bisher scheint es dafür keine gesetzlichen Regelungen zu geben, es ist wohl was "in Arbeit", dass die (vom Gericht) beauftragten GA ihre Unabhängigkeit von einer (am Verfahren) beteiligten Partei nachweisen soll(t)en, aber bisher ist das noch nicht rechtsgültig beschlossen worden.Weiß denn niemand ob es so sein darf das der Gutachter für das SG als auch für die DRV arbeitet? Kann mir wirklich nicht vorstellen das so jemand neutral begutachtet. Von meinem Anwalt habe ich noch keine Antwort auf diese Frage
Ist hier im Gutachten-Bereich schon seit längerer Zeit veröffentlicht / verlinkt ...
http://www.focus.de/finanzen/recht/revo ... 75384.html
Es ist also offenbar noch nicht als besonders hinderlich angesehen worden (von offiziellen Stellen), wenn ein GA sich sein "Zubrot" auch bei Anderen verdient (also auch beim Prozeßgegener) und eventuell eher deren Interessen verfolgt, als eine "neutrale"/unabhängige Begutachtung durchzuführen.
Das mit der (angeblichen) Neutralität sehe ich ohnehin immer etwas kritisch, denn die Leute lassen ja ihre persönliche Einstellung zu den Antragstellern auch nicht unbedingt zu Hause ... wenn man manchen Beschreibungen von Begutachtungen hier folgt, ist doch offensichtlich, dass es oft schon eine "vorgefertigte" (persönliche) Meinung/Einstellung beim GA gibt, das ist auch bei gerichtlich beauftragten GA zu beobachten.
Der Orthopäde beim Dopa hat damals sicher auch von beiden Seiten sein Geld bekommen, der war so extrem DRV-lastig in seinen ganzen Bemerkungen und Beurteilungen, dass einem nur noch schlecht werden konnte ... auf jedes Argument gegen seine Festsellungen und Behauptungen hatte er eine Antwort, "die sich gewaschen hatte" ...
So war ihm die Opiate-Konzentration (bei der Blutuntersuchung) zu niedrig und er empfahl eine höhere Dosierung, damit der Dopa "ohne unzumutbare Schmerzen" Vollzeit arbeiten könne, dass der Dopa bereits viele andere Medis auch schon schlucken mußte und sich das alles sowieso schon sehr schwer miteinander kombinieren ließ, war dem völlig egal ...
Auf unseren Hinweis, dass er mit noch mehr "Betäubungsmitteln im Bauch vermutlich erst Recht nicht arbeiten könne" (auch nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit fahren könne) bekamen wir die Antwort, dass "Millionen Bundesbürger Tabletten nehmen und trotzdem arbeiten gehen" ...
Den Hinweis, dass er nicht beurteilen könne, wann für den Dopa die Schmerzen "unzumutbar seien" konterte er damit, dass es ja nur der "subjektive Eindruck vom Dopa sei", so schlimm wäre das objektiv gar nicht ... wußte er genau, obwohl er ja nicht in Dopas Körper steckte ... dass man Schmerzen von außen betrachten und "objektiv" beurteilen könnte, wußten wir bis dahin auch noch nicht ...
Der Richter vertraute seinem GA seit Jahren und schließlich sei er ja kein Arzt der das beurteilen könne, die Berichte von multimodalen Fach-Schmerzkliniken wurden einfach, von einem Orthopäden "vom Tisch gewischt" ... sie wären nicht Verfahrensrelevant ... wurden also gar nicht beachtet, weil der Herr (fachfremde) GA der Ansicht war, dass sie (aus seiner Sicht) nicht wichtig sind ...
Sowas ist eigentlich aktuell/generell schon verboten, dass sich ein GA zu fachfremden Befunden äußert und die beurteilen darf oder eben als irrelevant bezeichnet, ohne sie überhaupt fachlich verstehen zu können ... mein Internist hat jedenfalls nur oberflächlich auf seinen Eindruck zu meinem psychischen Zustand hingewiesen und dann das Wesentliche dem Psychiatrischen GA überlassen, weil er es als Internist nicht fachgerecht beurteilen könne.
Mich packt heute noch die Wut, wenn ich an den vom Dopa zurück denke, wir wissen zwar nicht ob der auch für die DRV begutachtet (hat) parallel, aber es ist anzunehmen und beweisen brauchte er ja seine "Neutralität" nicht, er hatte ja schon das "Urvertrauen" des Richters ...
Meine GA waren da deutlich "neutraler", zumindest der Obergutachter machte schon bei meiner Untersuchung genug Bemerkungen dazu, wie wenig er von den DRV-GA allgemein hält, weil da oft sehr kranke Menschen "gesund" begutachtet werden, er habe da schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht, wenn er die Leute dann im Auftrag des SG untersucht hat.
Leider gibt es keine Möglichkeit sich die GA bei Gericht "auszusuchen" (die Möglichkeiten sind jedenfalls sehr begrenzt, es reicht ganz sicher nicht, dass man da schlechte Kritiken im Internet gelesen hat), es sei denn man kann sie nach § 109 SGG auch selber bezahlen ... hier hat dann aber die DRV wieder bessere Möglichkeiten das GA anschließend anzuzweifeln und als "Gefälligkeits-GA" abzutun (weil der Kläger ja das GA selber bezahlt hat) ...
So schließt sich natürlich der Kreis zu den DRV-GA ... WER bitte bezahlt die denn und wo soll da "Neutralität" herkommen, ich denke mal die GA verdienen da dann nicht lange Geld mit GA für die DRV, wenn sie zu oft eine Rente für angebracht halten ...
Es gab ja auch hier schon einige User, die vom Gericht (absichtlich und ganz offiziell) zum gleichen GA geschickt wurden, der schon für die Ablehnung der EM-Rente bei der DRV "gesorgt hatte", was das bringen soll ist auch nicht nachvollziehbar, bisher hat keiner von denen seine Meinung geändert und plötzlich FÜR die Berentung begutachtet ...
Wenn deinem Anwalt nichts dazu einfällt, wie man den wegen "Besorgnis der Befangenheit" ablehnen könnte, dann wirst du wohl hin müssen ... ob es genügen würde auf seine Parallel-Tätigkeit (Interessenkonflikt = Befangenheit ???) für die DRV hinzuweisen, kann ich nicht beurteilen ...
Trotzdem alles Gute für dich
Liebe Grüße von der Doppeloma