Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

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Doppeloma
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 31. Mär 2015, 14:04

Hallo Vrori, :smile:
Das Schreiben kam per Mail ohne Begründung.
ist das überhaupt rechtsverbindlich, muss nicht bisher auch die KK so was auf dem Postwege schicken, wie du schon schreibst als begründeteen verbindlichen Bescheid.

Mag ja sein, dass die Zahlscheine immer per Mail übermittelt wurden aber das ist ja vielleicht meine eigene Entscheidung, ob ich das so mache wenn die KK das akzeptiert (ich war da lieber für Fax), das kann doch aber umgekehrt nicht erwartet werden, dass ich regelmäßig meine Mails kontrolliere, ob man mich vielleicht kurzfristig zum MDK einbestellt ???

Wenn mein PC mal streikt oder ich keine Lust habe da ran zu gehen, dann sperrt man das Krankengeld, weil ich nicht zum MDK gekommen bin, das kann es doch eigentlich nicht sein. :confused: :Gruebeln:
Kein ordentlicher (schriftlicher) Bescheid per Post, keine ordentlichen RFB, keine Begründung "es trifft alles nicht auf Sie zu aber kommen müssen Sie trotzdem" ... schon erschreckend was die sich inzwischen alles erlauben können ... :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Vrori
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 31. Mär 2015, 14:09

Eine Rechtsfolgenbelehrung zeigt die Rechtsfolgen auf, wenn du den Termin nicht wahr nimmst..

es müssen also die Rechtsgrundlagen mit aufgeführt sein, in denen erwähnt wird, welche "Strafe" euch ereilt, wenn ihr den Termin nicht wahrnehmt...

xxx haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/klose-sgbi-66-folgen-fehlender-mitwirkung-25-rechtsfolgenbelehrung-nach-abs3_idesk_PI13994_HI2225825.html

http://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html

http://dejure.org/gesetze/SGB_I/62.html

@Doppeloma,

eben..das meine ich ja..die KK hat einen schriftlcihen Bescheid zu erstellen, aus dem hervorgeht, auf welcher Rechstgrundlage die Begutachtung erfolgt und was geschieht (Rechtsfolgen-belehrung) wenn dieser Termin nicht wahrgenommen wird..

und das scheint mir hier nicht vorzuliegen..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von Care » Di 31. Mär 2015, 15:31

Danke, danke für Eure Hilfe :umarm:

Ja, eigentlich hätten wir die E-Mail einfach ignorieren können. Aber pflichtbewusst, wie man eben ist und auch Angst hat erst mal weiter kein KG zu bekommen, hat man sich daraufeingelassen.
Er will das jetzt hintersich haben. Dieser Zeitdruck, was die KK da veranstaltet hat, war garantiert Absicht.

Mein Mann wird den MDK-Gutachter (mit dem Schreiben vom Vetretungsarzt) bitten, das Gutachten erst nach dem nachgereichten ausgefüllten Unterlagen seines Hausarztes, zu erstellen.

Auf jeden Fall werde ich der KK mitteilen, dass Post in Zukunft nur auf dem Postweg erfolgen soll :teufel:

LG Care & Männe :winke:

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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 31. Mär 2015, 16:20

Hallo Care,

ich nehme an, dass die KK den E-mail Verkehr als Postweg gewählt hat, da dein Mann eh mit der KK über diesen Weg seit Wochen/Monaten in Kontakt steht und sie sich auch dabei nicht wirklich etwas Negatives mit/bei gedacht haben, vielmehr in der Kürze der Zeit diesen Weg als den Schnelleren ansahen, als den Postweg.

Womöglich wäre erst heute der "informative" Brief per Post bei euch angekommen und auch dann ständ der morgige MDK-Termin an und dein Mann hätte noch weniger Zeit sich darauf vorzubereiten.

Da das vom HA auszufüllende Formular für den MDK nicht von Wichtigkeit gekrönt scheint, würde ich mir darüber auch jetzt keinen Kopf mehr machen, denn wer weiß welche Missverständnisse sich daraus womöglich noch ergeben hätten, so können keine entstehen.

Es wäre nicht das erstemal, dass ein HA im Eifer des Gefechts und in Hetze/Eile Fragen nicht detailliert genug beantwortet oder missverständlich ein "Kreuzchen" zu setzen verwechselt. Das dann aus Patiensicht vor Ort richtig zu stellen und hinterherzuhinken ist zweimal doof und unmüßig darüber zu reden.

So geht man lieber unbedarft dorthin und stelt sich der Tagessituation.

Auch wenn ich keinen persönlichen MDK-Termin habe wahrnehmen müssen (3 MDK-GA nach Aktenlage), so möchte ich euch aber gedanklich mit auf den Weg dahin mitgeben, nicht schon in Abwehrhaltung dort hinzufahren, vielmehr versuchen Ruhe zu bewahren und alles auf sich zukommen zu lassen.

In einem ruhigen Gespräch lässt sich alles viel leichter regeln, als wenn man schon mit einem "dicken Hals" dort ankommt und darüber hinaus nur seine sogenannten vemeintlichen Rechte vorträgt, darüberhinaus seine Pflichten aber versucht abzuwehren.

Die Einstellung deines Mannes, dort morgen ohne viel "Vorabgezeter" hinzufahren, finde ich perfekt und das leidige Thema "Rechtbelehrung" hin oder her kommt noch früh genug auf den Tisch, wenn sich Unstimmigkeiten zwischen dem GA und deinem Mann entwickeln sollten.
Dazu muss man sich nicht vorab künstlich drüber aufregen.
Der E-mail Schriftverkehr ohne selbige liegt ja vor. Darauf kann man immer noch verweisen und es bemängeln, wenn es überhaupt je spruchreif werden wird sich damit befassen zu müssen.
An der Tatsache, den Termin wahrnehmen zu müssen, ändert das zunächst ja nicht.

Doch da deinem Mann ja Befundunterlagen vorliegen, die er dem GA auch jetzt sogar persönlich zukommen lassen kann und er auch sogar gleich umgehend erklärend dazu zu Wort kommen kann, würde ich zunächst auf einen für alle erträglichen Gutachtenverlauf hoffen.

Das "Schreckgespenst" MDK-GA muss sich nicht bei allem und jedem auch manifestieren und bewahrheiten.
Es gibt auch sehr umgängliche Menschen unter ihnen :jaa:

Ich versuche korrekt, höflich und ehrlich zu sein und erwarte das auch von meinem Gegenüber, sodass ich das auch immer direkt verbal signalisiere, wenn mein Gegenüber zu entgleisen droht. Alles in einem höflich bestimmten Ton, sodass man mir möglichst kein Fehlverhalten vorwerfen kann.
Meistens sind dann die angesprochen Menschen irritiert und ändern ihre Tonart mit gegenüber dann auch.

Allerdings musste ich lediglich nur einmal bei einer gutachterlichen Vorstellung so verfahren, was mir am Ende aber auch Respekt und Gerechtigkeit einbrachte.

Für den morgigen Termin wünsche ich auch somit deinem Mann, dass man ihn würdig und gerecht begutachten und behandeln wird.

Bezüglich der Fahrkosten, fragt beim Gutachter an, womöglich hat er so eine Bescheinigung in seiner Akte vorliegen, oder ihr lasst euch bestätigen, dass ihr dort wart und stellt bei der KK den Antrag im Nachhinein dazu.

Viel Erfolg :ic_up: :ic_up: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Di 31. Mär 2015, 16:27

Hallo,

mein MDK-Termin damals war auch recht kurzfristig.
Ich habe jedoch vor dem Termin per E-Mail meinen Fahrtkostenantrag gestellt.

Getreu einer Vorschrift, die bei der AfA gilt, und da ich mir nicht sicher war, ob diese auch bei der KK gültig ist:
Anträge müssen vor dem Ereignis gestellt werden.

Von daher würde ich jetzt noch schnell eine E-Mail an die KK schreiben:
Hiermit beantrage ich Fahrtkostenerstattung zu meinem Termin am .... beim MDK und bitte Sie, mir die entsprechenden Formulare zuzusenden. Besten Dank.

LG
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von Care » Di 31. Mär 2015, 19:21

Hallo Agnes und Fee :umarm:

auch euch lieben Dank ... @Agnes für Deine aufmunternde Worte und die Wünsche zum Erfolg

@ Fee, er hatte bei der KK noch angerufen, hat aber die Beabeiterin nicht direkt erreicht.
Die Kollegin wollte es ihr weiterleiten, nur leider ist keine E-Mail mehr, mit dem Antrag hier eingegangen.

Kann er sich vom MDK formlos bestätigen lassen, dass er zu dem Termin da war?

LG Care

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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von Care » Mi 8. Apr 2015, 13:20

Hallo zusammen :umarm:

ich hoffe, ihr habt alle das Osterfest gut verlebt. Ich wollte euch eigentlich noch vorher Grüße zukommen lassen, hatte es aber nicht mehr geschafft.

Nun möchte ich euch mal kurz berichten.
Der MDK-Gutachter hat ihn weiterhin für AU befunden. Er kann wohl seinen Beruf nicht weiter ausüben :traurig:
Kann man sich denn auf so eine Aussage verlassen oder könnte im Gutachten dann was anderes stehen?

LG Care & Männe

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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 8. Apr 2015, 15:10

Hallo Care,

auf mündliche Aussagen würde ich mich nicht unbedingt verlassen.

Ich hatte bei meinem MDK-Termin Glück. Das was die Ärztin sagte, stand auch im Gutachten.

Ich denke, Ihr müsst einfach abwarten, bis das Gutachten da ist.
Hat Dein Mann auf dem Zettel vom MDK angekreuzt / geschrieben, dass sein Hausarzt (oder Facharzt) die Langversion des Gutachtens erhält und die KK nur die Kurzversion?

LG
Fee

P.S. Sorry, hatte Deine Frage vom 31. März übersehen.
Ich denke aber, dass der Fahrtkostenantrag auch ohne Teilnahmebestätigung des MDK gestellt werden kann, da ja durch die Erstellung des Gutachtens schon klar ist, dass Dein Männe dort war. Ich hatte mir vom MDK damals auch nichts bestätigen lassen.
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von Care » Mi 8. Apr 2015, 16:24

Hallo Fee 56,
Hat Dein Mann auf dem Zettel vom MDK angekreuzt / geschrieben, dass sein Hausarzt (oder Facharzt) die Langversion des Gutachtens erhält und die KK nur die Kurzversion?
da der Termin ja so kurzfristig war, konnte der Vertretungsarzt den Zettel nicht ausfüllen.
Aber auf Dem Zettel war auch nichts zum ankreuzen, ob der HA das Gutachten erhalten soll.

Ja, jetzt müssen wir erstmal abwarten.

Wegen dem Fahrtkostenantrag hat sich inzwischen auch geklärt.
Es wurde zwar durch die IKK-Mitarbeiterin nicht auf die E-Mail geantwortet, aber mein Mann hatte dann noch angerufen.
Jetzt hat er den Antrag zum ausfüllen zugeschickt bekommen, sogar 2x von verschiedenen Bearbeitern :Gruebeln:
Vom MDK werden wir uns jetzt keine Bestätigung mehr holen. Sie werden ja mitbekommen, dass er da war.

LG Care

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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 8. Apr 2015, 18:13

Hallo Care, :smile:
Der MDK-Gutachter hat ihn weiterhin für AU befunden. Er kann wohl seinen Beruf nicht weiter ausüben :traurig:
Kann man sich denn auf so eine Aussage verlassen oder könnte im Gutachten dann was anderes stehen?
Hier sollte man klar differenzieren zu GA von AfA und oder DRV ... denn der MDK ist nicht "weisungsgebunden / interessengebunden" sondern eine medizinisch unterstützende Einrichtung, die immer für mehrere GKV eines Einzugsgebietes zuständig ist (die müssen alle ihren festen Obolus dafür zahlen, frag mich nicht an wen :confused: ) aber der MDK ist letztlich unabhängig von den "Wünschen einzelner KK", dafür da medizinische Klärungen herbei zu führen.

Denn die KK-SB sind ja auch keine Ärzte und so habe ich schon davon gehört, dass Betroffene bei der MDK-Untersuchung auch so Bemerkungen mitbekommen haben, "dass es die KK wohl nicht freuen wird was ich schreibe ... :teufel: ", aber der medizinischen Einschätzung müssen die sich dann eben beugen ... sonst hätten sie ja gleich die "Glaskugel" nehmen können. :jaa: :cool:

Das MDK-GA kann sich dein Mann dann übrigens über seinen Arzt besorgen lassen, meines war zwar damals nach "Aktenlage" (welcher auch immer, denn ich habe nichts freigegeben dafür) aber man hatte auch bestätigt, dass die weitere AU berechtigt ist, allerdings auch eine Reha "dringend" empfohlen und direkt die weitere Tätigkeit am vorhandenen Arbeitsplatz ausgeschlossen (auf Dauer) ...

Letztlich entscheidet zwar die DRV über tatsächliche Berufsunfähigkeit aber für den weiteren Krankengeldbezug hat diese Feststellung den Vorteil, dass man nicht auf die Idee kommen kann (bei der KK) ihn wieder eingliedern zu wollen, am noch vorhandenen Arbeitsplatz.

Ich denke also schon. dass es auch genau so im MDK-GA drin stehen wird wie es gesagt wurde, nicht immer bekommt die KK vom MDK das zu lesen, was sie gerne lesen wollte, um das Krankengeld einstellen zu können ... :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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