EM Antrag -> Gutachtertermin 2 Fragen

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Hamburger Deern
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Re: EM Antrag -> Gutachtertermin 2 Fragen

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 11. Jun 2015, 20:47

öhm ich machs mal kurz
1 Anlauf vor 7 Jahren - abgelehnt
GA Termine von 6 Wochen bis einen 3/4 Jahr war alles dabei
2 Anlauf - dank toller Hilfe hier aus dem Forum :umarm: :Bussi: (diesmal mit Erfolg)
GA Termine w.o.
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

Berlinerin

Re: EM Antrag -> Gutachtertermin 2 Fragen

Ungelesener Beitrag von Berlinerin » Do 11. Jun 2015, 22:06

Danke für Deine Info Hamburger deern :smile:


Ja ich habe Wizard bereits angeschrieben und warte noch auf Antwort ....
Bin gespannt wann ich als duftblume wieder hier Zutritt haben werde

Gute Nacht :Bett:

KlaRa
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Re: EM Antrag -> Gutachtertermin 2 Fragen

Ungelesener Beitrag von KlaRa » Fr 12. Jun 2015, 09:23

Hallo Duftblume,
Duftblume hat geschrieben: Würdet ihr mir bitte kurz sagen, wie lange es bei euch nach Antragsabgabe bei der DRV gedauert hat, bis ihr eine Einladung zum Gutachter bekommen habt?
17.10.2012 Antrag gestellt
03.12.2012 DRV-Gutachter-Termin
08.01.2013 Ablehnung
- Widerspruch eingereicht
20.09.2013 Ablehnung Widerspruch
- Klage eingereicht
26.04.2015 Sozialgericht-Gutachter-Termin

Der Gutachter wartet nun noch auf ausstehende Befunde von meiner neuen Rheumatologin. Das zieht sich wegen Urlaub und so alles hin...
Und meine zweite Frage, wieviel Tage / Wochen zwischen dieser Info und dann dem Termin zur Begutachtung lag.
ich hab mal meine Unterlagen durchgeguckt. Find aber keine Datumsangabe auf der Einladung zum DRV-Gutachter. Wenn ich mich recht erinnere, war der Zeitraum recht kurzfristig, glaube, es waren nur 3 Wochen oder so.

Liebe Grüße,
KlaRa

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mubbes
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Re: EM Antrag -> Gutachtertermin 2 Fragen

Ungelesener Beitrag von mubbes » Fr 12. Jun 2015, 12:37

:winke: Hallo Berliner Duftblume :grinser:

Ich hab meinen Rentenantrag am 05.02.15 gestellt
Gutachter Termin war am 06.05.15

Angeblich soll Ende Juni 15 mein Bescheid fertig sein :Gruebeln:

Lg mubbes :smile:
Et kütt wie et kütt

Berlinerin

Re: EM Antrag -> Gutachtertermin 2 Fragen

Ungelesener Beitrag von Berlinerin » Fr 12. Jun 2015, 13:18

Wisst ihr was ich echt komisch finde ? Und zwar haben verschiedene Institutionen immer Vorgaben bis wann ein Antrag zur Entscheidung kommen muss.
ZB Krankenkassen müssen innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube 4 oder sechs Wochen ) auf Anträge (zB besondere Operationen etc)zu einer Entscheidung kommen. Ist der Antrag bis dahin nicht entschieden worden, so gilt er als genehmigt.

Genauso verhält es sich meiner Kenntnis auch bei Versicherungen.

Warum also hat die DRV zB keine solche Vorgabe - zB 6 Monate ?
Weiß das jemand von euch ?

Es ist so krass wie viele hier sooooo lange auf eine Entscheidung warten müssen

Lieben Gruß duftblume (immer noch inkognito ) :icon_e_wink:

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mubbes
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Re: EM Antrag -> Gutachtertermin 2 Fragen

Ungelesener Beitrag von mubbes » Fr 12. Jun 2015, 13:47

:smile: Hallo duftblume :grinser:

Soviel ich weiss muss auch die DRV nach 6 Monaten tätig werden , aber das hebeln die ganz leicht aus, indem sie irgendwelche Briefe verschicken, wie z.b. Befundanforderungen oder so was, dann fangen die 6 Monate wieder von vorne an :kotzen:

Ich hasse :Wut: diese warterei auch :ic_down:

Auf der anderen Seite muss man aber auch zugestehen, dass die DRV von Anträgen schon ziemlich zugebombt wird :grinser:

Lg mubbes

Oh haua ha.... :Heiss: hier kommt ein Gewitter :ic_down:
Et kütt wie et kütt

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Re: EM Antrag -> Gutachtertermin 2 Fragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 12. Jun 2015, 14:25

Hallo Berliner Duftblume, :smile:
Wisst ihr was ich echt komisch finde ? Und zwar haben verschiedene Institutionen immer Vorgaben bis wann ein Antrag zur Entscheidung kommen muss.
ZB Krankenkassen müssen innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube 4 oder sechs Wochen ) auf Anträge (zB besondere Operationen etc)zu einer Entscheidung kommen. Ist der Antrag bis dahin nicht entschieden worden, so gilt er als genehmigt.
Allgemeine gesetzliche Vorschriften sind da für ALLE gleich (in 6 Monaten muss zu einem Antrag endgültig entschieden sein, in 3 Monaten zu einem Widerspruch) aber die einzelnen Institutionen können natürlich für ihren Bereich besondere Regelungen aufstellen, sofern die nicht über das Gesetz (zum Nachteil der Antragsteller) hinaus gehen würden.

Soweit also die Theorie und die gesetzlichen Grundlagen, bei den GKV (SGB V) ist natürlich nachvollziehbar, dass man auf eine notwendige OP nicht unbedingt 6 Monate warten (müssen) sollte, die privaten KK können das wieder ganz anders geregelt haben, solche besonderen Regelungen wird man dann wohl bei der entsprechenden Institution selber erfragen oder nachlesen müssen.

Spätestens bei Gericht gibt es dann solche Grenzen nicht mehr, die unterliegen diesen Vorgaben nicht und so kann sich das auch alles über viele Jahre hinziehen und man kann eigentlich NICHTS dagegen machen. :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:
Genauso verhält es sich meiner Kenntnis auch bei Versicherungen.
Warum also hat die DRV zB keine solche Vorgabe - zB 6 Monate ?
Weiß das jemand von euch ?
Hier muss man wohl auch wieder zwischen gesetzlichen Versicherungen und privaten Versicherungen unterscheiden, für die Privaten gelten da teilweise ganz andere Bedingungen und wenn es um laufende Geldleistungen aus einem Versicherungsvertrag geht, dann wird es diese "Genehmigung ohne Bescheid" ganz sicher nirgendwo geben.

Im DRV-Reha-Bereich gibt es auch spezielle Regelungen, denn eine Reha sollte ja (eigentlich) auch kurzfristig (2 Wochen :lachen: ) entschieden werden damit der Antragsteller die dann auch bald antreten könnte ... die Entscheidung (zu Reha oder Rente) muss aber nicht auch immer die vom Antragsteller Gewünschte sein ... da gibt es dann keine "automatische Bewilligung einer laufenden Geldleistung" wenn die länger brauchen als vorgesehen ...

Die DRV unterliegt ansonsten schon den gesetzlichen Terminen, darum kann man ja nach 6 Monaten auch eine "Untätigkeitsklage" beim Sozialgericht einreichen (oder nach 3 Monaten bei einem Widerspruchs-Verfahren), wenn man bis dahin noch GAR NICHTS von denen gehört und bekommen hat.
Es ist so krass wie viele hier sooooo lange auf eine Entscheidung warten müssen
Wie ich im anderen Beitrag schon beschrieben habe, kam zuletzt die "erste Regung der DRV" auf den Antrag nach fast GENAU 6 Monaten, damit waren sie ja endlich "tätig" geworden ... also wurde die gesetzliche Frist eingehalten, die beginnt dann von vorne, es bleibt also wieder (6 Monate Zeit) die abschließende Entscheidung zu treffen.

Bei meinem Widerspruch damals wurden die Fristen auch sehr "gut" ausgeschöpft von der DRV, sei es nur durch die Zusendung der ärztlichen Befundberichte (nach knapp 3 Monaten), um die ich mich dann selber kümmern musste und das klappte natürlich nicht in den von der DRV "gewünschten" 5 Tagen (dafür gibt es z.B. überhaupt keine gesetzliche Grundlage, auch Behörden müssen dem Antragsteller ausreichend Zeit zur Erledigung einräumen, was immer man darunter zu verstehen hat :grinser: ), immerhin hatte man nun MICH beschäftigt und damit wieder den "Widerspruchstermin" gerettet ...

Einige Wochen danach hat man dann endlich den Widerspruch auch abgelehnt, also war das wirklich nur Beschäftigungs-Therapie für mich gewesen und ich konnte bei Gericht dann nicht behaupten, meine Ärzte wären ja gar nicht befragt worden. :glotzen:
Man "teilte" sich das sogar geschickt ein bei der DRV, nach 2 von mir erledigten Befundberichten (dauerte ca. 5 - 6 Wochen, nicht Tage) kam dann noch die Anforderung für meine HNO-Ärztin hinterher, die stand auch schon in den Antragsunterlagen drin :Gruebeln: ... also wieder gut 4 Wochen "gewonnen" (für die DRV und die Bearbeitung meines Widerspruches) ... :Verwirrt: :Hilfe:

Für mich war das alles ein endloser Alptraum, denn es wurde ja immer wieder neue Hoffnung geschürt und danach wieder mit der Keule zerschlagen, so habe ich das jedenfalls empfunden ... :Ohnmacht: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EM Antrag -> Gutachtertermin 2 Fragen

Ungelesener Beitrag von Achtsamkeitsuebung » Sa 13. Jun 2015, 14:47

Hallo Berlinerin mit der duftenden Blume,
Deine Fragen lassen mich Revue passieren... :Heiss:
- gut 2 (zwei!) Wochen nach Antragstellung der EM Rente (über SoVD) habe ich Post von den DRV mit dem Namen des GA erhalten :Schwindelig:
- wiederum ca. 2 Wochen später habe ich Post vom GA für einen Termin in der darauf folgenden Woche erhalten :schlecht:
- knapp 4 Wochen später hatte ich die Ablehnung der EM Rente :Wut: :traurig: :depri: :muede:
danach habe ich mich hier angemeldet :aha: und mit dem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid begonnen...
Im September 2014 bekam ich 'freiwillig' den Bewilligungsbescheid mit (rückwirkender) Befristung bis 2016 :Heiss: :Yeah:
Die Wege der DRV sind unergründlich :teufel:
Heilsame Grüsse
Achtsamkeitsuebung

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt 1927-2013)
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