Welche Funktion hat der Amtsarzt?

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sala
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Welche Funktion hat der Amtsarzt?

Ungelesener Beitrag von sala » Mo 13. Mai 2013, 13:31

Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

ich bin noch ganz neu hier und habe gleich eine Frage, die mir Kummer bereitet. Also: Ich bin jetzt seit gut 4 Monaten AU (bekomme inzwischen Krankengeld). Mein Arbeitgeber sogt sich um mich und möchte alles tun, damit ich bald wieder fit bin (eigentlich ja gut gemeint). Jetzt soll ich zum betriebsärztlichen Dienst. Muss ich das? Was haben die denn zu entscheiden? Können die sagen, dass ich arbeitsfähig bin? Dort habe ich vor Jahren (wir werden regelmäßig betriebsärztlich betreut) einmal eine Entbindung der Schweigepflicht unterschrieben. Gilt das jetzt auch für meine neuen Ärzte?

Richtig Panik hat mir ein Verwandter gemacht: Der war beim "Gesundheitsamt" (nach 3 AU Monaten von seinem Arbeitgeber dazu aufgefordert). Der Arzt dort stellte Arbeitsfähigkeit fest und am nchsten Tag stand mein Verwandter wieder an der Werkbank. Geht so etwas denn?

Ich finde es super, dass hier soviel geballte Erfahrung in einem Forum gebündelt ist und freue mich auf eine Anwort.

sala
Mit bestem Gruß

sala

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Re: Welche Funtion hat der Amtsarzt?

Ungelesener Beitrag von Pflegerin » Mo 13. Mai 2013, 14:29

Hallo Sala,
habe hier etwas gefunden:

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxt ... DE&bid=BAS&

hier ist auch noch etwas:

http://de.gigajob.com/forum/arbeitnehme ... licht.html

Ein Forumsteilnehmer schreibt:

"Du musst nicht zum Betriebsarzt. Wenn du aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls krankgeschrieben bist, kannst du dir einen sog. "Durchgangsarzt" Deines Vertrauens aufsuchen. Kosten werden von der Krankenkasse übernommebn. Zweifelt Dein Chef Deine Krankheit an, kann er Dich lediglich dazu zwingen den kassenärztlichen vertrauensarzt aufzusuchen. GHierbei muss er jedoch den entsprechenden Antrag bei der für Dich zuständigen Krankenkasse stellen."

Ist hier jemand Experte? Ich bin jetzt auch etwas verwirrt.
Viele Grüße
Pflegerin
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Re: Welche Funtion hat der Amtsarzt?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 13. Mai 2013, 17:52

Hallo Sala, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns :umarm:
ich bin noch ganz neu hier und habe gleich eine Frage, die mir Kummer bereitet. Also: Ich bin jetzt seit gut 4 Monaten AU (bekomme inzwischen Krankengeld).
Dafür ist zunächst mal NUR dein behandelnder Arzt zuständig, festzustellen was du hast und warum du AU bist und wie lange das bei entsprechender Behandlung noch so dauern könnte.
Die einzige Stelle die hier Überprüfungen (Berechtigung der AU-Bescheinigung) durchführen darf, ist der MDK der Krankenkassen.

Das machen die KK dann aus eigenem Interesse, weil sie nicht mehr zahlen möchten gerne mal und auch ein AG hätte hier die Möglichkeit eine Prüfung deiner AU zu beauftragen, wenn er Zweifel an deiner AU-Bescheinigung hätte.

Das passiert aber eher mal bei Leuten, die durch "häufiges Blaumachen auffallen", eher nicht bei Mitarbeitern, die schon längere Zeit AU geschrieben sind.
Deinen AG kostest du ja aktuell kein Geld mehr, das zahlt ja jetzt die KK.
Mein Arbeitgeber sogt sich um mich und möchte alles tun, damit ich bald wieder fit bin (eigentlich ja gut gemeint). Jetzt soll ich zum betriebsärztlichen Dienst.
JAJA, die AG "sorgen sich", wie hat man dir denn das mitgeteilt, hast du deiner Firma konkrete Auskünfte zu deiner Erkrankung gegeben oder wie kommen die darauf, dass du zum Betriebsarzt sollst. :confused: :Gruebeln:

Der Betriebsarzt ist nur dazu da zu entscheiden, ob du deine Arbeit noch machen kannst, mit deiner Behandlung hat der überhaupt nichts zu tun, das obliegt nur den Ärzten, bei denen du in regelmäßiger Obhut bist.
Deine Firma und diesen Betriebsarzt geht es im Prinzip nichtmal was an, woran du aktuell erkrankt bist, du bist nicht verpflichtet, während akuter Erkrankung dort vorstellig zu werden, das ist (fast) generell freiwillig.

Als Beispiel MUSS man natürlich zur Einstellungs-Untersuchung hin, wenn das vorgeschrieben ist in der Firma, da soll dann festgestellt werden, ob man für die vorgesehene Tätigkeit überhaupt gesundheitlich geeignet ist, sonst bekommt man erst gar keinen Arbeitsvertrag.

In meiner Firma war das auch so und nach einer Herz-OP sollte ich dort erneut vorstellig werden, weil der Betriebsarzt sein OK geben sollte, ob ich die Arbeit jetzt überhaupt wieder aufnehmen darf, das war also nach Abschluß der medizinischen Behandlungen und Ende der AU-Bescheinigung ... mein Betriebsarzt war sehr nett und fand es nicht so dolle, dass ich (schon) wieder im Schichtdienst weiter arbeiten wollte ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Aber meine KK meinte ja damals ich sei jetzt wieder fitt und brauche kein Krankengeld mehr, er konnte also auch nicht einfach sagen "ich darf nicht" ...es ging dann allerdings auch nicht mehr lange gut ...da konnte aber der Betriebsarzt nicht dafür ...
Muss ich das? Was haben die denn zu entscheiden? Können die sagen, dass ich arbeitsfähig bin? Dort habe ich vor Jahren (wir werden regelmäßig betriebsärztlich betreut) einmal eine Entbindung der Schweigepflicht unterschrieben. Gilt das jetzt auch für meine neuen Ärzte?
Nein du musst NICHT, während laufender AU-Bescheinigung und Behandlung besteht eigentlich noch gar kein Grund für eine betriebsärztliche Untersuchung, was soll der Arzt da feststellen können, wenn noch keiner weiß, wann der akute Zustand besser sein wird. :confused: :Gruebeln:

Er könnte ja auch nur "in die Glaskugel" schauen, es kommt natürlich auf die konkrete Tätigkeit an und welchen Einfluß da deine aktuelle Krankheit auf Dauer haben könnte, nur was will dein AG denn machen, wenn der Betriebsarzt ihm mitteilen würde, dass du deine Tätigkeit zukünftig (aus gesundheitlichen Gründen) nicht mehr ausüben darfst /sollst ... :confused: :confused: :confused:

Denn mehr und Genaueres darf der Betriebsarzt dem AG auch nicht mitteilen, vielleicht noch welche anderen Tätigkeiten innerhalb der Firma noch möglich wären, der Rest ist dann Angelegenheit des AG z.B. dir einen anderen Arbeitsplatz anzubieten.

Die AU KANN und DARF der Betriebsarzt nicht aufheben, das ist gar nicht seine Aufgabe und deiner Firma hilft das im Moment auch nicht weiter für die Zukunft zu planen ...einfach entlassen darf man dich wegen so einer Untersuchung beim Betriebsarzt nicht.

Schweigepflicht-Entbindungen braucht ein Betriebsarzt eigentlich überhaupt nicht, man kann auch dort notwendige Befunde selber mitnehmen, wenn eine Untersuchung sinnvoll ist und gemacht werden sollte, wann war denn das mit den Schweigepflicht-Entbindungen und für wen genau hast du die denn unterschrieben ...die können bis zu 3 Jahren gültig sein wenn man sie nicht selber anders befristet hat.

Die kann man aber auch jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen (schriftlich und nachweislich bitte, z.B. per Fax direkt an den Betriebsarzt senden), solltest du sicherheitshalber tun wenn du nichtmal mehr genau weißt wann und wen du da "befreit" hast und für wie lange.

Für die Zukunft bitte (wenn überhaupt notwendig) nur gezielt für Dr. XXX ausstellen, zeitlich befristen (nur gültig bis zum XXX) und immer eine eigene Kopie davon sichern, damit du auch später selber noch weißt wann und wo du sowas mal abgegeben hast.
Richtig Panik hat mir ein Verwandter gemacht: Der war beim "Gesundheitsamt" (nach 3 AU Monaten von seinem Arbeitgeber dazu aufgefordert). Der Arzt dort stellte Arbeitsfähigkeit fest und am nchsten Tag stand mein Verwandter wieder an der Werkbank. Geht so etwas denn?
Das "Gesundheitsamt" hat damit nichts zu tun, darf auch keine AU-Bescheinigung aufheben, das darf nur der MDK der Krankenkasse ...es gibt viele "Amtsärzte" mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern, die haben aber ALLE mit einer AU-Bescheinigung nichts zu tun.

Welche Gründe hatte denn sein AG die KK zur Prüfung der AU aufzufordern, ist schon etwas ungewöhnlich nach 3 Monaten AU ... da bekam er ja sicher auch schon Krankengeld von der KK, hier ist es eher die KK die den Bezug gerne beenden möchte und die wenden nicht immer erlaubte Mittel an dabei ...

Bist du sicher, dass wirklich der AG das veranlasst hat, das behaupten die KK auch gerne mal, um selber "als die Guten" dazustehen, meinem Dopa hat die KK sogar mal mitgeteilt, dass sein AG ihn entlassen hätte und er deswegen (angeblich) nun keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe ... :confused:

Komisch, dass sein AG gar nichts davon wußte, ihn entlassen zu haben ... die schrecken inzwischen vor NICHTS mehr zurück, um Krankengeld einzusparen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Amtsärzte gibt es ansonsten viele verschiedene, ein Betriebsarzt gehört eher nicht dazu, der ist nur für die Mitarbeiter /Arbeitsbedingungen der Firma XY zuständig und hat mit ärztlicher Behandlung bei AU überhaupt nichts zu tun.

Das Gesundheitsamt ist für Städte und Gemeinden zuständig, da werden z.B. Leute hingeschickt die einen Gesundheits-Pass brauchen weil sie mit Lebensmitteln zu tun haben oder auch Leute die Leistungen vom Sozial-Amt beziehen, um zu prüfen, ob die nicht doch Erwerbsfähig sind und ins JobCenter sollen ...

Die JobCenter haben auch ihre Amtsärzte (meist über die AfA) und die sollen bei Leuten die lange AU sind wieder das genaue Gegenteil (Erwerbsminderung) feststellen, damit das Sozial-Amt zahlen muss ... in jedem Falle bleibt aber eine bestehende AU-Bescheinigung vom eigenen Arzt weiterhin gültig ...

Es ist ALLES nur eine Frage des Geldes ...

Wenn du was schriftlich hast wegen einer Untersuchung beim Betriebsarzt, dann wäre es gut wenn du das mal (anonymisiert) hier einstellen könntest, wenn da nichts drauf steht, dass du nach Rechtsgrundlage X und Y dazu verpflichtet sein sollst, dann brauchst du da auch nicht hin.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Welche Funtion hat der Amtsarzt?

Ungelesener Beitrag von sala » Di 14. Mai 2013, 06:39

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was meinen Termin beim Betriebsazt angeht, bin ich jetzt beruhigt. Eine offizielle Einladung habe ich zwar noch nicht, aber wenn eine kommt, werde ich sehen, ob ich hingehe oder nicht (ich denke ich gehe hin, damit niemand sagen kann, ich wäre unwillig).
Meinen Cousin habe ich jetzt nicht mehr gefragt, wo er ganz genau war. Vermutlich war das wirklich der MDK. Aber sagt mal: Der kann dann die AU von einem Tag auf den anderen einfach aufheben? Was macht man denn in einer solchen Situation? Umgehend zum Facharzt oder tatsächlich zurück an den Arbeitsplatz und abwarten, bis man zusammenklappt?
Nun, das ist jetzt eher eine theoretische Frage. Ich muss ja nicht zum MDK und mein Cousin ist inzwischen in seiner verdienten Altersrente.

Also besten Dank und frühe Grüße

sala
Mit bestem Gruß

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Re: Welche Funktion hat der Amtsarzt?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Di 14. Mai 2013, 15:41

In dieser Situation gehe ich zum Arzt meines Vertrauens und der entscheidet ob ich wieder arbeiten kann oder weiter krank
geschrieben werde.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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