Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

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Max.Mustermann
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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Max.Mustermann » Mi 12. Dez 2012, 11:18

Miko hat geschrieben:Ich würde zum GA JA sagen,... er dürfe aufzeichnen.

Voraussetzung: Eine Kopie an mich!
Besser, man nimmt sein eigenes Aufzeichnungsgerät mit. Dass der Gutachter sich die Mühe machen müsste, eine Kopie anzufertigen, bezweifle ich ...

Vrori
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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Dez 2012, 11:37

Hallo,

der Gutachter diktiert das gleich ins Gerät...um dann nach 2 Monaten noch zu wissen, was das für ein Patient war...bzw. gibt er die Unterlagen und das Diktat an seine Sekretärin weiter, die dann das Gutachten schreibt...

bislang haben 2 von 6 Gutachtern direkt in das Gerät gesprochen..während der Begutachtung..die anderen haben sich Notizen gemacht..
einer auf nem Schmierzettel..
der nächste hat sich einen Ordner angelegt..Blanko-Zettel: Anamnese....Familiensituation..Arbeitssitutation usw.usw.
der übernächste hat irgendwelche Notizen zusammengeschmiert und und und...

also jeder macht es anders...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 12. Dez 2012, 13:52

Vrori hat geschrieben:Hallo,
der Gutachter diktiert das gleich ins Gerät...um dann nach 2 Monaten noch zu wissen, was das für ein Patient war...bzw. gibt er die Unterlagen und das Diktat an seine Sekretärin weiter, die dann das Gutachten schreibt...
Liebe vrori,

Gutachten MÜSSEN 2-3 Wochen nach der Begutachtung diktiert sein.
Gruß
Miko

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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Dez 2012, 14:24

Hallo,

wo steht das? ich hab die Erfahrung gemacht, dass die Gutachten oft erst nach Wochen....bzw. Monaten...bei der DRV bzw. beim Sozialgericht eingehen...
die blöde Kuh (sorry) von Psycho-Gutachterin hat sich darüber aufgeregt, dass ich im März fragte, wann das Gutachten wohl geschrieben sei, weil ich eine schnelle Entscheidung benötige...da das KG im April endet..
sie hat dann ganz genüßlich das Gutachten erst Anfang Juni geschrieben und sich bei der DRV beschwert, dass ich es gewagt habe zu fragen...

also wäre ich dir dankbar, wenn du mir die gesetzliche Grundlage für deine Aussage nennen kannst.
LG
Vrori

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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 12. Dez 2012, 15:39

Oh we... Vrori,

wo habe ich das schon gelesen???
Ich habs schon vielfach irgendwo erhaschen dürfen, muss aber mal überlegen.

Aber sicher bin ich mir!
Gruß
Miko

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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Max.Mustermann » Mi 12. Dez 2012, 16:14

Vrori hat geschrieben: wo steht das? ich hab die Erfahrung gemacht, dass die Gutachten oft erst nach Wochen....bzw. Monaten...bei der DRV bzw. beim Sozialgericht eingehen...
Ich könnte mir vorstellen, dass solch eine 2-3-Wochen-Regel für kürzere Arztberichte gilt. Aber manche Gutachten - speziell die für das Sozialgericht - können sehr umfangreich sein. Und da gilt so eine Vorgabe, dass das Gutachten in 2 bis 3 Wochen erstellt sein muss, wahrscheinlich nicht.

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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 12. Dez 2012, 17:34

Max.Mustermann hat geschrieben: Ich könnte mir vorstellen, dass solch eine 2-3-Wochen-Regel für kürzere Arztberichte gilt.
NEIN.

Es gilt für Gutachten aller Art.

Irgendwer wirds finden.
Gruß
Miko

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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 12. Dez 2012, 17:54

Hallo Max Mustermann, :smile:
Besser, man nimmt sein eigenes Aufzeichnungsgerät mit. Dass der Gutachter sich die Mühe machen müsste, eine Kopie anzufertigen, bezweifle ich ...
ich bezweifle allerdings auch, dass sich ein GA erst auf Diskussionen zu Aufzeichnungen bei mitgebrachten Geräten einlassen wird, bei den GA wo der Dopa und ich gewesen sind hätte das wohl nicht funktioniert, wahrscheinlich hätten sie dann die Begutachtung verweigert /abgebrochen, es gibt nun mal kein Recht Ton-Aufzeichnungen zu machen bei einem GA.

Es gibt aber ein Recht auf einen Beistand bei JEDER Begutachtung gemäß § 13 SGB X und das darf eigentlich KEIN GA ablehnen, dieser Beistand darf auch alles protokollieren, sollte Augen und Ohren offen halten. :lesen: :lesen: :lesen:
Diese Möglichkeit wird viel zu selten genutzt, dass ein Besistand später ein wichtiger Zeuge sein kann ist auch den GA bewußt, deshalb haben die das nicht SOOO gerne und versuchen die Beistände gerne "vor die Tür zu verbannen".

Nun möchte ja (verständlicherweise) jeder der zu einem GA muss, irgendwie was für sich dabei erreichen und sich nicht den GA von Beginn an schon "zum Feind machen", also wird oft darauf verzichtet dieses Recht auch durchzusetzen und da schließe ich mich persönlich keineswegs aus. :Verwirrt: :Hilfe:

Mein Dopa war zwar überall als Begleitung mit, selbst das wurde in GA später geleugnet (ich war OHNE Begleitung da :Gruebeln: ) aber auch MEIN vordergründiges Interesse lag darin, den GA nicht schon zu Beginn zu verärgern, damit es überhaupt eine Chance auf ein halbwegs objektives GA gibt.

Bei Dopas letztem GA (direkt in der DRV-Höhle :Heiss: ) war ich allerdings die ganze Zeit dabei, dies hatte ER im Vorfeld zur Bedingung gemacht, weil er sich durch die davorliegenden GA schon ausreichend "verarscht" gefühlt hat (das stand später sogar wörtlich im GA drin :grinser: :cool: ) und ansonsten (OHNE Beistand) die erneute Begutachtung verweigert hätte.

So ging das plötzlich auch bei einem psychiatrischen GA ohne Probleme, denn er hat ja nicht das GA an sich verweigert, NUR OHNE Beistand. :jaa: :applaus:
Dieses GA sollte übrigens bereits am nächsten Tag fertig sein, leider wurde die GA dann krank und es dauert doch eine Woche... :grinser:
Ich könnte mir vorstellen, dass solch eine 2-3-Wochen-Regel für kürzere Arztberichte gilt. Aber manche Gutachten - speziell die für das Sozialgericht - können sehr umfangreich sein. Und da gilt so eine Vorgabe, dass das Gutachten in 2 bis 3 Wochen erstellt sein muss, wahrscheinlich nicht.
Aus den früheren DRV-GA ist uns (auch nur als Angabe der GA) ein Zeitraum von bis zu 6 Wochen bekannt, in denen das GA für die DRV vorliegen sollte, an welchem Tag der GA das dann schreibt (schreiben läßt) dürfte wohl kaum zu kontrollieren sein, er muss es bis dahin an den Auftraggeber liefern, wann es geschrieben wird entscheidet er vermutlich selbst.

Natürlich darf jeder GA auch schneller fertig sein, oder er ist nicht mal anwesend um persönlich zu unterschreiben WAS da geschrieben wurde (von der Schreibkraft) ..auch so ein DRV-GA habe ich schon gesehen ...da war nur ein Stempel drauf, dass der GA "verreist sei", statt seiner Unterschrift :Ohnmacht: ...

Zu gerichtlichen GA habe zumindest ich schriftlich die klare Frist von 3 Monaten in der Anordnung des Gerichtes mitgeteilt bekommen, ob es sich hier um eine generelle gesetztliche Vorschrift handelt oder um die Vorgabe des Richters in meinem Falle, das weiß ich nicht, spezielle §§ wurden dafür jedenfalls nicht genannt.

Es war ein GA (als Haupt-Gutacher sozusagen) bauftragt, der entscheiden sollte, ob noch ein anderer GA (der auch schon namentlich benannt wurde) noch ein fachliches Zusatzgutachten erstellen sollte.
Das Gesamt-GA sollte dann in 3 Monaten bei Gericht vorliegen.
Bei dem Haupt-GA war ich Anfang Dezember und bei dem 2. GA Mitte Februar des Folgejahres, dieses GA ist dann in die Begutachtung des 1. GA mit eingeflossen, der hat während meiner Begutachtung seine "Notizen" direkt in seinen PC eingegeben, der 2. GA hat sich handschriftliche Notizen gemacht.

Das Gesamt-GA war dann Anfang März komplett bei Gericht, ich bekam es Mitte März von meinem Anwalt zur Einsichtnahme.
Der Haupt-GA konnte also auch nicht nach 2 - 3 Wochen fertig sein, da hatte er ja die Ergebnisse vom 2. GA noch gar nicht vorliegen, die er da mit einarbeiten sollte.

Mit Tonaufnahmen haben beide gar nicht gearbeitet (jedenfalls nicht in meiner Gegenwart), auch bei den DRV-GA war es nur der "Blitz-Internist" der in sein Aufnahmegerät gesprochen hat, da wurde ich nicht gefragt ob ich das möchte oder nicht.
Der (von der DRV) beauftragte Psychiater, hatte ALLES NUR aus "zweiter Hand", denn seine Assistenz-Ärztin hat das Gespräch mit mir geführt und handschriftliche Notizen gemacht, dazu gab es allerdings später im GA keine HInweise, dass er das gar nicht SELBER gemacht hatte.

Darf (insbesondere bei psychiatrischen GA) auch nicht einfach an "Andere" übetragen werden, aber die Beschwerden meines Anwaltes dazu, wurden von der DRV ignoriert, das GA wäre völlig korrekt erstellt worden, im Text seien auch (die gesetzlich vorgeschriebenen!!!) Hinweise darauf zu finden, WER /WAS gemacht hat und warum nicht der beauftragte GA selber ...dann haben die irgendwie ein anderes GA als ICH ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Nein, ich habe später NICHTS mehr unternommen gegen diese DRV-GA, obwohl da sogar strafrechtlich (noch) was möglich wäre, aber ich bin nicht mehr gesund genug, um den Rest meines Lebens an Gerichten zu verbringen, damit ich mich (vielleicht) an den DRV-GA "rächen kann", dafür ist mir meine Restgesundheit dann doch zu schade.

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Max.Mustermann » Mi 12. Dez 2012, 19:30

Hallo Doppeloma
Doppeloma hat geschrieben:Hallo Max Mustermann, :smile:
Besser, man nimmt sein eigenes Aufzeichnungsgerät mit. Dass der Gutachter sich die Mühe machen müsste, eine Kopie anzufertigen, bezweifle ich ...
ich bezweifle allerdings auch, dass sich ein GA erst auf Diskussionen zu Aufzeichnungen bei mitgebrachten Geräten einlassen wird,
Ich vermute auch, dass der GA es wahrscheinlich ablehnen würde, dass der Begutachtete das Gespräch aufzeichnet.

Der oben von dir zitierte Abschnitt war auch nur eine Antwort auf das, was Miko geschrieben hatte, nämlich:
"Ich würde zum GA JA sagen,... er dürfe aufzeichnen.
Voraussetzung: Eine Kopie an mich!"

Grundsätzlich würde ich aber eine komplette Ton-Aufzeichnung solcher Begutachtungen begrüßen - wegen der Möglichkeit, die angeblichen Befunde bzw. die Schlussfolgerungen des Gutachters später notfalls überprüfen zu lassen.
Doppeloma hat geschrieben:Es gibt aber ein Recht auf einen Beistand bei JEDER Begutachtung gemäß § 13 SGB X und das darf eigentlich KEIN GA ablehnen, dieser Beistand darf auch alles protokollieren, sollte Augen und Ohren offen halten.
Das ist eine interessante Info. Danke für die Nennung des §. :smile:

LG, Max

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Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Dez 2012, 20:03

Hallo,

zu mir hat der Gutachter (der 1. von vielen) gesagt, ich müsse ihn sofort untenbrechen, wenn er etwas falsches diktieren würde oder seine Schlußfolgerung falsch wäre..
das habe ich auch ausführlich gemacht..
etwas genervt hat er geschaut, aber nichts weiter dazu gesagt, sondern sofort die Stopp-Taste gedrückt..die letzten Worte gelöscht und dann das wiederholt, was ich verstanden haben wollte...

das lief m.E. schon sehr reell ab..
LG
Vrori

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