Auf zum medizinischen Dienst!

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Benutzeravatar
Magicsue
Beiträge: 67
Registriert: Fr 4. Apr 2014, 11:00
Wohnort: Kreis Offenbach
Hat sich bedankt: 6 Mal
Danksagung erhalten: 38 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von Magicsue » Fr 7. Nov 2014, 22:53

Aloha Fee,

was ist denn bitte ein Dispositionsrecht und wie, wo, wann kann man sich das sichern?

LG
Susi

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 7. Nov 2014, 23:03

Hallo Susi
Nach einem, von uns vorliegendem ärztlichen Gutachten ist ihre Erwerbsfähigkeit gegenwärtig erheblich gefährdet bzw. gemindert. Wir wären deshalb gehalten, Sie aufzufordern, Maßnahmen zur Rehabilitation zu beantragen. Nachdem Sie bereits Erwerbsminderungsrente beantragt haben, erübrigt sich diese Aufforderung.
Vom Prinzip heißt es, dass du jetzt von der KK keine Aufforderung zur Rehaantragstellung erhalten wirst. Da du bereits den Rentenantrag laufen hast, verzichten sie darauf.

Es obliegt nun der DRV festzustellen, ob du auch rentenrechtlich als erwerbsgemindert einzustufen bist und man dir eine EMR zahlen wird/muss.

Daher kann es sein, dass die DRV dich trotzdem noch zur Reha schicken wird, um dort dein Restleistungsvermögen zu prüfen und einzustufen, quasi eine "Reha vor Rente"!
Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund dieses Schreibens Ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt ist. Sie sind nur mit Zustimmung der KKH berechtigt, bestimmte Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger abzugeben. Dies gilt auch für Erklärungen an die Rehabilitationsklinik. Dies hat folgende Gründe: Aufgrund Ihres Antrages wird der Rentenversicherungsträger prüfen, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsminderungsrente zuzubilligen ist. Der gestellte Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen gilt als Rentenantrag, sofern die Rehabilitationsmaßnahmen nicht erfolgreich war. Die gilt auch für den Fall, dass von vornherein kein Erfolg durch die Rehamaßnahme zu erwarten ist.
Die KK hat dir weiter mitgeteilt, dass ihnen das Dispositionsrecht gehört, du keine eigenmächtigen Handlungen ohne sie zu unterrichten ausüben darfst.
Vor allem nicht den Rentenantrag zurücknehmen oder eine Reha ablehnen, falls dich die DRV nun dazu auffordert
Unter Umständen wird Ihnen eine Erwerbsminderungsrente rückwirkend zuerkannt, In einem solchen Fall haben wir die Möglichkeit zeitgleich gezahltes Krankengeld mit dem Rentenversicherungsträger abzurechnen. Zustimmungspflichtig sind mit Zugang dieses Schreibens insbesondere Erklärungen zur Rücknahme des Antrags auf Rehamaßnahmen oder Rente, zum Verzicht auf Rehamaßnahmen oder Rente, Zu Verschiebung von Rehamaßnahmen oder Rentenbeginn, zum Wechsel der Rentenart.
Sollte man dir eine Rente zahlen und der Leistungsfall rückwirkend festgesetzt werden, d.h. wenn du rückwirkend eine Rentenzahlung bekommen solltest, wo du terminlich/zeitlich auch bereits Krankengeld bezogen hast, so unterrichtet die KK dich bereits jetzt schon darüber, dass sie ggf. ihre in Vorleistung getätigte Zahlung rückfordern werden.

Doch das geht eh automatisch, denn wenn man dir eine EMR rückwirkend bewilligt und es zur Auszahlung kommt, bekommt die KK ihr Krankengeld zurück, jedoch nur maximal am Tag soviel, wie deine Rente ausmacht. Ist deine Rente höher als das Krankengeld, bekommst du davon die Differenz ausbezahlt.

Beispiel: Angenommen du bekommst ab 1.10.14 Krankengeld in Höhe von täglich 25 € und man würde dir später die Rente rückwirkend ab 1.10.14 zahlen mit einem Betrag von täglich 28 €, dann bekommt die KK nur den Betrag von täglich auch 25 € erstattet und du bekämst die 3 € täglich als Rente nachge-/ausbezahlt.

Wenn die KK aber täglich dir 28 € zahlt und du nur 25 € täglich Rentenanspruch hast, dann würde die KK auch nur die 25 € erstattet bekommen und du musst denen das überschüssige Krankengeld nicht aus eigener Tasche zurückerstatten.

Im übrigen würde das "Rückerstatten der Gelder" auch genauso bei ALG I aufgrund Nahtlosigkeit laufen, falls über deinen Rentenantrag nicht rechtzeitig entschieden würde und du auch noch bei der AfA dich nach § 145 melden müsstest um ALG I zu erhalten.

Wenn deine Rente jedoch nicht entschieden wurde als du noch im Leistungsbezug durch die KK oder AfA warst, dann wird auch nichts mit denen verrechnet, dan haben die Pech.

Die KK will dich nur darüber informieren, dass sie also ihr Geld versuchen (ggf. auch nur anteilig) zurückzubekommen, falls zügig über deine EM und über eine Zahlung entschieden wird, solange sie ihre Rechte darauf geltend machen können.

Verstanden?
War doch keine beantragt, oder meinen die die Letzte?
Nein, die letzte Reha wurde/kann damit nicht gemeint/sein.
Sollte ich auch gegen das Gutachten Einspruch einlegen?
Warum meinst du?
Ich sehe im Moment keine Veranlassung dazu.
Das Gutachten scheint wohl gar nicht negativ für dich gesprochen zu haben, denn sonst würde die KK dich nicht als EM/gefährdet sehen :jaa:

Du hast es ja angefordert, warte erst einmal ab, was genau darin steht. :lesen:

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 8. Nov 2014, 03:17

Hallo agnes, :Bussi:

werde mal ein wenig versuchen, das "Dunkel" um das leidige Dispositionsrecht zu lüften, denn so ganz stimmen diese Schlußfolgerungen nicht.
Vom Prinzip heißt es, dass du jetzt von der KK keine Aufforderung zur Rehaantragstellung erhalten wirst. Da du bereits den Rentenantrag laufen hast, verzichten sie darauf.
Das ist sehr "nett" von der KK aber damit sichert sie sich längst kein Dispositionsrecht für einen freiwillig selbst gestellt EM-Renten-Antrag, denn einen solchen darf die KK gemäß § 51 SGB V überhaupt nicht einfordern ... Susi sollte also schnellstens noch die Frage der Entscheidungsrechte (schriftlich und nachweislich) bei der DRV klären, in diesem Schreiben fehlen doch wieder jegliche Rechtsgrundlagen für die Behauptungen der KK.
Die KK hat dir weiter mitgeteilt, dass ihnen das Dispositionsrecht gehört, du keine eigenmächtigen Handlungen ohne sie zu unterrichten ausüben darfst.
Vor allem nicht den Rentenantrag zurücknehmen oder eine Reha ablehnen, falls dich die DRV nun dazu auffordert
Das hat die KK aber ohne offiziellen (begründeten) Bescheid und definitiver Aufforderung eine REHA zu beantragen überhaupt noch nicht erworben, die können sich eben nicht einfach Anträge an die DRV zu Nutze machen (wollen) die ohne die (rechtlich zulässige) Aufforderung der KK (nach § 51 SGB V) freiwillig und eigenständig gestellt wurden.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/51.html

Von EM-Rente steht da nichts, nur von Leistungen zur Teilhabe (also med. oder berufliche Reha) und nur mit dieser Aufforderung erwirbt die KK auch die erwünschten Dispositionsrechte, die das Entscheidungrecht des Antragstellers dann einschränken würden.
Die KK will dich nur darüber informieren, dass sie also ihr Geld versuchen (ggf. auch nur anteilig) zurückzubekommen, falls zügig über deine EM und über eine Zahlung entschieden wird, solange sie ihre Rechte darauf geltend machen können.
Das bekommen die doch sowieso über die entsprechenden gesetzlich geregelten Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, jedenfalls so lange einen EM-Rente noch rückwirkend in den KG-Bezug reichen würde.
Man möchte mal wieder "Großzügigkeit" vorspielen und (vermeintliche Macht) demonstrieren, die aber in diesem falle gar nicht vorhanden ist ... dazu sollte sich Susi aber besser (nur) direkt bei der DRV absichern, die KK weiß das ganz sicher sehr gut, denn sonst würden nicht mal wieder die notwendigen Rechtsgrundlagen für diese Behauptungen fehlen.
Warum meinst du?
Ich sehe im Moment keine Veranlassung dazu.
Ganz allgemein kann man gegen GA überhaupt keinen Widerspruch einlegen, das ist ja kein amtlicher Bescheid, sondern eine ärztliche Stellungnahme ...
Das Gutachten scheint wohl gar nicht negativ für dich gesprochen zu haben, denn sonst würde die KK dich nicht als EM/gefährdet sehen :jaa:
Liebe agnes :koepfchen: , das steht in jedem MDK-GA genau so drin, weil es Grundlage dafür ist den § 51 überhaupt anwenden zu dürfen ... man hat jetzt nur darauf verzichtet (warum auch immer), das noch durchsetzen zu wollen mit dem Reha-Antrag ... dafür schränkt man ihre Rechte trotzdem einfach ein, ohne dafür wirklich rechtliche Möglichkeiten zu haben.

Die DRV nimmt solche MDK-GA etwa genau so "ernst", wie die von der AfA ... die entscheiden unabhängig davon ob Susi nun EM ist oder nicht, natürlich kann sie auch noch vorher zur Reha geschickt werden, das ist dann aber auf Veranlassung der DRV und nicht auf Bescheid der KK erfolgt, also ergibt sich daraus dann auch kein "Dispositionsrecht" für die KK ...

Ich würde jedenfalls noch versuchen die schriftliche Bestätigung von der DRV zu bekommen, dass bisher das Dispositionsrecht für meinen EM-Renten-Antrag bei mir liegt ... man kann ja nicht wissen wie eine Entscheidung ausfallen wird, so könnte es durchaus noch zur "Umdeutung" der früheren Reha kommen und damit zur Auswahl des "gewünschten" Rentenbeginns.

Hier hätte Susi sonst kein Bestimmungsrecht mehr, wenn ihr z.B. ein anderer Zeitpunkt sinnvoller erscheint, als die KK gerne hätte (wegen der Rückerstattungen) ... es ist wieder eine Sache zu der die Betroffenen eigentlich immer nur so "lari-fari" informiert werden, wie in diesem Falle sogar ohne Angabe der Rechtsgrundlagen ... was muss der Betroffene auch groß informiert werden, was das bedeutet wenn er NICHTS mehr zu entscheiden hat, nach einer bestimmten Antragstellung auf Forderung einer Behörde ... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

Liebe Grüße und gute Reise von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 8. Nov 2014, 13:26

Hallo Doppeloma :umarm:

vielen Dank für deine auführliche Ausführung zur Anwendung des Dispositionsrechts. :ic_up:

Mich verwundert ein solches Schreiben an einen KK-Kunden insofern, wenn es kein offizielles/rechtsgrundlegendes Schreiben sein sollte :Gruebeln:

Vielmehr stellt sich in dem Zusammenhang mir somit die Frage, ob der Auszug des Schreibens auch detailliert ist, oder Susi die für sie wichtigsten Passagen daraus nur für uns abgeschrieben hat, um uns über den Wortlaut zu befragen und zur schnelleren Lesbarkeit die Textpassagen der, im Normalfall eines solchen Schriebs zugepflasterten Rechtsgrundlagen/Paragrafen, dabei bewusst ausgelassen hat. :Gruebeln:

Solte jedoch das Schreiben aus ohne jeglichen Verweis auf Paragrafen/Rechtsgrundlagen bestehen, so stellt sich in der Tat die Zulässigkeitsfrage eines solchen Dokuments dar.

Fraglich zudem, in wie weit die Kompetenz dazu des SB/Verfassers ausreicht, rechtsungültige Anschreiben zu versenden.
Lediglich ein Schreiben zu versenden zur Kenntnisnahme für den Kunden, dass sie bemächtigt sind die darin gestellten Sachverhalte für sich (rechts-)gültig zu machen, wäre offenbar dann auch nicht rechtsverbindlich und vom Kunden mit Recht zu hinterfragen. :confused:

Noch mehr verwundert es mich von daher, dass man überhaupt sich die Mühe machte, so ein Schreiben zu verfassen und abzusenden, zumal Ämter und Behörden in der Regel mit Textbausteinen arbeiten, die die Rechtsgrundlagen/Paragrafen (zur Einschüchterung von Unwissenden) automatisch beinhalten.

Hatte da ein SB zuviel Zeit ein persönliches Anschreiben zu erstellen, um damit einen unwissenden Kunden zu verwirren? :Gruebeln:

Susi sollte das abklären lassen (kann sich ja auch rechtberatend an jemanden dazu wenden), welche rechtsverbindliche Bedeutung aus dem Schreiben sich für sie ergibt und vor allem, sollten tatsächlich die Rechtsgrundlagen im Schreiben nicht aufgeführt worden sein, das Schreiben als nichtig zu erklären und sich das Dispositionsrecht jetzt versuchen schnellstens zu eigen zu machen, so wie Du, Doppeloma, es ihr auch vorgeschlagen hast.


Wie du,@ liebe Doppeloma liest, wir anderen User sind doch noch zu unbedarft im Umgang mit formellen Anschreiben, um sie in ihrer rechtmäßigen Wirksamkeit auch zu deuten.

Ich, als eigentlich alter Hase im Umgang mit diversen Behörden, würde jetzt nicht damit rechnen, dass ein Schreiben mit einem solchen Wortlaut ohne Hinweis auf (wenn auch manchmal fragwürdige und zu hinterfragende) Paragrafen überhaupt verschickt wird. :Verwirrt:

Wenn es tatsächlich an dem so liegt, dann bleibt dem Kunden nur nachhaltig zu handeln.


Danke, für deine Mühe das aufzudröseln und für die guten Reisewünsche :Bussi:

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 8. Nov 2014, 13:40

hier mal eine Info zum Dispositionsrecht direkt von der DRV..

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_116ANL3

auf jeden FAll würde ich von der KK mir mal die Rechtsgrundlagen nennen lassen und die sollen das Schreiben Wort für Wort erläutern...da gerät der SB sicherlich erheblich ins Schleudern..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Magicsue
Beiträge: 67
Registriert: Fr 4. Apr 2014, 11:00
Wohnort: Kreis Offenbach
Hat sich bedankt: 6 Mal
Danksagung erhalten: 38 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von Magicsue » Fr 14. Nov 2014, 19:37

Ihr Lieben,

sorry, das ich mal wieder nicht geantwortet habe.

In dem Schreiben der KK waren die Paragraphen angegeben. Ich hatte sie nur nicht mitgeschrieben. War mein Fehler, das wusste ich nicht. Entschuldigt bitte.

Jetzt habe ich heute aber ein Schreiben von der DRV bekommen und würde euch bitten mir zu sagen, wie ihr das versteht...ich bin nämlich fix und alle:

"Information zu ihrem Rentenantrag.
Sehr geehrte Frau D.,
die Bearbeitung ihres Rentenantrags ist abgeschlossen.
Die Berechnung der Rente kann zurzeit nicht erfolgen, weil die aktuellen Rechengrößen für den Rentenbeginn bzw. Zahlungsbeginn noch nicht feststehen. Diese werden regelmässig durch eine zustimmungspflichtige Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt.
Sobald die neuen Werte vorliegen, weren wir Ihre Rente umgehend berehnen und Ihnen den Bescheid übersenden."

LG
Susi

Benutzeravatar
Fee59
Beiträge: 1275
Registriert: Mi 8. Mai 2013, 11:10
Hat sich bedankt: 334 Mal
Danksagung erhalten: 792 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Sa 15. Nov 2014, 21:45

Hallo,

so wie ich das verstehe, werden die Dir die Rente genehmigen,
aber aus irgendeinem Grund fehlen denen noch Zahlen, um Deine Rente zu berechnen.
Jedes Jahr werden gesetzlich neue Zahlen zur Berechnung festgesetzt.

Aber warum die das bei Dir nicht berechnen können,
kann ich nicht nachvollziehen,
denn die Zahlen für 2014 liegen ja bereits vor.

LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Benutzeravatar
Magicsue
Beiträge: 67
Registriert: Fr 4. Apr 2014, 11:00
Wohnort: Kreis Offenbach
Hat sich bedankt: 6 Mal
Danksagung erhalten: 38 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von Magicsue » Mo 17. Nov 2014, 06:37

Guten Morgen,

Es ist tatsächlich wahr! Ich erhalte volle Erwerbsminderungsrente ab dem 01.11.2014 bis 31.12.2016.

Ich freue mich so.

Danke, danke, danke für alles! Wenn ich euch in irgendeiner Art und Weise helfen kann, stehe ich gerne zur Verfügung.

LG
Susi

timilu
Beiträge: 327
Registriert: Mi 8. Okt 2014, 18:52
Hat sich bedankt: 270 Mal
Danksagung erhalten: 150 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von timilu » Mo 17. Nov 2014, 09:49

Gratuliere. :) das sind sehr gute Nachrichten.
Viele Grüße, timilu

Benutzeravatar
mubbes
Beiträge: 525
Registriert: Mo 28. Okt 2013, 11:26
Hat sich bedankt: 517 Mal
Danksagung erhalten: 173 Mal

Re: Auf zum medizinischen Dienst!

Ungelesener Beitrag von mubbes » Mo 17. Nov 2014, 11:17

:Yeah: Glückwunsch :applaus: :Yeah:
Et kütt wie et kütt

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste