Hallo Machts Sinn,
erst mal herzlich willkommen noch von mir.
was deine Empfehlungen für Karl betrifft sollte man aber etwas vorsichtiger an die Sache rangehen, es geht hier um eine mögliche "Änderung /Anpassung" des AfA-GA an die "Feststellungen der DRV" im Bezug auf den EM-Renten-Antrag.
Das diese konträr zur Einschätzung der AfA (vor 6 Wochen !!!) absoluter Leistungsunfähigkeit für MEHR als die nächsten 6 Monate liegen, dürfte wohl außer Zweifel sein, sonst wäre ja der EM-Renten-Antrag NICHT abgelehnt worden.
Da ist Vorsicht geboten, denn wohin die Schweigepflichtentbindung führen würde, ist offensichtlich, eher zum Gegenteil deiner Einschätzung.
Genau so sieht es aus...
Also würde ich das auch erst mal mit dem Hinweis auf den Widerspruch gegen die Rentenablehnung probieren und mich auf das aktuelle arbeitsagentur-ärztliche Gutachten beziehen, das aber umgekehrt bei der Rentenversicherung eingebracht werden sollte.
Ich BITTE dich, "wovon träumst du denn sonst noch so"

, die DRV interessiert es nicht, ob die AfA dazu andere Erkenntnisse hatte vor 6 Wochen erst, es besteht eher die große Gefahr, dass man bei der AfA (der Med. Dienst, nach Erhalt und Prüfung der DRV-Unterlagen) mal eben die "Meinung" ändern könnte, die man vor 6 Wochen noch dazu hatte, das wäre NICHT das Erste Mal.
Wir hatten hier schon einen solchen Fall, da wurde eben mal das kürzlich erstellte AfA-GA (von Leistungsunfähig über 6 Monate, mit Anspruch auf Nahtlosigkeit) "auf gesund" (mit Vermittlungs-Pflicht Vollzeit) geändert /"korrigiert", nachdem das DRV-GA, zur Ablehnung der EM-Rente geführt hatte und bei der AfA vorgelegt wurde...
Allem zum Trotz erreichte dieser User dann aber im Widerspruch (bei der DRV) die Anerkennung seiner Erwerbsminderung, welch eine Farce sich daraus ergeben hat, kannst du dir sicher denken, meines Wissen läuft aktuell noch ein Gerichts-Verfahren wegen der so "gefälligen" Manipulationen dieser AfA-GA in diesem speziellen Fall ....
Solange du die Grundlage der Rentenablehnung bestreitest, kann nicht ohne weiteres verlangt werden, diese - trotz gegenteiliger Erkenntnisse - auch der Arbeitslosengeld-Entscheidung zugrunde zu legen.
Man wird es aber tun, wenn man das bei der AfA "für richtig" hält, darum fordert man ja die Schweigepflicht-Entbindung für die DRV-Unterlagen zusätzlich ein, zur Bestätigung eines eingelegten Widerspruches gegen die Ablehnung der EM-Rente.
Ansonsten wäre diese Forderung ja völlig überflüssig, das EM-Renten-Verfahren bleibt ja OFFEN (schwebend wie vorher auch), wenn ein Widerspruch /Klage nachweislich eingelegt wurde...
Dass die EM-Rente deswegen von der abgelehnt wird, weil man den Antragsteller NICHT für ausreichend krank hält, ist ja wohl folgerichtig, also wozu das ganze Theater, wenn doch der AfA-Arzt vor kurzem erst EIGENE (aber wohl doch von der DRV abweichende

) Feststellungen dazu gemacht hat.
Aber: da müssen die Eskalationsstufen berücksichtigt werden. Wenn Hinweise auf die Mitwirkungspflicht konkret werden, mit Fristen und Rechtsfolgebelehrungen versehen sind, ist es - nach entsprechender Diskussion - wohl besser, die Schweigepflichtentbindung zu erteilen, ggf. mit ergänzenden Hinweisen, bezogen auf konkrete Vorgänge, auf den Einzelfall abgestimmt.
Es gibt aber
im Bezug auf die Erteilung von FREIWILLIGEN Schweigepflicht-Entbindungen KEINE Mitwirkungspflichten, auch wenn das neuerdings von der AfA gerne mal so dargestellt wird, welche Eskalations-Stufen sich daraus ergeben KÖNNTEN, vermag ich nicht zu beurteilen, da ist jede AfA inzwischen offenbar unterschiedlicher Rechtsauffassung und die Anwendung -auch von unrechten Mitteln- teilweise nicht mehr kalkulierbar.
Ich persönlich würde NUR den eingereichten Widerspruch (gegen die Ablehnung der EM-Rente) nachweisen und KEINE Schweigepflicht-Entbindung für die DRV unterschreiben...
ganz ehrlich bin ich inzwischen aber SEHR FROH, dass ich heute NICHT mehr in der Haut von Ausgesteuerten stecke, deren EM-Renten-Antrag gerade von der DRV abgelehnt wurde...was sich da inzwischen als Folge bei mancher AfA abspielt, ist teilweise einfach NUR NOCH PERVERS...
Dagegen waren die ja 2009 als ich ausgesteuert, wurde noch richtig LIEB

...sie "zickten" zwar auch schon ein wenig rum, wegen der freiwilligen Gesundheits-Unterlagen aber NACH dem GA der Amtsärztin hatte ich meine RUHE, bis mein ALGI abgelaufen war und das TROTZ Ablehnung der EM-Rente zwischendurch von der DRV ...
Lieb Grüße von der Doppeloma
