013 mit BSG Urteil); mündliche Termine nur mit Dolmetscher / alle Unterlagen GdB u Attest Tagesrythmus Verschiebung rund 20 × hingeschickt.
Mitte 2014: musste ich Klage gegen LK erheben, da dieser mittels eines eiligst erstelltem Gegengutachten gleich 2 Autismus Gutachten mithilfe einer unmöglichen Gegendiagnose aushebeln wollten, um diese Kosten einzusparen. (1 Sozpäd LK / abgesegnet 1 Amtsarzt LK).
Mitte 2014: erhielt ich neue Arbeitsvermittlerin beim JC, die seitdem massiv versucht mich mittels Sanktionen zu rechtswidrigen und/oder nicht barrierefreien Begutachtungen zu zwingen und/oder rechtswidrig unter Missachtung meiner Behinderung aus dem Bezug zu sanktionieren.
August 2016: wurde ich schwer krank (Neuro-Borreliose / Lähmungen). Meine SB wollte mich direkt nach der Anschluss Reha DRV Okt.16 nach SGBXII (Sozialhilfe) abgeben und hierzu während der AU einen Hausbesuch erzwingen. Diesen habe ich mit Hinweis auf das Reha Gutachten „wiedererlangen vollschichtiges Arbeitsvermögen realistisch“ und nicht statthafte Doppelgutachten abgelehnt. (S. Anhang).
Bis Ende April 17: war ich AU geschrieben, danach nicht mehr.
Ende Juni 17: kam dennoch eine Amtsärztin unangemeldet auf Hausbesuch und befand nach dürftiger Befragung (Medikamente ja/nein; Psychotherapien ja/nein; ganz kurz: was ich Arbeiten wolle") und ohne körperliche Untersuchung auf: „Minimum 1 Jahr AU“.
Offensichtlich nur anhand des Autismus Gutachtens / Gdb 80 / Tagesrythmus Verschiebung /. Die Neuro-Borreliose und deren Unterlagen, interessierten sie nicht. Die Lähmungen sind weg; es besteht „nur“ noch große Schwäche. Daher ist mir schleierhaft, worauf sie ihre Prognose stützen will. Auf den Autismus war und bin ich nicht AU.
Leider ist mir erst Wochen später aufgegangen, dass sie gar keine ÄD des JC ist, sondern eine Amtsärztin des LK in leitender Funktion! Damit ergibt vieles für mich erst einen Sinn, denn beiden Ämtern käme es ja sehr gelegen, mich dauerhaft AU auf die bereits vorliegenden Beeinträchtigungen zu sehen:
》das JC: Abgabe in HLU 》der LK im Hinblick auf den nahenden Prozess das Argument hätte, weiterhin Kosten für Arbeits-Assistenz u. Therapien zu verweigern. (Therapien werden im Autismus Gutachten nur zur „Förderung und Erhalt Arbeitsfähigkeit“ empfohlen / S. Anhang).
Es ist ein sehr kleiner LK. Als mögliches Kalkül empfinde ich nachträglich, dass ich das Gutachten dieser Amtsärztin nicht mal in Kopie erhalten soll. Weil sie angeblich gar keines schreibt. Die mir von ihr zugesendete Schweigepflichtenbindung ist noch kurioser: ich soll das JC als Arzt entbinden! (Siehe Anhang). Das kann nicht richtig sein und daher bislang nicht unterschrieben.
Von mir kontrolliert: es gab weder die von ihr behauptete schriftliche Ankündigung der Amtsärztin; noch auch nur ein Wort seitens des JC über ein anstehendes Gutachten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es statthaft ist, eine Begutachtung als Überrumpelungs-Aktion zu gestalten. Habe bislang aber nichts gefunden, worauf ich mich stützen könnte. Für mich ist auch die Frage, ob eine Amtsärztin des LK, gegen den ich klage, nicht schon aus Befangenheit abzulehnen wäre.
Mein Bewilligungszeitraum ALGII war Ende August abgelaufen. Der neue Bescheid ist noch nicht da. Dieser wird mit Sicherheit ablehnend sein. Ich möchte nicht in Rente, bekäme diese auf Borreliose aber auch ganz gewiss nicht so einfach. Daher auch keine HLU, da dieses meines Wissens nur den Erwerbs-UN-fähigen zugebilligt wird.
Aktuell habe ich noch mal mit Hochdruck versucht, Unterstützung vor Ort zu erhalten. (Assistenz Suche / Beratung /RA Suche). Finde aber partout niemanden. Auch Vereine, Parteien etc., fühlen sich alle nicht zuständig.
Daher für jeden Rat und Hinweis sehr dankbar!
Mit lieben Grüßen
Karl-Friedlich
Nur durch Zufall Euer sehr informatives Forum gefunden und bräuchte leider bitte direkt in einem sehr dringendem Fall bitte Eure Hilfe. Ich hatte die Frage zuerst in einem anderen Forum eingestellt. Daher bei Erkennen bitte nicht wundern. Habe aber den Eindruck, dass ich mich hier wohler fühlen werde und hier auch besser aufgehoben bin.
Zur Frage: ich habe den Eindruck, dass sowohl das JobCenter, als auch der Landkreis mich aus dem Bezug hebeln wollen, um jeweils ihre Kosten zu sparen. Aktuell geht es um eine bereits erfolgte Amtsärztliche Begutachtung im Auftrage des JobCenter, die unangemeldet als Hausbesuch stattfand, und nach sehr dürftiger Befragung entschied: „Minimum 1 Jahr AU “.
Hierbei wurde wieder nicht beachtet, dass bei mir als Autistin eine Begutachtung barrierefrei zu gestalten ist. Letzter Hinweis hierzu ans JC: November 2016. Mir ist es nicht möglich, mein Gegenüber ohne Missverständnisse zu verstehen (wortwörtliches Sprachverständnis + Unfähigkeit Nonverbale Signale zu deuten) und daher auch nicht, entsprechend direkt im Gespräch adäquat zu reagieren und/oder nachzufragen. Insbesondere ist es mir auch nicht möglich, direkt im Gespräch umfassend zu antworten.
Diese Kommunikationsprobleme sind neben Reizüberflutung Autismus. Daher hat auch das BSG in einem Urteil anerkannt: „Dass die körperliche Untersuchung getrennt von der Befragung, die schriftlich zu erfolgen hat, stattfinden muss“. (BSG v. 14.11.2013 Az. B9SB5/13B ).
Ich mittlw. Ü50 / Diplom XY / Asperger Autistin / Gdb 80 / Tagesrythmus Verschiebung (Attest ab 14 h) / 2012 nach mehreren schweren Schicksalsschlägen in diesen LK gezogen /
》2012: beim LK Eingliederungshilfen Behinderte dringend benötigte Arbeits- und Alltags-Assistenz / sowie Therapien und Hilfsmittel beantragt / mit Assistenz sehr gut Arbeitsfähig
》2012: das JC mit Erstantrag ALG II informiert: barrierefreie Kommunikation und Begutachtung (ab 2013 mit BSG Urteil); mündliche Termine nur mit Dolmetscher / alle Unterlagen GdB u Attest Tagesrythmus Verschiebung rund 20 × hingeschickt.
Mitte 2014: musste ich Klage gegen LK erheben, da dieser mittels eines eiligst erstelltem Gegengutachten gleich 2 Autismus Gutachten mithilfe einer unmöglichen Gegendiagnose aushebeln wollten, um diese Kosten einzusparen. (1 Sozpäd LK / abgesegnet 1 Amtsarzt LK).
Mitte 2014: erhielt ich neue Arbeitsvermittlerin beim JC, die seitdem massiv versucht mich mittels Sanktionen zu rechtswidrigen und/oder nicht barrierefreien Begutachtungen zu zwingen und/oder rechtswidrig unter Missachtung meiner Behinderung aus dem Bezug zu sanktionieren.
August 2016: wurde ich schwer krank (Neuro-Borreliose / Lähmungen). Meine SB wollte mich direkt nach der Anschluss Reha DRV Okt.16 nach SGBXII (Sozialhilfe) abgeben und hierzu während der AU einen Hausbesuch erzwingen. Diesen habe ich mit Hinweis auf das Reha Gutachten „wiedererlangen vollschichtiges Arbeitsvermögen realistisch“ und nicht statthafte Doppelgutachten abgelehnt. (S. Anhang).
Bis Ende April 17: war ich AU geschrieben, danach nicht mehr.
Ende Juni 17: kam dennoch eine Amtsärztin unangemeldet auf Hausbesuch und befand nach dürftiger Befragung (Medikamente ja/nein; Psychotherapien ja/nein; ganz kurz: was ich Arbeiten wolle") und ohne körperliche Untersuchung auf: „Minimum 1 Jahr AU“.
Offensichtlich nur anhand des Autismus Gutachtens / Gdb 80 / Tagesrythmus Verschiebung /. Die Neuro-Borreliose und deren Unterlagen, interessierten sie nicht. Die Lähmungen sind weg; es besteht „nur“ noch große Schwäche. Daher ist mir schleierhaft, worauf sie ihre Prognose stützen will. Auf den Autismus war und bin ich nicht AU.
Leider ist mir erst Wochen später aufgegangen, dass sie gar keine ÄD des JC ist, sondern eine Amtsärztin des LK in leitender Funktion! Damit ergibt vieles für mich erst einen Sinn, denn beiden Ämtern käme es ja sehr gelegen, mich dauerhaft AU auf die bereits vorliegenden Beeinträchtigungen zu sehen:
》das JC: Abgabe in HLU 》der LK im Hinblick auf den nahenden Prozess das Argument hätte, weiterhin Kosten für Arbeits-Assistenz u. Therapien zu verweigern. (Therapien werden im Autismus Gutachten nur zur „Förderung und Erhalt Arbeitsfähigkeit“ empfohlen / S. Anhang).
Es ist ein sehr kleiner LK. Als mögliches Kalkül empfinde ich nachträglich, dass ich das Gutachten dieser Amtsärztin nicht mal in Kopie erhalten soll. Weil sie angeblich gar keines schreibt. Die mir von ihr zugesendete Schweigepflichtenbindung ist noch kurioser: ich soll das JC als Arzt entbinden! (Siehe Anhang). Das kann nicht richtig sein und daher bislang nicht unterschrieben.
Von mir kontrolliert: es gab weder die von ihr behauptete schriftliche Ankündigung der Amtsärztin; noch auch nur ein Wort seitens des JC über ein anstehendes Gutachten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es statthaft ist, eine Begutachtung als Überrumpelungs-Aktion zu gestalten. Habe bislang aber nichts gefunden, worauf ich mich stützen könnte. Für mich ist auch die Frage, ob eine Amtsärztin des LK, gegen den ich klage, nicht schon aus Befangenheit abzulehnen wäre.
Mein Bewilligungszeitraum ALGII war Ende August abgelaufen. Der neue Bescheid ist noch nicht da. Dieser wird mit Sicherheit ablehnend sein. Ich möchte nicht in Rente, bekäme diese auf Borreliose aber auch ganz gewiss nicht so einfach. Daher auch keine HLU, da dieses meines Wissens nur den Erwerbs-UN-fähigen zugebilligt wird.
Aktuell habe ich noch mal mit Hochdruck versucht, Unterstützung vor Ort zu erhalten. (Assistenz Suche / Beratung /RA Suche). Finde aber partout niemanden. Auch Vereine, Parteien etc., fühlen sich alle nicht zuständig.
Daher für jeden Rat und Hinweis sehr dankbar!
Mit lieben Grüßen
Karl-Friedlich