muss zwei monate nach verlängerungsbewilligung zum gutachter

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rosenrotgelb
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muss zwei monate nach verlängerungsbewilligung zum gutachter

Ungelesener Beitrag von rosenrotgelb » Do 30. Okt 2014, 09:34

hallo zusammen,

ich brauche dringend eure hilfe. heute morgen habe ich plötzlich ein brief in der post von einem arzt für neurologie/psychologie, das ich ich 10 tagen zu einem gutachten muss. hilfe, was ist das denn. ich hatte doch bereits eine verlängerung für 2 jahre bekommen. ist das normal, das man nochmal begutachtet wird??? was muss ich beachten?

bitte, bitte, freue mich über jede hilfestellung

viele grüsse
petra

Vrori
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Re: muss zwei monate nach verlängerungsbewilligung zum gutac

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 30. Okt 2014, 10:44

Hallo,

hast du denn auch Post von der DRV in der dir das Gutachten angekündigt wird?

Wenn nein, würde ich auch nicht zu dem Termin erscheinen.....denn ohne rechtliche Grundlage kann ja jeder kommen...

zuerst mußt du m.E. eine schriftliche mitteilung der DRV bekommen...unter Nennung der Rechtsgrundlage...warum ein Gutachten erforderlich ist..

als 2. Schritt dürfte dich der Gutchter dann erst zum Gutachten einladen...

also erkundige dich bei der DRV...oder gehe nicht zum Gutachter...
LG
Vrori

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Fee59
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Re: muss zwei monate nach verlängerungsbewilligung zum gutac

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 30. Okt 2014, 13:11

Hallo,

bei mir kam damals auch die Post vom Gutachter schneller als die Ankündigung der DRV.
Ich würde bei der DRV anrufen und fragen, ob die etwas veranlasst haben und um entsprechende schriftliche Bestätigung bitten.

Falls die Sache nicht rechtzeitig geklärt werden kann, würde ich dem Gutachter absagen bzw. um Terminverschiebung bitten.
Ohne Rückmeldung einfach nicht hingehen, halte ich für eine schlechte Idee.

Hast Du einen (Haus)Arzt, der Dich entsprechend unterstützt?
Es gehen sowieso gerade eine Erkältungswelle und eine Magen-Darm-Grippe um .... :pfeif:

LG
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rosenrotgelb
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Re: muss zwei monate nach verlängerungsbewilligung zum gutac

Ungelesener Beitrag von rosenrotgelb » Fr 31. Okt 2014, 16:02

hallo zusammen,

ich habe bei der drv angerufen. unfreundlich hat man mir mitgeteilt, dass ich lt. der berichte ja eine verschlimmerung hätte. dies wäre den ärzten vorgelegt worden und die hätten das entschieden. "ist ihre frage damit beantwortet, wenn sie damit nicht einverstanden sind bitten wir um schriftliche mitteilung" SEHR WITZIG! ich war sprachlos und komme mir vor wie ein nichts...das ist der dank, dass man 30 jahre volle pulle durchgearbeitet hat und nie wg. krankheit gefehlt hat. HÄTTE NIE GEDACHT EINMAL SO BEHANDELT ZU WERDEN. ich habe wahnsinnige angst vor diesem termin...keine ahnung ob dir die verlängerung noch mal zurückziehen können??? kennt jemand sich aus???

viele grüsse
rosenrotgelb

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Re: muss zwei monate nach verlängerungsbewilligung zum gutac

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 31. Okt 2014, 18:12

Hallo rosenrotgelb :umarm:

nein, ich kenne mich mit der Fallkonstellation nicht aus, denke/vermute jedoch, ob man nun gutachterlich prüfen möchte, in wie weit die laut den vorliegenden Berichten dokumentierte Verschlechterung deines Gesundheitszustands sich nun rentenrechtlich auswirkt.

Man hat dir nunmehr bereits vor kurzem eine Verlängerung für 2 Jahre zugesprochen, evtl. ist aber auch zu prüfen, ob eine EMR auf unbestimmte Dauer zuzusprechen ist.

Wie du liest, ich denke einfach positiv und mit einem solchen Gedanken würde ich auch zu dem Gutachten gehen, denn irgendwas muss ja zu deinen Gunsten (Verschlechterung des Gesundheitszustands zur Vorbescheidung der EMR) jetzt in den Befunden stehen, dass man das nun genauer gutachterlich erörtert haben möchte :jaa:

Du wirst sicher wissen, was und wie sich dein Gesundheitszustand zur Vorbescheidung entwickelt hat, welche Verschlechterung in der Zeit eingetreten oder was neu hinzugekommen ist und was es nun in der Gesamtbeurteilung zu würdigen gilt.

Drücken wir alle mit die Daumen, dass es genau so gemeint ist und zu deinen Gunsten am Ende auch ausfallen wird :ic_up:

Think positiv! :koepfchen: Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Vrori
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Re: muss zwei monate nach verlängerungsbewilligung zum gutac

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 31. Okt 2014, 18:18

Hallo,

das mag ja alles sein...aber trotzdem ist die DRV verpflichtet, dir schriftlich mitzuteilen, dass du zu einem Gutachter mußt...mit Rechtsgrundlage...und in dem Schrieb muß auch stehen, dass du Post vom Gutachter bekommst, der dich dann zu einem Termin einlädt.

Es kann ja nicht sein, dass zuerst der Gutachter dich einlädt..und du gar nihts von der DRV hörst...stell dir vor, der Gutachter ist gar nicht offiziell von der DRV beauftragt..und wer bezahlt dann?

ich würde auf einer schriftlichen Information der DRV bestehen...
LG
Vrori

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