Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA nicht

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Beamaus
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Beamaus » Di 26. Feb 2013, 20:35

ich danke Euch allen für die super Antworten. Da ich heute erst den Untersuchungsbericht erhalten haben, habe ich den Ablehungsbescheid noch nicht - die Sachbearbeiterin beim AfA hat auch gemeint, dass dies noch dauern könne, daher solle ich mich doch sofort beim JC melden.... und ja - ich wohne in einer Kleinstadt - dadurch liegen sowohl AfA als auch JC im Umkreis :)

Na dann werde ich morgen früh mal in Nürnberg anrufen - mal schauen was die so sagen... und dann ab zum Gericht und Beratungsschein abholen - denen mach ich es nicht leicht!

LG

Beamaus
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Beamaus » Di 26. Feb 2013, 22:09

ich danke Euch allen für die super Antworten. Da ich heute erst den Untersuchungsbericht erhalten haben, habe ich den Ablehungsbescheid noch nicht - die Sachbearbeiterin beim AfA hat auch gemeint, dass dies noch dauern könne, daher solle ich mich doch sofort beim JC melden.... und ja - ich wohne in einer Kleinstadt - dadurch liegen sowohl AfA als auch JC im Umkreis :)

Na dann werde ich morgen früh mal in Nürnberg anrufen - mal schauen was die so sagen... und dann ab zum Gericht und Beratungsschein abholen - denen mach ich es nicht leicht!

LG

maday
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von maday » Di 26. Feb 2013, 22:22

@ Beamaus: Lass das mit dem Anruf in Nürnberg!!! So etwas macht man nur schriftlich!!! Und du verlangst eine schriftliche Antwort. Das gesprochene Wort kannst du nicht nachweisen. Wenn du dich hier schon eingelesen hast, hast du bestimmt schon von dieser Warnung hier im Forum gelesen. Telefon ist für alle Sachen zwecks Klärung tabu und alles wichtige wird nur gegen Unterschrift (oder per Fax mit Faxbestätigung bzw. Übergabeeinschreiben) bei der AfA bzw. JC abgegeben.

Gruß maday
Zuletzt geändert von maday am Mi 27. Feb 2013, 02:22, insgesamt 1-mal geändert.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 27. Feb 2013, 02:04

Hallo Beamaus, :Gruebeln:
Na dann werde ich morgen früh mal in Nürnberg anrufen - mal schauen was die so sagen... und dann ab zum Gericht und Beratungsschein abholen - denen mach ich es nicht leicht!
Kann mich da @maday nur anschließen, auf keinen Fall anrufen, BITTE per MAIL an das Kundenreaktionsmanagement, wie ich es beschrieben habe, dann brauchst du (vermutlich) keinen Beratungsschein mehr!

Womit willst du den denn beantragen, hast doch nicht mal einen Bescheid ... :Ohnmacht:

Der vorgeschlagene Weg über diese Mail-Addy ist am Schnellsten im Moment (die antworten in den nächsten Tagen), auf Fax und/oder Brief bekommst du vielleicht in einigen Wochen mal eine Antwort, ich habe angenommen, du brauchst bald mal dein Geld... :confused: :Gruebeln:

Auch am SG muss man erstmal nachweisen, dass man es schon anders versucht hat, zu seinem Recht zu kommen, auch ein (auf Kopie) abgelehnter Vorschuß-Antrag kann da hilfreich sein. :lesen:

Da du bereits einen Anspruch im Januar hattest ist die AfA mit der Leistung im Rückstand, du kannst also auch schon morgen (bzw. nachher) dort aufmarschieren (aber bitte nicht alleine!!!) und deinen kompletten Leistungsbetrag für Januar in BAR einfordern.
Gehe bitte die erfolgversprechenden (und bereits oft erprobten) Wege, blinder Aktionismus am Telefon bringt dich nicht weiter. :Verwirrt: :Hilfe:
Vorschuss-BAR ALGI - KoR 2012.doc
Bitte auf deinen Fall anpassen /ergänzen, 2 Mal ausdrucken /unterschreiben und bei der AfA nicht abwimmeln lassen...
Verweigern die eine Bar-Auszahlung, dann die Kopie abstempeln lassen (als Eingangsbestätigung) und DANN kannst du es (damit und mit einem ganz traurigen Konto-Auszug!!!) beim SG versuchen mit Einstweiliger Anordnung, dafür brauchst du keinen Anwalt.

Das macht der Rechtspfleger bei der Rechts-Antragstelle mit dir fertig, allerdings darf man da wirklich KEINE großartigen Geld-Reserven mehr haben, das gleiche gilt auch für den Beratungs-Hilfe-Schein (den gibt es beim Amtsgericht) der wird nur an "Bedürftige" ausgegeben ...alle anderen müssen den Anwalt selber bezahlen.

Viele Erfolg!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Beamaus
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Beamaus » Mi 27. Feb 2013, 17:39

so - der Widerruf der Erklärungen zur Entbindung der Schweigepflicht und die Anforderung von Teil A des Gutachtens vom Ärztlichen Dienst sind fertig und gefaxt (die Sachbearbeiterin konnte mir gestern ja nur Teil B aushändigen....). Mal schauen wie die reagieren

Die Mail für Nürnberg ist auch aufgesetzt - da will ich nur noch bis Morgen warten (wenn ich mit einer Bekannten als Beistand zum AfA trabe) ob die Barauszahlung auch abgelehnt wird, dann kommt das noch mit rein.

@Doppeloma:
der Bescheid von der DRV dass mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurde, ist vom Oktober 2012 und auf ein Jahr befristet. Vermutlich hätte ich damals schon Einspruch einlegen müssen, aber da war ich echt noch so gutgläubig, dass ich dem Sachbearbeiter voll geglaubt hab... – der hat gesagt, ich brauch nichts unternehmen, das ist nur proforma… und da das Krankengeld noch lief hab ich das leider auch nicht weiter verfolgt… :Ohnmacht: und: ich bin 45 - da greift keine gesetzl. BU-Rente.

Heut kam ein Brief von der DRV – was für ein Zufall…. Ich muss am 12.03. einen Termin wegen meines Antrags zur Teilhabe am Arbeitsleben warnehmen. Den Termin werde ich dann doch gleich für den Rentenantrag nutzen – was meint Ihr?

Schöne Grüße,
Beamaus

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