Hallo Waldblume,
bereits im Dezember 2012 habe ich über die AfA den Antrag auf Reha-/Rente gestellt. Im Februar 2013 hatte ich 2 GA-Termine, einen beim Orthopäden, einen bei einem Psychiater/Neurologen.
komme da gerade nicht so ganz mit, was hast du denn nun wirlich beantragt, Reha (Wiederherstellung der Arbeits-/ Erwerbsfähigkeit, eventuell Umschulung/LTA ???)
ODER EM-Rente weil das alles gar nicht mehr geht gesundheitlich ...
Das sind zwei "verschiedene Schuhe", auch zwei verschiedenen Anträge ... und die Beurteilungs-Kriterien bei den GA liegen auch an unterschiedlichen Schwerpunkten ...
Wieso wurden die Anträge über die AfA gestellt und nicht direkt bei der DRV ...
Nachdem die DRV meine Reha/Rentenunterlagen verschlampt hatte und mich jetzt (nach meiner Beschwerde beim AA) im August aufforderte, einen Rehaantrag auszufüllen, bekam ich heute eine weitere Einladung zu einem Gutachtertermin bei einer Psychiaterin.
Warum beschwerst du dich darüber bei der AfA wenn die DRV deine Unterlagen "versemmelt" hat

, ich denke es gab schon GA (von der DRV veranlasst, die Ärzte können ja nicht auch "verschwunden" sein bei denen du da gewesen bist ???), ist das auch weg oder wie kommen die darauf, dass du jetzt eine Reha beantragen sollst und keine EM-Rente ...
Hast du mal nach diesen GA gefragt, die Zusendeung verlangt, ich glaube nicht, dass alles weg sein kann, die GA sind ja auf jeden Fall noch da und sollten ja auch Unterlagen zu diesen Aufträgen der DRV haben ...
Letztlich entscheidet man selber was man beantragen will ???
Wenn die DRV (bei Antrag auf EM-Rente ) noch eine Reha vorschalten will, dann melden die sich schon ("weil es für die Entscheidung zum Antrag auf Rente erforderlich sei")
ABER bei dir ist doch (angeblich) alles "verloren gegangen" ...
Darüber hätte ich mich massivst / schriftlich / nachweislich an höherer Stelle bei der DRV beschwert, was ist denn das für ein Umgang mit sensiblen persönlichen und gesundheitlichen Daten ...
Der Rehaantrag wurde von meinem Arzt ausdrücklich in Richtung meiner Schmerzsymptomatik (Fibro) geschrieben, also hätte ich erwartet, wenn schon einen weiteren Gutachter, dann wenigstens einen Rheumadoc.
Was dein Arzt möchte oder du selber interessiert aber die DRV nicht besonders, hast du eine passende "Wunschklinik" angegeben bei der Antragstellung, in der erforderliche (für dich nützliche Therapien) durchgeführt werden ???
Meines Wissens (besonders hier aus den Forenbeiträgen ebenfalls von Fibro Betroffener) gibt es nicht viele Reha-Kliniken die mit dieser Diagnose wirklich was anfangen können und nicht alle Beschwerden nur auf die psychische Schiene "verlagern" (wollen), auch viele Ärzte erkennen noch immer nicht an, dass es
KEINE psychische Erkrankung ist ...
Ich hatte zwar zeitweise auch Depressionen, bin aber lt. meiner Psychologin jetzt wieder auf einem guten Weg. Die Therapie bei ihr ist beendet.
Das mag ja sein, dann ist ja eine psychosomatische Reha (aus Sicht der DRV) genau das "Richtige", um dich soweit zu stabilisieren, dass du wieder in das Berufsleben "eingegliedert werden kannst ... denn nur dafür sind ja Reha-Maßnahmen eigentlich gedacht, wie wird denn die Notwendigkeit der Begutachtung dafür überhaupt begründet ...
Wegen Reha-Antrag brauchte ich (und die meisten hier) noch nie zum GA, der wurde bewilligt, die Reha durchgeführt und fertig ... da würde ich mal freundlich (schriftlich / nachweislich) nachfragen, wofür das GA überhaupt erforderlich ist ...
Ein GA gab es meist erst wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde und Widerspruch dagegen eingelegt wurde, um zu prüfen, ob der Widerspruch (zur Reha-Ablehnung) berechtigt war oder nicht.
Ansonsten finden die DRV-GA nur im Zusammenhang der Entscheidung zum EM-Renten-Antrag statt, um zu klären, ob man wirklich Erwerbsgemindert ist und eine EM-Rente bekommen soll/wird ...
Kann ich mich gegen diese 2. Vorstellung bei einem "Nervenarzt" wehren?
Vermutlich nein, denn wenn das wegen der Reha angesetzt wurde, dann wird ja die Reha-Notwendigkeit geprüft ... ob du überhaupt Rehafähig bist, ob du "stabil" genug dafür bist, um die Therapien dort mitzumachen, ob es überhaupt eine Aussicht gibt deine Erwerbsfähigkeit dadurch wieder bessern /wieder herstellen zu können, sonst ist das rausgeworfenes Geld für die DRV.
Falls man (eventuell) eine berufliche Reha ins Auge fassen würde, ist es wichtig wie belastbar du bist (körperlich und psychisch), sowas auch erfolgreich (über bis zu 2 Jahre) durchzustehen, nur nebenbei würde man da vielleicht eine EM bescheinigen ... das ist ja gar nicht das Ziel dieser Begutachtung, das zu klären ... du "willst" ja eine Reha machen (sonst hättest du ja EM-Rente beantragt) ...
Nach Antragstellung bei der DRV (auf was auch immer) ist man zur Mitwirkung verpflichtet (§ 62 SGB I), wenn man zu ärztlichen Untersuchungen eingeladen wird, die von der DRV zur Klärung der gesundheitlichen Probleme angesetzt werden, ansonsten kann die DRV die weitere Bearbeitung des Antrages ablehnen.
Es wird zwar (theoretisch) viel dazu geschrieben, dass "unnötige" Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden sind, in der Realität macht sich aber
JEDER Leistungsträger (zu
JEDEM Antrag) liebe "sein eigenes Bild" von dir ... meist genau so, dass es die eigene Kasse schont und Andere was bezahlen sollen ...
Tut mir leid, dass ich dir nichts Besseres dazu schreiben konnte, aber du scheinst wieder ein Fall zu sein "mit dem man es machen kann" ... mit mir hätten sie schon nach dem Verschlampen meiner Unterlagen
KEINEN "Spaß" mehr gehabt ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
