Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

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Poldibär
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Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von Poldibär » Sa 28. Mai 2016, 17:30

Hallo Ihr Lieben,

jetzt ist es endlich, nach fast zwei Jahren Rechtsstreit hat das Landgericht endlich ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Kurz zu meinem Fall.
Meine Rente bekomme ich seit 03/2013
Das Gutachten das für die DRV erstellt wurde, bezweifelt die Versicherung und streitet ab, dass ich erwerbsunfähig bin.
Ich wusste nicht, dass es ein Unterschied macht, ob man sozialmedizinisch oder versicherungsmedizinisch begutachtet wird. Meine Depressionen und Einschränkungen machen diesen Unterschied im Erleben leider auch nicht....... :Gruebeln: :Gruebeln:

Folgendes soll nun lt. Gerichtsbeschluss von dem Gutachtet begutachtet werden:

" Der Kläger sei krankheitsbedingt ausserstande, einer - auch einfachen und anspruchslosen - Erwerbstätigkeit für mehr als 3 Stunden arbeitstäglich nachzugehen."

Er soll feststellen, ob ich insbesondere solche Tätigkeiten - die in Heimarbeit und bei freier Zeiteinteilung möglich sind, z.B. Kugelschreiber zusammensetzen oder Stecker.

Wenn ich aus seiner Sicht, das aktuell nicht kann. So soll er dazu Stellung nehmen, ob/wie meine Erwerbstätigkeit durch Medikamentierung (ggf. mit welchen Risisken und Nebenwirkungen) wieder herstellen kann."


Ich kann ja nicht mal den Haushalt machen..........


Mir graut schon vor dem Termin.

LG
Poldi

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Re: Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 29. Mai 2016, 03:26

Hallo Poldibär, :smile:
Das Gutachten das für die DRV erstellt wurde, bezweifelt die Versicherung und streitet ab, dass ich erwerbsunfähig bin.
Ich wusste nicht, dass es ein Unterschied macht, ob man sozialmedizinisch oder versicherungsmedizinisch begutachtet wird. Meine Depressionen und Einschränkungen machen diesen Unterschied im Erleben leider auch nicht....... :Gruebeln: :Gruebeln:
Verstehe ich gerade nicht, geht es da um eine private Versicherung (Berufsunfähigkeit ?), die Gutachten wegen der EM-Rente sind doch abgeschlossen oder habe ich da jetzt irgendwas verwechselt oder falsch verstanden ???
Folgendes soll nun lt. Gerichtsbeschluss von dem Gutachtet begutachtet werden:
" Der Kläger sei krankheitsbedingt ausserstande, einer - auch einfachen und anspruchslosen - Erwerbstätigkeit für mehr als 3 Stunden arbeitstäglich nachzugehen."
Wenn es um eine BU-Rente geht (aus einer privaten Versicherung), dann ist doch in der Regel (nur) wichtig, ob du deinen Beruf noch weiter ausüben könntest, unabhängig davon ob es noch andere Arbeiten am Arbeitsmarkt geben könnte, warum sollst du da beweisen müssen, dass du keiner "anspruchslosen/ einfachen" Tätigkeit mehr nachgehen könntest ... das ist doch eher "Passion" der DRV ... im Zuge einer EM-Rente ... :confused: :Gruebeln:

Auch von einer "einfachen/anspruchslosen" Tätigkeit für mehr als 3 Stunden (3,5 ???) kann man seinen Lebensunterhalt nicht decken, also was soll sich daraus ergeben können, so rein "Versicherungs-Technisch" ... :confused: :Gruebeln:
Er soll feststellen, ob ich insbesondere solche Tätigkeiten - die in Heimarbeit und bei freier Zeiteinteilung möglich sind, z.B. Kugelschreiber zusammensetzen oder Stecker.
Das ist doch "Blödsinn", Kugelschreiber werden nicht in Heimarbeit zusammengesetzt, die werden in Millionen-Stückzahlen maschinell in Fabriken hergestellt, auf welchem Planeten leben die denn, solche Dinge als machbare "Heimarbeit" anzusehen, das sind "Schwindel-Angebote" in Kleinanzeigen, da verdient man GAR NICHTS mit ... :Wut: :schimpfen:

http://www.heimarbeit-online.de/heimarb ... ermontage/

Vielleicht solltest du dir den Teil wo vor dieser Art Abzocke gewarnt wird mal ausdrucken und das zum Gutachter mitnehmen, damit der wenigstens weiß was man da meint, was er da prüfen und medizinisch beurteilen soll ... wer hat denn diesen "Schwachsinn" beauftragt ... :Verwirrt: :Hilfe:

Genau so dürfte es mit "Steckern" aussehen, was für Stecker bitte sollen da in Heimarbeit zusammengebaut werden, die sollten sich erst mal am "Heimarbeitsmarkt" kundig machen (bei der AfA z.B.), was es da überhaupt für Angebote (seriöser) Heimarbeit gibt, ehe sie dir solche Vorschläge machen, das ist doch schon von vorneherein bei dieser Fragestellung an den Gutachter "ein "totgeborenes Kind" ...
Wenn ich aus seiner Sicht, das aktuell nicht kann. So soll er dazu Stellung nehmen, ob/wie meine Erwerbstätigkeit durch Medikamentierung (ggf. mit welchen Risisken und Nebenwirkungen) wieder herstellen kann."
Das haben deine Ärzte zu entscheiden, die dich lange genug kennen und nicht dieser Gutachter, zudem nimmt man Medikamente freiwillig oder gar nicht und nicht weil eine Versicherung das einfordert damit sie keine Zahlungen leisten muss wie es mal vertraglich vereinbart wurde.

Solche Unverschämtheiten wagt sich ja nicht mal die Rentenversicherung oder deren Gutachter, die verlangen zwar manchmal auch, dass man mehr Medikamente nehmen sollte , dann könne man auch arbeiten aber in deine Behandlung eingreifen zu wollen ist ein Schritt der einem Gutachter gar nicht zusteht.

Ob du mit den Pillen X oder Y irgendwann mal wieder gesünder werden könntest kann der gar nicht beurteilen, das sollten wohl deine Ärzte mit dir zusammen entscheiden dürfen ob da weitere Experimente erfolgen werden oder nicht ... das kann doch kein seriöser Gutachter überhaupt entscheiden, von welchen Medikamenten es dir wieder gut genug zum Arbeiten gehen soll / könnte und wann das vielleicht sein wird ...

Die Risiken und Nebenwirkungen hast du dann auszubaden, (zumal der Gutachter die für dich persönlich auch gar nicht abschätzen kann, so lange du die "empfohlenen Pillen" noch gar nicht nimmst), ob DU diese Risiken eingehen möchtest ist deine Entscheidung und nicht die eines Gutachters oder der Versicherung die dieses Gutachten beauftragt hat.
Ich kann ja nicht mal den Haushalt machen..........
Ich kann verstehen, dass du Angst vor dieser Begutachtung hast und ich kann nicht verstehen welchen Sinn das überhaupt ergeben kann was dabei rauskommen wird ist wahrscheinlich völliger Nonsens, denn was nützt es dir wenn der Gutachter meinen würde du bist in der Lage zu Hause Kugelschreiber zu montieren ... solche Arbeit gibt es einfach real gar nicht ... ein Gutachter der diese Frage ernsthaft "klären" will hat nicht mehr "alle Latten am Zaun" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Sorry aber wenn es um eine private Versicherung geht würde ich mich auf einen solchen Schwachsinn nicht einlassen, da könnten die sich ihr Geld sonst wo hin stecken. :ic_down:
Ich würde meine Beiträge zurück verlangen und damit wäre die Sache für mich erledigt, die machen dich ja noch mehr "wirre" als du schon bist ... magst du mir den Namen des Gutachters mal per PN schicken, vielleicht kann ich was herausfinden, was das für Einer ist ... dass man dem solche unsinnigen Begutachtungsfragen stellen kann ... :kotzen: :ic_down:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » So 29. Mai 2016, 07:00

Hallo Poldibär,

von wann ist deine private BU-Versicherung? Wenn du einen älteren Tarif hast, dann kann es
sein, dass du noch eine Verweisungsklausel drin hast, die neueren Verträge haben die nicht
mehr. Mit dieser Klausel kann dich die Versicherung auch in andere Berufe stecken, du hast
also im Prinzip gar keine "Berufs"-unfähigkeitsversicherung.

Bei mir ist es genauso, ich hab auch einen alten Vertrag aus den 90ern und mein ehemaliger
AG hat es nie für nötig befunden, sich mal schlau zu machen und ggf. Änderungsverträge
abzuschließen :lesen: . Anfang Februar hat mich die Versicherung zum Gutachter geschickt,
das Ergebnis stand von vornherein fest: ich bin (seit nunmehr fast 20 Jahren krank) elende
Simulantin und übertreibe maßlos! Das per Sprachcomputer aufgezeichnete Interview wurde
nachträglich manipuliert, es tauchen z.B. Worte und Formulierungen auf, die nicht zu meinem Sprach-
gebrauch gehören - aber beweise das mal. Fragen wurden weggelassen, nur meine Antworten
erscheinen im Gutachten und schon sieht es so aus, als wenn ich ständig über meine Erkrankung
rede. Es gibt noch weitere Gemeinheiten, ich hab einige Tage gebraucht, bis ich das verarbeitet
habe. Kaltschnäuzig sitzt da ein Psychiater, spricht allen anderen (Ärzten, Kliniken) die Kompetenz
ab (!), sogar der Gutachterin der DRV und spielt "Gott". So ein Gutachten kostet übrigens durchaus
mal deutlich über 2.000 EUR...nette Einnahmequelle, die setzt man wohl so leicht nicht aufs Spiel :teufel: .
Meine behandelnde Ärztin hat über das Gutachten auch nur noch den Kopf geschüttelt.

Ich hab nicht die Kraft, dagegen anzugehen. Mir tun diejenigen leid, die voller
Vertrauen eine solche Versicherung abgeschlossen haben, unter Umständen viel Geld eingezahlt
haben und nun eiskalt abserviert werden. Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass der Gutachter
erkennt, wie es dir wirklich geht und drücke dir ganz fest die Daumen!

Vielleicht kann dich ein wenig trösten, dass die Versicherung inzwischen mit fast jedem so umgehen.
Und auch mit einer vollen EM-Rente, die bis vor noch gar nicht allzu langer Zeit automatisch auch die Zahlung
der BU-Versicherung zur Folge hatte, kannst du da niemanden mehr beeindrucken. Es ist kein Geld da, Zinsen
gibt es auch für Versicherungen keine mehr, also wird abgelehnt, wo es nur geht.
Gruß
Schnecke

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Re: Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von agnes » So 29. Mai 2016, 08:54

Hallo Poldibär :umarm:

auch wenn ich mich absolut mit dem Geschäftsgebaren von Versicherungen nicht auskenne und immer die Finger still gehalten habe, um ja keine solche Versicherung abzuschließen, da ich nie! wirklich etwas Positives nach Abschlüsse solcher BU/EU/EM-Versicherungen zu hören bekam, so interessierte es mich nun doch, wie/worin sich diese "Dread-Disease-Versicherung" von einer regulären BU-Versicherung abhebt.

Ich habe aus diesem Grund mich im Netz informiert und dabei ist mir folgendes aufgefallen.

Es folgt ein Zitat aus: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Dread-D ... rsicherung
Häufig wird diskutiert, ob die Dread-Disease-Versicherung einen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen kann. In diese Diskussion werden die sogenannten Bürotätigkeiten einbezogen, da hier deutlich seltener Berufsunfähigkeit anzutreffen ist als in handwerklichen Berufen. Da diese beiden Formen der Arbeitskraftabsicherung zwar im Leistungsspektrum Überschneidungen aufweisen, jedoch grundsätzlich unterschiedliche Leistungsfälle abdecken, ist stets die individuelle Situation der zu versichernden https://de.m.wikipedia.org/wiki/Dread-D ... rsicherung zu berücksichtigen. Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten dazu, nicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten einer Dread-Disease-Versicherung zu verzichten, sondern diese höchstens als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzusehen.[3] Zur Begründung wird gesagt, dass die Dread-Disease orthopädische und psychische Leiden leistungstechnisch kaum erfasst, wobei es sich hier aber oft um Hauptursachen handelt, die zum Arbeitskraftverlust führen.
Gerade dieser letzte Satz:

Zur Begründung wird gesagt, dass die Dread-Disease orthopädische und psychische Leiden leistungstechnisch kaum erfasst, wobei es sich hier aber oft um Hauptursachen handelt, die zum Arbeitskraftverlust führen.

würde meines Wissens/Erachtens deine Erkrankung ja widerspiegeln :Gruebeln: da du oben ja schilderst, dass deine Depressionen und Einschränkungen sozialmedizinisch oder versicherungsrechtlich keinen Unterschied bilden und vorhanden sind, du aufgrund körperlichen und seelischen Erkrankungen leistungsgemindert bist, welche demnach die Versicherungsklauseln einer Dread-Disease-Versicherung "leistungstechnisch" gerne ausklammern.

Ich möchte dir jedenfalls unbedingt die Daumen :ic_up: :ic_up: drücken, für deinen Gutachtertermin und dir wünschen, dass du einen fairen und vorurteilsfreien Gutachter erwischst.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!

Nichts unversucht lassen und kämpfen, damit man nicht bereits kampflos dem Gegner entgegengetreten ist, die einem beim Abschluss einer solchen Versicherung immerhin im Glauben versetzten, dass man im Leistungsfalleintritt auch mit Ihnen rechnen kann.

Wir, mein Mann und ich, haben egal bei welchen Versicherungsfällen die bei uns anstanden, jedesmal geflucht, wie man notorisch von denen über den Tisch gezogen wird.

Unsere Versicherungen sind nur solche, die man unbedingt als Autobesitzer sowie Privatperson und Hausbesitzer haben sollte und keine weitere mehr. :Verwirrt:

Aktuell gedulden wir uns seit 29.1.2016 um die Abwicklung unseres Einbruchsschaden, das ist jetzt vier Monate her, man hört nichts.
Wir rechnen bereits damit, dass unser Schaden mit Sicherheit nicht angemessen dotiert wird, obwohl wir eine polizeiliche Akte darüber haben und auch Beweise, in Form von Fotos, über einen Teil der gestohlenen Wertgegenstände/Schmuckstücke beibringen konnten.

Versicherungen sind mir/uns ein rotes Tuch und werden es bleiben.
Meine Stimmungslage wechselt auf "leicht aggressiv", wenn irgendein Anrufer oder ein Gesprächspartner mir dahingehend etwas anbieten möchte.

Noch einmal, viel Erfolg für dein Gutachten! :ic_up: :ic_up: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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Re: Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 29. Mai 2016, 14:20

Hallo Poldibär, :Bussi:

kann mich den Mutmachern natürlich nur anschließen :ic_up: , aber wie es meine Neugierde so mit sich bringt habe ich versucht erst mal was über diese Versicherungs-Sparte heraus zu finden, denn mit der Bezeichnung konnte ich zunächst nicht viel anfangen.

Was ich nun dazu gefunden habe lässt meine Fragezeichen im Kopf zu der geplanten Begutachtung allerdings noch mehr ansteigen ... hat der Richter eigentlich Ahnung von dem was er da tut und wer vertritt dich gegen diese Versicherung, wie steht deine Rechtsvertretung zu diesem Gutachten und den Fragen die dadurch (angeblich) geklärt werden sollen ... :confused: :confused: :confused:

https://www.1averbraucherportal.de/vers ... ad-disease#

Quelle für alle Zitate ...

Wenn ich mich hier z.B. nur oberflächlich einlese, dann ergibt sich für mich, dass es sich um eine Versicherung für ganz bestimmte Krankheiten handelt, die man beim Vertrags-Abschluss auch konkret in den Vertrag aufnehmen lässt.
Im Gegensatz zur BU-Versicherung käme es also gar nicht darauf an, ob man damit noch arbeiten könnte und was genau, denn diese Versicherung versichert das Risiko an dieser (oder mehreren enthaltenen) Krankheiten zu erkranken, so verstehe ich das jedenfalls bis hierher.
Es wird lediglich eine Einmalzahlung zeitnah nach der Diagnose und keine monatliche Rente gewährt.
Die Diagnosen dürften ja bereits gestellt sein, es ist also unerheblich in welcher Weise Behandlungen erfolgen können, sofern die Diagnose eindeutig ist und diese Krankheit versichert wurde ... ich nehme mal nicht an, dass es um vorübergehende Krankheiten dabei geht, auch ob man damit noch arbeiten könnte oder nicht (und was konkret) ist der Beschreibung nach völlig irrelevant.
Vorteile sieht Finanztest vor allem in der klaren Definition des Leistungsfalls und der weniger strengen Aufnahmekriterien im Vergleich zur BUV. Auf der anderen Seite erhält aber nur Geld, wer tatsächlich eine im Vertrag definierte Erkrankung erleidet.
Allerdings gibt es auch Grenzen, bei besonders häufigen Erkrankungen ...
WirtschaftsWoche: Erkrankungen am Bewegungsapparat oder psychische Krankheiten lassen sich nicht versichern
Es ist aber nicht zu finden was auf eine "notwendige Erwerbsunfähigkeit" schließen lässt ... wie sie nach DRV-Rentenrecht zwingend ist um EM-Rente zu bekommen ... da ist mir zumindest teilweise erklärlich, warum diese private Versicherung die Feststellungen der DRV nicht anerkennen will.
Schwere-Krankheiten-Policen sind keine vollständige Absicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Letztere sind aber gerade mit Vorerkrankungen schwer erhältlich und auch die Voraussetzungen für den Erhalt einer BU-Rente sind streng. Zudem werden immer häufiger Stimmen von Versicherungskunden laut, die von Hinhalte- und Zermürbetaktiken seitens der Versicherer bei der Prüfung des Leistungsfalls berichten.

Bei einer Dread-Disease-Versicherung sind die Leistungsfälle dagegen genau definiert und dadurch ist das Streitpotenzial oft niedriger.
Hervorhebung von Doppeloma


Dem letzten Satz folgend kann ich das dann aber nicht verstehen warum du so lange um die Leistung kämpfen musst, wenn dein Anspruch in der Police "klar definiert" ist ... die vorgesehene Begutachtung kann (aus meiner persönlichen Sicht) nicht dazu beitragen eine Klärung herbei zu führen, da die Fragen an den Gutachter (eigentlich) für diese Entscheidung gar nicht notwendig sind.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass er sie aus den Gründen die ich bereits im anderen Beitrag genannt habe auch gar nicht seriös beantworten kann ... deine Erkrankung an sich und der Zeitpunkt der Diagnose dürfte ja schon lange geklärt sein ... nach meinem Verständnis ergibt sich daraus bereits die Leistungspflicht oder eben nicht, weil diese Krankheit /Diagnose nicht mit versichert wurde ...

Genau die berufliche Basis soll ja in diesen Policen (angeblich) keine Rolle spielen .., dass du unter 3 Stunden Erwerbsfähig bist hat ja durchaus bereits die DRV festgestellt, sonst zahlen die auch keine EM-Rente wenn du noch in "Heimarbeit" Kugelschreiber montieren könntest ... das sollte sogar den privaten Versicherungen und deren Gutachtern bekannt sein, das ist gar nicht Aufgabe eines solchen Gutachters, das unter "Versicherungs-Technischen" Aspekten anders sehen zu wollen ...

Ich empfinde die Vorgehensweise dieser Versicherung (und auch des Gerichtes) als unzumutbare Frechheit und bin mal wieder froh mich für solche Probleme NICHT privat "abgesichert" zu haben, die kassieren gerne aber zahlen wollen sie letztlich ALLE nicht ...

Trotzdem sind unsere Daumen natürlich gedrückt ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von Doma und Dopa :umarm: :Bussi:
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Re: Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 29. Mai 2016, 17:33

Jetzt würde hier nur noch weiterhelfen, wenn uns noch mitgeteilt,um welche Versicherung es sich tatsächlich handelt...

denn bei dieser "Schwere Krankheiten-Police" ist ja etliches gar nicht versicherbar...von daher...ist für eine Hilfe die Ausgangslage nicht unerheblich..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von agnes » So 29. Mai 2016, 18:11

Das befürchtete ich auch @Vrori :jaa:

Zumal als ich das von mir obig zitierte einstellte, nämlich dass der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz bereits darauf verwiesen, dass man auf eine zu Gunsten der Dread-Disease-Versicherung nicht auf eine zusätzliche BU-Versicherung verzichten sollte, da gerade psychische und orthopädische, also die Hauptleiden, die bei vielen Versichertennehmer zum Arbeitskraftverlust führen, leistungstechnisch kaum erfasst sind! :Gruebeln:

Man müsste den Versicherungswortlaut kennen und deuten, um überhaupt erfassen zu können, welche Chancen sich daraus für Poldibärs geltend gemachte Leiden ergeben, sind diese auch versicherungstechnisch laut Versicherungspolice anzuerkennen? :confused:

Man könnte es primär bejahend annehmen, wenn das LSG eine gutachterliche Stellungnahme hinzuzieht. :Laber: :lesen:

Eine spannende Sachlage, dessen Ausgang ich interessiert entgegensehe. :jaa: Gruß agnes
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Re: Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von Poldibär » So 29. Mai 2016, 20:46

Hallo Ihr Lieben,

ich kann die ganzen Antworten gar nicht wirklich erfassen oder verstehen. Momentan ist mein Kopf mal wieder nicht willig etwas zu speichern oder zu verstehen.

Die Versicherung ist von 1999
Baustein ist u.a.
"Auszahlung der Versicherungsleistung: Bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit wird ebenfalls die versicherte Leistung fällig.

Vollständige und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (jegliche Tätigkeit)......
Dieser Zustand muss mind. 12 Monate ununterbrochen angedauert haben, darüber hinaus fortdauern und für insgesamt mind. 3 Jahre darf aus medizinischer Sicht keine Aussicht auf Reaktivierung bestehen. .......


Der Vertrag enthält auch die Verweisungsklausel.

Bei der ersten Verhandlung kam von Seitens des Richters Vorschläge zu Tätigkeiten die ich evtl. noch machen könnte (z.B. Trinkgeldbewacherin, Pförtnerin.......)??????
Erst nach der zweiten Verhandlung wurde nun endlich das Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.
Da ja lt. der Versicherung alle mein Ärzte einschl. dem Gutachter der DRV wohl unfähige Deppen seien, die keine Ahnung haben. Auch über den jetzigen

Ich muss vollständig und dauerhaft ausserstande sein, Irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben und mit dieser mehr als geringfügige Einkünfte zu erzielen.

Es ist auch noch nicht geklärt wie hoch geringfügige Einkünfte sind :kack:

Mir graut eigentlich vor der Begutachtung und ich weiss nicht was mich da erwarten wird.

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Re: Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » So 29. Mai 2016, 21:43

Ich schätze, es macht schon einen Unterschied, ob der Gutachter von der Versicherung
beauftragt wurde oder über das Gericht. Hast du dir das Gutachten der Versicherung
damals in Kopie aushändigen lassen?

Ich bin jetzt nicht vollständig im Bild, aber wenn du von der DRV bereits eine volle EM-Rente
bekommen hast, wird es für die BU-Versicherung eng bei Gericht, auch bei einer Verweisungsklausel.
Und wenn du dann noch Vollzeit gearbeitet hast (und in der Regel muss man "dauerhaft" unter 50%
einsetzbar sein), dann sieht das in meinen Augen gar nicht so schlecht für dich aus aus. Bei mir ist
es leider so, dass ich seit 2000 nur noch Teilzeit gearbeitet habe aus gesundheitlichen
Gründen (oh pardon, der Gutachter hat mich natürlich entlarvt und einen Zusammenhang
mit einer Partnerschaft und damit doppeltem Einkommen konstruiert) und ich müsste unter
2 Stunden 45 Minuten kommen. Da wird es dann schon wieder eng - aber wie gesagt, ich habe
nicht die Kraft für ein Gerichtsverfahren, auch wenn es mich maßlos wurmt, dass die mit ihrer
Masche nun durchkommen :Veraergert: .
Gruß
Schnecke

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Re: Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin

Ungelesener Beitrag von Poldibär » So 29. Mai 2016, 22:43

Die Sache ist ja schon vor Gericht. Zweite Verhandlung, da ich einen Vergleich ablehne. Ich brauche das Geld, da ich ja nur eine kleine Rente bekomme.
Es geht ja nun nur durm zu beweisen, dass ich keine (egal welche) Tätigkeit mehr ausüben kann mit der ich mehr als geringfügige Einkünfte erziele.
Vor dem Gutachter graut mir halt und ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll.

LG POldi

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