Versicherungsmedizinisches Gutachten Termin
Verfasst: Sa 28. Mai 2016, 17:30
Hallo Ihr Lieben,
jetzt ist es endlich, nach fast zwei Jahren Rechtsstreit hat das Landgericht endlich ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Kurz zu meinem Fall.
Meine Rente bekomme ich seit 03/2013
Das Gutachten das für die DRV erstellt wurde, bezweifelt die Versicherung und streitet ab, dass ich erwerbsunfähig bin.
Ich wusste nicht, dass es ein Unterschied macht, ob man sozialmedizinisch oder versicherungsmedizinisch begutachtet wird. Meine Depressionen und Einschränkungen machen diesen Unterschied im Erleben leider auch nicht.......
Folgendes soll nun lt. Gerichtsbeschluss von dem Gutachtet begutachtet werden:
" Der Kläger sei krankheitsbedingt ausserstande, einer - auch einfachen und anspruchslosen - Erwerbstätigkeit für mehr als 3 Stunden arbeitstäglich nachzugehen."
Er soll feststellen, ob ich insbesondere solche Tätigkeiten - die in Heimarbeit und bei freier Zeiteinteilung möglich sind, z.B. Kugelschreiber zusammensetzen oder Stecker.
Wenn ich aus seiner Sicht, das aktuell nicht kann. So soll er dazu Stellung nehmen, ob/wie meine Erwerbstätigkeit durch Medikamentierung (ggf. mit welchen Risisken und Nebenwirkungen) wieder herstellen kann."
Ich kann ja nicht mal den Haushalt machen..........
Mir graut schon vor dem Termin.
LG
Poldi
jetzt ist es endlich, nach fast zwei Jahren Rechtsstreit hat das Landgericht endlich ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Kurz zu meinem Fall.
Meine Rente bekomme ich seit 03/2013
Das Gutachten das für die DRV erstellt wurde, bezweifelt die Versicherung und streitet ab, dass ich erwerbsunfähig bin.
Ich wusste nicht, dass es ein Unterschied macht, ob man sozialmedizinisch oder versicherungsmedizinisch begutachtet wird. Meine Depressionen und Einschränkungen machen diesen Unterschied im Erleben leider auch nicht.......
Folgendes soll nun lt. Gerichtsbeschluss von dem Gutachtet begutachtet werden:
" Der Kläger sei krankheitsbedingt ausserstande, einer - auch einfachen und anspruchslosen - Erwerbstätigkeit für mehr als 3 Stunden arbeitstäglich nachzugehen."
Er soll feststellen, ob ich insbesondere solche Tätigkeiten - die in Heimarbeit und bei freier Zeiteinteilung möglich sind, z.B. Kugelschreiber zusammensetzen oder Stecker.
Wenn ich aus seiner Sicht, das aktuell nicht kann. So soll er dazu Stellung nehmen, ob/wie meine Erwerbstätigkeit durch Medikamentierung (ggf. mit welchen Risisken und Nebenwirkungen) wieder herstellen kann."
Ich kann ja nicht mal den Haushalt machen..........
Mir graut schon vor dem Termin.
LG
Poldi