Beweisgutachten

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Doppeloma
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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 29. Jul 2014, 00:10

Hallo rudi, :smile:
Wir haben dem Vergleich zugestimmt.
Was anderes hätte wohl auch niemand wirklich verstehen können ... :applaus: :applaus: :applaus:
Ein besseres Ergebnis hätten wir nicht erwarten können, ganz selten wird heute noch eine Rente auf unbegrenzte Zeit gewährt.
Völlig richtig, mir hat man ja (mit 58 Jahren) auch nur eine Teilweise unbefristet und dazu die volle (erweiterte) "Arbeitsmarktrente" mit Befristung bewilligt, das lief dann auch nur noch gut ein Jahr in die Zukunft, weil es ja schon fast 2 Jahre rückwirkend erfolgte ... die halbe (teilweise) EM-Rente hätte man aber weiter zahlen müssen, bei Ablehnung der Verlängerung ...

trotzdem bin ich sehr froh, dass weitere Kämpfe und Verlängerungen ab Verlängerungs-Bescheid letztes Jahr nicht mehr nötig waren ... :ic_up:
Kostenübernahme von der Rechtschutzversicherung liegt ihm vor und er ist davon überzeugt, das die die Kosten übernehmen.
In 100 Fällen hatte er es nicht einmal, das bei einem Vergleich die Kosten von der Rechtschutzversicherung nicht übernommen wurde.
Könnte ich mir auch nicht als sinnvoll vorstellen, als Kläger dann das verfahren weiter betreiben zu "müssen" weil die Versicherung das so haben will ... das ist doch schon kostenmäßiger Unsinn... ich denke da hätte auch der Richter seine Probleme mit gehabt ???
Es ist ja besonders bei den EM-renten-Verfahren schon eher eine Gewohnheit geworden, dass die DRV per Vergleich einlenkt, wenn ihr nichts anderes mehr übrig bleibt ... die wollen eben verlorene Prozesse auch möglichst vermeiden ... so ein Vergleich gilt ja später rechtlich gesehen so als hätte es die Klage und das Verfahren nie gegeben ... :Ohnmacht:
Wie lange wird es jetzt dauern bis ich meinen Rentenbescheid von dem DRV- Bund erhalte und was geht außer dem Krankenversicherungsbeitrag noch ab?
genau kann man das leider (wie immer) nicht sagen, denn es hängt immer von dem örtlichen Bearbeitungstempo (Gericht /DRV) ab, wie schnell das jetzt gehen wird... in meinem Falle gab es die Bescheide (du wirst nur EINEN bekommen) von der DRV nach ca. 5 Wochen, erst kam der für die teilweise EM und wenige Tage später dann der für die volle "Arbeitsmarktrente".

Wenn es aktuell Vorleister gab (KK/AfA/JC) ab Zeitpunkt der Renten-Bewilligung, dann werden erst noch die Verrechnungen vorgenommen und die erste Rente wird erst 2 Monate nach dem Erhalt des Bescheides überwiesen.
Falls sich noch Nachzahlungen für dich selber (Restbeträge nach Verrechnung mit den Vorleistern) ergeben, dann kommt das sobald alles abgerechnet wurde (meist) schon vor der ersten Rente auf dein Konto.

Abgezogen wird neben der Krankenversicherung auch dein voller Beitrag zu Pflegeversicherung, den müssen alle Rentner voll selber bezahlen, bei der KK zahlt die DRV 50% als Zuschuss ... wenn du ca. 10 % Abzug rechnest von deiner Brutto-Rente dann passt das etwa grob (für beides zusammen), genau steht das dann alles in deinem Renten-Bescheid drin, du wirst also rechtzeitig wissen, welcher Betrag dir zukünftig als Netto-Rente überwiesen wird und ab welchem Monat die Zahlungen beginnen werden.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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rudi62
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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Di 29. Jul 2014, 18:15

Doppeloma hat geschrieben: Wenn es aktuell Vorleister gab (KK/AfA/JC) ab Zeitpunkt der Renten-Bewilligung, dann werden erst noch die Verrechnungen vorgenommen und die erste Rente wird erst 2 Monate nach dem Erhalt des Bescheides überwiesen.
Falls sich noch Nachzahlungen für dich selber (Restbeträge nach Verrechnung mit den Vorleistern) ergeben, dann kommt das sobald alles abgerechnet wurde (meist) schon vor der ersten Rente auf dein Konto.:
Hallo,

danke für Deine Antwort.
Verrechnet muss da wohl nichts werden, da ich die Rente ja erst ab 1.09.2013 rückwirkend bekomme.
Arbeitslosengeld gab es lange davor Mai 2011- April 2012, dannach war ich über ein Jahr ohne Leistung.
Warum wird die Rente erst 2 Monate nach Erhalt des Bescheides überwiesen?

Gruß

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Doppeloma
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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 29. Jul 2014, 21:27

Hallo rudi, :smile:
Warum wird die Rente erst 2 Monate nach Erhalt des Bescheides überwiesen?
kann sein, dass es bei dir jetzt nicht so ist weil es keine Leistungen mehr gab für dich nach dem ALGI, das weiß ich aber nicht wie das dann genau läuft ... wir bzw. ich bekam ja noch Geld aus dem SGB II bis meine EM-Rente dann bewilligt wurde am Gericht und die AfA bekam auch noch 2,5 Monate daraus erstattet, weil das (mit der Rente) so weit zurück reichte ...

Die DRV weiß das aber aktuell nicht (ob es da Vorleister gab oder nicht) zumindest könnten die "so tun" und erst "Ansprüche" prüfen wollen, wenn es bei dir keine gibt, dann bekommst du natürlich die volle Nachzahlung komplett auf dein Konto, sobald der Bescheid fertig ist und dir vorliegt ... es muss also nicht sein, dass du dann auf die erste laufende Rente so lange warten musst.

Steht aber dann alles ganz genau in deinem Bescheid drin und wenn du dann noch Fragen dazu haben solltest, dann weißt du ja wo du nachfragen kannst ... :jaa:
Gibt ja nicht so besonders Viele hier, die ohne andere Geldleistungen auf die Entscheidung zur EM-Rente warten mussten ... und dann direkt Rente ohne Befristung bekamen ... da beginnt ja der Zahlungsanspruch auch sofort mit dem ersten Bewilligungs-Monat ...
bei einer Zeitrente beginnen die Zahlungen frühestens ab dem 7. Monat nach (anerkanntem) Eintritt der EM ...

Ein wenig Geduld noch, es wird sich bald alles klären und dann kannst du endlich wirklich durchatmen ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Di 29. Jul 2014, 21:34

Danke Dir für Deine Antwort! :Bussi:

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Fr 10. Okt 2014, 17:28

Hallo,

gibt es eine Frist bis wann man einen Vergleich annehmen o. ablehnen kann? In dem Vergleich steht nichts von einer Frist.
Nach langem hin und her hat heute mein RA zurück gerufen, so wie es aussieht hat der wohl verpennt meinen Vergleich anzunehmen. :Verwirrt:
Er kam mit 1000 Ausreden, aber ich bin ja nicht doof, für mich stellt sich das so dar. Jetzt sind schon 11 Wochen vergangen und es ist nichts passiert, ich könnte kotzen. Kann das für mich ein Problem (außer das ich noch länger warten muss) werden?

Danke!

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 10. Okt 2014, 19:48

Hallo Rudi

Ich hoffe du hast dem nun ordentlich auf die Füße getreten.

Was sagt er nun zur Fristwahrung insgesamt?

Laut Paragraf 148 BGB gilt, nur wenn eine Annahmefrist gesetzt wurde kann innerhalb der Frist die Annahme erfolgen: http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/148.html

Du schreibst, dass keine Frist gesetzt wurde.

Dann sollte der Anwalt jetzt mal handeln und gut ist.

Lieben Gruß sendet agnes
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Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Fr 10. Okt 2014, 19:56

Hallo,

danke für Deine Antwort.
Lese mal hier viewtopic.php?f=49&t=4889&start=10 hatte ich was dazu geschrieben.
Auf so einen Stress hätte ich echt verzichten können.

Gruß

agnes
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Re: Beweisgutachten

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 10. Okt 2014, 20:41

Den Beitrag hatte ich nebenbei verfolgt :jaa:

Du weißt: wer schreibt der bleibt!

Daher ist es gut, dass Du jetzt nur schriftlich mit dem RA verkehrst, ihn umgehend zum Handeln aufforderst, dann hast auch du etwas in Händen und nichts auf telefonischem "Zuruf" erledigt.

Lieben Gruß und hoffentlich Erfolg :ic_up: :ic_up: agnes
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