Sozialmedizinische Beurteilung - Hintergründe

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Vrori
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Sozialmedizinische Beurteilung - Hintergründe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 20. Nov 2012, 11:23

Hallo,

ich weiß jetzt gar nicht, ob wir das hier so veröffentlichen dürfen.

Ich bitte die Admin's mal, sich darum zu kümmmern..

habe zufällig dieses Thema gefunden...sehr spannend und läßt tief blicken..

z.B. schreibt man in dem Vortrag, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die REHA-Klinik rechtlich nicht bindend ist..
somit ja auch wohl eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung nicht oder??

http://www.mh-hannover.de/fileadmin/kli ... eilung.pdf
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Rudra
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Re: Sozialmedizinische Beurteilung - Hintergründe

Ungelesener Beitrag von Rudra » Di 20. Nov 2012, 23:43

das ist korrekt. Die Au-Bescheinigung einer Klinik entbindet nicht von der Bestätigung eines niedergelassenen Arztes am Wohnort. Allerdings hat man hierdurch einen gewissen Spielraum. D.h. man muss nicht am ersten Tag nach dem Klinikaufenthalt sofort zum Arzt, sondern kann dies auch um einige Tage strecken. Da wird kein AG/keine KK einschreiten.
Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden,
als über große Dunkelheit zu klagen.

Vrori
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Re: Sozialmedizinische Beurteilung - Hintergründe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 21. Nov 2012, 12:30

Hallo,

aber Achtung...wenn man arbeitlos ist und wird arbeitsfähig entlassen...und begibt sich dann erst einen Tag später zum Arzt um weiter au geschreiben zu werden, dann besteht am Tag der AU-Schreibung kein Anspruch mehr auf KG...an dem Tag weder arbeitslos gemeldet, noch au...
da gab es genug Fälle im Forum www.krankenkassenforum.de..
da sollte man nicht so belanglos drüber weg gehen...gab etliche Fälle, bei denen dann der KG-Anspruch weggefallen war...
LG
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