Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Benutzeravatar
herculespilot
Beiträge: 144
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 14:27
Danksagung erhalten: 51 Mal

Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Mo 27. Jul 2015, 22:13

Hallo ihr Lieben,

ich hatte gerade eine medizinische Reha.
Der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit hat nun ein neues Gutachten erstellt.

Em Rentenantrag ist gerade von mir gestellt worden.

Habe nun einen Termin bei der Arge, bei dem Bewerbungsunterlagen mitbringen soll. Lt Auskunft der Sachbearbeiterin würde die Nahtlosigkeitsregelung nach einer medizinischen Reha nicht mehr greifen, auch wenn über einen Rentenantrag noch nicht entschieden wurde.

Ich dachte immer, dass die Nahtlosigkeitsregelung so lange greift, bis rechtsgültig über die Rente entschieden wurde.

Kann mir da jemand von euch sagen was richtig ist?

Lg

Thomas


Beste Grüße/Kind Regards
Thomas

jupiter99
Beiträge: 103
Registriert: Fr 8. Aug 2014, 11:26
Hat sich bedankt: 138 Mal
Danksagung erhalten: 152 Mal

Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von jupiter99 » Di 28. Jul 2015, 07:43

Hallo herculespilot,

Selbstverständlich hat eine Reha keinen Einfluss auf den Paragrafen 145 Nahtlosigkeitsregelung.
Du hast weiterhin Anspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung, d.h. auch wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird und Du Widerspruch einlegst. Aber nur solange dein Gesetzlicher Anspruch besteht. Ab dem 50. Lebensjahr z.B. 15 Monate.
Die Reha hat mit der Nahtlosigkeitsregelung rein gar nichts zu tun.
Hast Du einen Anwalt für Sozialrecht? Bist Du Mitglied in einem Sozialverband?
Wurdest Du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen? Bist Du weiterhin AU?
Was steht im neuen Gutachten der AfA?
Noch ein paar Infos wären hilfreich.

Gruss jupiter

Benutzeravatar
herculespilot
Beiträge: 144
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 14:27
Danksagung erhalten: 51 Mal

Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Di 28. Jul 2015, 10:10

Hallo Jupiter,

danke für deine hilfreiche Antwort.

Ich bin seit September 14 nahtlos AU und wurde Au aus der Reha entlassen.

Das Gutachten des Medizinischen Dienst bekomme ich erst morgen gezeigt.

Für meinen alten Beruf der Entlassungsbericht unter 3 Stunden.
Ansonsten sei ich vollschichtig mit leichten bis mittelschweren Aufgaben arbeitsfähig. Totaler Quatsch.

Ich bin Mitglied beim VDK. Die waren bisher aber keine große Hilfe.

Einen Rechtsanwalt habe ich, der ist aber im Urlaub zu Zeit.

Es bekräftigt mich, dass du das auch so siehst. Habe schon an mir gezweifelt.

Meinst du es könnte Einfluss haben, dass ich erst nach der Reha den Rentenantrag gestellt habe?

glg und Dank
Thomas

jupiter99
Beiträge: 103
Registriert: Fr 8. Aug 2014, 11:26
Hat sich bedankt: 138 Mal
Danksagung erhalten: 152 Mal

Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von jupiter99 » Mi 29. Jul 2015, 12:14

Hallo,
du schreibst dass Du seit September nahtlos AU bist.
Heisst das, dass Du seit September AlG nach Paragraph 145 bekommst, also seit September ausgesteuert? Hast Du 78 Wochen Krankengeld bezogen?
Und wie alt hist Du genau?
Dass es ein Nachteil ist, die Rente nach der Reha zu stellen, sehe ich nicht so. Es heisst ja schließlich Reha vor Rente.
Aber dass eine Reha bedeutet man könjne ja anschließend wieder arbeiten ist natürlich Quatsch.

Ich hab letztes Jahr die Em-Rente beantragt. Erst nach der Aussteuerung, bekam dann auch Nahtlosigkeitsregelung. Rente wurde erst mal abgelehnt. Ich könne noch 6-8 Stunden arbeiten mit Einschränkungen. 3 Gutachter waren dieser Meinung.
Dann legte ich Widerspruch mit VdK ein und bekomm nun befristet und rückwirkend Rente vom Juli 2013 bis Juni 2016. Dann beantrage ich Verlängerung.
Ich gehe wenns sein muss bis vors Sozialgericht.
Du hast einen Anwalt, das ist gut. Er sollte sich natürlich im Sozialrecht auskennen.

Und versäume nicht, Dich weiterhin AU schreiben zu lassen, lückenlos.

Lieber Gruss jupiter

Benutzeravatar
herculespilot
Beiträge: 144
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 14:27
Danksagung erhalten: 51 Mal

Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Mi 29. Jul 2015, 13:02

Hi Jupiter,

nein, ich bin seit Anfang Februar ausgesteuert.

Heute war ich beim AfA Termin und die Vermittlerin erklärte mir, dass ich nur Alg1 nach Paragraph 145 SGBIII bekomme, wenn ich unter 15 Stunden arbeiten kann. Da sie aber ein neues Gutachten erstellen liessen in dem ich vollschichtig arbeiten kann sei nahtlosigkeits hinfällig, auch wenn ich Rente beantragt habe.
Das Gutachten ist eine 1:1 Kopie vom Reha Entlassungsbericht.

Das sind schpn üble Machenschaften. Entweder ich lasse mich vermitteln, auch wenn ich gar nicht arbeiten kann oder ich lehne die Vermittlung ab. In beiden Fällen gibt's dann kein Geld mehr.

Ach jw... einen Bescheid gegen den ich Widerspruch einlegen könnte, wirds auch nicht geben.
Heftig was die dich erlauben

Gut das du Erfolg hattest. Hoffentlich kannst Du die Zeit sinnvoll nutxen.

Beste Grüße/Kind Regards
Thomas

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 29. Jul 2015, 17:21

Hallo herculespilot, :smile:
Heute war ich beim AfA Termin und die Vermittlerin erklärte mir, dass ich nur Alg1 nach Paragraph 145 SGBIII bekomme, wenn ich unter 15 Stunden arbeiten kann. Da sie aber ein neues Gutachten erstellen liessen in dem ich vollschichtig arbeiten kann sei nahtlosigkeits hinfällig, auch wenn ich Rente beantragt habe.
Das Gutachten ist eine 1:1 Kopie vom Reha Entlassungsbericht.
Hast du dir das erste GA auch geholt (beide Teile / Teil A UND Teil B) den Teil A bekommst du nur direkt beim med. Dienst ... den Reha-Bericht hättest du gar nicht vorlegen müssen, war zu erwarten, dass man die eigene Meinung dann schnell "anpassen" wird ...

Letztlich musst du dich aber IMMER (auch in der Nahtlosigkeit) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, den Rahmen dafür bildet das "Restleistungsvermögen" was der AfA Amtsarzt festzustellen hatte ... da kann er auch nicht "nach Aktenlage" seine Meinung ändern, nur weil die DRV-Reha das anders sieht ... aber die wissen daraus natürlich nun schon, dass du auch wenig Aussichten auf die Berentung haben wirst ...
Das sind schpn üble Machenschaften. Entweder ich lasse mich vermitteln, auch wenn ich gar nicht arbeiten kann oder ich lehne die Vermittlung ab. In beiden Fällen gibt's dann kein Geld mehr.
Das ist völliger Unsinn, warum lasst ihr euch immer alles "erzählen" und verlangt nie die Rechtsgrundlagen dafür, der § 145 ist eine Rechtsgrundlage, die dir deinen Anspruch auf ALGI nach einer Aussteuerung sichern soll und da ist es eigentlich völlig unerheblich was der Amtsarzt dazu feststellt.

Eine theoretische (fiktive) Vermittlungsbereitschaft musst du da generell vermitteln und niemalds besonders betonen, dass du "überhaupt" nicht arbeiten kannst, dann bekommst du nämlich einen Aufhebungsbescheid wegen fehlender Verfügbarkeit.

Wohin meint sie denn dich in Arbeit "vermitteln" zu können, diese Frage zu klären wäre doch viel interessanter ... denn deine Vermittlung hat sich in jedem Falle nach den gesundheitlichen Einschränkungen (lt. AfA-GA / Teil B) und dem § 140 SGB III zu richten.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html

Also "DU WILLST" unbedingt arbeiten und dein SB soll bitte seinen Job machen und dir zumutbare Angebote unterbreiten die den Anforderungen des § 140 entsprechen und deinen gesundheitlichen Einschränkungen gerecht werden ...
Was wurde dir denn sonst noch vorgeschlagen, als nur deine Leistung einzustellen, wenn du nicht bereits bist für die Vermittlung ... schlage die SB mit den eigenen Waffen, die werden dafür bezahlt dich zu beraten, welche Tätigkeiten denn für dich bei den umliegenden AG so in Frage kämen und wer da gerade Arbeitskräfte braucht ...

Das ist nicht deine Aufgabe nach dem beliebten SB-Motto : " Dann überlegen Sie sich mal was sie jetzt noch machen könnten" ... die SB sind die Vermittler und "Berater" ... du bist der Kunde ... :grinser:
Ach jw... einen Bescheid gegen den ich Widerspruch einlegen könnte, wirds auch nicht geben.
Heftig was die dich erlauben
Wenn du aktuell bereits einen verbindlichen Leistungsbescheid vorliegen hast, dann sei froh wenn du keinen anderen bekommst, der dir diese Leistung streitig machen könnte, wogegen willst du Widerspruch einlegen, gegen das GA kann man keinen Widerspruch einlegen und so lange die AfA zahlt was dir zusteht lass die doch erzählen was die wollen, die mögen keine Ausgesteuerten, besonders weil sie genau WISSEN, dass sie die nie in Arbeit bekommen werden ... man versucht es (leider) dich dafür verantwortlich zu machen, dreh den Spieß um und fordere die Dienstleistung ein für die du jahrelang Beiträge gezahlt hast ... auch die SB werden aus diesen Beiträgen bezahlt ... :jaa: :cool:

Hier wurde noch keiner je in Arbeit vermittelt nach der Aussteuerung, was hat sie dir denn vorgeschlagen, wie es weitergehen kann/soll für dich bei der AfA und beruflich ... du darfst nicht mehr "voll krank" sein wenn du das Geld von der AfA haben willst, das ist kein "Ersatzkrankengeld" ... aber was die androhen ist meist reine Theorie ... so lange du deinen Arbeits- und Vermittlungswillen betonst ... kann da im GA drin stehen was es will ...

Bei der nächsten Einladung solltest du einen Beistand mitnehmen und die ganze Angelegenheit etwas ruhiger und sachlicher angehen, verlange auch deine Fahrtkosten zu jedem Termin und lass dir nicht erzählen, dass du keinen Anspruch darauf hast, du stellst den Antrag offiziell und willst einen Bescheid dazu haben, warum man meint das nicht zahlen zu müssen ...

Fordere deine Rechte ein und lass dir nicht nur was von deinen Pflichten erzählen, am Besten gar nicht "unter 4 Augen" ... ein Beistand nach § 13 SGB X kann da sehr beruhigend wirken. :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

jupiter99
Beiträge: 103
Registriert: Fr 8. Aug 2014, 11:26
Hat sich bedankt: 138 Mal
Danksagung erhalten: 152 Mal

Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von jupiter99 » Mi 29. Jul 2015, 17:33

Hallo,
genau das habe ich gehofft liebe Doppeloma, dass Du Dein Wissen in diesen Beitrag einfliessen lässt.
Herculespilot, nun bist Du in guten Händen!!

Lieber Gruss jupiter :applaus:

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 29. Jul 2015, 19:01

Hallo Herculespilot

so sieht es die offizielle Rechtsprechung zur Anwendung des § 145

http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 81825.html

Die passenden Passagen zum §145 (Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung) würde ich der SB einmal vorlegen :jaa:

Du musst nur eines beachten, dass du dicht nicht rein arbeitslos meldest, sondern dich voll mit deinem Restleistungsvermögen der AfA "fiktiv" zur Verfügung stellst.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Benutzeravatar
Unwissend
Beiträge: 1100
Registriert: Di 24. Feb 2015, 20:53
Hat sich bedankt: 450 Mal
Danksagung erhalten: 329 Mal

Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mi 29. Jul 2015, 21:38

Ich bin nicht gläubig, aber wenn ich das hier so lese, kann ich nur bitten und hoffen: Herr im Himmel, lass mich meine Rente durchbekommen. :Heiss:

DAS KANN EINEN DOCH NUR KRANK MACHEN :Ohnmacht: :ic_down:

Ich wünsche dir viel Kraft, Energie und höfliche Hartnäckigkeit bei deinem nächsten Auftritt in der Agentur. :ic_up: :jaa:

Benutzeravatar
herculespilot
Beiträge: 144
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 14:27
Danksagung erhalten: 51 Mal

Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Do 30. Jul 2015, 11:50

Hallo zusammen,

vielen herzlichen Dank für eure Hilfe und Unterstützung.

Ich war zusammen mit meiner Frau dort. Es wurde schon sachlich miteinander gesprochen.

Ich habe glaube ich in meinem Eingangspost nicht deutlich gemacht, dass ich schon Alg1 nach Paragraph 145 beziehe seit Februar.
Dann kam im April eine Reha, nach der AfA ein neues Gutachten erstellen ließ.
Und da im Reha entlassungsbericht stand, dass ich angeblich 6-8 Stunden arbeiten könnte, hat der medzinische Dienst nun genau das selbe in sein Gutachten geschrieben.
Jetzt will die AfA natürlich keine Nahtlosigkeitsregelung mehr anerkennen.

Ich habe natürlich immer meinen Arbeitswillen klar gemacht, aber auch deutlich gemacht, dass das begutachtete Leistungsvermögen völlig falsch. Aber die AfA sagt, Nahtlosigkeitsregelung würde nur greifen, wenn im Gutachten eine Leistungsfähigkeit von unter 15 Stunden bescheinigt wird. Und das ist eben im diesem zweiten Gutachten nicht mehr der Fall.

Die hebeln also den Paragraph 145 damit aus, dass sie ein neues Gutachten erstellen lassen und hoffen das der Kunde so doof ist wie ich und den Reha Entlassungsbericht zur Verfügung stellt, der ja tendenziell eh einen Patienten besser aussehen lässt, durch die Wunderheilungen in den Rehas.

Und da sie ja schon in ihren Anschreiben damit drohen, dass man nicht mitwirkt, wenn man die Schweigepflichtsentbindungen nicht unterschreibt, werden das die meisten Menschen auch tun.

Ich habe von Anfang an immer mit gutem Gewissen mitgewirkt und das war bis zur Reha auch gut so und hat dazu geführt, dass ich nie Probleme hatte mit der Krankenkasse und Anfangs auch mit der AfA. Aber mit Beginn der Reha ist alles genau umgekehrt. Es wird mit allen Mitteln versucht einen als Simulanten hinzustellen.

Habe einen Rechtsanwalt gefragt und den VDK. Beide rieten mir dazu, mich der Vermittlung zur Verfügung zu stellen.
Toll oder?

Da ich noch ein bestehenden Arbeitsvertrag habe und mein Chef immer noch hofft, dass ich zurück komme, soll ich nun auch noch eine Bestätigung von ihm holen, dass er mir keinen Leistungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

Gemessen am falsche Gutachten kann und musd er das aber sehr wohl und würde das auch so schreiben.

Zumal, wenn ich woanders zu arbeiten beginnen würde, würde et sofort fristlos kündigen... logisch.

Weiss echt nicht mehr wo mir der Kopf steht.

Beste Grüße/Kind Regards
Thomas

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste