Schweigepflichtentbindung

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Karla1
Beiträge: 200
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mo 8. Okt 2012, 15:22

Hallo
Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme mein Geld zur
Zeit vom Arbeitsamt (bin aber in Ungekündigter Stellung)

Mein erster Antrag auf EU Rente wurde von der Rentenversicherung abgelehnt.
Morgen reiche ich über den VDK Widerspruch ein.
Heute kam ein Brief vom meinem Sachbearbeiter im Arbeitsamt das mein Rentenantrag abgeleht ist.
Im Anhang war dann ein Begleitschreiben mit Schweigepflichtentbindung.
Dies soll ich ausfuellen und an Ihn zurrück senden.
Selbstverständlich mit dem Hinweis das ich zur zusammen verpflichtet bin
da mir sonst das Arbeitslosengeld gesperrt wird.
Muss ich diese Schweigepflichtentbindung unterschreiben und zurücksenden oder genügt die Info
das Widerspruch läuft

Gruß Karl
Ach noch was
Vom medizinischen Dienst im Arbeitsamt wurde vor 6 Wochen festgestellt laenger 6 Monate
weniger als 12 Stunde Arbeitsfähig

Machts Sinn
Beiträge: 38
Registriert: Do 13. Sep 2012, 20:50
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 16 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Mo 8. Okt 2012, 20:18

Hallo Karl,

da ist Vorsicht geboten, denn wohin die Schweigepflichtentbindung führen würde, ist offensichtlich: zum Gegenteil deiner Einschätzung.

Also würde ich das auch erst mal mit dem Hinweis auf den Widerspruch gegen die Rentenablehnung probieren und mich auf das aktuelle arbeitsagentur-ärztliche Gutachten beziehen, das aber umgekehrt bei der Rentenversicherung eingebracht werden sollte. Solange du die Grundlage der Rentenablehnung bestreitest, kann nicht ohne weiteres verlangt werden, diese - trotz gegenteiliger Erkenntnisse - auch der Arbeitslosengeld-Entscheidung zugrunde zu legen.

Aber: da müssen die Eskalationsstufen berücksichtigt werden. Wenn Hinweise auf die Mitwirkungspflicht konkret werden, mit Fristen und Rechtsfolgebelehrungen versehen sind, ist es - nach entsprechender Diskussion - wohl besser, die Schweigepflichtentbindung zu erteilen, ggf. mit ergänzenden Hinweisen, bezogen auf konkrete Vorgänge, auf den Einzelfall abgestimmt.

Gruß!
Machts Sinn

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 8. Okt 2012, 22:53

Hallo Machts Sinn, :smile:

erst mal herzlich willkommen noch von mir. :ic_up:

was deine Empfehlungen für Karl betrifft sollte man aber etwas vorsichtiger an die Sache rangehen, es geht hier um eine mögliche "Änderung /Anpassung" des AfA-GA an die "Feststellungen der DRV" im Bezug auf den EM-Renten-Antrag.
Das diese konträr zur Einschätzung der AfA (vor 6 Wochen !!!) absoluter Leistungsunfähigkeit für MEHR als die nächsten 6 Monate liegen, dürfte wohl außer Zweifel sein, sonst wäre ja der EM-Renten-Antrag NICHT abgelehnt worden. :Gruebeln:
Da ist Vorsicht geboten, denn wohin die Schweigepflichtentbindung führen würde, ist offensichtlich, eher zum Gegenteil deiner Einschätzung.
Genau so sieht es aus...
Also würde ich das auch erst mal mit dem Hinweis auf den Widerspruch gegen die Rentenablehnung probieren und mich auf das aktuelle arbeitsagentur-ärztliche Gutachten beziehen, das aber umgekehrt bei der Rentenversicherung eingebracht werden sollte.


Ich BITTE dich, "wovon träumst du denn sonst noch so" :Gruebeln: , die DRV interessiert es nicht, ob die AfA dazu andere Erkenntnisse hatte vor 6 Wochen erst, es besteht eher die große Gefahr, dass man bei der AfA (der Med. Dienst, nach Erhalt und Prüfung der DRV-Unterlagen) mal eben die "Meinung" ändern könnte, die man vor 6 Wochen noch dazu hatte, das wäre NICHT das Erste Mal. :ic_down:

Wir hatten hier schon einen solchen Fall, da wurde eben mal das kürzlich erstellte AfA-GA (von Leistungsunfähig über 6 Monate, mit Anspruch auf Nahtlosigkeit) "auf gesund" (mit Vermittlungs-Pflicht Vollzeit) geändert /"korrigiert", nachdem das DRV-GA, zur Ablehnung der EM-Rente geführt hatte und bei der AfA vorgelegt wurde... :Ohnmacht:
Allem zum Trotz erreichte dieser User dann aber im Widerspruch (bei der DRV) die Anerkennung seiner Erwerbsminderung, welch eine Farce sich daraus ergeben hat, kannst du dir sicher denken, meines Wissen läuft aktuell noch ein Gerichts-Verfahren wegen der so "gefälligen" Manipulationen dieser AfA-GA in diesem speziellen Fall ....
Solange du die Grundlage der Rentenablehnung bestreitest, kann nicht ohne weiteres verlangt werden, diese - trotz gegenteiliger Erkenntnisse - auch der Arbeitslosengeld-Entscheidung zugrunde zu legen.
Man wird es aber tun, wenn man das bei der AfA "für richtig" hält, darum fordert man ja die Schweigepflicht-Entbindung für die DRV-Unterlagen zusätzlich ein, zur Bestätigung eines eingelegten Widerspruches gegen die Ablehnung der EM-Rente.
Ansonsten wäre diese Forderung ja völlig überflüssig, das EM-Renten-Verfahren bleibt ja OFFEN (schwebend wie vorher auch), wenn ein Widerspruch /Klage nachweislich eingelegt wurde...
Dass die EM-Rente deswegen von der abgelehnt wird, weil man den Antragsteller NICHT für ausreichend krank hält, ist ja wohl folgerichtig, also wozu das ganze Theater, wenn doch der AfA-Arzt vor kurzem erst EIGENE (aber wohl doch von der DRV abweichende :Gruebeln: ) Feststellungen dazu gemacht hat. :Verwirrt: :Hilfe:
Aber: da müssen die Eskalationsstufen berücksichtigt werden. Wenn Hinweise auf die Mitwirkungspflicht konkret werden, mit Fristen und Rechtsfolgebelehrungen versehen sind, ist es - nach entsprechender Diskussion - wohl besser, die Schweigepflichtentbindung zu erteilen, ggf. mit ergänzenden Hinweisen, bezogen auf konkrete Vorgänge, auf den Einzelfall abgestimmt.
Es gibt aber im Bezug auf die Erteilung von FREIWILLIGEN Schweigepflicht-Entbindungen KEINE Mitwirkungspflichten, auch wenn das neuerdings von der AfA gerne mal so dargestellt wird, welche Eskalations-Stufen sich daraus ergeben KÖNNTEN, vermag ich nicht zu beurteilen, da ist jede AfA inzwischen offenbar unterschiedlicher Rechtsauffassung und die Anwendung -auch von unrechten Mitteln- teilweise nicht mehr kalkulierbar.

Ich persönlich würde NUR den eingereichten Widerspruch (gegen die Ablehnung der EM-Rente) nachweisen und KEINE Schweigepflicht-Entbindung für die DRV unterschreiben...ganz ehrlich bin ich inzwischen aber SEHR FROH, dass ich heute NICHT mehr in der Haut von Ausgesteuerten stecke, deren EM-Renten-Antrag gerade von der DRV abgelehnt wurde...was sich da inzwischen als Folge bei mancher AfA abspielt, ist teilweise einfach NUR NOCH PERVERS... :Verwirrt: :Hilfe:

Dagegen waren die ja 2009 als ich ausgesteuert, wurde noch richtig LIEB :icon_e_wink: ...sie "zickten" zwar auch schon ein wenig rum, wegen der freiwilligen Gesundheits-Unterlagen aber NACH dem GA der Amtsärztin hatte ich meine RUHE, bis mein ALGI abgelaufen war und das TROTZ Ablehnung der EM-Rente zwischendurch von der DRV ... :Heiss:

Lieb Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 9. Okt 2012, 09:28

Hallo,

viele haben ja meinen Fall auch verfolgt...

ähnlich wie hier: Rentenantrag gestellt, abgelehnt, ausgesteuert...SB bei der Afa fängt an mit Einschätzung der Erwerbsfähigkeit: ich sehe sie voll erwerbsfähig, das hat die DRV ja ach gemacht, ich benötige noch das Gutachten, damit ICH!! (der SB) ihre gesndheitliche Belastungsfähigkeit beurteilen kann...!!!

Schweigepflcihtentbindungen wurden von mir nicht unterzeichnet, auch ein einfacher Brief mit Anforderung der Telefonnummer sowie des DRV-Gutachtens wurde von mir nicht beantwortet.

zwei !! Gesundheitsfragebögen habe ich denen bereits zugesandt, sowie ein sehr umfangreiches orthop. Gutachten (aber nicht das von der DRV).
Das genügt der Afa aber nicht (na klar, die wollen das Gutachten der DRV, hat er ja laut und deutlich gesagt)....
statt dessen bombardierte man mich mit Anschreiben mit Forderungen der Schweigepflichtentbindungen und man drohte mir, das ALG I (Nahtlosigkeit) einzustellen, wenn ich nicht unterschreibe..

ich habe nicht unterschrieben...!!

noch einmal...Schweigepflichtentbindungen sind freiwillig...in der HeGA der Arbeitsagentur zur ärztl.Begutachtung steht drin: kommt ein Aktengutachten nicht in frage, ist der Kunde zu einer pers. Begutachtung vorzuladen..

danach habe ich schriftlich gefragt...wann bekomme ich einen Termin bei ihrem ärztl.Dienst zur Begutachtung?

darauf bekam ich keine Antwort, sondern wiederum die ständige Forderung nach Schweigepflichtentbindung, mit der offenen Drohung...ansonsten stellen wir die Zahlung ein...

und genau das haben sie gemacht..die zahlung von ALG I eingestellt..

man lasse sich das auf der Zunge zergehen: ich werde ausgesteuert, müßte eigentlich Anspruch nach § 145 haben (alt 125) im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung...ich habe nach einem ärztl.Begutachtungstermin gefragt!!..und das Ergebnis? man stellt die Zahlung ein..

derzeit läuft eine Klage und ich harre der Dinge, die da kommen..

wenn jetzt jemand sich Gedanken zu meinem Einkommen macht....macht euch keine Sorgen, ich habe anderweitig vorgesorgt...
wenn jemand mehr wissen möchte, gern per PN..

das interessante an der Sache ist ja auch, dass der SB, der sich als Arzt fühlt, mir offen ins Gesicht gesagt hat: ich sehe sie voll erwerbsfähig...
aber seiner eigenen Aussage wohl nicht so wirklich glaubte, da er gleicnzeitig bei der DRV seinen Ersatzanspruch angemeldet hat...!!

Leistungsbezieher werden verarscht...
ganz einfach..

zuerst bei der Jahrzehntelangen Beitragszahlung...ohne zu fragen...werden Beiträge abgezogen..

nach dem Motto: damit es dir auch dann noch gut geht, wenn es dir mal nicht gut geht..

zwischenzeitlich werden die Kassen geplündert....

und wenn es einem dann nicht gut geht, ist kein Geld mehr da und der Antragsteller wird im Regen stehen gelassen..

das ist ein Sozialstaat...toll...

naja, ich warte jetzt auf zwei SG-Urteile...DRV und Afa und gestalte ansonsten mein Leben mit Arztbesuchen, Gutachterterminen usw..
toll..wirklich toll--
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Karla1
Beiträge: 200
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Di 9. Okt 2012, 10:21

Hallo
Das ist Intresant was du da schreibst.
Bin gespannt was der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt an mich noch alles schreibt.
Bei der Genehmigung zum Arbeitslosengeld hat er mir damals in August unter die Nase gerieben -- Sie sind nicht krank sie sind Arbeitslos .
Das Gutachten vom medizinische Dienst des Arbeitsamtes hat in bei seiner Aussage gar nicht Intresiert.

Das Gutachten von der Rentenversicherung kann man in der Pfeife rauchen da die die Arthritis gar nicht erwaehnt wurde. Über wegefaehigkeit Schmerzen und soweiter wurde absolut nicht gesprochen.
Ich denkemal das Urteil stand schon fest bevor ich gekommen bin.
Er schreibt das die Haut deutlich besser ist (stimmt auch)und die Entzuendliche Werte jetzt kontroliert sind.
Welche entzundliche Werte ?
Ich bekann Mitte September Simponi von Klinikum verordnet nach dem Metex 20 keinen Erfolg brachte.
Am Freitag bin ich wieder bei dem Prof im Klinikum weil jetzt kommts
Mein Facharzt für innere Medizin/Rheumatologe will die Spritzen nicht verschreiben da keine Rheumawerte vorhanden sind Er sagte auch noch ich soll einer Rheumaliga beitreten und mehr Sport machen, in 3 Monaten sehen wir uns wieder Bim Rausgehen erwaehnte er noch das ich ueber einen Rentenantrag nachdenken soll.
Dies hab ich telefonisch dem Prof mitgeteilt und der meinte so gehts auch nicht ich soll ins Klinikum nach Augsburg kommen und er behandelt mich weiter

Gruß Karl

Machts Sinn
Beiträge: 38
Registriert: Do 13. Sep 2012, 20:50
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 16 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Di 9. Okt 2012, 10:50

Hallo,

weil ich in diesem Thread nun schon zum zweiten mal lese, dass Schweigepflichtentbindungen freiwillig sind, interessiert mich: wer sagt das bzw. wo steht das und was ist damit gemeint?

Klar kann niemand zur Entbindung von der Schweigepflicht gezwungen werden. Aber sie nicht zu erteilen ist doch nicht so richtig freiwillig, wenn es deswegen dann kein Geld von der Behörde gibt. Immerhin gilt:
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen - § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.
Außerdem gibt es in § 66 SGB I die Regelung, dass Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung versagt oder entzogen werden können ...

Nicht dass ich falsch verstenden werde, aber das Risiko einer Schweigpflicht-Verweigerung würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Gruß!
Machts Sinn

Karla1
Beiträge: 200
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Di 9. Okt 2012, 11:02

Hallo
Gegen die Erteilung spricht nichts wenn die Unterlagen dann ungelesen an den Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes gehen.
Aber die Unterlagen fordert der Sachbearbeiter an und da bestehen bei mir erhebliche Zweifel
das der die nicht anschaut.
Dem Medizinischen Dienst wuerde ich die Unterlagen sofort persönlich zur Verfügung stellen.

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 9. Okt 2012, 11:44

Hallo Machts Sinn...

Quelle: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/me ... r_2012.pdf

Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
Nein. Die Schweigepflichtentbindung kann nicht erzwungen werden. Im Antrag auf Arbeitslosengeld II werden
auch Gesundheitsdaten der Betroffenen erfragt. Im Einzelfall werden diesbezüglich auch Auskünfte der behandelnden Ärzte benötigt. Dazu ist es erforderlich, dass der Betroffene den Arzt von dessen Schweigepflicht entbindet.
Die Abgabe einer solchen Schweigepflichtentbindungserklärung fällt jedoch nicht unter die Mitwirkungspflichten der
§ 60ff. SGB I, sondern steht im freien Ermessen des Betroffenen.
Wird die Erklärung nicht abgegeben, so hat der ärztliche
Dienst die Leistungsvoraussetzungen durch eigene Untersuchungen zu ermitteln. Dies entspricht der Rechtslage.
Danach hat sich derjenige, der Sozialleistungen beantragt
oder erhält, auf Verlangen des zuständigen Leistungsträ-
gers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaß-

nahmen zu unterziehen, soweit diese für die Entscheidung
über die Leistung erforderlich sind. Eine Verpflichtung,
Dritte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, verlangt das
Gesetz nicht.
Die Einwilligungserklärung sollte also einen Hinweis auf
die Freiwilligkeit bezüglich der Abgabe einer solchen Erklärung enthalten und durch Positionierung und Schrift

ich denke das genügt als klarer Hinweis?
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 9. Okt 2012, 11:46

ist zwar Hartz Iv....aber Datenschutz ist Datenschutz....

sogar auf der Seite des Bundesdatenschutzes ist ein Link zu diesem Ratgeber...

und hier noch die rechtliche Grundlage...

§ 62
Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.


da steht nicht: muss seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden....
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Machts Sinn
Beiträge: 38
Registriert: Do 13. Sep 2012, 20:50
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 16 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Di 9. Okt 2012, 12:49

Ja Vrori,

das steht da. Das Problem ist nur, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht entscheidet nicht über Sozialleistungen. Dafür sind die Sozialgerichte zuständig. Aber sichere dir solche Dokumente, falls es anders kommen sollte.

Immerhin hat das Bayerische Landessozialgericht im Beschluss vom 31.08.2012, L 7 AS 601/12 B ER, ausgeführt:
Zu den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen von § 66 SGB I wird auf die Entscheidung des Sozialgerichts verwiesen. Lediglich ergänzend wird angemerkt, dass nicht der Antragsteller bestimmt, welche Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet und erforderlich sind. Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen und bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X). Die Behörde bedient sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält (§ 21 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Der Antragsgegner hat Auskünfte zu einem Gesundheitsfragebogen und Erklärungen zur Schweigepflichtsentbindung für behandelnde Ärzte angefordert. Ein Ermessensfehler liegt darin nicht. Es gibt auch keinen Grund, weshalb die Behörde hier nur ein Gutachten fordern dürfte (so der Antragsteller). Gerade bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen ist die Erfassung des Krankheitsverlaufs und der bisherigen Behandlungen ein wesentlicher Teil der Sachverhaltsermittlung.
Fundstelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Und in der „Sozialgerichtsbarkeit“ finden sich noch mehr derartige Hinweise. Also Augen auf und aufgepasst, dass sich Streitigkeiten zwischen dem Datenschutz und den Versicherungsträgern nicht zum Nachteil der Versicherten auswirken!

Gruß!
Machts Sinn

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste