Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo zusammen
das Gutachten von Männe ist da. Und so wie der Gutachter es gesagt hatte, so steht es auch geschrieben.
Es besteht AU für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit auf Dauer.
Er kann auf Dauer nur leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ohne Überkopfarbeiten vollschichtig durchführen.
Und, wie ich es geahnt hatte, wurde er jetzt von der Krankenkasse aufgefordert einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" zu stellen.
Er wird dieses Jahr 57, da sehe ich wenig Chancen.
Aber nun ist in der Vorgeschichte/Anamnese einiges falsch dargestellt.
Nun meine Frage:
Was kann man dagegen tun? Gegen das Gutachten an sich wird ja nicht widersprochen.
Nur eben die Richtigstellung der Anamnese.
Muss das sein Hausarzt ändern lassen oder mein Männe selber?
Es geht darum, dass der Gutachter z.B geschrieben hatte, dass nach Männes Aussage er eine Stressfraktur vor Jahren erlitt. Was nicht stimmt, das hatte er auch dort nicht gesagt. Sondern die Fraktur wurde voriges Jahr, ab seiner Erkrankung erst festgestellt. Steht eigentlich auch in den Befunden.
Da er versuchen möchte eine Anerkennung auf Berufskrankeit zu bekommen, finde ich, müsste das geändert werden. Da werden doch sicher alle Gutachten eingeholt, oder?
Noch eine Frage. Ist es ratsam einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen?
Danke euch schonmal im Voraus.
LG Care & Männe
das Gutachten von Männe ist da. Und so wie der Gutachter es gesagt hatte, so steht es auch geschrieben.
Es besteht AU für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit auf Dauer.
Er kann auf Dauer nur leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ohne Überkopfarbeiten vollschichtig durchführen.
Und, wie ich es geahnt hatte, wurde er jetzt von der Krankenkasse aufgefordert einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" zu stellen.
Er wird dieses Jahr 57, da sehe ich wenig Chancen.
Aber nun ist in der Vorgeschichte/Anamnese einiges falsch dargestellt.
Nun meine Frage:
Was kann man dagegen tun? Gegen das Gutachten an sich wird ja nicht widersprochen.
Nur eben die Richtigstellung der Anamnese.
Muss das sein Hausarzt ändern lassen oder mein Männe selber?
Es geht darum, dass der Gutachter z.B geschrieben hatte, dass nach Männes Aussage er eine Stressfraktur vor Jahren erlitt. Was nicht stimmt, das hatte er auch dort nicht gesagt. Sondern die Fraktur wurde voriges Jahr, ab seiner Erkrankung erst festgestellt. Steht eigentlich auch in den Befunden.
Da er versuchen möchte eine Anerkennung auf Berufskrankeit zu bekommen, finde ich, müsste das geändert werden. Da werden doch sicher alle Gutachten eingeholt, oder?
Noch eine Frage. Ist es ratsam einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen?
Danke euch schonmal im Voraus.
LG Care & Männe
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo Care,
Das ist zwar "Wunschdenken" der KK aber der MDK hat dafür den Grundstein gelegt (mit dem dauerhaften Ausschluss der bisherigen Tätigkeit), dass dieser Antrag verlangt werden kann (was auch bald schriftlich erfolgen wird, nach § 51 SGB V und die DRV wird wohl ziemlich sicher eine LTA (als Zuschuss an einen AG) bewilligen.
Da hat zwar die KK dann nichts von und dein Mann auch nicht aber falls man deinen Mann doch mal in die Krankengeldzeit berenten würde, dann sichert sich die KK damit den Anspruch auf Erstattungen des Krankengeldes, zumindest auf einen Teil davon ...
Es wird eher nicht passieren, denn die LTA wird ja dann bewilligt, damit (vorerst) keine EM-Rente wegen der BU erforderlich ist, eine Umschulung/Weiterbildung kommt in dem Alter auf keinen Fall mehr in Frage ...
Vermutlich wird Niemand wirklich irgendeinen Vorteil daraus ziehen können und die Fehler in der Anamnese haben eher keine Bedeutung dafür ...
Auf das MDK-Gutachten wird man sich da sicher in beiden Fällen nicht stützen wollen, wenn das Berufsbedingt passiert sein soll, wird dafür (besonders bei der BG) ganz sicher noch ein Extra-Gutachten beauftragt und ansonsten ist es wohl auch ziemlich nebensächlich, es wird wohl häufiger mal vorkommen, dass Anamnese-Angaben nicht unbedingt total übereinstimmen bei verschiedenen Ärzten und Gutachtern.
Das wäre für deinen Männe eventuell möglich mit mindestens 35 Beitragsjahren bei der DRV, so etwa mit 61 +X Jahren ... den genauen Zeitpunkt kann man bei der DRV nachlesen ... sollte bei grundsätzlichem, bestehendem Anspruch (aus den Versicherungszeiten) auch in seiner Renteninformation drin stehen ...
Ansonsten hat man als Rentner nicht viel davon einen Schwerbehinderten-Ausweis zu besitzen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Damit ist nun klar, dass man ihm das Krankengeld nicht einfach wegnehmen kann aber die DRV wird das nicht besonders interessieren in Hinsicht auf Feststellung von BU, was der MDK dazu meint ...das Gutachten von Männe ist da. Und so wie der Gutachter es gesagt hatte, so steht es auch geschrieben.
Es besteht AU für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit auf Dauer.
Er kann auf Dauer nur leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ohne Überkopfarbeiten vollschichtig durchführen.
Es ist ebenso unerheblich welche Chancen sich dein Mann bei Antrag auf LTA "ausrechnen" wird oder kann, damit will sich die KK das Dispositionsrecht sichern falls LTA (aus gesundheitlichen Gründen) abgelehnt und eine EM-Rente bewilligt wird ...Und, wie ich es geahnt hatte, wurde er jetzt von der Krankenkasse aufgefordert einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" zu stellen.
Er wird dieses Jahr 57, da sehe ich wenig Chancen.
Das ist zwar "Wunschdenken" der KK aber der MDK hat dafür den Grundstein gelegt (mit dem dauerhaften Ausschluss der bisherigen Tätigkeit), dass dieser Antrag verlangt werden kann (was auch bald schriftlich erfolgen wird, nach § 51 SGB V und die DRV wird wohl ziemlich sicher eine LTA (als Zuschuss an einen AG) bewilligen.
Da hat zwar die KK dann nichts von und dein Mann auch nicht aber falls man deinen Mann doch mal in die Krankengeldzeit berenten würde, dann sichert sich die KK damit den Anspruch auf Erstattungen des Krankengeldes, zumindest auf einen Teil davon ...
Es wird eher nicht passieren, denn die LTA wird ja dann bewilligt, damit (vorerst) keine EM-Rente wegen der BU erforderlich ist, eine Umschulung/Weiterbildung kommt in dem Alter auf keinen Fall mehr in Frage ...
Da wird Niemand was ändern und das ist eigentlich auch überflüssig und ändert das Ergebnis nicht, der MDK-Termin war nur "Mittel zum Zweck", dass man ihm entweder das Krankengeld einstellen könnte oder zu einer Reha auffordern kann (medizinisch oder beruflich), um sich wenigstens das Dispositionsrecht und vielleicht spätere Ansprüche an die Rentenkasse zu sichern.Aber nun ist in der Vorgeschichte/Anamnese einiges falsch dargestellt.
Nun meine Frage:
Was kann man dagegen tun? Gegen das Gutachten an sich wird ja nicht widersprochen.
Nur eben die Richtigstellung der Anamnese.
Muss das sein Hausarzt ändern lassen oder mein Männe selber?
Vermutlich wird Niemand wirklich irgendeinen Vorteil daraus ziehen können und die Fehler in der Anamnese haben eher keine Bedeutung dafür ...
NaJa, welche Ursache diese Fraktur letztlich hatte lässt sich ja aktuell wohl gar nicht mehr feststellen, wenn ich das jetzt richtig verstehe ...Es geht darum, dass der Gutachter z.B geschrieben hatte, dass nach Männes Aussage er eine Stressfraktur vor Jahren erlitt. Was nicht stimmt, das hatte er auch dort nicht gesagt. Sondern die Fraktur wurde voriges Jahr, ab seiner Erkrankung erst festgestellt. Steht eigentlich auch in den Befunden.
Wo möchte er die Anerkennung einer Berufskrankheit erreichen, bei der DRV oder bei der BG ???Da er versuchen möchte eine Anerkennung auf Berufskrankeit zu bekommen, finde ich, müsste das geändert werden. Da werden doch sicher alle Gutachten eingeholt, oder?
Auf das MDK-Gutachten wird man sich da sicher in beiden Fällen nicht stützen wollen, wenn das Berufsbedingt passiert sein soll, wird dafür (besonders bei der BG) ganz sicher noch ein Extra-Gutachten beauftragt und ansonsten ist es wohl auch ziemlich nebensächlich, es wird wohl häufiger mal vorkommen, dass Anamnese-Angaben nicht unbedingt total übereinstimmen bei verschiedenen Ärzten und Gutachtern.
Kommt ganz drauf an zu welchem Zwecke dieser Antrag dienen soll, den Schwerbehinderten-Ausweis bekommt man meist nicht beim ersten Antrag und zur Feststellung von BU ist der ungeeignet (dazu macht das Versorgungsamt keine verwertbaren Aussagen), für den Antrag auf EM-Rente eigentlich auch überflüssig ... einziger "Grund" wäre vielleicht die Möglichkeit in Rente für Schwerbehinderte (ab GdB 50) zu gehen.Noch eine Frage. Ist es ratsam einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen?
Das wäre für deinen Männe eventuell möglich mit mindestens 35 Beitragsjahren bei der DRV, so etwa mit 61 +X Jahren ... den genauen Zeitpunkt kann man bei der DRV nachlesen ... sollte bei grundsätzlichem, bestehendem Anspruch (aus den Versicherungszeiten) auch in seiner Renteninformation drin stehen ...
Ansonsten hat man als Rentner nicht viel davon einen Schwerbehinderten-Ausweis zu besitzen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo liebe Doppeloma
danke für deine schnelle Antwort.
Aber den Antrag muss er ja stellen, es bleibt ihm nichts anderes übrig
Die Erkrankung ist jetzt natürlich nicht nur der Bruch, sondern der kam noch dazu zu seinen anderen Diagnosen am gleichen Gelenk.
LG Care & Männe
danke für deine schnelle Antwort.
Der Antrag wurde von der KK ja schon an ihn geschickt, mit der Aufforderung ihn in den nächsten Tagen auszufüllen und zurückzusenden. Ein paar Zeilen weiter unten stand dann, dass er das innerhalb von 10 Wochen erledigt haben sollte , sonst wird das Krankengeld eingestellt.Das ist zwar "Wunschdenken" der KK aber der MDK hat dafür den Grundstein gelegt (mit dem dauerhaften Ausschluss der bisherigen Tätigkeit), dass dieser Antrag verlangt werden kann (was auch bald schriftlich erfolgen wird, nach § 51 SGB V und die DRV wird wohl ziemlich sicher eine LTA (als Zuschuss an einen AG) bewilligen.
Davon gehe ich auch stark aus ...Es wird eher nicht passieren, denn die LTA wird ja dann bewilligt, damit (vorerst) keine EM-Rente wegen der BU erforderlich ist, eine Umschulung/Weiterbildung kommt in dem Alter auf keinen Fall mehr in Frage ...
Aber den Antrag muss er ja stellen, es bleibt ihm nichts anderes übrig
Doch ich denke schon, dass man das sieht. Es wurde ja auch in den Befunden von der Stressfraktur bzw. Ermüdungsbruch geschrieben. Eine Stressfraktur – besser bekannt als Ermüdungsbruch – entsteht als Folge einer lang andauernden und wiederholten Belastung des Knochens. Also durch Überbelastung des Gelenkes durch schwere körperliche Arbeit ist das bei ihm entstanden.NaJa, welche Ursache diese Fraktur letztlich hatte lässt sich ja aktuell wohl gar nicht mehr feststellen, wenn ich das jetzt richtig verstehe ...
Die Erkrankung ist jetzt natürlich nicht nur der Bruch, sondern der kam noch dazu zu seinen anderen Diagnosen am gleichen Gelenk.
Bei der BG.Wo möchte er die Anerkennung einer Berufskrankheit erreichen, bei der DRV oder bei der BG ???
Ich hatte gedacht, falls er Prozente zum GdB bekommen sollte, dass das ihm bei der AfA helfen würde? Falls das Gutachten beim Amtsarzt anders ausfällt.Kommt ganz drauf an zu welchem Zwecke dieser Antrag dienen soll, den Schwerbehinderten-Ausweis bekommt man meist nicht beim ersten Antrag und zur Feststellung von BU ist der ungeeignet (dazu macht das Versorgungsamt keine verwertbaren Aussagen), für den Antrag auf EM-Rente eigentlich auch überflüssig ... einziger "Grund" wäre vielleicht die Möglichkeit in Rente für Schwerbehinderte (ab GdB 50) zu gehen.
LG Care & Männe
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo Care,
hatte das später erst gelesen, dass dein Mann die schriftliche Aufforderung bereits erhalten hat LTA zu beantragen ...
Natürlich gilt auch hier die 10-Wochen-Frist und darum sollte er den Antrag nur direkt über die DRV stellen, kurz vor Ablauf der Frist, es genügt wenn er dann die Antragstellung nachweisen kann.
Er ist nicht verpflichtet den Antrag über die KK zu stellen, das hätten die nur gerne, weil sie es dann als "Eilantrag" an die DRV weiter geben und zudem noch Informationen und Unterlagen bekommen, die sie für die eigene Arbeit gar nicht benötigen.
Was Hilfreiches dabei rauskommen wird vermutlich sowieso nicht aber das wird man dann abwarten müssen, der Antrag kann natürlich auch aus anderen Gründen abgelehnt werden, denn die DRV sieht ja im Moment (vermutlich) noch keine Berufsunfähigkeit" ... zu einem Widerspruch ist er dann allerdings nicht verpflichtet ... man wird es einfach abwarten müssen, welchen Bescheid die DRV dazu erteilt.
Ansonsten gilt die (Rest-)Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt, die der Amtsarzt nach der Aussteuerung feststellen wird, ein GdB macht dazu keine Aussagen welche Tätigkeiten man da noch ausüben könnte ... es ist also (fast) egal ob er (bei der AfA) einen GdB hat oder nicht, das hat keinen Einfluss auf die notwendige Bereitschaft sich der Vermittlung zur Verfügung zu stellen ... in welchem Rahmen das sein könnte legt der ÄD der AfA fest und teilt das dann dem Arbeitsvermittler mit (Teil B /Leistungseinschätzung).
Liebe Grüße von der Doppeloma
hatte das später erst gelesen, dass dein Mann die schriftliche Aufforderung bereits erhalten hat LTA zu beantragen ...
Natürlich gilt auch hier die 10-Wochen-Frist und darum sollte er den Antrag nur direkt über die DRV stellen, kurz vor Ablauf der Frist, es genügt wenn er dann die Antragstellung nachweisen kann.
Er ist nicht verpflichtet den Antrag über die KK zu stellen, das hätten die nur gerne, weil sie es dann als "Eilantrag" an die DRV weiter geben und zudem noch Informationen und Unterlagen bekommen, die sie für die eigene Arbeit gar nicht benötigen.
Das ist korrekt, aber nicht sofort und nicht unbedingt über den Tisch der KK ...Aber den Antrag muss er ja stellen, es bleibt ihm nichts anderes übrig
Was Hilfreiches dabei rauskommen wird vermutlich sowieso nicht aber das wird man dann abwarten müssen, der Antrag kann natürlich auch aus anderen Gründen abgelehnt werden, denn die DRV sieht ja im Moment (vermutlich) noch keine Berufsunfähigkeit" ... zu einem Widerspruch ist er dann allerdings nicht verpflichtet ... man wird es einfach abwarten müssen, welchen Bescheid die DRV dazu erteilt.
Ich persönlich verstehe das soweit schon, aber die BG sind dafür nicht unbedingt genau so empfänglich das auch so zu sehen, die werden auf jeden Fall eigene GA dazu beauftragen und die versuchen das dann gerne als "altersbedingten Verschleiß" abzuwehren (den man nicht direkt der beruflichen Tätigkeit anlasten kann) ... wir haben hier schon einige User im Kampf mit der BG um Anerkennung von Berufskrankheiten, die sind fast noch schlimmer als die DRV bei Antrag auf EM-Rente ...Doch ich denke schon, dass man das sieht. Es wurde ja auch in den Befunden von der Stressfraktur bzw. Ermüdungsbruch geschrieben. Eine Stressfraktur – besser bekannt als Ermüdungsbruch – entsteht als Folge einer lang andauernden und wiederholten Belastung des Knochens. Also durch Überbelastung des Gelenkes durch schwere körperliche Arbeit ist das bei ihm entstanden.
Die Erkrankung ist jetzt natürlich nicht nur der Bruch, sondern der kam noch dazu zu seinen anderen Diagnosen am gleichen Gelenk.
Den Gedankengang verstehe ich gerade nicht, der AfA ist es eigentlich egal ob jemand einen GdB oder einen Schwerbehinderten-Ausweis hat, das hat höchstens Auswirkungen auf die Zuteilung zum Arbeitsvermittler, zur Reha-Abteilung käme er aber auch schon wenn die LTA bewilligt werden würde ...Ich hatte gedacht, falls er Prozente zum GdB bekommen sollte, dass das ihm bei der AfA helfen würde? Falls das Gutachten beim Amtsarzt anders ausfällt.
Ansonsten gilt die (Rest-)Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt, die der Amtsarzt nach der Aussteuerung feststellen wird, ein GdB macht dazu keine Aussagen welche Tätigkeiten man da noch ausüben könnte ... es ist also (fast) egal ob er (bei der AfA) einen GdB hat oder nicht, das hat keinen Einfluss auf die notwendige Bereitschaft sich der Vermittlung zur Verfügung zu stellen ... in welchem Rahmen das sein könnte legt der ÄD der AfA fest und teilt das dann dem Arbeitsvermittler mit (Teil B /Leistungseinschätzung).
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo liebe Doppeloma,
du bist wirklich eine echte Hilfe
Also wenn man dazu nicht verpflichtet werden kann, dann werden wir den Antrag direkt bei DRV hier vor Ort abgeben und die Kopie von der DRV abzeichnen lassen.
Muss man der KK dann nur mitteilen, dass man am XX.XX.XXXX den Antrag abgegeben hat?
Wobei, die Situation nicht so ganz einfach für uns ist. Ich bekomme ja auch nur Teil-EM-Rente, meine Klage auf volle Rente liegt beim Sozialgericht.
Man bekommt da schonn Zukunftsängste
In dem Schreiben steht auch, er könnte einen Rentenantrag stellen, dazu müsste er aber die KK vorher informieren. So viel ich weiß, dürfen sie ja nicht dazu auffordern,
daher wohl nur der Hinweis
LG Care & Männe
du bist wirklich eine echte Hilfe
Gut zu wissen In meinem Schreiben damals hatte mir meine Krankenkasse es freigestellt, an wen ich es schicke. Bei Männe steht, dass er es an die KK zurückschicken sollEr ist nicht verpflichtet den Antrag über die KK zu stellen, das hätten die nur gerne, weil sie es dann als "Eilantrag" an die DRV weiter geben und zudem noch Informationen und Unterlagen bekommen, die sie für die eigene Arbeit gar nicht benötigen.
Also wenn man dazu nicht verpflichtet werden kann, dann werden wir den Antrag direkt bei DRV hier vor Ort abgeben und die Kopie von der DRV abzeichnen lassen.
Muss man der KK dann nur mitteilen, dass man am XX.XX.XXXX den Antrag abgegeben hat?
Ja, so wird es sein, erst einmal abwartenWas Hilfreiches dabei rauskommen wird vermutlich sowieso nicht aber das wird man dann abwarten müssen, der Antrag kann natürlich auch aus anderen Gründen abgelehnt werden, denn die DRV sieht ja im Moment (vermutlich) noch keine Berufsunfähigkeit" ... zu einem Widerspruch ist er dann allerdings nicht verpflichtet ... man wird es einfach abwarten müssen, welchen Bescheid die DRV dazu erteilt.
Wobei, die Situation nicht so ganz einfach für uns ist. Ich bekomme ja auch nur Teil-EM-Rente, meine Klage auf volle Rente liegt beim Sozialgericht.
Man bekommt da schonn Zukunftsängste
In dem Schreiben steht auch, er könnte einen Rentenantrag stellen, dazu müsste er aber die KK vorher informieren. So viel ich weiß, dürfen sie ja nicht dazu auffordern,
daher wohl nur der Hinweis
Ja, ich weiß, dass die BG noch schlimmer ist als die BG. Ist ja bei mir nicht anders, inzwischen musste ich Berufung vor dem LSG einlegen.Ich persönlich verstehe das soweit schon, aber die BG sind dafür nicht unbedingt genau so empfänglich das auch so zu sehen, die werden auf jeden Fall eigene GA dazu beauftragen und die versuchen das dann gerne als "altersbedingten Verschleiß" abzuwehren (den man nicht direkt der beruflichen Tätigkeit anlasten kann) ... wir haben hier schon einige User im Kampf mit der BG um Anerkennung von Berufskrankheiten, die sind fast noch schlimmer als die DRV bei Antrag auf EM-Rente ...
Ja genau, das hatte ich erst gedacht, damit er zum SB der Reha-Abteilung kommt. Aber Du hast recht, der Amtsarzt der AfA entscheidet da ja letztendlich.Den Gedankengang verstehe ich gerade nicht, der AfA ist es eigentlich egal ob jemand einen GdB oder einen Schwerbehinderten-Ausweis hat, das hat höchstens Auswirkungen auf die Zuteilung zum Arbeitsvermittler, zur Reha-Abteilung käme er aber auch schon wenn die LTA bewilligt werden würde ...
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo Care,
Bei uns war nur die Reihenfolge anders rum, erst ging beim Dopa NIX mehr und dann ging es bei mir auch noch los ...
Auch wenn er damals schon das "schlechtere Einkommen" hatte ist es auch ein ziemlicher Fehlbetrag wenn es dann irgendwann GAR NICHTS mehr gibt ... denn für Harzt 4 hatte ich noch zu viel Einkommen ...
So ist es mir auch dadurch noch besonders schwer gefallen auch noch akzeptieren zu müssen, dass ich aus Arbeit in absehbarer Zeit auch keinen Beitrag mehr leisten kann ... es ist noch immer kein "gutes Gefühl" daran zurück zu denken ... obwohl wir uns allgemein jetzt ganz gut damit abgefunden und eingerichtet haben jetzt EM-Rentner zu sein ...
Ja natürlich darf es nur ein Hinweis sein, denn wie du richtig erkannt hast darf die KK zum EM-Renten-Antrag ja nicht auffordern, der Hintergrund ist natürlich die Hoffnung auf eine Berentung über den Antrag auf LTA ... diese Hoffnung erfüllt sich aber eher selten ...
Beim Dopa haben wir das damals nicht verstanden, warum er noch LTA beantragen sollte wo der Antrag auf EM-Rente bereits am Laufen war ... wenn deinem Männe jetzt die Wahl gegeben wird solltet ihr da noch mal in Ruhe drüber sprechen und nachdenken.
Das Schreiben mit diesem Hinweis solltet ihr allerdings unbedingt gut aufbewahren, denn irgendwie kommt mir das merkwürdig vor, nicht dass die sich das später dann anders überlegen ... denn aus dem Antrag auf EM-Rente erwächst denen (eigentlich) auch kein Erstattungsanspruch (weil sie das Dispositionsrecht dafür ja nicht bekommen können) und Antrag auf LTA wenn ein EMR-Antrag schon läuft ist meist keine gute Kombination ...
Beim Dopa war das jedenfalls keine gute Idee von seiner /unserer KK und letztlich haben sie auch keinen Cent mehr aus seiner späteren EM-Rente mehr zurück bekommen ...
Was die Reha-Abteilung der AfA betrifft sollte man da auch nicht zu viel erwarten, die haben auch keine Arbeit für Ausgesteuerte ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
das glaube ich dir gerne aber das wird am Ablauf bei deinem Männe nun aktuell auch nichts ändern können ... ich weiß ganz gut wie bedrückend das ist wenn beide nicht mehr können und man überhaupt nicht mehr weiß wie es weitergehen wird, besonders finanziell ...Man bekommt da schonn Zukunftsängste
Bei uns war nur die Reihenfolge anders rum, erst ging beim Dopa NIX mehr und dann ging es bei mir auch noch los ...
Auch wenn er damals schon das "schlechtere Einkommen" hatte ist es auch ein ziemlicher Fehlbetrag wenn es dann irgendwann GAR NICHTS mehr gibt ... denn für Harzt 4 hatte ich noch zu viel Einkommen ...
So ist es mir auch dadurch noch besonders schwer gefallen auch noch akzeptieren zu müssen, dass ich aus Arbeit in absehbarer Zeit auch keinen Beitrag mehr leisten kann ... es ist noch immer kein "gutes Gefühl" daran zurück zu denken ... obwohl wir uns allgemein jetzt ganz gut damit abgefunden und eingerichtet haben jetzt EM-Rentner zu sein ...
In dem Schreiben steht auch, er könnte einen Rentenantrag stellen, dazu müsste er aber die KK vorher informieren. So viel ich weiß, dürfen sie ja nicht dazu auffordern,
daher wohl nur der Hinweis
Ja natürlich darf es nur ein Hinweis sein, denn wie du richtig erkannt hast darf die KK zum EM-Renten-Antrag ja nicht auffordern, der Hintergrund ist natürlich die Hoffnung auf eine Berentung über den Antrag auf LTA ... diese Hoffnung erfüllt sich aber eher selten ...
Beim Dopa haben wir das damals nicht verstanden, warum er noch LTA beantragen sollte wo der Antrag auf EM-Rente bereits am Laufen war ... wenn deinem Männe jetzt die Wahl gegeben wird solltet ihr da noch mal in Ruhe drüber sprechen und nachdenken.
Das Schreiben mit diesem Hinweis solltet ihr allerdings unbedingt gut aufbewahren, denn irgendwie kommt mir das merkwürdig vor, nicht dass die sich das später dann anders überlegen ... denn aus dem Antrag auf EM-Rente erwächst denen (eigentlich) auch kein Erstattungsanspruch (weil sie das Dispositionsrecht dafür ja nicht bekommen können) und Antrag auf LTA wenn ein EMR-Antrag schon läuft ist meist keine gute Kombination ...
Beim Dopa war das jedenfalls keine gute Idee von seiner /unserer KK und letztlich haben sie auch keinen Cent mehr aus seiner späteren EM-Rente mehr zurück bekommen ...
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo,
wenn ein EM-Antrag gestellt wird, erfährt die KK das automatisch und wird dann sofort nach § 103 SGB X sofort einen Erstattungsanspruch bei der DRV geltend machen. Das hat mit dem Dispositionsrecht erst mal nichts zu tun.
Desweiteren: einen Nachweis über den gestellten Antrag innerhalb der 10 Wochen sollte man unbedingt bei der KK einreichen. Entweder gleich beim Rentenberater sich eine gesonderte Bestätigung geben lassen oder die Eingangsbestätigung der DRV bei der KK einreiche...aber AChtung: die DRV benötigt dafür mindestens 3 - 4 Wochen !!
wenn ein EM-Antrag gestellt wird, erfährt die KK das automatisch und wird dann sofort nach § 103 SGB X sofort einen Erstattungsanspruch bei der DRV geltend machen. Das hat mit dem Dispositionsrecht erst mal nichts zu tun.
Desweiteren: einen Nachweis über den gestellten Antrag innerhalb der 10 Wochen sollte man unbedingt bei der KK einreichen. Entweder gleich beim Rentenberater sich eine gesonderte Bestätigung geben lassen oder die Eingangsbestätigung der DRV bei der KK einreiche...aber AChtung: die DRV benötigt dafür mindestens 3 - 4 Wochen !!
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo zusammen
sorry, dass ich jetzt erst antworte. Lieben Dank euch beiden für Eure Antworten
@Doppeloma
Bei mir war es so, dass ich auch von der KK aufgefordert wurde den Antrag auf LTA zu stellen, was ich auch tat, da ja sonst KG-Sperre drohte und hatte dann später den Antrag auf EM-Rente gestellt.
Das mit dem Dispositionsrecht verstehe ich nicht so ganz. Hat das nur was damit zutun, wie sich KK und DRV untereinander einigen müssen wegen, wer und ab wann Zahlungen (z.B. KG) übernehmen muss?
Wenn er den Antrag auf EM-Rente stellen würde, würde er ja sicher auch aufgefordert werden von der DRV entweder einen Antrag auf med. oder berufliche REHA zu stellen. (REHA geht vor Rente)
Ist es dann nicht egal, was für einen Antrag er jetzt stellt?
Obwohl ich im Antrag auf LTA nicht viel Sinn sehe in seinem Alter
@Vrori
Also wir wollten den Antrag nicht erst zur KK schicken.
Noch eine Frage zu der 10-Wochenfrist. Innerhalb dieser Frist muss der Antrag gestellt und bei der DRV eingegangen sein. Eingangsstempel von der DRV reicht dann aus?
Wann muss die KK Kentniss haben, muss das auch in der 10-Wochenfrist liegen?
(Gegebenenfalls überlegen wir, den Antrag beim SoVd ausfüllen zu lassen.)
Noch eine Frage. Die Aussteuerung ist Ende August. Wann sollte er denn zur AfA? Bei mir war das damals auf dem letzten Drücker weiß ich noch.
Lieben Dank schon mal.
LG von Care & Männe
sorry, dass ich jetzt erst antworte. Lieben Dank euch beiden für Eure Antworten
@Doppeloma
Ja, ich weiß und ich hatte sofort an euch gedacht, als die Krankenzeiten immer länger wurden bzw. wir dann das Ergebnis vom Gutachter vom MDK wussten.Bei uns war nur die Reihenfolge anders rum, erst ging beim Dopa NIX mehr und dann ging es bei mir auch noch los ...
Wir sind noch zu keinem Entschluss gekommen, ob wir den Antrag auf LTA oder EM-Rentenantrag zu stellen Die 10- Wochenfrist zur Antragstellung zu LTA ist nächste Woche um.Beim Dopa haben wir das damals nicht verstanden, warum er noch LTA beantragen sollte wo der Antrag auf EM-Rente bereits am Laufen war ... wenn deinem Männe jetzt die Wahl gegeben wird solltet ihr da noch mal in Ruhe drüber sprechen und nachdenken.
Bei mir war es so, dass ich auch von der KK aufgefordert wurde den Antrag auf LTA zu stellen, was ich auch tat, da ja sonst KG-Sperre drohte und hatte dann später den Antrag auf EM-Rente gestellt.
Das mit dem Dispositionsrecht verstehe ich nicht so ganz. Hat das nur was damit zutun, wie sich KK und DRV untereinander einigen müssen wegen, wer und ab wann Zahlungen (z.B. KG) übernehmen muss?
Wenn er den Antrag auf EM-Rente stellen würde, würde er ja sicher auch aufgefordert werden von der DRV entweder einen Antrag auf med. oder berufliche REHA zu stellen. (REHA geht vor Rente)
Ist es dann nicht egal, was für einen Antrag er jetzt stellt?
Obwohl ich im Antrag auf LTA nicht viel Sinn sehe in seinem Alter
Ja, das weiß ich, dachte nur mit einem GdB, dass er eben zu dieser Abteilung bei der AfA käme.Was die Reha-Abteilung der AfA betrifft sollte man da auch nicht zu viel erwarten, die haben auch keine Arbeit für Ausgesteuerte ...
@Vrori
Wenn wir den direkt hier bei der DRV-Stelle abgeben, dann bekommen wir doch sofort den Eingangsstempel. Reicht das nicht?Desweiteren: einen Nachweis über den gestellten Antrag innerhalb der 10 Wochen sollte man unbedingt bei der KK einreichen. Entweder gleich beim Rentenberater sich eine gesonderte Bestätigung geben lassen oder die Eingangsbestätigung der DRV bei der KK einreiche...aber AChtung: die DRV benötigt dafür mindestens 3 - 4 Wochen !!
Also wir wollten den Antrag nicht erst zur KK schicken.
Noch eine Frage zu der 10-Wochenfrist. Innerhalb dieser Frist muss der Antrag gestellt und bei der DRV eingegangen sein. Eingangsstempel von der DRV reicht dann aus?
Wann muss die KK Kentniss haben, muss das auch in der 10-Wochenfrist liegen?
(Gegebenenfalls überlegen wir, den Antrag beim SoVd ausfüllen zu lassen.)
Noch eine Frage. Die Aussteuerung ist Ende August. Wann sollte er denn zur AfA? Bei mir war das damals auf dem letzten Drücker weiß ich noch.
Lieben Dank schon mal.
LG von Care & Männe
- Doppeloma
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo Care,
Der SovD wird auch nicht nur auf euch warten um den Antrag (welchen auch immer) nun mit deren Hilfe ausfüllen zu lassen, zur Not gilt auch ein formloser Antrag (bei der Renten-Beratungs-Stelle abgeben und eine Kopie davon abstempeln lassen als Eingangsstempel) aber die Frist sollte unbedingt eingehalten werden.
Aber den Antrag muss man stellen wenn die das verlangen innerhalb dieser Frist von 10 Wochen und die Antragstellung bei der KK nachweisen, wann die DRV das bekommen hat ist eigentlich egal, aktuell streickt die Post, da kann das auch mal länger dauern als gewohnt.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Dann wird es ja langsam mal Zeit diese Überlegungen abzuschließen, denn der Nachweis zur Antragstellung MUSS VOR Ablauf der 10-Wochen-Frist erfolgen, wie wenig sinnvoll eine Antrag auf LTA sein wird habe ich oben schon beschrieben.Wir sind noch zu keinem Entschluss gekommen, ob wir den Antrag auf LTA oder EM-Rentenantrag zu stellen Die 10- Wochenfrist zur Antragstellung zu LTA ist nächste Woche um.
Bei mir war es so, dass ich auch von der KK aufgefordert wurde den Antrag auf LTA zu stellen, was ich auch tat, da ja sonst KG-Sperre drohte und hatte dann später den Antrag auf EM-Rente gestellt.
Der SovD wird auch nicht nur auf euch warten um den Antrag (welchen auch immer) nun mit deren Hilfe ausfüllen zu lassen, zur Not gilt auch ein formloser Antrag (bei der Renten-Beratungs-Stelle abgeben und eine Kopie davon abstempeln lassen als Eingangsstempel) aber die Frist sollte unbedingt eingehalten werden.
Nein, damit hat das nichts zu tun, das Dispositionsrecht betrifft die Entscheidungsgewalt zu einem gestellten Antrag an die DRV (auf LTA oder EM-Rente), dass man den zurücknehmen könnte oder eine "Umdeutung in EM-Rente" (bei LTA-Antrag) nicht mehr ablehnen kann, wenn dieses "Bestimmungsrecht" (Dispositionsrecht) bei der KK liegt, man braucht allerdings niemals Widerspruch oder Klage einreichen, wenn der (von der KK) gewünschte Antrag (nach § 51 SGB V) von der DRV abgelehnt wird.Das mit dem Dispositionsrecht verstehe ich nicht so ganz. Hat das nur was damit zutun, wie sich KK und DRV untereinander einigen müssen wegen, wer und ab wann Zahlungen (z.B. KG) übernehmen muss?
Aber den Antrag muss man stellen wenn die das verlangen innerhalb dieser Frist von 10 Wochen und die Antragstellung bei der KK nachweisen, wann die DRV das bekommen hat ist eigentlich egal, aktuell streickt die Post, da kann das auch mal länger dauern als gewohnt.
Das ist nicht gesagt, dazu wird die DRV selbst entscheiden, ob sie noch eine Reha "vorschalten" will, das wäre dann aber med. Reha und keine berufliche Reha, die man ja aktuell von deinem Mann verlangt oder eben Antrag auf EM-Rente auch akzeptieren würde, 1 Woche vor "Ultimo" solltet ihr euch darüber langsam Klarheit verschaffen, was er nun beantragen wird ... du schreibst doch selber, dass eine LTA (als berufliche Reha) keinen Sinn mehr ergeben wird ...Wenn er den Antrag auf EM-Rente stellen würde, würde er ja sicher auch aufgefordert werden von der DRV entweder einen Antrag auf med. oder berufliche REHA zu stellen. (REHA geht vor Rente)
Ja, es ist (zumindest der KK) offenbar egal aber entscheiden müsst IHR das JETZT ...Ist es dann nicht egal, was für einen Antrag er jetzt stellt?
Obwohl ich im Antrag auf LTA nicht viel Sinn sehe in seinem Alter
Ja das reicht, siehe oben ... und dann die Eingangsbestätigung (Kopie) rechtzeitig und nachweislich (persönlich /per Fax/per Einschreiben) an die KK geben ... wieder den Eingang bestätigen lassen, besonders bei persönlicher Abgabe ...Wenn wir den direkt hier bei der DRV-Stelle abgeben, dann bekommen wir doch sofort den Eingangsstempel. Reicht das nicht?
Braucht ihr ja auch nicht, die Bestätigung muss aber rechtzeitig dort vorliegen, sonst wird das Krankengeld eingestellt ...Also wir wollten den Antrag nicht erst zur KK schicken.
JAAA, siehe oben ...Wann muss die KK Kentniss haben, muss das auch in der 10-Wochenfrist liegen?
Darüber noch groß nachzudenken dürfte wohl zu spät sein und die wollen auch wissen WELCHER Antrag nun gestellt werden soll, diese Entscheidung kann euch auch der Sozialverein nicht abnehmen ...(Gegebenenfalls überlegen wir, den Antrag beim SoVd ausfüllen zu lassen.)
Hat er den schriftlichen Bescheid dazu schon von der KK bekommen, dass er zum Tag X ausgesteuert wird, denn (eine Kopie) braucht er ja um sich dort bei der AfA wegen Aussteuerung /Nahtlosigkeit zu melden ... sonst schicken die ihn auch wieder weg.Noch eine Frage. Die Aussteuerung ist Ende August. Wann sollte er denn zur AfA? Bei mir war das damals auf dem letzten Drücker weiß ich noch.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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