Schweigepflichtentbindung

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Karla1
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Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mi 24. Okt 2012, 13:22

Hallo
Im Anhang das Anschreiben der Schweiepflichtentbindung.
Steht nirgend was von freiwillig.
Diese bekam ich nach dem die RV Arbeitsfähigkeit festgestellt hat.

Der andere Scann ist das Gutachten des MD von dem AFA Dies wurde kurz vor der Rentenuntersuchung erstellt.
Übrigens habe ich das Gutachten vom Sachbearbeiter und nicht vom medizinischen Dienst erhalten

Gruß Karl
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Gutachten AFA.jpg
Anschreiben zu Schwent..jpg

maday
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Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von maday » Mi 24. Okt 2012, 13:29

Das Gutachten ist nur Teil B, den anderen Teil A erhältst du nur über den ärztlichen Dienst. Das solltest du dort abfordern, am besten ist es, wenn nicht so weit entfernt, selbst hin gehen und abholen.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Karla1
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Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mi 24. Okt 2012, 13:33

Ok
Danke
Wusste nicht das es da Teil A und B gibt

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Doppeloma
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Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 24. Okt 2012, 14:40

Hallo Karl, :smile:
Im Anhang das Anschreiben der Schweiepflichtentbindung.
Steht nirgend was von freiwillig.
es steht aber auch KEINE Rechtsgrundlage dabei (§§) die dich dazu verpflichten soll, eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben... :Gruebeln: :teufel:

Zudem sollte auf dem Formular für die Schweigepflichtentbindung zumindest draufstehen, dass du diese Einwilligung JEDERZEIT widerufen kannst (für die Zukunft), das ist natürlich sehr unklar ausgedrückt (sicher nicht ohne Grund ???), bedeutet jedoch AUCH, dass es freiwillig ist, das überhaupt zu unterschreiben, sonst KANN man es ja auch nicht einfach "widerrufen", wenn man das später möchte.

Im Prinzip ist es IMMER freiwillig was zu unterschreiben, das gilt nicht nur für Schweigepflichtentbindungen ...mit seiner Unterschrift gibt man ja irgendwie immer sein Einverständnis für irgendwas Bestimmtes, was dann geschehen soll/kann/darf.

Auf den Schweigepflichtentbindungen der AfA ist (meines Wissens) dieser Passus mit dem Widerrufsrecht inzwischen vorgeschrieben, was man widerrufen KANN, das kann man auch direkt OHNE Unterschrift lassen.
Zur Gültigkeit steht da aktuell (nach meiner Kenntnis) ein Zeitraum von 3 JAHREN drauf, wenn man das nicht selber (aktiv) vorher widerruft, man KANN (und sollte) IMMER ein eigenes "Verfallsdatum" (ein festes Datum in ca. 4 - 6 Wochen sollte ausreichend Zeit geben) da rauf schreiben, bei Erteilung von Schweigepflicht-Entbindungen.

Es ist sicher in manchen Bereichen nötig Untersuchungen damit zu unterstützen (ein Reha- und/oder EM-Renten-Antrag würde wohl von der DRV gar nicht bearbeitet werden :Gruebeln: ), NUR sollte man Schweigepflicht-Entbindungen NUR gezielt und dem notwendigen Zweck entsprechend unterschreiben und dann eben möglichst auch die Gültigkeit mit einem FESTEN DATUM selbst bestimmen. :lesen: :ic_up:

Ich lehne das keineswegs rigoros ab, Schweigepflichtentbindungen zu geben wo es SINN ergibt aber NICHT als "gesammelte" Werke (wie oft bei der AfA) ALLES (unter Druck) ungeprüft und ungelesen unterschreiben, ohne genau hinzuschauen, WER da nun WO überall was anfordern kann und vielleicht noch für (fast) unbegrenzte Zeit.

KEINER von uns würde genauso freizügig mit dem Zugang zu seinem Giro-Konto umgehen, ODER ????????????????????

Was die Freiwilligkeit betrifft, kann man es auch ganz einfach so erkennen, wenn KEINE Rechtsgrundlage (§§) angegeben wird, nach der man das MUSS (bitte prüfen, nur weil das behauptet wird, muss das noch nicht stimmen!!!) dann ist ALLES FREIWILLIG...man kann nicht dazu gezwungen werden HINZ und KUNZ Zugang zu den Gesundheits-Unterlagen zu verschaffen und die Verweise auf die "allgemeinen Mitwirkungspflichten" (§ 60 SGB I ff.) decken das (Vorlage /Zugang zu medizinischen Unterlagen) einfach NICHT ab.

NUR der § 62 SGB I bestimmt, dass man zu einer Untersuchung erscheinen MUSS, wenn eine Behörde das für (begründet !!!) notwendig hält, um Leistungs-Ansprüche zu prüfen, wären die Schweigepflicht-Entbindungen darin AUCH verpflichtend erfaßt, dann hätte der Gesetzgeber das sicher auch wörtlich da mit rein geschrieben ... :confused: :Gruebeln:

Was man sowieso MUSS, das braucht man üblicherweise auch nicht extra unterschreiben, dass man damit einverstanden sei... :Verwirrt: :confused: :Gruebeln:
Diese bekam ich nach dem die RV Arbeitsfähigkeit festgestellt hat.
Ja, logisch, bei der AfA ist ja auch bekannt, dass eine EM-Rente abgelehnt wird mit der Begründung, dass man "erwerbsfähig" sei und (meist) Vollzeit arbeitsfähig, so überraschend ist das ja dann nicht (auch nicht für den ÄD der AfA), dass man wohl bei den DRV-Untersuchungen wieder mal ganz anderer Meinung war, darum dann die Forderung nach den DRV-GA...

Dabei soll doch die AfA (der Med. Dienst) EIGENE Feststellungen dazu treffen und wenn dann kurz danach die DRV-GA "was Anderes" feststellen, hat man sich " leider geirrt" oder was :glotzen: , daran sieht man doch schon, was das für ein makaberes Spiel ist mit den (ausgesteuerten) Leistungsempfängern, DEINE tatsächliche Gesundheit /Leistungsfähigkeit interessiert eigentlich niemanden (die DRV nicht und die AfA auch nicht) ... :ic_down: :Ohnmacht:
Der andere Scann ist das Gutachten des MD von dem AFA Dies wurde kurz vor der Rentenuntersuchung erstellt.
Übrigens habe ich das Gutachten vom Sachbearbeiter und nicht vom medizinischen Dienst erhalten
Das besagt eindeutig, dass du aktuell (und für länger als 6 Monate) NICHT vermittelbar bist aus gesundheitlichen Gründen, das ist der Teil B (steht oben auch drauf) für den Vermittlungs-SB, wie dir schon richtig erklärt wurde, ist eigentlich eindeutig für die "offizielle" Anwendung des § 145 SGB III.

Den Teil A (mit den genaueren med. Informationen /Diagnosen) bekommst du NUR DIREKT beim med. Dienst der AfA, den DARF der SB gar nicht bekommen, unterliegt der Schweigepflicht, aber DU selbst (als Betroffener) hast natürlich Anspruch darauf, beim MD eine Kopie zu bekommen (§ 25 SGB X).

NUN sieht sich aber die AfA "in der Zwickmühle", weil die DRV (mal wieder) ANDERS entschieden /begutachtet hat, zu deiner Erwerbsfähigkeit, was im Prinzip aktuell für deinen Anspruch auf ALGI keine Bedeutung hat, wenn du das EM-Renten-Verfahren (mit Widerspruch/Klage) weiterführst.

Denn dadurch akzeptierst du diese Entscheidung der DRV ja gar nicht und das End-Ergebnis ist genauso OFFEN (Schwebendes Verfahren) wie nach der Antragstellung...W A N N auch die AfA DAS mal begreifen wird, im Rahmen der Anwendung des § 145 kann ich dir leider auch nicht sagen... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Schahri
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Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Schahri » Do 25. Okt 2012, 10:52

Können die von der AfA jetzt eigentlich so einfach ihre vorherige Einschätzung (GA) zurücknehmen, nur weil die DRV was anderes meint?

Oder kann man die an ihrem ÄD GA festnageln?

Sonst könnten die ja alle 4 Wochen kommen und neue Unterlagen, Schweigepflichtentbindungen einfordern und ständig ein neues GA erstellen.

LG
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Karla1
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Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Do 25. Okt 2012, 15:54

Hallo
Das ist eine gute Frage , Hab keine Ahnung
Fakt ist
Das Gutachten vom AD der AFA deckt sich mit dem
Gutachten von der Reha , dem Befund des Rheumatologen und dem Bericht vom Klinikum.
Nur der Gutachter der in der DRV sitzt hat was anders festgestellt.

Bin Gespannt wies weiter geht .
Gruß Karl

Ach noch was

Wie ist das muss man in dem Gutachten zwischen den Zeilen lesen ?
Das steht drin das ich Jahre lang Helfertätigkeiten gehabt habe.
Was bedeutet das ?
Absoluter Schmarren ,hab Schlosser gelernt und die ersten 20 Jahre nach der Lehre als Schlosser gearbeitet.
Dann habe ich eine Umschulung zum QS Techniker gemacht und dann auch in dem Bereich in der gleichen Firma gearbeitet.

-Totesdatum der Eltern stimmt auch nicht da steht 1976 und 1977 richtig ist 1981 und 1982
-Dann steht drin PSA nicht nachweisbar ! (in allen daneren Gutachten steht drin PSA Gesichert)
-Geschwister bester Gesundheit -- Meine Antwort war keine Ahnung ich sehe die sehr selten.

Da steht noch viel mehr drin was falsch ist ich glaube der hat was verwechselt.

Vrori
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Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 25. Okt 2012, 16:26

Hallo,

dann solltest du das schriftlich richtig stellen, denn das sind schon sehr eklatante Fehler...einmal wegen deiner Tätigkeiten und deiner Fortbildung...sowie tatsächlich falschen Todesdaten...und auch der PSA..die haben bestimmt zwei "Kunden" miteinander verwechselt..

ich würde es richtigstellen...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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