Hallo an alle,
ich habe da eine Frage.
Bald muß ich zum Gutachter, was mir vom Sozialgericht zugerdnet war. Ich weiß nur, dass ich nicht das Recht habe einen anderen Gutachter zu verlangen.
Da dieser Gutachter keine gute Bewertung von Versicherten hat, möchte ich einen Begleiter mitnehmen.
Meine Frage: Darf mein Begleiter in das Behandlungszimmer mit rein, es ist mein Wunsch!
Kennt sich jemand aus?
Bitte um Hilfe
LG
Stern
Begleitung zum Gutachter
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Re: Begleitung zum Gutachter
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