Schweigepflichtentbindung

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Karla1
Beiträge: 200
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mo 22. Okt 2012, 19:54

Hallo Doppeloma
Der medizinische Dienst vom AFA hat vor gut 4 Wochen sein Gutachten ueber mich erstellt.
Darin steht laenger 6 Monate weniger 15 Stunden Arbeitsunfaehig.
Warum soll das jetzt anderst ausfallen nachdem auch laut Klinikim keine Besserung eingetreten ist.
Deswegen erfolgte letzten Monat Medikamentenumstellung.
Gruß Karl

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 23. Okt 2012, 10:25

hallo,

die werden immer unverschämter...

warte ab, ob du den Bescheid über die Einstellung des ALG I noch schriftlich bekommst...vorher noch nicht verrückt machen.
Die Löschung der Telefonnummer ist sehr wichtig..nachdem ich zuerst vehement verweigert hatte, meine Telefonnummer anzugeben, man mich deswegen sogar angeschrieben hat: fehlende Unterlagen: Schweigepflcihtentbindung sowie Telefonnummer...
ich darauf nicht geantwortet habe, kam das dicke Ende...am 2.1. 2012 um 10.00 Uhr morgens ging das Telefon: mein Sb...brüllte mich zusammen, wo denn die Schweigepflichtentbindungen wären und warum ich zur Unterschrift auf die Schweigepflcihtentbindungen nicht zum ärztl.Dienst gefahren wäre?

ich hab ihm dann geantworter: in diesem Ton nicht, sie hören von meinen Anwalt...
hab dann die Telefonnummer löschen lassen (er hatte die nicht, hat aber sämtliche Familien hier im Dorf mit dem gleichen Nachnamen angerufen!!) was auch klappte...
aber wegen der Schweigepflcihtentbindung habe ich dann
einen Einstellungsbescheid erhalten...

Grund: fehlende Mitwirkung, Schweigepflichtentbindung..

Klage läuft derzeit, seit gut 7 Monaten...muß nun abwarten, ob ich das Geld nebst Zinsen, noch nachbezahlt bekomme..bzw. erst einmal abwarten, wie das Urteil des SG ausfällt...

neuerdings springt die Afa mit ihren Kunden um..unglaublich..bislang dachte ich immer ein Kunde hätte die Wahl...
aber bei Afa und JC hat der Kunde keine Wahl..somit ist er auch kein Kunde, sondern ein Antragsteller...nichts mehr...

ich drücke dir die Daumen, dass sie bei dir die Zahlung nicht einstellen...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Schahri
Beiträge: 190
Registriert: Di 26. Jun 2012, 14:00
Hat sich bedankt: 184 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Schahri » Di 23. Okt 2012, 14:56

Hallo Karl,

was ich jetzt gar nicht verstehe, wenn du schon beim ÄD der AfA warst und den Leistungsbescheid für dein ALG1 erhalten hast - warum wollen die JETZT noch eine Schweigepflichtentbindung bzw. für wen und was wollen die damit machen?

Für den ÄD kann es nicht sein, der hat doch sein GA fertig?

Hab ich irgendwas überlesen? Ich verstehe diese Aussage "Schweigepflichtentbindung nicht unterschrieben" nicht - obwohl das GA längst vorliegt.

Hat die SB das nicht bekommen? Ist die vielleicht auf einem ganz anderen Wissensstand?

:Gruebeln:

LG
Schahri
LG
Schahri

Karla1
Beiträge: 200
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mi 24. Okt 2012, 08:56

Hallo Schahri
-Ich wurde an 28.08.2012 von der Krankenkasse ausgesteuert.
-Rentenantrag habe ich ueber den VDK am 08.08.2012 gestellt.
-Habe mich dann nach dem schreiben der AOK am 03.08.2012 beim AFA gemeldet und die
geforderten Unterlagen/Gutachten abgegeben.
-Am 10.08.2012 kam der Bescheid vom ärztlichen Dienst der AFA
-länger 6 Monate weniger 15 Stunden Arbeitsunfähig
- Am 23.08 kam von der AFA der Bewilligungsbescheid fuer ALG 1

- Am 25.09.2012 hatte ich bei dem Arzt der in der RV angestellt ist einen Untersuchungstermin
(Gesamtdauer keine 10 Minuten)
-Am 04.10.2012 kam dann der Ablehnungsbescheit von der RV
- Am 06.10.202 kam ein schreiben von dem AFA mit der Schweigepflichtentbindung
Die habe ich nicht abgegeben.
- Am 22.10.2012 um 8.30 Uhr hat der SB angerufen wenn ich die Schweiepflichtentbindung nicht
unterschreibe wird mein ALG1 gesperrt. Hab diese unterschrieben und das Gutachten bein Ärztlichen
in der AFA persönlich abgegeben, mit dem Hinweis das Wiederspruch gegen das Gutachten eingelegt
ist

Reha (4Wochen AU entlassen) Klinikum (3x stationär mehrere wochen ) und das ganze Programm habe ich schon hinter mir
Habe auf eigenen Wunsch eine Wiedereingliederung beantragt.
Genemigt wurden dann 3 Monate je 2-4-6 Stunden.
Allerdings traten kurz vor Ende der Reha wieder Probleme auf (steht auch im Bericht)
Waehrend der Wiedereingliederung wurden am 2ten Tag die Probleme immer groesser.
Der Doc hat mich dann 3 Tage krank geschrieben(seine Zweifel an der Wiedereingliederung waren berechtigt) und am 3ten Tag kam dann das schreiben der RV das sie meine Wiedereingliederung abbrechen wegen wiederkehrender Krankheit.

Ich glaube ich bin der Tennisball der zwischen RV und AFA hin und hergespielt wird


Gruß Karl

PS
Ein Satz den Der Gutachter reingeschrieben hat gefaellt mir gar nicht.
-- Der Rentanantrag wurde auf draengen des Arbeitsamtes gestellt---
Hab ich nie gesagt !

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 24. Okt 2012, 10:06

Hallo,

dann hat die SB der Afa es mit einem einfachen Telefonat geschafft, dir das Gutachten der DRV aus den Rippen zu leiern...die werden immer dreister...

ich sehe meine Felle immer weiter weg....auf das Gerichtsurteil bzgl. der Schweigepflichtentbindungen bin ich immer mehr gespannt...
wird das Sozialgericht neutral bleiben? ich glaube nicht...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Karla1
Beiträge: 200
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mi 24. Okt 2012, 10:37

Hallo Vroni
Ich glaube nicht das das Sozialgericht neutral bleibt !
Die sagen das dies laut SGB zu deiner Mithilfepflicht gehoert denn es gibt kein Gesetz ohne Hintertuer
die sie zu Ihren Gunsten auslegen denke ich .
Wir leben ja in einen sogenannten Sozialstaat :-)

Die sitzen am laengeren Hebel und lassen dich aushungen lassen.

Gruß Karl

Benutzeravatar
Schahri
Beiträge: 190
Registriert: Di 26. Jun 2012, 14:00
Hat sich bedankt: 184 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mi 24. Okt 2012, 10:43

Hallo Karl,

Danke für die Übersicht.
Karla1 hat geschrieben:- Am 06.10.202 kam ein schreiben von dem AFA mit der Schweigepflichtentbindung
Die habe ich nicht abgegeben.
Und für WAS genau wollten die eine Schweigepflichtentbindung haben und mit welcher Rechtsgrundlage, bzw. was wollten die damit anstellen?

Das habe ich immer noch nicht verstanden.
Karla1 hat geschrieben:laut SGB zu deiner Mithilfepflicht
Das kann SO nicht im SGB drinstehen. Selbst auf der Entbindung steht drauf das die FREIWILLIG sind. Wieso sollte das da drauf stehen, wenn sie nach SGB der Mitwirkungspflicht unterliegen?


@ Vroni - drücke dir sowas von fest die Daumen.

LG
Schahri
LG
Schahri

Karla1
Beiträge: 200
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mi 24. Okt 2012, 11:05

Hallo Schahri
Hm
Wo steht das
Gruß Karl
Dateianhänge
Schweigepflichtent.jpg

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 24. Okt 2012, 11:39

Oh nein,

ich hatte meine Antwort fertig und nun ist sie futsch..

also noch einmal von vorne...

die Schweigepflichtentbindung, die dir vorgelegt wurde, war wohl selbstgebastelt..es fehlt der gesetzlich vorgesehene Hinweis auf Freiwilligkeit...

und hier ist das geklärt:
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/me ... r_2012.pdf

insbesondere ab Seite..14

Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
Nein. Die Schweigepflichtentbindung kann nicht erzwungen werden. Im Antrag auf Arbeitslosengeld II werden
auch Gesundheitsdaten der Betroffenen erfragt. Im Einzelfall werden diesbezüglich auch Auskünfte der behandelnden Ärzte benötigt. Dazu ist es erforderlich, dass der Betroffene den Arzt von dessen Schweigepflicht entbindet.
Die Abgabe einer solchen Schweigepflichtentbindungserklärung fällt jedoch nicht unter die Mitwirkungspflichten der
§ 60ff. SGB I, sondern steht im freien Ermessen des Betroffenen.


und selbst in der HEGA, Arbeitsanweisung für die AFa, steht drin; dass Schweigepflcihtentbindungen freiwillig sind:

HEGA
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-1.pdf

und hier insbesondere ab Seite 7 bzw. 8...

ganz oben auf Seite 8 steht...

Der Kundin/dem Kunden muss bewusst sein, dass das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen sowie das Überlassen medizinischer Unterlagen
auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ihre/seine Angaben und Unterlagen ausschließlich vom
ÄD eingesehen und ausgewertet werden.


du siehst, die haben dich gelinkt.....

..und gerade aufgrund dieser eindeutigen Aussagen, habe ich mich von meinem SB nicht dazu zwingen lassen, solche Schweigepflcihtentbindungen zu unterschreiben.

Einmal bin ich aufgrund der Drohungen "schwach" geworden und habe einen Gesundheitsfragebogen sowie ein sehr,sehr umfangreiches orthop. Gutachten, fast 50 Seiten, an die Afa, ärztl.Dienst gesandt...
aber das wollten sie nicht, darauf sind sie nicht eingegangen....mit war und ist klar, was die wollen, nämlich das Gutachten der DRV, aufgrund dessen die EM-Rente abgelehnt wurde...
aber genau gegen diese Ablehnung, aufgrund dieses Gutachtens, klage ich ja gegen die DRV...
somit kann das Gutachten nicht Grundlage sein, für die Begutachtung durch den ärztl.Dienst der Afa....

sie hätten mich schon längst begutachten können, ich hab sogar mehrfach schriftlich angefragt, wann ich denn einen Termin zum ärztl.Dienst bekomme..

darauf sind sie nicht eingegangen, statt dessen haben sie wiederholt schriftlich gedroht: wenn sie die Schweigepflichtentbindungen nicht einreichen...dann....

von daher...m.E. hast du dich zu schnell ins Bockshorn jagen lassen..

jetzt muß erst einmal abgewartet werden, was das JC oder die Afa aus deinen Unterlagen für ein Ergebnis zieht...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Schahri
Beiträge: 190
Registriert: Di 26. Jun 2012, 14:00
Hat sich bedankt: 184 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal

Re: Schweigepflichtentbindung

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mi 24. Okt 2012, 12:20

Hallo Karl,

das ist ja mehr wie blöd. Das ist doch genau der gleich Wisch den ich hier AfA verweigert ALG1 gepostet hatte.
Da war mir doch auch schleierhaft, warum wozu weshalb und für wen.

Haben sie bei dir geschrieben, wofür sie die haben wollen? Was stand denn auf der ersten Seite? Gab es überhaupt eine weitere Seite oder hast du die SPE alleine erhalten?

Diese Schweigepflichtentbindung ist hinterhältig, denn der freiwillige Passus fehlt. Insofern hat Vroni wohl recht mit der Vermutung "selbstgebastelt".

Auf den Offiziellen findet sich immer der Zusatz: "freiwillig" - siehe: Muster Schweigepflichtentbindungen AfA

LG
Schahri
LG
Schahri

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste