Unklarheit Zuständigkeiten Gutachter
Verfasst: Mi 17. Sep 2014, 16:56
Hallo ihr Lieben,
ich habe woanders schon berichtet, dass ich heute zur Begutachtung was. Ein spezielles Anliegen hierzu habe ich noch, welches hier vielleicht besser her passt.
Der Gutachter war genervt, das es keine Berichte von meinem behandelnden Neurologen gab. Eigentlich braucht er mehr zur Begutachtung, so seine Worte.
In der Akte war lediglich ein Kurzbericht für den MD des AfA. Darin schreibt mein Neurologe die Diagnosen und die Empfehlung zur Berentung. Der MD hat dies für ihren Zweck so angenommen und ich erhalte AG.
Dies war meinen Gutachter aber heute zu stichwortartig. Und er hätte gerne gesehen, das ich noch einen Bericht mitgebracht hätte.
Mein Neurologe sagte mir im Vorfeld aber, er schreibt nur was, wenn die DRV ihn dazu auffordert. Die werden sich schon melden, wenn es für sich wichtig sei!
Nun bin ich darüber ganz verunsichert und fühle mich in etwas hineingezogen, was gar nicht mein Bier ist.
Ich las irgendwo, das ein GA seinem Auftraggeber (DRV) mitteilen muss, wenn ihm zur Beantwortung (Begutachtung) der aufgegebenen Fragestellung Unterlagen fehlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
In der Vorladung zum GA steht von der DRV: ist ist alles mitzubringen, was an ihnen an Unterlagen zur Verfügung steht.
Weiter:" Diese Vorladung soll aber nicht Anlass für behandelnde Ärzte Anlass sein, neue Befunde und Untersuchungen eigens für die bevorstehende Begutachtung zu erstellen. "
Da gibt es doch Verständoigungsprobleme zwischen Auftraggeber und Beauftragten!
Im Vorsoge Forum wurde ich schon angegriffen, das "ein bißchen Eigeninitiative doch wohl nicht zu viel verlangt sei!"
Nun wird der GA trotz unbefriedigender Unterlagenmenge "einfach" ein Gutachten erstellen! Ist das alles so richtig? Und was kann ich denn dafür?
Liebe Grüße Lebenswert
ich habe woanders schon berichtet, dass ich heute zur Begutachtung was. Ein spezielles Anliegen hierzu habe ich noch, welches hier vielleicht besser her passt.
Der Gutachter war genervt, das es keine Berichte von meinem behandelnden Neurologen gab. Eigentlich braucht er mehr zur Begutachtung, so seine Worte.
In der Akte war lediglich ein Kurzbericht für den MD des AfA. Darin schreibt mein Neurologe die Diagnosen und die Empfehlung zur Berentung. Der MD hat dies für ihren Zweck so angenommen und ich erhalte AG.
Dies war meinen Gutachter aber heute zu stichwortartig. Und er hätte gerne gesehen, das ich noch einen Bericht mitgebracht hätte.
Mein Neurologe sagte mir im Vorfeld aber, er schreibt nur was, wenn die DRV ihn dazu auffordert. Die werden sich schon melden, wenn es für sich wichtig sei!
Nun bin ich darüber ganz verunsichert und fühle mich in etwas hineingezogen, was gar nicht mein Bier ist.
Ich las irgendwo, das ein GA seinem Auftraggeber (DRV) mitteilen muss, wenn ihm zur Beantwortung (Begutachtung) der aufgegebenen Fragestellung Unterlagen fehlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
In der Vorladung zum GA steht von der DRV: ist ist alles mitzubringen, was an ihnen an Unterlagen zur Verfügung steht.
Weiter:" Diese Vorladung soll aber nicht Anlass für behandelnde Ärzte Anlass sein, neue Befunde und Untersuchungen eigens für die bevorstehende Begutachtung zu erstellen. "
Da gibt es doch Verständoigungsprobleme zwischen Auftraggeber und Beauftragten!
Im Vorsoge Forum wurde ich schon angegriffen, das "ein bißchen Eigeninitiative doch wohl nicht zu viel verlangt sei!"
Nun wird der GA trotz unbefriedigender Unterlagenmenge "einfach" ein Gutachten erstellen! Ist das alles so richtig? Und was kann ich denn dafür?
Liebe Grüße Lebenswert