Gutachterbericht anfordern

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Scherben
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Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von Scherben » Fr 4. Jan 2013, 16:35

Hallo

ich hatte in 2013 den Termin bei Gutachter, nun bah ich gleich bei Berlin den Bericht vom Gutachter angefordert
wenn sie diesen haben.

Ein Bekannter hat nun gemeint das wäre schlecht gewesen, ich sollte den Bericht nicht anfordern sondern
abwarten was von denen kommt, eben die Zusage oder Absage Rentenbescheid.

Was meint ihr war es jetzt schlecht von mir
oder ist es eben das normale Recht und die von Berlin werden deswegen nicht böse ?

Locke13
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Re: Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Fr 4. Jan 2013, 16:52

hallo Scherben,
du hast zwar das Recht, Dein Gutachten gleich anzufordern. Aber ich habe erst gewartet, bis der Bescheid von der Rentenversicherung da war und habe dann das Gutachten angefordert.
LG

Nixe
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Re: Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von Nixe » Fr 4. Jan 2013, 17:25

Ich hatte ein Mehrfachgutachten. Also 1 Hauptgutachter und ein Neurologe/Psychologe (geplant war noch ein Chirurg/Orthopäde-den habe ich aber wegen Dekompensation nach einigen Stunden nicht mehr absolvieren müssen).
Das Gutachten erhielt ich unproblematisch. Meine BUV hatte es von der DRV per Schweigepflichtentbindung angefordert und mir dann nach Anruf zur Verfügung gestellt. Es war allerdings lediglich eine Zusammenfassung vom Hauptgutachter. Da mir da einiges aufgestoßen ist habe ich die komplette Akte von nem Anwalt einfordern lassen. Da war dann auch das vollständige neurologische/psychologische Gutachten drin.

Also - wenn Du 2 Gutachter hattest wirst Du nur eine Zusammenfassung erhalten.

LG

Scherben
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Re: Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von Scherben » Fr 4. Jan 2013, 18:07

es war 1 Termin
vielleicht kommt ja noch was man weiß ja nie

na hoffentlich nehmen die es nicht krumm das ich gleich ne Anforderung losgejagt habe

sven1976
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Re: Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von sven1976 » Fr 4. Jan 2013, 21:27

Hallo Scherben,

mein Gutachtenbericht hat mein Hausarzt angefordet,weil ich den Bericht nicht persönlich von der DRV bekommen hätte!

Scherben
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Re: Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von Scherben » Sa 5. Jan 2013, 19:51

also nehme dann an das es normales Procedere ist

Scherben
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Re: Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von Scherben » Mo 28. Jan 2013, 19:26

was kann man machen wenn die einem den Bericht vom Gutachter einfach nicht liefern

muß man sich bei der Geschäftsführung beschweren
aber da hätt ich gleich ein paar Gründe mich zu beschweren

über diese unverschämte schlafende SB der DRV

Vrori
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Re: Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 28. Jan 2013, 22:20

Hallo,
wann war das Gutachten?

denn es ist durchaus möglich, dass dieses Gutachten der DRV noch gar nicht vorliegt..
ansonsten morgen noch einmal telefonieren mit deinem SB der DRV..und wenn der doof kommt, dann schriftlich unter Terminsetzung um Übersendung des Gutachtens nach § 25 SGB bitten..
du hast Anspruch auf das Gutachten..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Scherben
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Re: Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von Scherben » Di 29. Jan 2013, 09:27

Das Gutachten war Anfang des Jahres 2013
und die DRV in Berlin hat sich ja schon erlaubt mir die Absage der EM Rente zu sendne

Widerspruch ist erhoben

aber keine Bestätigung des Widerspruchs
und natürlich auch keine Kopie des Berichtes vom Gutachter
das ich am 03.01 bereits angefordert hatte

naja ich hab es nochmals angefordert
wenn es diese Woche nicht kommt

dann gepflegte Beschwerde an GF

die Diktatur in Berlin ist zum übel werden

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criminor
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Re: Gutachterbericht anfordern

Ungelesener Beitrag von criminor » Di 5. Feb 2013, 10:01

Hallo Scherben.

wenn ich das jetzt richtig zusammenfasse, dann hattest Du Anfang 2013 (also wohl im Jan.) eine Begutachtung iA der DRV nach einem Rentenantrag. Der ist mittlerweile (aufgrund des GA) abgelehnt und Du hast dagegen Widerspruch erhoben.

Dann ist es ganz und gar nicht falsch, das GA anzufordern. Im Gegenteil, denn wie hast Du den Widerspruch denn begründet? Dazu musst Du ja wissen, was das GA aussagt und darauf reagieren. Also GA abwarten und dann den Widerspruch begründen.


Gruss

criminor

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