Psychiatrische Diagnosen - Irrtum der Schweigepflicht!

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Nixe
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Psychiatrische Diagnosen - Irrtum der Schweigepflicht!

Ungelesener Beitrag von Nixe » So 24. Feb 2013, 06:41

Huhu Ihrs,

nicht nur ich bereue jedes Wort was ich einem Psych. gegenüber je geäussert habe. :schimpfen:
Viele von Euch kennen das - plötzlich hat man eine Latte von Diagnosen und bekommt falsche Berichte nicht mehr aus dem Leben.

Das System der Macht verlangt plötzlich Schweigepflichtentbindungen..........legitimierte Nötigung!
Und schon ist die garantierte Schweigepflicht verletzt ohne dass ein Gesetz gebrochen wurde und man jemanden zur Rechenschaft ziehen kann - man ist ausgeliefert!

Ich bin in die Grube gefallen...........viele von Euch auch! :Verwirrt: :Angst: :Suizid:
Manch einer hat bessere Erfahrungen gemacht - und für etliche Leute war der Psychokontakt lebensrettend.
Auch das schreibe ich ganz laut hier hin.

Mein besonderes Anliegen ist es, dass jeder alle Infos hat bevor er entscheidet sich anzuvertrauen. :fluestern:

Ich habe hier sehr guten Input mitgenommen..........und möchte den Tipp weitergeben! :respekt:

http://www.zwangspsychiatrie.de/erste-h ... ostiziert/

Schlendert mal auf diesen Seiten entlang....... :pfeif:

LG

Nixi

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Miko
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Re: Psychiatrische Diagnosen - Irrtum der Schweigepflicht!

Ungelesener Beitrag von Miko » So 24. Feb 2013, 06:55

Nixe hat geschrieben: Das System der Macht verlangt plötzlich Schweigepflichtentbindungen..........legitimierte Nötigung!
Bislang konnte ich soetwas immer abwehren.
Ich sah es als widersprüchlich an, also rein vom realistischen Denken, dass es eine
Schweigepflicht gibt, die man dann auf Wunsch anderer, irgendwelcher Menschen die meinen einen Status zu haben,
selbst aufheben soll.

Weiter habe ich mich mit diesem Thema noch nie auseinander gesetzt, sondern nur in dem Umfange der
Prinzipienreiterei aus meinem Handeln heraus.

Für die DRV habe ich exakt die Unterlagen weitergereicht, die notwendig waren, den Rest mündlich erklärt.

Das Mündliche wird sowieso dermaßen verdreht von diesen Versagern, dass es anderen, also Entscheidern
weiter hilft.

Diese ganzen Vorgänge und Werdegänge sind, wenn man einfach nur mal logisch nachdenkt und alles
logisch nachvollzieht, derart verlogen, dass sich die Balken biegen.

Schon allein deshalb erscheinen die meisten Vorgänge sinnlos.

Dann kommen von den Weißkitteln IMMER, I M M E R Worte wie:

"So kann man das doch nicht sehen".

Aber nur deshalb um dem eigenem Status nicht zu schaden.

Insofern kann und darf es keine Schweigepflichtentbindungen geben - bzw. nur in lebenswichtigen Ausnahmefällen.
Gruß
Miko

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Re: Psychiatrische Diagnosen - Irrtum der Schweigepflicht!

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 24. Feb 2013, 11:02

Hallo,

ich hab keinerlei Schweigepflichtentbindungen für die Afa unterschrieben...
lediglich 2 Gutachten von Fachärzten habe ich dem ärztl.Dienst zugestellt...u.a. auch eine mehrseitigen Bericht meines Psychotherapeuten.

Die Afa forderte mich mehrfach schriftlich auf, endlich die Schweigepflichtentbindungen zu unterzeichnen...andernfalls man mein ALG I "neu überprüfen" müsse..
da sie "überprüfen" können, sie oft sie wollen, war mir das ziemlich egal..ich hab nicht unterschrieben..

6 Monate lang schickten sie mir regelmäßig Drohbriefe...wenn sie nicht unterschreiben, dann, dann stellen wir die Leistung ALG I ein.

man lud mich zu Beratungsgesprächen ein: Meldegrund: ihre berufliche Situation..
allerdings ging es in den Gesprächen jedesmal um die Unterschrift auf Schweigepflichtentbindungen...

ich bin dann aufgestanden und gegangen...die frage war: können sie sich überlegen, die Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben?..
meine Antwort darauf: überlegen kann ich ja, Wiedersehen..

es gipfelte zum Schluß darin, dass der Leiter der Behörde sich so sehr aufregte, dass er mich quasi beim letzten Besuch anbrüllte: sie werden schon sehen, was sie davon haben, ich will jetzt, dass sie die Schweigepflichtentbindungen sunterschreiben usw. usw.

zuvor war noch 1 Woche vorher ein Schreiben des ärztl.Dienstes bei mir eingegangen, dass ich Schweigepflichtentbindungen dort vor Ort unterschreiben solle..
das habe ich natürlich auch nicht gemacht...es lag denen alles vor, um ein Gutachten zu machen..wenn was gefehlt hat, hätten sie mich nur fragen müssen..
naja, er brüllte mich also zusammen, warum ich nicht beim "Gutachter" gewesen wäre und wieso ich die Schweigepflicht usw. usw...
bin aufgestanden und gegangen, hab mir den Ton verbeten und ihm gesagt, ab sofort nur noch schrifltich, sie hören von meinem Anwalt..

ein paar Tage später bekam ich einen Bescheid "Leistungseinstellung"..Grund: fehlende Schweigepflichtentbindung..

habe dann Widerspruch eingereicht und das ganze landete dann vor Gericht...

in einer Stellungnahme für das Sozialgericht schrieb doch tatsächlich dieser Typ dann: Einstellung des ALG I war wegen Nichterscheinen bei einer Begutachtung!!

nun fingen die auch noch an zu lügen...!!!

das konnten wir dann positiv in unsere Richtung biegen..wir haben dem Gericht bewiesen, dass die Mitarbeiter dieser Behörde auch noch das Sozialgericht anlügen..

später wurde es dann ganz fies, da hieß es dann plötzlich von der Rechtsabteilung der Agentur, das bei der Kundin "ein psychiatrische Erkrankung im Raum steht" und deshalb die Schweigepflichtetnbindungen erforderlich wären..um den Verlauf der Erkrankung zu dokumentieren..!!

mein Anwalt hat dann im Gegenschreiben die Frage gestellt, wie der Mitarbeiter der Afa auf die angebliche Psychiatrische Erkrankung kommt?
nur um sein Lügengebäude zu stabilisieren...?? weil Schweigepflichtentbidungen bereits einmal vom SG gefordert wurden, im Falle eines psychisch kranken Kunden?
d.h. er bastelt sich meinen Fall nach dem Verlauf der Beweisaufnahme?
oder!! er hat verbotenerweise in meine Befunde geschaut, die beim ärztl.Dienst liegen.!!
der Anwalt hat dann dem Mitarbeiter der Afa gedroht..wenn er uns nicht eindeutig nennt, woher er die angebliche Diagnose hat, dann halten wir uns rechtliche Schritte vor...

das muss man sich mal vorstellen: die Daten liegen beim ärztl..Dienst und jeder Hans und Franz kann da reinschauen?

man muss nicht einmal psychisch krank sein, es reicht, wenn ein Mitarbieter der Rechtsbteilung der Aa diese Diagnose stellt...

d.h. die Afa versucht nun unter allen Umständen den Ablauf in meinem Fall so zu drehen, dass sie als die Guten darstehen und ich als Querulant....
einmal schrieb dieser besagte Mitarbeiter auch.

die Kundin hat wohl Angst, das der SB die Diagnose erfährt..!!

ja und? ntürlich darf ich Angst haben um meine Sozialdaten..was ist da verwerfliches dran?

die versuchen mich beim SG zu diskreditieren..die wollen mich schlecht dastehen lassen..

ich bin nur gespannt, wie es nun weitergehen wird..

ich stehe auch auf dme Standpuntk: meine Diagnosen gehen nur meine Ärzte und mich was an..niemand anderen sonst..
und wenn jemand was wissen will, muß er mich fragen..

und wenn die Kenntnis von Diagnosen für eine Leistung relevant ist, gebe ich die Diagnose preis...und lege die nötigen Befunde vor..

aber für AFA und Co muß ich gar nichts unterschreiben, was meine Sozialdaten anbelangt..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Psychiatrische Diagnosen - Irrtum der Schweigepflicht!

Ungelesener Beitrag von Miko » So 24. Feb 2013, 18:12

Liebe Vrori,

Hut ab vor deiner Durchsetzungskraft.

Finde ich toll.

:applaus: :applaus: :applaus:
Gruß
Miko

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Re: Psychiatrische Diagnosen - Irrtum der Schweigepflicht!

Ungelesener Beitrag von MateteeOrange37 » Fr 12. Sep 2014, 20:32

Super, dass sich jemand traut auf seine Rechte zu bestehen. Meine Diagnosen habe ich auch nicht dargelegt, aber erwähnt, das ich einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig geschrieben war... Später beim VDK und DGB Rechtsschutz über Ver.di wurde mir gesagt, es hätte gereicht, zu sagen, im Augenblick bin ich AU gemeldet, das vorher hätte ich unterlassen können. ....

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Re: Psychiatrische Diagnosen - Irrtum der Schweigepflicht!

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 12. Sep 2014, 21:36

Hi,

zur INfo.....die Klage ist immer noch nicht entschieden!!!

zwischenzeitlich habe ich mehrfach Kontakt zum Bundesdatenschutz gehabt, die haben mir mehrfach schriftlich bestätigt, dass meine Auffassung rechtlich richtig ist....
und sie schriftlich Kontakt zur BA haben, um denen zu erklären, dass keineswegs die Leistung eingestellt werden darf.

Diese schriftlichen Informationen des Datenschutzes hat mein Anwalt an den Richter am SG weitergeleitet....bislang keine Reaktion.

ich behalte mir vor, die Datenschützer so lange zu nerven und schriftlich zu fordern, welche Antwort denn die BA nun gegeben hat..

im letzten Tätigkeitsbericht des Datenschützers war auch genau der Fall aufgeführt worden: Leistung darf nicht eingestellt werden....da der Tätigkeitsbericht bereits fertig war und man noch keine Antwort von der BA hatte, würde man erneut die BA ansprechen...das war im Jahr 2012...

ich hatte in meiner Anfrage den Datenschützer explizit darauf angesprochen, was denn nun aus seiner Anfrage, die im Tätigkeitsbericht aufgeführt war, geworden ist..was denn die BA geantwortet hätte...

darauf bekam ich zur Antwort, dass man von seiten des Datenschützers aus, erneut die BA anschreiben würde...

und nun...nun bleibe ich selbstverständlich am Ball...und wenn die vom Datenschutz jeden Monat von mir eine mail bekommen...ich will die Reaktion der BA wissen...

wenn die BA und die KK und die DRV die Datenschutzgesetze auslegen können, wie sie wollen, dann benötigen wir keinen Sozialdatenschutz...dann kann ich gleich meine Arztberichte zu jedem SB-Hans-und Franz mitbringen....
es ist nicht zu glauben, wie die BA sich die Gesetze zurecht biegt...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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