Wie wird man eigentlich Gutachter?
Verfasst: Sa 29. Jun 2013, 08:42
Eine Freundin von mir hat EM-Rente wegen einer psychischen Erkrankung beantragt und musste nun auch zum Gutachter.
Der Termin war in einer psychiatrisch/neurologischen Praxis bei Dr. XY, der dort eine Praxisgemeinschaft mit Dr. ABC betreibt.
Nachdem sie diverse Fragebögen ausgefüllt hatte, kam es dann auch zur Untersuchung. Fragen zur Erkrankung, Einschränkungen, Reflexe, Blutdruck usw.
ABER.... diese Untersuchung wurde gar nicht von Dr. XY durchgeführt.... und auch nicht von Dr. ABC. Die Untersuchung wurde von einem jungen "Mädel" - offensichtlich gerade in ihrem praktischen Jahr - durchgeführt. Erst zum Ende der Untersuchung, die gute zwei Stunden gedauert hatte, kam Dr. XY in den Raum, warf einen kurzen Blick auf die Notizen der jungen Frau und machte noch ein, zwei Anmerkungen. Damit war die Begutachtung beendet und meine Freundin durfte gehen - übrigens, ohne dass jemand einen Blick auf ihre mitgebrachten Unterlagen geworfen hat; annehmen wollte man die Unterlagen auch nicht.
Das kann doch so nicht in Ordnung sein, oder? Mein Verstand sagt mir eigentlich, dass man über eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung verfügen muss, um über das Leben anderer Menschen zu entscheiden.... das kann doch keiner machen, der frisch von der Uni kommt ?
Liege ich falsch mit meiner Vermutung, dass der Dr. das Gutachten unterschreiben wird und bei der DRV dementsprechend niemand merkt, dass er die Begutachtung gar nicht durchgeführt hat? Wenn es jetzt, auf Grund dieses "Gutachtens", zu einer Ablehnung des Rentenantrags kommt, hat sie dann ggf. noch eine Chance etwas dagegen zu unternehmen?
Der Termin war in einer psychiatrisch/neurologischen Praxis bei Dr. XY, der dort eine Praxisgemeinschaft mit Dr. ABC betreibt.
Nachdem sie diverse Fragebögen ausgefüllt hatte, kam es dann auch zur Untersuchung. Fragen zur Erkrankung, Einschränkungen, Reflexe, Blutdruck usw.
ABER.... diese Untersuchung wurde gar nicht von Dr. XY durchgeführt.... und auch nicht von Dr. ABC. Die Untersuchung wurde von einem jungen "Mädel" - offensichtlich gerade in ihrem praktischen Jahr - durchgeführt. Erst zum Ende der Untersuchung, die gute zwei Stunden gedauert hatte, kam Dr. XY in den Raum, warf einen kurzen Blick auf die Notizen der jungen Frau und machte noch ein, zwei Anmerkungen. Damit war die Begutachtung beendet und meine Freundin durfte gehen - übrigens, ohne dass jemand einen Blick auf ihre mitgebrachten Unterlagen geworfen hat; annehmen wollte man die Unterlagen auch nicht.
Das kann doch so nicht in Ordnung sein, oder? Mein Verstand sagt mir eigentlich, dass man über eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung verfügen muss, um über das Leben anderer Menschen zu entscheiden.... das kann doch keiner machen, der frisch von der Uni kommt ?
Liege ich falsch mit meiner Vermutung, dass der Dr. das Gutachten unterschreiben wird und bei der DRV dementsprechend niemand merkt, dass er die Begutachtung gar nicht durchgeführt hat? Wenn es jetzt, auf Grund dieses "Gutachtens", zu einer Ablehnung des Rentenantrags kommt, hat sie dann ggf. noch eine Chance etwas dagegen zu unternehmen?