Tipps zum Gutachtertermin
- stadtpflanze
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Tipps zum Gutachtertermin
aus euren Beiträgen zusammengestellt:
als erstes Auszüge von "Schalentierchen":
....Es gibt unzählige solcher Fangfragen und auch Beobachtungen.
Gleichzeitig, das wissen wir alle, gibt es gute und schlechte Tage bei Kranken; das heißt, wenn er ausgerechnet am Gutachtertag einen guten Tag hat, wird er garantiert auf solche Fragen reinfallen, weil es ihm ja augenblicklich... gut geht.
Man kann aber nicht mit Absicht einen schlechten Tag simulieren, weil ein Kranker ja heilfroh ist, wenn es auch mal einen guten Tag gibt.
Ich kann immer wieder nur raten, sich auf die Begutachtung vorzubereiten; mit Merkzettel, Tagesprofil und Auflistung über gute und schlechte Tage.
Bei mir gibt es durchaus gute Tage im Monat... drei bis vier etwa. Da bin ich mehr als sonst leistungsfähig und kann sogar etwas im Haushalt erledigen. Das nutze ich dann auch aus, weil ich genau weiß, dann danach wieder der Absturz kommt und nix mehr geht.
Genau SO habe ich es dem Gutachter auch mitgeteilt.
Ich sehe in ALLEN gutachterlichen Untersuchungen inzwischen ein Muster:
1. genaues Beobachten des zu Begutachtenden (Augenkontakt, Handbewegungen, Sitzposition),
2. Fangfragen (um eventuelle Widersprüche zu dem bisher Gesagten aufzudecken (anders ausgedrückt: Unwahrheiten zu entlarven); gerne auch Fragen über den Alltag und auch Freizeitverhalten).
3. Wegefähigkeit festzustellen.
.. was erfahrungsgemäß wichtig und weniger wichtig zu sein scheint:
Diagnosen = unwichtig (solange es sich nicht um eine mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödliche Diagnose handelt)
Familiäre Belastungen = unwichtig
Finanzen = unwichtig
Schmerzen = unwichtig (solange man in keiner Schmerzklinik gewesen ist)
Bewegungseinschränkungen = wichtig (weil es um die Wegefähigkeit geht)
Denk- Merk- Konzentrationseinschränkungen = wichtig (hier können selbst eingeholte Atteste hilfreich sein; der Gutachter testet aber auch...)
Einschränkungen im Alltag = wichtig (und am schwersten zu beweisen... hier kann ein VOR der Erkrankung und NACH der Erkrankung-Vergleich helfen)
Das Allerwichtigste bei einer gutachterlichen Untersuchung ist die wahrheitsgetreue Schilderung aller Beschwerden, welche eine Erwerbsminderung begründen.
Jedes Übertreiben ist strikt zu unterlassen; das gilt aber auch für Untertreibungen (auch das gibt es nämlich, wenn man nicht schmerzempfindlich ist).
Gutachter achten erfahrungsgemäß wirklich auf alle Regungen des zu Begutachtenden und sobald Zweifel aufkommen, haken sie nach.
Diese Zweifel brauchen noch nicht einmal wegen Übertreibungen auftauchen; es reicht schon aus, nicht die richtigen Worte zu finden (aus Nervosität).
als erstes Auszüge von "Schalentierchen":
....Es gibt unzählige solcher Fangfragen und auch Beobachtungen.
Gleichzeitig, das wissen wir alle, gibt es gute und schlechte Tage bei Kranken; das heißt, wenn er ausgerechnet am Gutachtertag einen guten Tag hat, wird er garantiert auf solche Fragen reinfallen, weil es ihm ja augenblicklich... gut geht.
Man kann aber nicht mit Absicht einen schlechten Tag simulieren, weil ein Kranker ja heilfroh ist, wenn es auch mal einen guten Tag gibt.
Ich kann immer wieder nur raten, sich auf die Begutachtung vorzubereiten; mit Merkzettel, Tagesprofil und Auflistung über gute und schlechte Tage.
Bei mir gibt es durchaus gute Tage im Monat... drei bis vier etwa. Da bin ich mehr als sonst leistungsfähig und kann sogar etwas im Haushalt erledigen. Das nutze ich dann auch aus, weil ich genau weiß, dann danach wieder der Absturz kommt und nix mehr geht.
Genau SO habe ich es dem Gutachter auch mitgeteilt.
Ich sehe in ALLEN gutachterlichen Untersuchungen inzwischen ein Muster:
1. genaues Beobachten des zu Begutachtenden (Augenkontakt, Handbewegungen, Sitzposition),
2. Fangfragen (um eventuelle Widersprüche zu dem bisher Gesagten aufzudecken (anders ausgedrückt: Unwahrheiten zu entlarven); gerne auch Fragen über den Alltag und auch Freizeitverhalten).
3. Wegefähigkeit festzustellen.
.. was erfahrungsgemäß wichtig und weniger wichtig zu sein scheint:
Diagnosen = unwichtig (solange es sich nicht um eine mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödliche Diagnose handelt)
Familiäre Belastungen = unwichtig
Finanzen = unwichtig
Schmerzen = unwichtig (solange man in keiner Schmerzklinik gewesen ist)
Bewegungseinschränkungen = wichtig (weil es um die Wegefähigkeit geht)
Denk- Merk- Konzentrationseinschränkungen = wichtig (hier können selbst eingeholte Atteste hilfreich sein; der Gutachter testet aber auch...)
Einschränkungen im Alltag = wichtig (und am schwersten zu beweisen... hier kann ein VOR der Erkrankung und NACH der Erkrankung-Vergleich helfen)
Das Allerwichtigste bei einer gutachterlichen Untersuchung ist die wahrheitsgetreue Schilderung aller Beschwerden, welche eine Erwerbsminderung begründen.
Jedes Übertreiben ist strikt zu unterlassen; das gilt aber auch für Untertreibungen (auch das gibt es nämlich, wenn man nicht schmerzempfindlich ist).
Gutachter achten erfahrungsgemäß wirklich auf alle Regungen des zu Begutachtenden und sobald Zweifel aufkommen, haken sie nach.
Diese Zweifel brauchen noch nicht einmal wegen Übertreibungen auftauchen; es reicht schon aus, nicht die richtigen Worte zu finden (aus Nervosität).
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
... ich doch nicht
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Re: Tipps zum Gutachtertermin
Hallo!
Ich ergänze mal aus meiner Linksammlung.
Merkblatt Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen
Punkte 2,3,4 und 6. Da sind Beispiele zu dem enthalten, was Stadtpflanze beschrieben hat.
Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung - Hinweise zur Begutachtung
Leitlinien für die sozialmedizinische Beurteilung - Sozialmedizinische Beurteilung bei
psychischen und Verhaltensstörungen (August 2012)
Begutachtung von Schmerzen
Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht (bei mir war er rentenrelevant, galt als Gutachten)
Kein direkter Zusammenhang zur Begutachtung, aber eventuell auch hilfreich, da es darin u.a. auch um das Thema Stellungnahme des behandelnden Arztes zu Fremdgutachten geht:
Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt
Auszug:
Sollte eine Begutachtung bevorstehen ist es oftmals zweckmäßig etwa 1 bis 3 Tage vor dem
Gutachtenstermin vom Haus- oder behandelnden Arzt den momentanen Gesundheitszustand feststellen
zu lassen. Unmittelbar nach dem Gutachtenstermin sollte der momentane Gesundheitszustand nochmals
festgestellt werden, wenn eine Verschlechterung eingetreten wäre. Oftmals ist ein Gutachtenstermin
anstrengend und der momentane Gesundheitszustand wird durch den Gutachtenstermin verschlimmert.
Diese Verschlimmerung sollte ärztlich festgehalten werden, weil dies ein Argument im Rentenverfahren
darstellt. Verschlechtert sich durch einen Gutachtenstermin der Gesundheitszustand, kann man davon
ausgehen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Erwerbstätigkeit ebenfalls verschlechtern wird.
Dies lässt darauf schließen, dass eine Erwerbstätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit
stattfinden könnte. Eine Erwerbstätigkeit auf Kosten der Restgesundheit darf nicht sein und dies würde auf
die Notwendigkeit der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hindeuten.
Liebe Grüße
Annette
Ich ergänze mal aus meiner Linksammlung.
Merkblatt Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen
Punkte 2,3,4 und 6. Da sind Beispiele zu dem enthalten, was Stadtpflanze beschrieben hat.
Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung - Hinweise zur Begutachtung
Leitlinien für die sozialmedizinische Beurteilung - Sozialmedizinische Beurteilung bei
psychischen und Verhaltensstörungen (August 2012)
Begutachtung von Schmerzen
Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht (bei mir war er rentenrelevant, galt als Gutachten)
Kein direkter Zusammenhang zur Begutachtung, aber eventuell auch hilfreich, da es darin u.a. auch um das Thema Stellungnahme des behandelnden Arztes zu Fremdgutachten geht:
Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt
Auszug:
Sollte eine Begutachtung bevorstehen ist es oftmals zweckmäßig etwa 1 bis 3 Tage vor dem
Gutachtenstermin vom Haus- oder behandelnden Arzt den momentanen Gesundheitszustand feststellen
zu lassen. Unmittelbar nach dem Gutachtenstermin sollte der momentane Gesundheitszustand nochmals
festgestellt werden, wenn eine Verschlechterung eingetreten wäre. Oftmals ist ein Gutachtenstermin
anstrengend und der momentane Gesundheitszustand wird durch den Gutachtenstermin verschlimmert.
Diese Verschlimmerung sollte ärztlich festgehalten werden, weil dies ein Argument im Rentenverfahren
darstellt. Verschlechtert sich durch einen Gutachtenstermin der Gesundheitszustand, kann man davon
ausgehen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Erwerbstätigkeit ebenfalls verschlechtern wird.
Dies lässt darauf schließen, dass eine Erwerbstätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit
stattfinden könnte. Eine Erwerbstätigkeit auf Kosten der Restgesundheit darf nicht sein und dies würde auf
die Notwendigkeit der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hindeuten.
Liebe Grüße
Annette
Zuletzt geändert von Amethyst am Do 8. Jan 2015, 19:28, insgesamt 6-mal geändert.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Tipps zum Gutachtertermin
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Re: Tipps zum Gutachtertermin
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Re: Tipps zum Gutachtertermin
Hallo zusammen,
ich habe zufällig Info-Material zum Thema: Schmerzen gefunden - und zwar die Fragebögen, die oft von neurologischen und Psychiatrischen Gutachtern eingesetzt werden - somit kann man sich damit schon mal befassen..
http://www.drk-schmerz-zentrum.de/conte ... ebogen.php
Viel Erfolg
LG
Vrori
ich habe zufällig Info-Material zum Thema: Schmerzen gefunden - und zwar die Fragebögen, die oft von neurologischen und Psychiatrischen Gutachtern eingesetzt werden - somit kann man sich damit schon mal befassen..
http://www.drk-schmerz-zentrum.de/conte ... ebogen.php
Viel Erfolg
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Amethyst
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Re: Tipps zum Gutachtertermin
Hallo Vrori!
viewtopic.php?f=38&t=668
Da passt es perfekt!
Liebe Grüße
Annette
Danke, füge ich auch mal hier mit ein:Vrori hat geschrieben:ich habe zufällig Info-Material zum Thema: Schmerzen gefunden - und zwar die Fragebögen, die oft von neurologischen und Psychiatrischen Gutachtern eingesetzt werden - somit kann man sich damit schon mal befassen..
http://www.drk-schmerz-zentrum.de/conte ... ebogen.php
viewtopic.php?f=38&t=668
Da passt es perfekt!

Liebe Grüße
Annette
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Re: Tipps zum Gutachtertermin
Hallo!
Ich füge das auch mal hier mit ein:
viewtopic.php?f=15&t=834
viewtopic.php?f=15&t=833
Liebe Grüße
Annette
Ich füge das auch mal hier mit ein:
viewtopic.php?f=15&t=834
viewtopic.php?f=15&t=833
Liebe Grüße
Annette
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Re: Tipps zum Gutachtertermin
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Re: Tipps zum Gutachtertermin
Hallo..
Ich habe mich gerade erst angemeldet. .
Super Forum..Respekt. .
Ich habe eine Frage zu den Fragen zu dem Thema Schmerzentrum ..
Klar..Ich soll die Fragen ehrlich beantworten. .
Sind da auch Fangfragen dabei ?
Ich zb könnte mich körperlich von Kopf bis Fuß waschen und abtrocknen. ..Aber wegen meinen Depressionen ist das ein Kampf..
Was kreuzt man den da an ?
Lg
Birgit
Ich habe mich gerade erst angemeldet. .
Super Forum..Respekt. .
Ich habe eine Frage zu den Fragen zu dem Thema Schmerzentrum ..
Klar..Ich soll die Fragen ehrlich beantworten. .
Sind da auch Fangfragen dabei ?
Ich zb könnte mich körperlich von Kopf bis Fuß waschen und abtrocknen. ..Aber wegen meinen Depressionen ist das ein Kampf..
Was kreuzt man den da an ?
Lg
Birgit
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Re: Tipps zum Gutachtertermin
Hallo
mir wurde neulich von einer Bekannten erzählt, dass sie bei einer Begutachtung war. Es war eine neurologisch-psychiatrische Begutachtung.
Und zwar wurde sie vom Gutachter gefragt, ob sie z.B. in sozialen Netzwerken angemeldet wäre
Vielleicht wird ja zusätzlich zu der eigentlichen Begutachtung noch versucht, ob sich auf dessen Profilen
eventuell noch irgendwelche "Hinweise"
finden könnten
LG Care

mir wurde neulich von einer Bekannten erzählt, dass sie bei einer Begutachtung war. Es war eine neurologisch-psychiatrische Begutachtung.
Und zwar wurde sie vom Gutachter gefragt, ob sie z.B. in sozialen Netzwerken angemeldet wäre


Vielleicht wird ja zusätzlich zu der eigentlichen Begutachtung noch versucht, ob sich auf dessen Profilen




LG Care

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