AfA will ALG 1 erst nach ärztl.Begutachtung zahlen
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 20:17
Hallo,
ich frage für eine Freundin.
Sie hat sich nach langer Erkrankung arbeitslos gemeldet und hat erst in 5 Wochen einen Termin beim ÄD der AfA.
Die SB hat ihr gesagt, dass sie vorher kein ALG 1 erhält, da man ja gar nicht wisse, in welchem Umfang sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Man habe ja gar keine Berechnungsgrundlage.
(Die Arbeitsbescheinigungen und die Bescheinigung der KK liegen der AfA aber bereits vor).
Selbstverständlich hat meine Freundin sich Vollzeit zur Verfügung gestellt.
Parallel läuft ein Antrag auf EM-Rente - meine Freundin sieht sich selbst als teil-erwerbsfähig an.
(der Antrag wurde von der DRV abgelehnt, Widerspruch läuft. Aber das ist eine andere Geschichte ...)
Die Rechtsgrundlage, warum meine Freundin nun fast 2 Monate auf die erste ALG 1-Zahlung warten muss, hat die SB (natürlich) nicht genannt, sondern meine Freundin an das JC verwiesen.
Einen Vorschuss zahle die AfA nicht, da müsse meine Freundin zum JC.
Wie verhält sich die Sache?
Es kann doch nicht sein, dass die SB behauptet, man könne das ALG 1 nicht berechnen?
Es liegen doch alle Berechnungsgrundlagen vor,
meine Freundin steht (rein theoretisch) Vollzeit zur Verfügung,
lediglich weiß man noch nicht,
wie viel Std. täglich meine Freundin arbeiten kann.
Oder darf die AfA tatsächlich bei verringertem Leistungsvermögen das ALG 1 kürzen,
selbst wenn der Elo sich Vollzeit zur Verfügung stellt?
Meiner Meinung nach darf sie das nicht!
Danke und liebe Grüße
Fee
ich frage für eine Freundin.
Sie hat sich nach langer Erkrankung arbeitslos gemeldet und hat erst in 5 Wochen einen Termin beim ÄD der AfA.
Die SB hat ihr gesagt, dass sie vorher kein ALG 1 erhält, da man ja gar nicht wisse, in welchem Umfang sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Man habe ja gar keine Berechnungsgrundlage.
(Die Arbeitsbescheinigungen und die Bescheinigung der KK liegen der AfA aber bereits vor).
Selbstverständlich hat meine Freundin sich Vollzeit zur Verfügung gestellt.
Parallel läuft ein Antrag auf EM-Rente - meine Freundin sieht sich selbst als teil-erwerbsfähig an.
(der Antrag wurde von der DRV abgelehnt, Widerspruch läuft. Aber das ist eine andere Geschichte ...)
Die Rechtsgrundlage, warum meine Freundin nun fast 2 Monate auf die erste ALG 1-Zahlung warten muss, hat die SB (natürlich) nicht genannt, sondern meine Freundin an das JC verwiesen.
Einen Vorschuss zahle die AfA nicht, da müsse meine Freundin zum JC.
Wie verhält sich die Sache?
Es kann doch nicht sein, dass die SB behauptet, man könne das ALG 1 nicht berechnen?
Es liegen doch alle Berechnungsgrundlagen vor,
meine Freundin steht (rein theoretisch) Vollzeit zur Verfügung,
lediglich weiß man noch nicht,
wie viel Std. täglich meine Freundin arbeiten kann.
Oder darf die AfA tatsächlich bei verringertem Leistungsvermögen das ALG 1 kürzen,
selbst wenn der Elo sich Vollzeit zur Verfügung stellt?
Meiner Meinung nach darf sie das nicht!
Danke und liebe Grüße
Fee