Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

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Sunny0503
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Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von Sunny0503 » Mi 5. Aug 2015, 13:50

Hallo liebe Forum-Mitglieder :smile: ,

an dieser Stelle möchte ich eine kurze Frage loswerden und hoffe, dass weitergeholfen werden kann.

XXX

1. Wann wurdet ihr begutachtet (Datum bzw. Zeitpunkt)?
2. Von wem wurde das Gutachten in Auftrag gegeben (RV-Träger, Sozialgericht, Berufsgenossenschaft, private Versicherung o.a.)?

Über eine Info würde ich mich sehr freuen und danke bereits ganz herzlich vorab!

LG von sunny0503
Zuletzt geändert von Doppeloma am Mi 5. Aug 2015, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Unzulässig ...

maday
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Re: Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von maday » Mi 5. Aug 2015, 14:11

Den Sinn dieser Frage verstehe ich nicht. Was willst du aus den Antworten ableiten?
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 5. Aug 2015, 14:13

Hallo Sunny,

so geht das nicht, es ist nicht zulässig hier eine Umfrage zu starten um einen konkreten GA zu bewerten, dafür gibt es andere Plattformen, zumal hier wohl kaum viele Antworten kommen werden, die User wohnen ja nicht alle im Raum Sachsen ...

Vielleicht stellst du dich zunächst mal ein wenig vor, du bist ja schon länger hier angemeldet aber von dir wissen wir gar nichts, in welcher Weise erwartest du also Hilfe aus dieser Umfrage-Aktion ???
Wenn der GA eine eigene Home-Page hat kannst du die gerne verlinken, ansonsten ist es nicht erlaubt Personen namentlich im Internet zu veröffentlichen ohne deren Einverständnis ... du selbst würdest dich sicher auch nur sehr ungerne mit vollem Echt-Namen in einer "Foren-Umfrage" wiederfinden wollen ... ODER ???

Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Engelchen22
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Re: Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 5. Aug 2015, 17:58

Hallo Sunny0503,
Sunny0503 hat geschrieben:
an dieser Stelle möchte ich eine kurze Frage loswerden und hoffe, dass weitergeholfen werden kann.
Du bist ja schon ein Weilchen ( 03/2013) hier im Forum registriert.... natürlich helfen wir Dir gerne - soweit mgl...

Sorry aber es wäre sehr vorteilhaft, wenn wir ein paar Infos von Dir hätten - so kann man Dir explizit weiterhelfen.

Es gibt hier bei K-o-R eine Rubrik " Vorstellung " hier der entsprechende Link viewforum.php?f=17

1. Wann wurdet ihr begutachtet (Datum bzw. Zeitpunkt)?
2. Von wem wurde das Gutachten in Auftrag gegeben (RV-Träger, Sozialgericht, Berufsgenossenschaft, private Versicherung o.a.)?
Bitte keine GA-Namen, Kliniken, Ärztenamen ect nennen -
sonst bekommt das hilfreiche Forum hier evtl noch Probleme und das wäre ein absolutes NO GO.. :Laber:
zu 1
Weshalb ist es für Dich relevant - wann K-o-R User begutachtet wurden :confused:
Begutachtungen und die daraus resultierenden Termine sind stets sehr individuell - der eine Antragsteller bekommt nach 3 Tagen schon seinen Termin - andere warten
mehrere Monate darauf. So pauschal kann man das nicht sagen... :Sturkopf:

Es ist stark von dem Arbeitstempo des Auftraggebers abhängig und natürlich von den freien Kapazitäten des GA ! So pauschal kann Dir das keiner beantworten.
Da ist auch oft ne Menge Glück mit dabei - sowie Geduld.

Zu 2 Auch das ist eine ganz individuelle Fragestellung - wenn zb eine BG Angelegenheit vorliegt, dann ist auch ein GA der BG für die Begutachtung zuständig.
Ist der Aufraggeber die DRV - dann natürlich deren " Haus" eigener DRV-GA... je nach erforderlicher Fachrichtung.
Über eine Info würde ich mich sehr freuen und danke bereits ganz herzlich vorab!
Viele Infos konnte ich Dir jetzt nicht geben - da wir ja keine Infos/Fragen von Dir haben....
GA im Raum Sachsen sind mir keine bekannt !
Steht Dir denn ein GA bevor ? :confused:

Gerne kannst Du Dein Anliegen/Fragen ect posten...

Viele Grüsse
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Re: Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von Sunny0503 » Mi 5. Aug 2015, 20:48

Hallo Ihr Lieben,

danke für die vielen Antworten.
Bitte keine GA-Namen, Kliniken, Ärztenamen ect nennen -
Wenn der GA eine eigene Home-Page hat kannst du die gerne verlinken, ansonsten ist es nicht erlaubt Personen namentlich im Internet zu veröffentlichen ohne deren Einverständnis ... du selbst würdest dich sicher auch nur sehr ungerne mit vollem Echt-Namen in einer "Foren-Umfrage" wiederfinden wollen ... ODER ???
Das verstehe ich zwar nicht ganz, denn von einer Bewertung habe ich kein Wort geschrieben. Eigentlich hatte ich angenommen, dass man in diesem Forum nur die geschriebenen Beiträge lesen kann, wenn man hier angemeldet ist. Insofern stehen diese nicht direkt öffentlich zur Verfügung. Ich wollte lediglich wissen, wann der Gutachtentermin war und wer dieses in Auftrag gegeben hat. Aber okay, die Selbstzensur greift offenbar immer mehr um sich.

Momentan befindet sich meine Klage auf EU-Rente beim Sozialgericht und der benannte Arzt wurde als GA benannt. Zum GA-Termin bei besagtem Gutachter war ich vollkommen fertig, was er im Gutachten auch bestätigte. Es liegen zudem ausreichend Arztberichte vor, die eine EU-Rente rechtfertigen und auch die zum GA durchgeführten Tests sprechen Bände. Dennoch vertritt er die Auffassung, dass dem nicht so wäre und ich voll erwerbsfähig sei.

Interessant wäre zu wissen, ob der Gutachter auch direkt von der Rentenversicherung für Gutachten beauftragt wird. Das hätte zur Folge, dass er nicht unparteiisch sein kann, da er in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis steht, auch wenn er für die Klinik vertraglich gebunden ist. Mehr an Informationen kann ich hierzu nicht schreiben, da das Klageverfahren momentan noch anhängig ist. Insofern ist es mir derzeit auch nicht möglich, mich hier umfangreich vorzustellen. Vielen Dank für Euer Verständnis.

Beste Grüße

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Re: Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 5. Aug 2015, 22:19

Hallo Sunny 0503,
Sunny0503 hat geschrieben:

Das verstehe ich zwar nicht ganz, denn von einer Bewertung habe ich kein Wort geschrieben.
Was bitte ist Dir nicht verständlich ? :confused: Das man keine GA-Namen ect nennen darf.... NEIN, dass darf man nicht - schon zu Deinem Schutz aber auch zum Schutze des GA ect....
Unsere liebe @ Doppeloma hat Dich lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass es " Bewertungsportale im WWW " gibt ... und diese könntest Du für Deine
GA-Info-Suche ja nutzen !

Nicht alle Ärzte oder GA ect geben aber dort etwas über sich Preis - bzw.. sollte man sich stets " sein eigenes Bild machen " - ist meine Devise.
Ich wollte lediglich wissen, wann der Gutachtentermin war und wer dieses in Auftrag gegeben hat. Aber okay, die Selbstzensur greift offenbar immer mehr um sich.
Ich hatte Dir ja schon versucht zu erklären, dass GA sehr individuell sind - und wer das GA in Auftrag gibt - hatte ich so hoffe ich doch verständlich erklärt...
Was nützt es Dir - wenn Du weisst, dass ich zb auf meinen Sozial-G. GA Termin 6 Monate gewartet hatte.... und die DRV sich anschliessend nochmals 7 Monate Zeit lies
bis sie mir den EMR - Bescheid zugesandt hatte. Der 1. EMR Antrag exakt 3 Jahre u 1 Monat gedauert hatte - viel Zeit und unendlich viel Nervenkostüm wurden strapaziert.

Das läuft aber nicht bei jedem Antragsteller so ab - vielleicht war das bei mir ja auch der " Durchschnitt " und meine Mitantragsteller werden noch länger im Unklaren gelassen....

Das mit der " Selbstzensur " wie Du es benennst :Heiss: - vielleicht melden sich da ja mal unsere lieben * Admins * zu Wort - :Hilfe: aber eigentlich ist es ja nicht so komplex, dass es ganz einfach nicht erlaubt ist GA-Namen ect hier öffentlich zu benennen. :Verwirrt: :nein:
Es liegen zudem ausreichend Arztberichte vor, die eine EU-Rente rechtfertigen und auch die zum GA durchgeführten Tests sprechen Bände. Dennoch vertritt er die Auffassung, dass dem nicht so wäre und ich voll erwerbsfähig sei.
Ja leider - rechtfertigen ärztl. Diagnosen bzw die gesundheitlichen Einschränkungen viel zu oft keine EMR - Bewilligung ! Es gab schon Fälle, da sprach sich der GA für die EMR aus und die DRV lehnte dies ab.... Hält sich also nicht mal an die " Empfehlung des eigenes Gutachters "....

Die Beweggründe der DRV sind oft :ic_up: nicht nachvollziehbar ! :Wut: :teufel:
Interessant wäre zu wissen, ob der Gutachter auch direkt von der Rentenversicherung für Gutachten beauftragt wird. Das hätte zur Folge, dass er nicht unparteiisch sein kann, da er in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis steht, auch wenn er für die Klinik vertraglich gebunden ist
Ich würde schon davon ausgehen - dass dieser GA von der DRV " beauftragt " wurde... Jeder GA sollte UNPARTEIISCH sein - was wäre wohl unser aller Wunsch-
was im erstellten GA dann oft niedergeschrieben steht - lässt oft an der Unparteilichkeit zweifeln. :teufel:
" Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing " :pfeif:
Mehr an Informationen kann ich hierzu nicht schreiben, da das Klageverfahren momentan noch anhängig ist. Insofern ist es mir derzeit auch nicht möglich, mich hier umfangreich vorzustellen. Vielen Dank für Euer Verständnis.
Wie lange läuft denn Deine Klage schon ?
Jabb es ist natürlich Deine Entscheidung was Du von Dir erzählen möchtest oder eben auch nicht !

Viel Glück u Erfolg
wünscht Dir

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Re: Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 5. Aug 2015, 23:00

Hallo sunny0503

Das, was du an Fragen und auch gerade an Mitteilungen über dein erfolgtes Gutachten angedeutet/geschildert hast, kannst du zu hundertfach hier im Forum lesen, um nicht zu sagen, aus diesem Grund ist wohl auch dieses Forum entstanden, nämlich, dass die Leidensgeschichte eines EM-Rentenantragstellers und die über ihn erstellten Gutachten selten konform sind und sollten sie es doch sein und auch Befundberichte und Gutachten aussagekräftig genug sein um anzunehmen, dass ein klarer Fall von EM vorliegt, dann scheut sich die DRV sich trotzdem nicht, einen Ablehnungsbescheid, auch noch im Widerspruchsverfahren, auszustellen.

Viele EM-Rentenantragsteller sind bereits da schon mürbe und kampfesmüde und gehen nicht ins Klageverfahren, sodass sich damit für die DRV bereits ihre ablehnende Haltung lohnt.

Natürlich bekommen nicht alle weiter Kämpfenden automatisch vor dem Sozialgericht dann "Recht" zugesprochen.

Gerade das lange Procedere des Anklageverfahrens, mit erneuten Gutachten und Auswertung aller Vorgutachten ist notwendig, um die Rechtmäßigkeit, eine EM anerkannt zu bekommen und somit rentenberechtigt zu sein, in die Beweisführung zu bringen.

Ob die SG-Gutachten dann unabhängiger sind? :Gruebeln:

Für mich stellt sich die Frage, da auch das SG sich gerne Fachärzte aus ihrem Einzugsgebiet sucht, so wie es auch die DRV macht.

Zumindest musste ich immer zu ganz normalen niedergelassenen Fachärzten zur Begutachtung (und ich habe 18 Gutachten verschiedener Fachrichtungen hier liegen, alle aus unserer Region im Umkreis von max. 70 km).

Bis auf einmal, da war der Begutachtungsort nicht bei einem Facharzt, sondern in einer neuro-orthopädische Rehaklinik bei uns in der Nähe, in der ich fast sechs Stunden vom leitenden Oberarzt begutachtet/untersucht wurde.

Diese begutachtenden Fachärzte/Klinikärzte werden von der DRV, wie auch vom SG, mit der Begutachtung beauftragt und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Die Kostennote dazu ist, so erklärte mir ein Gutachter, nicht wirklich hoch, im Verhältnis zum Aufwand.

Daher hat es sich für mich persönlich erklärt, warum manche Gutachter seitenlange Vorbefunde noch einmal exakt zur Anamneseerhebung auflisten, viele Absätze im Gutachten reinschieben und bei einem Gutachten war auch das Schriftbild, im Verhältnis zu anderen Gutachten, relativ groß, sodass doch ein paar Seiten zusammenkamen, sie diese zusätzlich wohl bezahlt bekommen!?!? :Gruebeln:

Auch dass Orthopäden-Gutachter gerne noch unzählige Röntgenaufnahmen neu erstellen, sofern ihre Praxis mit einem Röntgengerät ausgestattet ist, erklärt sich somit von selbst, da diese Kosten gewiss zusätzlich in Rechnung gestellt werden können.

Die Rehaklinik hatte in ihrer hauseigenen Radiologie nicht nur die Möglichkeit zum Röntgen, sondern auch ein CT-Gerät und so kam natürlich auch das Gerät zum Einsatz. Auch ein aktueller neurologischer Status mittels NLG und EMG wurde erhoben.

Schon interessant, was an einem Gutachtertag für den Exploranten so an Untersuchungen zügig erfolgen kann, wo man sonst, als normaler Patient, wenn man mit einer Überweisung beim Facharzt einen Termin benötigt, Wochen gar Monate auf einen Termin warten muss :aha:

Wie gesagt, für mich steht auch im Hinterkopf der weise Spruch: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing !"
Nur ich habe für mich die Erfahrung gemacht, alle diese Fachärzte sind keine Angestellte der DRV oder des SG gewesen (ich nie in einer DRV-Zweigstelle zum ärztlichen Dienst einbestellt), sondern rundweg niedergelassene Ärzte, die zur Begutachtung gebeten wurden.

Krasser Unterschied zu all den vielen Gutachten, zu denen ich hier in meiner Region einbestellt/aufgefordert wurde, war die "Reha vor Rente-Klinik" (die etwas über 500 km von mir zu Hause weg lag), denn das war eine hauseigene DRV-Klinik und genau dort stellte sich auch für mich die Frage der "Unabhängigkeit", was ich aber auch vor Ort, nach der dreiwöchigen "Zwangsrehamaßnahme", beim Chefarzt nebst seinem Rentengremium, welches mich abschließend begutachten sollte, auch deutlich hinterfragte.

Ich denke, mein sachliches, aber sehr deutliches Hinterfragen hat mir am Ende noch den A.... gerettet!

Mein Abschlusssatz wird den Herren in Erinnerung bleiben, der ungefähr so lautete: "Schade, um alle noch zu rehabilitierenden Patienten, die von der DRV keine Rehazusage bekommen haben und deren Platz ich hier mit meiner Zwangsanwesenheit einnehmen musste. Ums deutlich zu sagen, ich hätte nicht anreisen brauchen, der Abschlussbericht war doch schon geschrieben, das Ergebnis stand für Sie bereits fest!"

Ich hatte nichts zu verlieren?
Ich konnte nur gewinnen!
Ich habe gewonnen! :jaa:

Unabhängig oder nicht ? ... sicher steht auch manch Gutachter vor tatsächlichen Zweifeln, vor allem, wenn sich für ihn fachübergreifende Erkrankungen begutachtend auftun doch er soll seine Entscheidung allgemein kundtun.

Ich fand es z.B. von einem Gutachter sehr fair, dass er da nicht nur in seiner "Suppe" rührte, sondern über den Tellerrand schaute und ganz klar differenzierte, dass auf seinem Fachgebiet er meine Leistungsfähigkeit in diesem und jenem Maß einschätzt, jedoch auf einem anderen Fachgebiet parallel dazu noch ein Gutachten notwendig würde, um auch diese Fachrichtung im Zusammenhang zu beleuchten.

Und beide Gutachten zusammen ergaben dann auch ein Ganzes, an dem sich auch das SG richtungsweisend anschließen konnte.

Dass du sunny0503 enttäuscht/genervt/wütend bist, ist uns allen verständlich, die dieses Gutachtermarthyrium bereits durchlaufen haben. Keiner von uns hat sich dabei gerecht begutachtet, seine Beschwerden ernst genommen und behandelt/eingestuft gefühlt.

Viele haben Recht im SG-Verfahren erhalten, andere sind auch dort gescheitert. Manche trotz Einholung von Spezialuntersuchungen auf eigene Kosten zum Untermauern ihrer Beschwerden (z.B. Upright-MRT) oder Privatgutachten (nach Paragraf 109). Da stellt sich dann selbstredend auch die Frage für die gegnerische Partei, wie unabhängig diese sind!

Wenn du berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit dieses/deines Gutachtens hast, dann liegt es leider an dir, dies beweisen zu müssen.
Alle Gutachter über einen Kamm scheren und behaupten sie seien nicht unabhängig, wird man eher nicht können, ich würde dies zumindest mal so nicht behaupten.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mi 5. Aug 2015, 23:41

Nur eine kurze Anmerkung von mir.

Ich bin derjenige der verantwortlich gemacht wird wenn im Forum etwas gepostet wird was nicht erlaubt ist.
Aus diesem Grund bin ich unseren Moderatoren auch sehr dankbar das sie hier aufpassen und sofort reagieren wenn sowas passiert.

Zum Problem mit den GA kann ich nur sagen das man diesen noch nicht mal an die Karre fahren kann.
Selbst wenn das GA offensichtlich falsch ist kann ich den nicht mit Erfolg verklagen.

Diese geben nämlich nur ihre persönliche MEINUNG wieder und die kann man leider nicht anzweifeln.

Ich habe es versucht....
Keine Aussicht auf Erfolg, nicht mal mit der Gewerkschaft im Hintergrund.

LG
Dirk
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von Sunny0503 » Do 6. Aug 2015, 17:03

Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Einerseits ist es in gewisser Art und Weise nachvollziehbar, auf der anderen Seite hätte man wiederum gern etwas Greifbares in der Hand, also einen Anhaltspunkt, dass gewisser Arzt nicht unparteiisch seine GA abgeben kann, weil er z.B. auch für die DRV als Hauptauftragnehmer tätig ist. Diesen Beweis zu führen, wird beinahe unmöglich sein.

Die DRV hat sich den Gutachter gleich gespart und per Widerspruchsbescheid den Antrag auf EU-Rente abgelehnt. Das Klageverfahren läuft seit Anfang des Jahres 2014 und es scheint ein nicht endenwollender Prozess zu sein.

In dem GA wurden von besagtem Arzt die vorliegenden Arztberichte unvollständig zitiert und natürlich vorrangig das in den Vordergrund geschoben, was seiner subjektiven Einschätzung am ehesten nahekam. Dies hat nichts mit wissenschaftlichen Begutachtungsstandards zu tun. Aber wie ihr bereits erwähnt habt, bin ich in dieser Hinsicht offensichtlich kein Einzelfall :Wut: .

Beste Grüße
sunny

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Re: Umfrage zu einem Gutachter (Raum Sachsen)

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 7. Aug 2015, 10:53

Hallo Sunny0503,
Sunny0503 hat geschrieben:....etwas Greifbares in der Hand, also einen Anhaltspunkt, dass gewisser Arzt nicht unparteiisch seine GA abgeben kann, weil er z.B. auch für die DRV als Hauptauftragnehmer tätig ist. Diesen Beweis zu führen, wird beinahe unmöglich sein.
Dem grössten Teil der User hier, sprichst Du wohl " aus der Seele " - die unparteilichkeit der GA - ich finde das auch zum :kotzen: - habe inzwischen aber lernen müssen,
dass man so nenne ich es inzwischen " schon verloren hat" - wenn man einen GA-Termin hat - man kann noch so erwerbsgemindert ect sein - die eigens persönliche
Meinung u Einschätzung des Hr oder Fr " Schlecht"-achters haben " Gewicht !!! In den meisten Fällen vor allem den negativen GA schliesst sich die DRV an.
Deren Ziel ist es ja " Kohle " zu sparen. :Angst:

Ich habe stests meine erstellten Gutachten in mühevoller Arbeit - zerpflückt die fehlerhaften GA-Aussagen - richtig gestellt - mit meinen Befunden vermerkt - Infoquellen mit einfliessen lassen - und diese richtigggestellten GA der DRV und auch meiner RA zukommen lassen.
Den Ungerechtigkeit bzw diese Falschaussagen sind ein absolutes No Go für mich... :schimpfen:

Es ist frustierend, nervig und zeitaufwendig :Ohnmacht: diese leidigen Korrekturen durchführen zu müssen - aber oft hat man keine andere Wahl um evlt an sein Recht zu kommen.

Ein weiteres Problem ist, dass wenn mehrere GA erstellt wurden - der nachvollge GA vom Vorgutachter abschreibt - dass da dann noch mehr " Müll " und Fehler entstehen
ist klar. Schüler erhalten dafür ne 6.

Kannst Du nicht evlt versuchen mit Ärztl. Befunden, Diagnosen ect - dieses GA " anzufechten " ?? :Gruebeln: :confused:
Die DRV hat sich den Gutachter gleich gespart und per Widerspruchsbescheid den Antrag auf EU-Rente abgelehnt.
Mit Ablehnungsbescheiden ist die DRV ganz " fix " leider :schimpfen:
Aber ob Dir ein GA da " hilfreich " gewesen wäre - selbst bei " handfesten " Diagnosen werden DIE alles versuchen - den Antrag abzuschmettern u den Antragsteller
zum aufgeben zu bewegen. :schlecht:
Das Klageverfahren läuft seit Anfang des Jahres 2014 und es scheint ein nicht endenwollender Prozess zu sein.
So 1.5 bis mehrere Jahre muss man mit der Klage am Sozi-G. schon rechnen. Die Sozi-G sind ja alle heillos überlastet - da ist viel viel Geduld nötig.

So manchem Antragsteller wurde erst am Sozial. G. zur EMR verholfen. Ich habe auch diese positive Erfahrung gemacht. :ic_up: Erst der vom Sozi-G. benannte GA
hat meine EMR " befürwortet " - dafür bin ich ihm heute noch sehr dankbar. :Yeah:
Die Vorgutachter bis auf 1 Ortho. alles Neuros - hatten mir zwar " das Blaue vom Himmel erzählt ".... mich jedoch über 6 Std erwerbsfähig eingestuft... :schlecht:
Aber wie ihr bereits erwähnt habt, bin ich in dieser Hinsicht offensichtlich kein Einzelfall :Wut: .
@ Sunny - ganz sicher bist Du kein Einzelfall - wie Du bei K-o-R nachlesen kannst. WIR alle müssen bzw mussten oft sehr sehr lange um unser Recht kämpfen -
die wenigsten EMR´ler haben ihre EMR ohne Probleme bewilligt bekommen. Es mag zwar Einzelfälle geben - aber diese sind wirklich rahr. LEIDER !!!

Also gib bitte nicht auf :koepfchen: - wenn der Antrag schon am Sozialgericht liegt - dann ist es nur noch eine Frage der Zeit bis eine Entscheidung fällt. :Laber:

Viele Grüsse
Engelchen 22
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