Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

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Nebelhirn
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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Nebelhirn » Mo 14. Okt 2013, 01:55

Hi Doppeloma.

Ja, lass die Admins mal prüfen....ob ich alles korrekt gemacht habe :confused:
Ich glaube, dass Urteile allgemein zugängliche Informationen sind, die jeder auch öffentlich machen darf.
Aber ich bin ja kein Jurist...du etwa?

Danke dennoch für deine Tatsachenberichte aus der Praxis.
Ich für meinen Teil, werde auch 10 Begutachtungen platzen lassen, wenn meine Begleitung nicht mit reindarf.
Das jedenfalls habe ich aus den vielen BErichten gelernt - nicht zurückzucken und sich von den "Drohungen" oder Weigerungen unter Druck setzen lassen.
Soweit meine Theorie dazu....hoffe ich schaff das auch, wenns drauf ankommt.

Ob man die Begutachtungen der EU und der Berufsunfähigkeitsrente vergleichen kann??? Keine Ahnung...nur ein GEfühl sagt mir, dass überall die Scheinchen im Hintergrund fließen und die Kranken die Deppen sind .. zumindest in weiten Teilen.
Nur ca. jedem 200. BU-Antrag wird entsprochen...ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Und auch bei mir war ein Psychologe bei der Begutachtung dabei - und ein Psychologe ist kein Arzt...lt. Versicherungsbedingungen darf BU nur "Ärztlicherseits" festgestellt werden.
Ist das bei der EU-Rente auch so??

Allen eine gute NAcht.

Hirni :Bett:

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Doppeloma
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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 15. Okt 2013, 03:43

Hallo Nebelhirn, :smile:
Ich glaube, dass Urteile allgemein zugängliche Informationen sind, die jeder auch öffentlich machen darf.
Aber ich bin ja kein Jurist...du etwa?
Darum geht es nicht, ob die an anderer Stelle öffentlich zugänglich sind, dann sollte man diese andere Stelle "besuchen" oder den Zugang (als Quellen-Angabe) verlinken, es ist nicht unbedingt gestattet nur (selbstgewählte) Teile daraus anderswo zu veröffentlichen ... ohne auf den kompletten Rest zu verweisen ... :Gruebeln:

Ich bin auch kein Jurist, aber schon etwas länger in diesem Forum und es gibt durchaus inzwischen (meist windige) Juristen, die sich auf solche Beiträge stürzen und an die Forenbetreiber entsprechende Unterlassungsklagen und hohe Strafandrohungen schicken ... solche Probleme brauchen wir hier nicht und konnten sie bisher auch vermeiden ...

Du kennst doch den Spruch, dass "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt" und die Unrechtmäßigkeit eines solchen Anwaltsschreibens festzustellen und zu beweisen ist auch nicht gerade leicht ...
Danke dennoch für deine Tatsachenberichte aus der Praxis.
Keine Ursache :smile: , meine eigenen GA habe ich (bei der DRV aus Unwissenheit) und bei Gericht aus gewissen "taktischen Gründen" ohne Beistand durchführen lassen, mein Beistand war allerdings immer in greifbarer Nähe und ich hätte keine Sekunde gezögert ihn dazu zu holen, wenn ich mich beim GA irgendwie "unwohl" gefühlt hätte ...

Zumindest die zeitlichen Abläufe konnte er später bestätigen, denn er war schon sehr überrascht, als ich beim DRV-Internisten bereits nach 17 Minuten wieder vor ihm gestanden habe ... und beim Psychiater waren wir beide "überrascht", dass aus dem beauftragten älteren Herrn Dr. plötzlich eine sehr junge Assistenzärztin wurde ...

Leider hat die DRV trotzdem bis zum Gericht darauf bestanden, dass beide GA völlig "rechtkonform" abgelaufen seien, meinem Anwalt gegenüber wurde ich praktisch als "Idiotin" hingestellt, weil im besagten GA angeblich mehrfach beschrieben/erwähnt wurde, dass diese junge Ärztin bei dem GA "NUR assistiert" habe ...

Dann müssen die ein anderes GA gehabt haben als mein Anwalt und ich :confused: :Gruebeln: , denn außer dem zusätzlichen Stempel und der Unterschrift von ihr am Ende des GA gab es keinerlei Hinweise darauf, dass der beauftragte HERR DR. das GA gar nicht selber durchgeführt hatte, wie es insbesondere bei psychiatrischen GA vorgeschrieben ist ...
Ich für meinen Teil, werde auch 10 Begutachtungen platzen lassen, wenn meine Begleitung nicht mit reindarf.
Das jedenfalls habe ich aus den vielen BErichten gelernt - nicht zurückzucken und sich von den "Drohungen" oder Weigerungen unter Druck setzen lassen.
Soweit meine Theorie dazu....hoffe ich schaff das auch, wenns drauf ankommt.
Es ist sehr schwierig zu beurteilen wieviele Begutachtungen man dir vorschlagen kann/muss, ehe eine private BU-Versicherung dann einfach die Leistung ablehnen wird, weil du bei der "Sachaufklärung die Mitwirkung verweigert hast" ... ich /wir kennen die konkreten Vertragsinhalte nicht und wissen auch sonst viel zu wenig von dir, um das annähernd korrekt beurteilen zu können ...

Bei einer BU-Rente geht es ja ausschließlich, um den konkreten beruflichen Bereich (ich nehme an dieser konkrete Beruf wird/muss auch im Vertrag angegeben sein ???) für den man nicht mehr (ausreichend) Leistungsfähig ist, oft werden auch mögliche Verweisberufe vereinbart, wer das nicht wenigstens ausgeschlossen hat, bekommt wohl meistens Probleme ... :confused: :Gruebeln:

Da sind die privaten Versicherer (vermutlich) genauso fantasievoll wie die DRV, wenn es um Ansprüche bei BU geht, in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es da aber nur noch (eher theoretische) Ansprüche für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind ... man findet eigentlich immer einen "passenden Verweisberuf", der dann die Zahlung der DRV-BU-Rente überflüssig werden läßt ... :glotzen: :Ohnmacht:
Ob man die Begutachtungen der EU und der Berufsunfähigkeitsrente vergleichen kann???
Ich denke nicht, dass man die Begutachtungen zur gesetzlichen Rentenversicherung mit denen privater BU-Versicherungen vergleichen kann ... es geht ja bei der DRV und der EM-Rente, um die "Gesamtschau" der Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt also für JEDE nur mögliche Tätigkeit, Unabhängig von einer speziellen Berufsausbildung ...

Die Kriterien für die gesetzliche Rentenversicherung liegen bei einer Teilweisen Erwerbsminderung in der Leistungsfähigkeit/Arbeitsfähigkeit für 3 - unter 6 Stunden täglich und bei Voller EM bei einer Leistungsfähigkeit UNTER 3 Stunden täglich ... wer nach Ansicht /Feststellungen der DRV-GA mehr als 6 Stunden täglich "Erwerbsfähig sein kann" braucht keine EM-Rente, das ist aus rentenrechtlicher Sicht bereits VOLLZEIT ....

Auf diese Kriterien wird jeder Antragsteller auf EM-Rente untersucht und begutachtet, das ist für ALLE gleich und die GA haben dann zu entscheiden, ob man eine EM-Rente bekommen wird oder nicht ... natürlich nach "angeblich gründlicher Prüfung der gesamten gesundheitlichen Lage " ...
Keine Ahnung...nur ein GEfühl sagt mir, dass überall die Scheinchen im Hintergrund fließen und die Kranken die Deppen sind .. zumindest in weiten Teilen.
Wie das im privaten Versicherungsgeschäft so mit den "Scheinchen" läuft kann ich nicht beurteilen, in der gesetzlichen Renten-Versicherung fließen (angeblich) nur sehr kleine Scheinchen in die Taschen der beauftragten GA, so geben die sich für ihren "kleinen Nebenverdienst" eher selten so richtig Mühe, zumal sie ja auch weiterhin GA-Aufträge haben wollen, werden sie natürlich auch die finanziellen Interessen der DRV "im Auge behalten" und daher nur selten eine klare Meinung FÜR die Berentung äußern ...
Nur ca. jedem 200. BU-Antrag wird entsprochen...ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Dazu kann ich mich nicht äußern, da mir Zahlen aus dem Bereich der privaten BU-Versicherungen nicht bekannt sind ... bei der gesetzlichen EM-Rente werden jedenfalls rund 50 % aller gestellten Anträge ohne goßes TAM-TAM direkt abgelehnt, häufig ohne überhaupt irgendwelche "Prüfungen" vorzunehmen ...

Oft genug sind die Antragsteller dann schon soweit, dass sie keinen Widerspruch mehr einlegen, weil sie ohnehin keine Hoffnung mehr haben ... damit wäre dann schon ein guter Teil der Anträge endgültig erledigt ... die Widersprüche haben (nach unserer Erfahrung hier im Forum zumindest) auch nur ganz selten Erfolg und die Klagen die dann noch eingereicht werden, ziehen sich über 2 - 3 Jahre hin ...

... enden dann allerdings häufiger mit einem gerichtlichen Vergleich :jaa: :cool: , so wird auf diesem Umweg auch noch die Bilanz der (von der DRV) "verlorenen Prozesse" verfälscht, denn ein Vergleich (mit anschließender Renten-Bewilligung !!!) geht ja in diese Statistik nicht ein ... da wird ja die Klage dann zurückgenommen ...
Und auch bei mir war ein Psychologe bei der Begutachtung dabei - und ein Psychologe ist kein Arzt...lt. Versicherungsbedingungen darf BU nur "Ärztlicherseits" festgestellt werden.
Ist das bei der EU-Rente auch so??
Ja sicher ist das bei der gesetzlichen Rente auch so, da habe ich mich nur falsch ausgedrückt, die war Neurologin und, und, und ... nur Ahnung hatte sie wohl nicht wirklich davon, wie man mit psychisch bereits (durch GA ... :Ohnmacht: ) vorbelasteten Menschen umgehen sollte, im Prinzip hat sie den Alptraum wiederholt und nun wird die Betroffene sicher nicht MEHR Vertrauen in den nächsten GA aufbauen können ...

Ich hoffe für sie, dass man wenigstens am SG bei der Beauftragung eines GA ihre Problematik berücksichtigen und einen Beistand zulassen wird, wenigstens bei denen hatte ich "Glück", dass ich menschlich und verständnisvoll behandelt wurde, leider ist auch das keineswegs immer der Fall ...

Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Nebelhirn
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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Nebelhirn » Di 22. Okt 2013, 21:52

Hi Doppeloma.
Danke für deinen ausführlichen Bericht - und sorry, dass ich bei deinem vorherigen Beitrag etwas "unleidlich" reagiert habe.
Ich bin an manchen Tagen nur noch im Notprogramm und dann sieht eben alles , auch gut gemeintes , wie ein Angriff aus. Tschuldige.

War heute bei meinem Anwalt, und wir haben die Stellungnahme der Gegenseite mal Stück für Stück seziert. Am Ende blieb nur ein Haufen Worthülsen übrig - die meistens damit beginnen: "wir bestreiten dies". Ansonsten keine Substanz - und doch hat mich das Geschreibsel 4 Tage lang um den Schlaf gebracht...
Jetzt gibt's nochmals eine etwas gesalzenere Stellungnahme unsererseits und wir werden die Zeugen benennen. Dann kann die Verhandlung im Februar kommen...da wird - denke ich - sowieso nichts entschieden, sondern nur mal die Grenzen Auge in Auge abgesteckt.
Glücklicherweise kann ich vom Krankengeld überleben, so dass die mich nicht aushungern können. Wenn mein Kopf mitmacht, dann halte ich das noch Jahre durch. Lieber wäre mir natürlich eine schnelle Lösung - auch in Form eines Vergleiches.
Liebe Grüße vom Nebelhirn (passt ja manchmal)

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » So 4. Mai 2014, 09:33

Ich hab von meiner BUZ gestern den Bescheid bekommen, dass ich nach FFM zum IMB muss.
Na klasse....was ich da so lese, macht richtig Mut :Ohnmacht: .

Meine Anfahrt würde mit Fußwegen ca. 2,5 Stunden dauern, das Ganze dann auch wieder zurück -
wenn alle Bahnen pünktlich sind. Wie lange das Gespräch dauern wird, weiß ich nicht. Ich weiß
nur, dass ich aufgrund meiner Angst ein großes Problem damit habe, so lange von zu Hause
weg zu sein. Oder ist das ein Test?!

Ich werde morgen ein Schreiben fertig machen, dass ich um eine ortsnahe Begutachtung bitte.
Damit werde ich keinen Erfolg haben, aber ich habe es dann wenigstens probiert.
Gruß
Schnecke

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Fee59 » So 4. Mai 2014, 12:00

Hallo Schnecke,

ich hatte mit meiner Bitte um ortsnahe Begutachtung damals Erfolg.
Und ich hätte eine Reisezeit (mit Auto) von "nur" ca. 1,5 Stunden gehabt ...

Ich hatte damals in mein Fax an die DRV reingeschrieben, dass ich das wegen meiner Angstzustände und Erschöpfung nicht könne.
Außerdem hatte ich mit dem dort vorgeschlagenen Gutachter vor ca. 10 Jahren schon einmal ein unerfreuliches Erlebnis, als es um eine REHA ging. Das fiel mir zum Glück auch wieder ein.

Also, probier' es aus.
Es kann durchaus funktionieren.

Kennst Du schon mein Lieblings-Sprichwort?

Nein hast Du. JA kannst Du kriegen.
(Du musst nur fragen ...)

Liebe Grüße
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Mo 5. Mai 2014, 21:34

Brief ist weg - es geht hier aber nicht um die DRV, sondern um eine private Versicherung (BVV Berlin),
die mein früherer Arbeitgeber für die Angestellten abgeschlossen hat. Da ist die BU ein Baustein.

Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass die jetzt auf stur schalten. Auch hier in meiner
Wohnortnähe gibt es sicher Institute (ich sag jetzt extra nicht "Gutachter" :Wut: !), die ganz
im Sinne der BVV handeln werden. Ich verweigere ja nicht, ich suche nach einem Kompromiss.

Mich würde ja mal interessieren, wie es bei Nebelhirn weitergegangen ist!
Gruß
Schnecke

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Nebelhirn » Mi 4. Jun 2014, 11:46

Hallo Schnecke 123.
Schön ( auch wenn der Anlass ehr unschön ist), dass du dich hier gemeldet hast.
Bei mir ist seit April 2012 die Klage gegen meine BU-Versicherung am laufen. Zwischenzeitlich war ich wg. Depression nochmals stationär in einer Klinik.
Nun hatte ich schon einen Gerichtstermin vor dem LG Aschaffenburg. Dort spielt die Gegenseite auf Zeit - will Zeugen hören - die meine Angaben zu meiner früheren selbst. Tätigkeit bestätigen - zweifeln alles an - verschieben mehrfach Termine...das kennen wir ja schon .....Zermürben und Ignorieren.
Mein Anwalt hat den "Gutachter" nochmals mit einem Fragenkatalog zu einer Stellungnahme gezwungen. Es kam was kommen musste - bla bla - alle anderen Ärzte sind doof - nur er und seine allwissenden "Beschwerdevalidierungstests" seien unfehlbar. Nun ist eben bei diesen Tests nichts schlüssiges rausgekommen - daher bin ich defacto ein Simulant und Säufer. Ach ja - die LEberwerte haben sich mittlerweile als erbliche Stoffwechselerkrankung herausgestellt - was den GA von IMB aber nicht juckt.
Und meine MEdis soll ich angeblich nicht nehmen - dass die Dinger (Paroxetin) nach 8 Stunden kaum noch nachweisbar sind hat meine HAusärztin sich vom HErsteller bestätigen lassen - auch das ignorieren die HErren WintXXer und HieXer von IMB.

Nun soll (irgendwann) ein GErichtsgutachter beauftragt werden - dann kommts zum Urteil - dann wohl zur Berufung - dann zum OLG - dann sind wieder 3-4 Jahre vorbei. Geil!
Aus einem anderen Forum weiß ich, dass gerade in Sachen "Verquickung der GA und der VErsicherungen (und Politik und Richter..) einiges recherchiert wird und wohl (hoffentlich) bald mit lautem Knall zu lesen oder im Fernsehen zu sehen ist. Abwarten!?

Ich hoffe du hast erfolg mit deinem Brief - und bekommst einen der seltenen neutralen GA!!
Meld dich bitte - ich schau auch wieder öfter hier rein!

Viele Grüße. Nebelhirn

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