Hallo Pandabär,
was soll eine "normale Depression" denn sein ... auch da gibt es verschiedene Abstufungen und die Ursachen dafür gehen von "keine Ahnung" bis zu äußerst widrigen Lebens-Umständen und Ereignissen .. die (fast) Jeden, zumindest eine Zeit lang "vom Stuhl hauen können" ... daher halte ich es immer für sehr fragwürdig wenn Ärzte meinen in einer kurzen Begutachtungs-Situation dazu bereits umfassende Erkenntnisse zu haben.
Mir wurde jede Art der Depression allerdings über 6 Wochen psychosomatische Reha völlig "abgesprochen", man machte sich zwar nicht die Mühe meinen behandelnden Psychiater zu kontaktieren, um seine Diagnose direkt bei ihm zu hinterfragen aber man "wusste" genau, dass alles was ich dazu meinte falsch war ... ich kannte mich eben selber nicht gut genug, um das beurteilen zu können ...
Die Psychotherapeutin wollte mich überreden, Antidepressiva zu nehmen. Ich habe mich damals geweigert und werde dies auch weiterhin tun.
Habe ich letztlich (nach einem kläglichen Versuch meinem Psychiater "zu Liebe") auch gemacht und dabei haben mich auch meine Kardiologen und die Hausärztin dann unterstützt, denn außer (Herz-ungesunden) Mehrkilos innerhalb kürzester Zeit hat mir das nicht geholfen, was ich da eingenommen habe ...
Denn die Lebens-Umstände (Ablehnung der notwendigen EM-Rente/ständige Zweifel an meiner Arbeitswilligkeit/immer größere Zukunftsängste/immer mehr finanzielle Probleme) können auch Pillen nicht ändern und das waren die Haupt-Probleme, die mich depressiv gemacht haben, das hat auch mein Psychiater dann so gesehen und von weiteren "Versuchen" Abstand genommen.
Ich kann bzw. will mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse mich zur Einnahme von Antidepressiva zwingen kann. Vorhin habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt: die Krankenkasse hat sich der mündlichen Empfehlung des Gutachters angeschlossen. Die Therapieempfehlung zu Antidepressiva und Psychotherapie steht so in dem einseitigen Schreiben der Krankenkasse an mich.
Ich denke schon, dass ich das soweit verstanden habe, aber das sind "Empfehlungen" die man dir nicht aufzwingen kann, Tabletten nimmst du immer noch alleine und freiwillig oder eben nicht wenn du das selbst nicht für angebracht und sinnvoll halten kannst, es ist keineswegs ein "harmloser Eingriff" in deinen Körper damit verbunden und die Verantwortung für die (eventuell auch schädlichen) Folgen wird dann Keiner von denen übernehmen wollen.
Es gibt keine Möglichkeit dich zur Einnahme von Medikamenten zu zwingen, wenn du nicht selbst von der Notwendigkeit überzeugt bist, jedenfalls nicht außerhalb des "gemeingefährlichen Bereiches" (Gefahr für dich und Andere kann nur dadurch behoben werden) und das müsste dann ein Richter anordnen aber nicht die KK und/oder ein GA ...
Im normalen zivilen Leben gilt auch für deine KK und deine Behandlung der § 65 SGB I, denn das ist allgemeingültig, egal wie man versichert ist ... insbesondere der Absatz (3) ist hier von Bedeutung ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html
Das Gutachten muss ich laut Arzthelferin des Gutachters und Sachbearbeiterin des mit der Vermittlung des Gutachters beauftragten Fremdunternehmens direkt bei der privaten Krankenkasse anfordern. Somit hat die Krankenkasse die vertraulichen medizinischen Daten im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bei der die vertraulichen Daten nach meinem Verständnis beim MDK bleiben (Teil A und Teil B).
OK, dann fordere das GA direkt bei deiner KK an, damit kenne ich mich im privaten Versicherungsbereich wirklich nicht aus, unsere MDK-GA wurden immer (mit unserer Genehmigung) von unserer Hausärztin direkt beim MDK angefordert, die KK bekommt nur eine kurze Stellungnahme, ob die AU weiterhin erforderlich ist oder nicht.
Das mit
Teil A und Teil B betrifft den ÄD der AfA und hat mit den KK nichts zu tun, hier verbleibt der medizinische Teil A immer beim Med. Dienst und der "allgemeine Leistungsteil B" geht zum Arbeitsvermittler, damit der weiß in welche Tätigkeiten man noch vermittelt werden kann.
Ist es schlauer den Anwalt das Gutachten anfordern zu lassen oder sollte ich den Anwalt im Moment noch nicht ins Feld führen?
Versuche es doch erst mal selber, wenn die dann nicht wollen, kannst du immer noch den Anwalt einschalten, der will auch für jeden "Handgriff" extra bezahlt werden und die Behörden sehen dich schnell als unbeliebten "Querulanten" an, wenn du einfache Sachen immer gleich vom Anwalt machen lässt, das fördert zumindest nicht unbedingt die "Freundschaft".
Manchmal ist es auch ganz gut ein wenig Diplomatie in die notgedrungenen "Beziehungen" zu den Leistungsträgern zu bringen, zumindest so lange man von deren Geld abhängig ist für den laufenden Lebensunterhalt ...
Du solltest also auch die Durchführung der empfohlenen "Behandlungen" nicht rigoros ablehnen, ich habe z.B. viele schon dokumentierte Medi-Unverträglichkeiten / Allergien durch und teilweise nur mit Mühe "überlebt", das kann man auch als Hinweis weitergeben warum man nicht so wild auf neue /weitere Medikamente ist ... welcher Art auch immer ...
Selbst ein sehr häufig verordnetes Hustenmittel hat mich schon mal fast weggepustet ... es ist dein Risiko wie du Medikamente vertragen wirst und nicht das Risiko der KK oder des GA ...
Die gerichtlichen GA haben zwar darauf hingewiesen, dass ich keine AD einnehme, betonten aber direkt, dass es auch "bei optimierter Medikation" zukünftig keine ausreichende berufliche Belastbarkeit mehr geben wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma