Begutachtung steht an
Verfasst: Fr 8. Aug 2014, 12:41
Hallo zusamen,
bereits im Februar 2014 wurde vom Sozialgericht die Einholung eines schriftlichen Gutachtens auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet angeordnet.
Der Termin findet nun in 2 Wochen statt.
Das Gutachten ist zu erstatten zu folgenden Fragen:
1. Welche Gesundheitsstörungen bestehen bei dem Kl. seit 10/2012?
Welche sind inzwischen dazugekommen oder weggefallen?
2. Welche Arbeiten kann der Kl. seit 10/2012 und dem Zeitpunkt einer evtl. Befundänderung mit Rücksicht auf die bestehenden Gesundheitsstörungen unter den üblichen Bedingungen eines Arbeits-
verhältnisses auf dem allg. Arbeitsmarkt verrichten?
a) schwere, mittelschwere, leichte Arbeiten?
b) Arbeiten im Gehen, Stehen, Sitzen?
c) Arbeiten im Freien, in geschlossenen Räumen?
d) wie viele Stunden täglich?
aa) mindestens sechs Stunden?
bb) drei bis unter sechs Stunden?
cc) weniger als 3 Stunden?
e) mit welchen Unterbrechungen (Anzahl und Dauer)?
f) müssen bestimmte Verrichtungen (z.B. Heben und Tragen von Lasten, häufiges Bücken, Treppensteigen, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, Arbeiten an Maschinen, auch Büromaschinen, am
Bildschirm) vermieden werden?
3. Welchen Fußweg kann der Kl. von seiner Wohnung zum öffentlichen Verkehrsmittel sowie vom öffentl. Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz vor Beginn und am Ende der Arbeitszeit zurücklegen (jeweils bis
zu höchstens 500 m, über 500 m)?
Kann der Kl. ein öffentl. Verkehrsmittel benutzen?
Kann der Kl. mit seinen Gesundheitsstörungen ein Kfz fahren, evtl. mit Zusatzeinrichtungen?
4. Seit wann besteht das Leistungsbild?
5. a) Bis wann werden die Einschränkungen der Gesundheit und des Leistungsvermögens voraussichtl. fortbestehen?
b) Ist unwahrscheinlich, dass die Erwerbsminderung d. Kl. behoben werden kann?
6. Ist zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit d. Kl. die Durchführung von Heilmaßnahmen (welche) erforderlich?
7. Ist die Einholung eines weiteren Gutachtens auf einem anderen Fachgebiet erforderlich, ggf. auf welchem?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um Routinefragen handelt, oder kann man aus den Fragen schon gewisse Rückschlüsse ziehen?
Hat jemand eine Vorstellung, was auf mich bei der Butachtung zukommen könnte. Die Untersuchung soll ca. 2 Stunden dauern.
Bei der ersten Begutachtung, die vor ca. 1 1/2 Jahren von der DVR in Auftrag gegeben wurde, fand keine Untersuchung statt. Die Gutachterin erklärte mir lediglich, dass meine Krankheitsdauer noch
zu gering sei und ich doch erst einmal meinen Krankengeldanspruch ausschöpfen solle. Sie würde der DVR mitteilen, dass noch weiterer Behandlungsbedarf bestünde.
Noch ein paar Infos zu meiner Person:
Ich bin 1962 geboren und seit vielen Jahren nach einem Unfall mit Verlust eines Unterarmes schwerbehindert mit GdB von 50 %
Aufgrund der hinzu gekommenen psychischen Erkrankung hat sich der GdB nun auf 80 % erhöht.
Lassen sich aus den vorliegenden Informationen schon Prognosen zu den Erfolgsaussichten treffen? Ich habe einen Antrag auf Teilrente gestellt.
Herzliche Grüße
golex
bereits im Februar 2014 wurde vom Sozialgericht die Einholung eines schriftlichen Gutachtens auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet angeordnet.
Der Termin findet nun in 2 Wochen statt.
Das Gutachten ist zu erstatten zu folgenden Fragen:
1. Welche Gesundheitsstörungen bestehen bei dem Kl. seit 10/2012?
Welche sind inzwischen dazugekommen oder weggefallen?
2. Welche Arbeiten kann der Kl. seit 10/2012 und dem Zeitpunkt einer evtl. Befundänderung mit Rücksicht auf die bestehenden Gesundheitsstörungen unter den üblichen Bedingungen eines Arbeits-
verhältnisses auf dem allg. Arbeitsmarkt verrichten?
a) schwere, mittelschwere, leichte Arbeiten?
b) Arbeiten im Gehen, Stehen, Sitzen?
c) Arbeiten im Freien, in geschlossenen Räumen?
d) wie viele Stunden täglich?
aa) mindestens sechs Stunden?
bb) drei bis unter sechs Stunden?
cc) weniger als 3 Stunden?
e) mit welchen Unterbrechungen (Anzahl und Dauer)?
f) müssen bestimmte Verrichtungen (z.B. Heben und Tragen von Lasten, häufiges Bücken, Treppensteigen, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, Arbeiten an Maschinen, auch Büromaschinen, am
Bildschirm) vermieden werden?
3. Welchen Fußweg kann der Kl. von seiner Wohnung zum öffentlichen Verkehrsmittel sowie vom öffentl. Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz vor Beginn und am Ende der Arbeitszeit zurücklegen (jeweils bis
zu höchstens 500 m, über 500 m)?
Kann der Kl. ein öffentl. Verkehrsmittel benutzen?
Kann der Kl. mit seinen Gesundheitsstörungen ein Kfz fahren, evtl. mit Zusatzeinrichtungen?
4. Seit wann besteht das Leistungsbild?
5. a) Bis wann werden die Einschränkungen der Gesundheit und des Leistungsvermögens voraussichtl. fortbestehen?
b) Ist unwahrscheinlich, dass die Erwerbsminderung d. Kl. behoben werden kann?
6. Ist zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit d. Kl. die Durchführung von Heilmaßnahmen (welche) erforderlich?
7. Ist die Einholung eines weiteren Gutachtens auf einem anderen Fachgebiet erforderlich, ggf. auf welchem?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um Routinefragen handelt, oder kann man aus den Fragen schon gewisse Rückschlüsse ziehen?
Hat jemand eine Vorstellung, was auf mich bei der Butachtung zukommen könnte. Die Untersuchung soll ca. 2 Stunden dauern.
Bei der ersten Begutachtung, die vor ca. 1 1/2 Jahren von der DVR in Auftrag gegeben wurde, fand keine Untersuchung statt. Die Gutachterin erklärte mir lediglich, dass meine Krankheitsdauer noch
zu gering sei und ich doch erst einmal meinen Krankengeldanspruch ausschöpfen solle. Sie würde der DVR mitteilen, dass noch weiterer Behandlungsbedarf bestünde.
Noch ein paar Infos zu meiner Person:
Ich bin 1962 geboren und seit vielen Jahren nach einem Unfall mit Verlust eines Unterarmes schwerbehindert mit GdB von 50 %
Aufgrund der hinzu gekommenen psychischen Erkrankung hat sich der GdB nun auf 80 % erhöht.
Lassen sich aus den vorliegenden Informationen schon Prognosen zu den Erfolgsaussichten treffen? Ich habe einen Antrag auf Teilrente gestellt.
Herzliche Grüße
golex