Beweisgutachten

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rudi62
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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Sa 26. Jul 2014, 12:09

Hallo,

heute habe ich Post von meinem RA bekommen, der DRV- Bund schlägt ein Vergleichsangebot vor.
Ich musste den Brief immer wieder durchlesen, darin steht:

Wir erkennen hiermit den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit auf der Grundlage eines Leistungsabfalles im Monat August 2013 ab 01.09.2013 an und gewähren der Klägerin auf dieser Grundlage die gesetzlich zustehenden Leistungen.

Jetzt muss ich das Angebot nur noch annehmen.

Sehe ich das richtig, volle Erwerbsminderungsrente ab 01.09.2013 (wird rückwirkend Rente bezahlt), auf unbestimmte Zeit (also nicht befristet)?

Ich bin total durch den Wind............

Gruß

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 27. Jul 2014, 08:37

rudi62 hat geschrieben:Hallo,

heute habe ich Post von meinem RA bekommen, der DRV- Bund schlägt ein Vergleichsangebot vor.
Ich musste den Brief immer wieder durchlesen, darin steht:

Wir erkennen hiermit den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit auf der Grundlage eines Leistungsabfalles im Monat August 2013 ab 01.09.2013 an und gewähren der Klägerin auf dieser Grundlage die gesetzlich zustehenden Leistungen.

Jetzt muss ich das Angebot nur noch annehmen.

Sehe ich das richtig, volle Erwerbsminderungsrente ab 01.09.2013 (wird rückwirkend Rente bezahlt), auf unbestimmte Zeit (also nicht befristet)?

Ich bin total durch den Wind............

Gruß
@rudi62

Hallo erst einmal,

kommt darauf an, aus welcher Quelle der Prozess bezahlt wird.

Bei einem Vergleich kommt es immer zu einer teilweisen Kostenaufteilung und das Anwaltshonorar ist höher. Deshalb raten die meisten Anwälte auch dazu, den Vergleich anzunhemen.

Du hast die Möglichkeit, den Vergleich abzulehnen und eine Entscheidung des Gerichts zu verlangen.

Du hast auch die Möglichkeit, dem Vergleichsangebot zuzustimmen, unter der Bedingung, dass die DRV die vollen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten übernimmt.

Du hast natürlich auch die Möglichkeit, dem Vergleich ohne Bedingung zuzustimmen. Sollte eine Rechtschutzversicherung die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten vorstrecken, besteht allerdings die Gefahr, dass Dir die Rechtschutzversicherung danach kündigt und Du stehst künftig ohne Rechtchutz da bzw. musst einen andere Versicherung suchen, die bereit ist, in Rechtsstreitigkeiten für Dich einzutreten.

lg

Robert

rudi62
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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von rudi62 » So 27. Jul 2014, 10:20

Hallo Robert,

danke für Deinen Beitrag.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung die die Kosten übernimmt (der RA hatte das vorab mit der Versicherung abgeklärt), ansonsten hätten wir das gar nicht durchziehen können.
Ok, wenn uns die Rechtschutzversicherung kündigt, müssten wir uns nach einer anderen Versicherung umsehen, was wohl nicht das Problem sein dürfte.
Morgen werde ich bei meinem RA anrufen und noch ein paar Fragen stellen.

Gruß

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 27. Jul 2014, 10:55

Ich habe eine Rechtschutzversicherung die die Kosten übernimmt (der RA hatte das vorab mit der Versicherung abgeklärt)
auch das hatte ich schon mal (Klage gegen Priv.Bu-Vers.)und trotz der Zusage von meinem Ra,dass keine Kosten auf mich zukommen würden ,musste ich nach einem Vergleich (a)an die Rs bezahlen und (b) die PKH (mit der ich gegen die Rs klagt)zurückzahlen....lies das dann noch von einem 2 Ra prüfen (außer 250€ kosten und der Erkenntnis,dass wohl mein Ra einen Fehler gemacht hat)brachte es auch nichts...
wenn uns die Rechtschutzversicherung kündigt
wird dich aber nicht von Zahlungsforderungen entbinden...

lass es dir schriftlich bestätigen,dass keine Zahlungen auf dich zukommen....

Bei mir wurde die Aussage von ihm (keine Kosten)im -beisein meiner (jetzigen)Frau und seiner Sekretärin (jetzt ehemalige gute Freundin von mir)getroffen.Aber nach einem neuen Angebot der Vers.wurde es dann nur noch mit mir Tel besprochen.....ist alles etwas kompliziert und langwierig zu erklären.....

letztendlich bin ich nun ca.9000€;eine langjährige Freundin und ein Ra ärmer....aber eine Erfahrung reicher
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von agnes » So 27. Jul 2014, 11:28

Hallo in die Runde

ich/wir haben zweimal einem Vergleich zugestimmt und jedesmal nur die 102 Euro Selbstbeteiligung zur RV, die eh im Vertrag stehen, gezahlt.

Mehr Kosten kamen nicht hinzu und mit einer Kündigung hat man uns auch nie gedroht.

In 26 Jahren haben wir allerdings auch nur 4 Verfahren mit denen durchgezogen, davon zweimal per Gerichtsurteil gewonnen und zweimal mit Vergleich abgeschlossen.

Lieben Gruss sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

rudi62
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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von rudi62 » So 27. Jul 2014, 13:33

Hallo Agnes,

danke für Deinen Beitrag.
Wir haben schon unsere Selbstbeteiligung an den RA bezahlt, Aussage des RA war, alles andere übernimmt die Rechtschutzversicherung.
Morgen wird das noch mal mit dem RA besprochen, zur Not lasse ich mir schriftlich geben, das keine Kosten auf mich zu kommen werden.
Sollte uns die Versicherung kündigen, werden wir eben eine Neue suchen.
Morgen bin ich schlauer!

Gruß
Zuletzt geändert von rudi62 am So 27. Jul 2014, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 27. Jul 2014, 15:07

Hallo rudi62, :smile:

nimm das Angebot auf jeden Fall an, was bitte sollte der Richter als Urteil noch Anderes/Besseres verkünden können ... ich kann den Ausführungen und "Warnungen" von @Camper dazu mal wieder nicht folgen ... :Ohnmacht:

Die "außergerichtlichen Kosten" werden allerdings bei einem Vergleich (meist) nicht übernommen, das bedeutet Jeder (auch die DRV) muss da seine "Verluste" selber tragen, allerdings war mir das am Ende auch ziemlich egal (sogar mit Angebot einer Zeitrente) ob ich noch ein paar Euro für Papier und Briefmarken zurückbekommen könnte oder nicht ... :Heiss:

Meinen Anwalt hatte ich ja auf PKH und ich habe ihn auch extra gefragt, was man noch oder anders machen könnte und ob mir persönlich daraus finanzielle Forderungen entstehen können, wenn ich den Vergleich annehme .... damit ich endlich mal "ZUR RUHE KOMMEN" kann, wir haben dann noch den Gegenvorschlag gemacht, auf volle EM-Rente OHNE Befristung aber das hat die DRV natürlich abgelehnt ...

Also habe ich zunächst genommen was ich kriegen konnte, der Anwalt hat mich auch dazu informiert, dass eine gerichtliche Entscheidung dazu noch wieder längere (unbestimmte) Zeit dauern könnte (inzwischen gibt es dann natürlich auch keine Rente, wenn man den Vergleich abgelehnt hat) und, dass der Richter auch nicht unbedingt eine andere /bessere Entscheidung treffen muss ...

Meinem Anwalt mussten übrigens nach Annahme des Vergleiches 50 % seiner Kosten von der DRV erstattet werden, den Rest bekam er (über die PKH) aus der Staatskasse, ich selber brauchte keinen Cent zu bezahlen für das gesamte Verfahren (von meinen "außergerichtlichen" Porto-Kosten /Telefonkosten mal abgesehen).

Ich kann nicht nachvollziehen, was es da nun noch an "Besser" geben könnte, wenn man (seitens der Anwälte) auf eine Richter-Entscheidung pochen würde ... den EM-Renten-Bescheid mit "echtem Goldrahmen" ... :confused: :Gruebeln:

Zu den "Winkelzügen" von beteiligten Rechtsschutzversicherungen kann und will ich mich nicht äußern (hatte nie eine), letztlich war das aber in jedem Falle MEIN Verfahren und wenn ICH die Schnauze voll habe, dann kann mir nichts Besseres passieren als so ein Vergleichs-Angebot :ic_up: ... arbeiten die Anwälte FÜR mich oder nur für ihren eigenen Gewinn und wann ich dann endlich mal in EM-Rente darf bestimmt der Anwalt oder die Versicherung ????? :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Lass dich nicht verunsichern, kläre das mit deiner Versicherung, lass dir alles schriftlich geben, und nimm das Angebot an ...
Niemand kann dich zwingen aus eigenen finanziellen Interessen darauf zu verzichten, dass du endlich mal zur RUHE kommen kannst und weiterhin auf eine ungewisse Entscheidung des Richters warten sollst ... natürlich OHNE Rente bis dahin (und anschließend vielleicht auch ???) ... der Richter ist bei Ablehnung von dir, auch nicht an diesen Vorschlag "gebunden" ...

Ich finde es ganz sicher nicht "gerecht", dass sich die DRV in vielen Prozessen um die EM-Rente so herauslavieren kann, damit sie keine verlorenen Prozesse in der Statistik hat (wenigstens nicht zu viele), aber an irgendeinem Punkt muss man sich selber fragen, wofür man nun eigentlich gekämpft und noch mehr von der Gesundheit gelassen hat ... für die "Gerechtigkeit" (egal wie sie dann aussehen wird lt. Urteil irgendwann) oder dafür mit der EM-Rente (und der Restgesundheit) endlich aufatmen und wieder ruhiger LEBEN zu können ... :confused: :Gruebeln:

Wer auf das Angebot einer vollen EM-Rente ohne Befristung bereit ist zu verzichten, der müsste noch "Prügel" dazu bekommen ... :ic_down:

Auf diesen Bescheid brauchte ich dann zum Glück auch nur noch bis zur Verlängerung (gut 6 Monate später) warten, was die DRV dann dazu "bewegt" hatte weiß ich nicht ... ist mir inzwischen auch egal ... ich habe endlich MEINE RUHE ... :jaa: :cool: :applaus:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von rudi62 » So 27. Jul 2014, 15:49

Hallo Doppeloma,

ich bin natürlich mit dem Ergebnis mehr als zufrieden, obwohl der DRV- Bund nicht ab Antragstellung rückwirkend die Rente bezahlt.

Wichtig ist für mich jetzt nur, das die Rechtschutzversicherung die Kosten bei einem Vergleich übernimmt.
Selbst wenn der Prozess negativ für mich ausgefallen wäre, hätten sie die Kosten ja übernommen.
Bevor Klage eingereicht wurde, hat mein RA das mit der Versicherung abgeklärt (so war das vereinbart, eine Klage hätten wir uns nicht leisten können, wenn wir die Kosten selbst hätten übernehmen müssen), wir mussten nur eine Selbstbeteiligung (150 Euro an die Versicherung) zahlen.
Vor der Klage haben wir nicht wenig an den RA zahlen müssen, weil diese Kosten die Rechtschutzversicherung (Widerspruch) nicht übernommen hat, erst ab dem Klageverfahren.
Puh, das alles trübt jetzt schon wieder meine Freude :Verwirrt:

Gruß

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von Paulinchen » So 27. Jul 2014, 18:36

Hallo Rudi,

ich kann dir auch nur raten den Vergleich anzunehmen. Auch ich hatte einem Vergleich zugestimmt und bin zufrieden mit meiner Entscheidung.
Bei mir hat der VdK für mich Klage eingereicht und auch nach dem Vergleich kamen keine Kosten mehr auf mich zu.

Entspanne dich, du hast es fast geschafft.
Liebe Grüße
Paulinchen

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Mo 28. Jul 2014, 20:23

Hallo,

habe heute mit meinem RA telefoniert.
Wir haben dem Vergleich zugestimmt.
Ein besseres Ergebnis hätten wir nicht erwarten können, ganz selten wird heute noch eine Rente auf unbegrenzte Zeit gewährt.
Kostenübernahme von der Rechtschutzversicherung liegt ihm vor und er ist davon überzeugt, das die die Kosten übernehmen.
In 100 Fällen hatte er es nicht einmal, das bei einem Vergleich die Kosten von der Rechtschutzversicherung nicht übernommen wurde.
Wie lange wird es jetzt dauern bis ich meinen Rentenbescheid von dem DRV- Bund erhalte und was geht außer dem Krankenversicherungsbeitrag noch ab?

Danke!

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