Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 22. Mai 2012, 10:38

Nun geht es aber nicht mehr nur um meine Leistungsfähigkeit, sondern auch darum, wie ich an einen (fiktiven) Arbeitsplatz komme.

Ich sag immer, ich kann nicht mit ÖPNV fahren. Bestätigt durch zwei Befundberichte für das Sozialgericht, einen Befundbericht für die Rentenversicherung und ein Attest für die Krankenkasse.

Besonders gestaunt hat die Sachbearbeiterin, die sich mit den Gesetzen auskennt, als sie den Befundbericht für die Rentenversicherung gelesen hat. Das Formular kannte sie offenbar noch gar nicht. Darin hat mein Hausarzt lediglich ein Kreuz machen müssen und mit einem Wort begründen müssen, warum Reiseunfähigkeit für öfentliche Verkehrsmittel besteht. Da hat er rein geschrieben. "PLatzangst."

Ob der ärztliche Gutachter der Agentur für Arbeit in seinem Gutachten dagegen ankommt, wage ich sehr zu bezweifeln.

Elisabethharzer
Beiträge: 6
Registriert: So 29. Apr 2012, 22:27

Re: Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Elisabethharzer » Di 22. Mai 2012, 11:57

Hallo Camper,

ich habe dasselbe Problem.

Wo bekomme ich das Formular her?

Danke

Elisabethharzer

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 22. Mai 2012, 14:02

Hallo Elisabethharzer.

Ich habe das Formular auf dem Weg meiner Klage zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung bekommen.

Nachdem die Rentenversicherung im ersten Bescheid die Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt hat, hat sie einen Befundbericht in Form eines zweiseitigen Formulars das so aussieht:

http://www.zar-berlin.de/uploads/media/ ... n_Arzt.pdf

bei meinem Hausarzt angefordert.

Der hat da bei der Frage auf Seite 4 im Kästchen "Nein" ein Kreuz gemacht und Platzangst dahinter geschrieben.

Gerade gesehen. Zweiseitiges Formular und Seite 4 beissen sich irgendwie. Die ersten beiden Seiten betreffen aber die Honorarabrechnung. Das Formular beginnt mit Seite 3 und endet mit Seite 4.

Das habe ich dann wieder an die Rentenversicherung geschickt. Der Widerspruch zu den abgelehnten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde zwar auch wieder negativ beschieden (Klage läuft), aber ich hatte eine Handhabe für alle Sozialträger, die mich in den ÖPNV zwingen wollen.

Normalerweise hätte die Rentenversicherung aber auch schon selbst drauf kommen können. Eine Gutachterin hat das bei mir bereits im Jahr 2006 für die Rentenversicherung bestätigt. Da ging es aber darum, wie lange ich arbeiten kann. Die Gutachterin hat Vollzeitarbeit bestätigt, aber gleichzeitig auch auf die Notwendigkeit von PKW-Nutzung verwiesen und erhebliche Platzangst attestiert.

Auch dieses Gutachten kann ich vorlegen.

lg

Camper

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 22. Mai 2012, 15:03

Hallo Camper, :smile:

nun mal ganz langsam und der Reihe nach, die Begutachtung deiner (REST-) Leistungsfähigkeit für deine eventuelle "Vermittlung" ist ganz normal (sollte sie jedenfalls sein), da sollte (eigentlich) dein aktueller Zustand vom Amtsarzt der AfA SELBER gerüft werden und welche beruflichen Möglichkeiten (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) sich daraus ergeben (könnten)...
Ich sag immer, ich kann nicht mit ÖPNV fahren. Bestätigt durch zwei Befundberichte für das Sozialgericht, einen Befundbericht für die Rentenversicherung und ein Attest für die Krankenkasse.
OK, dann lege Kopien dazu vor ( NUR BEIM ARZT /med. Dienst der AfA !!!) und dann sehe ich im Moment KEINEN Grund warum man dir das nicht glauben sollte.
Besonders gestaunt hat die Sachbearbeiterin, die sich mit den Gesetzen auskennt, als sie den Befundbericht für die Rentenversicherung gelesen hat. Das Formular kannte sie offenbar noch gar nicht. Darin hat mein Hausarzt lediglich ein Kreuz machen müssen und mit einem Wort begründen müssen, warum Reiseunfähigkeit für öfentliche Verkehrsmittel besteht. Da hat er rein geschrieben. "PLatzangst."
Besonders erstaunt bin ICH mal wieder, wie TOLL doch die Sachbearbeiter der AfA medizinisch ausgebildet sind, dass du ihnen überhaupt Befundberichte zu lesen gibst, wenn sie Ahnung von den Gesetzen hätte, dann wäre ihr auch bekannt, dass ihr der Blick IN und die "Auswertung" solcher Unterlagen schon aus Datenschutzgründen (aber auch mangels Medizinstudium) GAR NICHT zusteht... :Verwirrt: :Hilfe:

Diese Frage in dem DRV-Formular bezieht sich zunächst mal NUR auf die Möglichkeit, ob du einer Einladung zur medizinischen Untersuchung Folge leisten KÖNNTEST, hat also erst mal GAR KEINE Bedeutung, für die Leistungsfähigkeit in irgendwelchen Arbeitsbereichen.

Natürlich ist dann auch zu klären, WIE du dort dann regelmäßig hinkommst, denn einen Arbeitsplatz MUSS man ja auch irgendwie erreichen KÖNNEN...mit dem "beamen" das klappt ja bisher nur in Zukunftsfilmen... :glotzen:
Ob der ärztliche Gutachter der Agentur für Arbeit in seinem Gutachten dagegen ankommt, wage ich sehr zu bezweifeln.
Ich glaube du machst dir da die falschen Gedanken, um den SINN und die Gewichtigkeit des AfA-GA, das machen die sowieso NUR für den internen Gebrauch, um den Rahmen deiner "Restleistungsfähigkeit" für die Vermittlung abzustecken und damit deine generelle "Verfügbarkeit" = Anspruch auf ALG I zu bestätigen oder eben nicht.

Du schreibst ja auch, dass du berufliche Reha-Maßnahmen bei der DRV beantragt hast und durchkämpfen willst, das sollte dir beim AfA-Arzt ja eher Pluspunkte einbringen (der WILL ja tatsächlich arbeiten :ic_up: ), NUR verträgt sich dieser Plan /Wunsch aus meiner Sicht nicht so ganz mit deinem Beharren auf der kompletten Wege- und Reiseunfähigkeit... :confused: :Gruebeln:

Wenn du weder mit Öffis noch mit einem PKW irgendwo hinkommen kannst (wegen der dann auftretenden Platzangst), WIE willst du da eine Weiterbildung / Umschulung durchführen, die machen das doch auch nicht OHNE, dass du da irgendwie regelmäßig die Weiterbildungsstelle erreichen kannst...
Wie willst du dann später als Mediator arbeiten KÖNNEN, wenn du absolut NICHT Wegefähig bist, machst du das dann in Heimarbeit... :confused: :Gruebeln:

Sorry, ich verstehe das gerade nicht so richtig, wie du dir deine berufliche Zukunft (und die vorbereitende berufliche Reha-Maßnahme) wirklich vorstellst... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 22. Mai 2012, 17:01

@Doppeloma

Mit PKW komme ich so gut wie überall hin, sofern es innerhalb des Festlandes von Europa ist und sofern mir ein PKW zur Verfügung steht, der auch in die Umweltzonen fahren darf.

Ohne komm ich nicht mal zum Supermarkt. Zumindest nicht schmerzfrei wegen einer Arterienverschlusserkrankung. Zu Fuss gehen, geht also auch nicht.

Sprich. Die 22,45 € die das Sozialgesetzbuch II oder XII für Verkehr vorsehen, habe ich nach 3 Tagen schon aufgebraucht, wenn ich selbt mit PKW fahre. Man muss auch a bisserl weiter denken. Die Tafel wäre bei uns am anderen Ende der Stadt.



Camper

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 22. Mai 2012, 18:19

Hallo Camper, :smile:
Mit PKW komme ich so gut wie überall hin, sofern es innerhalb des Festlandes von Europa ist und sofern mir ein PKW zur Verfügung steht, der auch in die Umweltzonen fahren darf.
OK, die Sozial-Leistungsträger sind aber nicht dafür zuständig dir einen solchen PKW zu finanzieren... :Gruebeln:
Ohne komm ich nicht mal zum Supermarkt. Zumindest nicht schmerzfrei wegen einer Arterienverschlusserkrankung. Zu Fuss gehen, geht also auch nicht.
Das glaube ich dir gerne, es interessiert aber niemanden dir GELD dafür zu geben. dass du damit jemanden beauftragen könntest, eventuell über das "persönliche Budget" ??? (spezielle Behinderten-Unterstützung, mit der ich mich NICHT auskenne) aber die sind auch nicht besonders spendabel, wie ich bisherigen Beiträgen von Antragstellern dort entnehmen konnte... :confused:
Sprich. Die 22,45 € die das Sozialgesetzbuch II oder XII für Verkehr vorsehen, habe ich nach 3 Tagen schon aufgebraucht, wenn ich selbt mit PKW fahre. Man muss auch a bisserl weiter denken. Die Tafel wäre bei uns am anderen Ende der Stadt.
Lt. SGB II DARF man ja auch NUR ein Auto "besitzen", kosten DARF es NIX (KEIN Sprit /keine Versicherung / keine Steuern/ KEIN TÜV /schon GAR keine Reparaturen), das ist im Regelsatz nach dem SGB II ALLES NICHT vorgesehen...im SGB XII DARF man im Regelfall NICHT mal mehr ein Auto besitzen, darum bekommt ja auch der Dopa dort KEIN Geld, wir haben noch ZUVIEL "Vermögen", u. A. ein 16 Jahre altes Auto...
...OHNE Auto könnten wir nicht mal mehr unsere Kinder und Enkel besuchen, die wohnen gut 50 Km weg von uns, aber bei den Spritpreisen, ist das auch nicht öfter, als 1 Mal im Monat möglich...mit dem Zug wäre es eine Tages-Reise, das halten wir gesundheitlich beide nicht mehr durch... :Ohnmacht:

Bloß gut, dass wir WISSEN, es wird irgendwann (hoffendlich BALD) ein ENDE haben, vom Amt abhängig zu sein...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 22. Mai 2012, 18:57

@Doppelmama
OK, die Sozial-Leistungsträger sind aber nicht dafür zuständig dir einen solchen PKW zu finanzieren...
Doch. Über den § 33 Abs. 8 des SGB IX in Verbindung mit der Kraftfahrzeughilfeverordnung. Betrifft aber nur die RV
Das glaube ich dir gerne, es interessiert aber niemanden dir GELD dafür zu geben. dass du damit jemanden beauftragen könntest, eventuell über das "persönliche Budget" ??? (spezielle Behinderten-Unterstützung, mit der ich mich NICHT auskenne) aber die sind auch nicht besonders spendabel, wie ich bisherigen Beiträgen von Antragstellern dort entnehmen konnte...
Die gehen auch nach oben besagtem §
Lt. SGB II DARF man ja auch NUR ein Auto "besitzen", kosten DARF es NIX (KEIN Sprit /keine Versicherung / keine Steuern/ KEIN TÜV /schon GAR keine Reparaturen), das ist im Regelsatz nach dem SGB II ALLES NICHT vorgesehen...im SGB XII DARF man im Regelfall NICHT mal mehr ein Auto besitzen, darum bekommt ja auch der Dopa dort KEIN Geld, wir haben noch ZUVIEL "Vermögen", u. A. ein 16 Jahre altes Auto...
...OHNE Auto könnten wir nicht mal mehr unsere Kinder und Enkel besuchen, die wohnen gut 50 Km weg von uns, aber bei den Spritpreisen, ist das auch nicht öfter, als 1 Mal im Monat möglich...mit
Zum Glück für die Leistungsträger des SGB II und des SGB XII bin ich kein Leistungsempfänger in diesem Bereich.
...OHNE Auto könnten wir nicht mal mehr unsere Kinder und Enkel besuchen, die wohnen gut 50 Km weg von uns, aber bei den Spritpreisen, ist das auch nicht öfter, als 1 Mal im Monat möglich...mit dem Zug wäre es eine Tages-Reise, das halten wir gesundheitlich beide nicht mehr durch...


Dann seid Ihr beide einfach zu niedrig im GdB eingestuft. Das beste ist, ihr beschäftigt das Versorgungsamt, die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherung. die Krankenkasse und die Pflegeversicherung gleichzeitig. Da gibt es dann so manche Vergünstigung, die keiner für möglich hält.

Ich beschäftige gerade die Krankenkase mit Anerkennung meiner Fahrkosten mit PKW. Der MDK hat gesagt, ich kann mit PKW fahren.

Die Krankenkasse hat Fahrkostenübernahme mit PKW abgelehnt, weil ich keinen der dazu notwendigen Voraussetzungen erfülle.

Ich habe Widerspruch mit der Begründung eingelegt, dass ich einem Chemo-, Strahlen- oder Dialysepatienten gleichzustellen bin.

Mal schauen, was die Krankenkasse dazu meint.

Wenn sie ablehnt, dann wird halt geklagt.

Das ist mit Privatrechtschutz ganz einfach.

Camper

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Do 24. Mai 2012, 05:25

Hier noch der - anonymisierte - Text des Briefes, den ich an die Agentur für Arbeit 20 Tage vor dem Termin geschrieben habe, weil die Agentur für Arbeit auf persönliches Erscheinen zur Arbeitslosenmeldung bestand, ohne Kostenzusage für ein Taxi machen zu wollen.

Zitatanfang

CamperLuftstr 4 80000 Augsburg

Agentur für Arbeit Augsburg


Augsburg, den 23.04.2012

Kundennummer: xxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wurde telefonisch mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass ich zur Meldung meiner Arbeitslosigkeit persönlich erscheinen muss.
Das ist mir auch möglich. Aber nur, wenn mir die Agentur für Arbeit vorher die Kostenübernahme für ein Taxi zusagt. Für den Hin- und Rückweg.
Nach § 61 des SGB 1 ist persönliches Erscheinen Pflicht.
Es ist nach § 65 SGB I jedoch nicht Pflicht, wenn die Erfüllung der Mitwirkung aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann.
Das ist bei mir der Fall, da ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann und auch nicht über einen fahrtüchtigen PKW verfüge.
Der Beweis, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, liegt ihnen bereits mehrfach vor. Ich füge jedoch noch ein aktuelles Attest meines Hausarztes, sowie den Befundbericht, auf den mein Hausarzt Bezug nimmt, bei.
Ich bitte also nochmals um Kostenzusage für die Fahrt mit einem Taxi zur Abgabe meiner Arbeitslosmeldung. Anderenfalls um einen rechtsbehelfsfähigen schriftlichen Bescheid innerhalb 14 Tagen mit den Gründen, warum die Kostenübernahmen für die Taxifahrten nicht gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Camper

Zitatende

Aus demselben Grund, hier geht es aber um den Grad meiner Behinderung und ein Gutachten in der Umweltzone der Innenstadt von München hat mein Anwalt an das Sozialgericht folgendes geschrieben. Auch dieser Text wird anonymisiert eingestellt.

Zitatanfang

In dem Rechtsstreit

Camper

gegen

Freistaat Bayern, vertr. d. d. ZBFS, Zentrale Bayreuth

liegt mir die gerichtliche Anordnung vom xx.xx.xxxx vor, wonach Herr Dr. xxxx xxxxx,
Institut ...................., [Adresse der Gutachtenstelle], zum hiesigen ärztlichen
Sachverständigen ernannt wurde.

Ich beantrage Kostenübernahme im Hinblick auf die Notwendigkeit des Klägers die Gutachtensstelle
in München mit einem Taxi bzw. mit einem Leihwagen anfahren zu müssen.

Die Beförderung mittels öffentlicher Verkehrsmittel ist aus gesundheitlichen Gründen nicht
möglich.

Der Kläger verfügt zwar über ein Kraftfahrzeug. Die Gutachtensstelle, [Adresse der Gutachtenstelle], liegt
aber im Innenstadtbereich, unweit des [bekannter Anhaltspunkt] und damit in der Umweltzone der Stadt München.

Das Kraftfahrzeug, über das der Kläger verfügt, ist für die „Einfahrt“ in die Umweltzone
nicht zugelassen.


Der Unterzeichner

Zitatende

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 25. Mai 2012, 00:44

Hallo Camper, :smile:

danke, dass du dir die Mühe gemacht hast das hier einzustellen, die Datei die du mir geschickt hast ist nämlich leider nicht lesbar...

Nun sind DAS erst mal die Anträge, deiner Argumentation kann ich da durchaus folgen aber WO sind die schriftlichen Bewilligungen dieser Anträge... :Gruebeln:
Ich bitte also nochmals um Kostenzusage für die Fahrt mit einem Taxi zur Abgabe meiner Arbeitslosmeldung. Anderenfalls um einen rechtsbehelfsfähigen schriftlichen Bescheid innerhalb 14 Tagen mit den Gründen, warum die Kostenübernahmen für die Taxifahrten nicht gewährt werden.
Du bittest nochmals um Kostenzusage, hat man diese bereits abgelehnt oder wie ist das jetzt zu verstehen, klar hat man dir bei der AfA den Fahrtkosten-Antrag ausgehändigt, dazu sind die ja auch verpflichtet, das bedeutet aber noch nicht, dass auch Taxi-Kosten erstattet werden.

Oft genug wurden schon Fahrtkosten-Erstattungen unter 6 € abgelehnt, obwohl es bereits ein BSG-Urteil gegen diese (vom Amt frei erfundene) Bagatellgrenze gibt... :Gruebeln:
Dann seid Ihr beide einfach zu niedrig im GdB eingestuft. Das beste ist, ihr beschäftigt das Versorgungsamt, die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherung. die Krankenkasse und die Pflegeversicherung gleichzeitig. Da gibt es dann so manche Vergünstigung, die keiner für möglich hält.
Ich denke NICHT, dass du das beurteilen KANNST, welchen GdB wir bekommen müßten und auch Pflegefälle sind wir (zum Glück) noch lange nicht, ansonsten habe ich mit meinen aktuellen Klageverfahren gegen DRV UND das JobCenter bereits ausreichend zu tun...

Zusätzlich kämpfen wir regelmäßig finanziell ums Überleben, wir bekommen NIX mehr von der AfA, wir (bzw. ICH, denn meinem Dopa soll ja seine Mini-Rente reichen) erhalten Hartz 4 und weil wir dort noch nicht mal das bischen bekommen, was uns eigentlich zusteht, habe ich da die Klage laufen (OHNE Anwalt!), damit bin ich insgesamt MEHR als "ausgelastet", ich sehe meinen Lebensinhalt nicht unbedingt darin, ALLE nur möglichen Behörden zu verklagen, um irgendwo eine kleine "Vergünstigung" zu erhaschen.

Dafür ist mir meine noch verbleibende Lebens-Zeit und meine Rest-Gesundheit viel zu schade, ich möchte eigentlich endlich mal MEINE RUHE haben, mir liegt Nichts daran die ganze Welt "aufzumischen", für einen hohen GdB kann ich mir NICHTS kaufen, der interessiert mich als Voll-Rentner ehrlich gesagt überhaupt NICHT mehr, dafür gehe ich ganz sicher NICHT vor Gericht und ruiniere mir meine Nerven endgültig...ICH persönlich kann darauf sehr gut verzichten, "Stammgast" am Gericht zu werden...

Wenn es mal erfolgversprechend erscheint, werden wir Erhöhungen des GdB beantragen und möglicherweise bekommt dann der Dopa auch (irgendwann) mal das Merkzeichen G, in meinem Falle ist das eher unwahrscheinlich, zumindest solange keine weiteren relevanten Einschränkungen dazu kommen...MUSS ich aber auch nicht unbedingt haben, ich meine weitere Einschränkungen meiner Gesundheit und Lebensqualität, als jetzt schon... :Verwirrt: :Hilfe:

Jeder muss für sich selbst entscheiden wieviel KAMPF er sich zumutet (zumuten KANN) und für wie lange, meine Kraft ist langsam aufgebraucht nach fast 6 Jahren, persönliche Ungerechtigkeiten werde ich NIEMALS einfach hinnehmen, das entspricht nicht meinem Charakter, aber die "Welt zu retten" überlasse ich inzwischen ganz gerne Anderen, gesünderen Leuten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: Nun begutachtet mich auch die Agentur für Arbeit.

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Fr 25. Mai 2012, 04:18

@Doppeloma

Du bittest nochmals um Kostenzusage, hat man diese bereits abgelehnt oder wie ist das jetzt zu verstehen, klar hat man dir bei der AfA den Fahrtkosten-Antrag ausgehändigt, dazu sind die ja auch verpflichtet, das bedeutet aber noch nicht, dass auch Taxi-Kosten erstattet werden.
Das Ganze verfahren lief so ab.

Nachdem ich von der Krankenkasse aufgefordert wurde, mich arbeitssuchend zu melden, habe ich das auch getan. Aber per Email.

Nun hat mir die AfA zurück geschrieben, dass ich mich dann am 05.06.2006 persönlich arbeitslos melden muss nach § 309 SGB III

Daraufhin habe ich erstmals meine Atteste eingeschickt und gesagt, ich kann mich nicht persönlich arbeitslos melden, wenn mir die Fahrtkosten für das Taxi nicht gezahlt werden.

Nun hat man mehrmals am Telefon versucht, mich davon zu überzeugen, dass ich a) auf jeden Fall persönlich erscheinen muss, b) das nicht als Einladung gilt, denn die Arbeitslosmeldung ist meine Pflicht und nicht die Pflicht der Agentur für Arbeit. Nur wenn ich eingeladen werde, dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für den Weg dort hin und wieder zurück.

Daraufhin habe ich den oben genannten Brief geschrieben.

Nun kam am 08.05.2012 eine Einladung zum Gespräch über meine Bewerbersituation.Und zwar schon lange, bevor ich dem Grunde nach arbeitslos war. Da persönliches Erscheinen erscheinen erwünscht war und nur wichtige Gründe dagegen gesprochen hätten, habe ich es eben auf einen Versuch angelegt. Und siehe da. Ich hab die Fahrtkosten erstattet bekommen.

Die eigentliche Arbeitslosenmeldung kann ich nun wieder auf dem Postweg abwickeln, sobald das Krankengeld ausläuft, was ja derzeit noch nicht der Fall ist. Ich kann an dem Tag an dem mein Krankengeld ausläuft diesen auch noch gar nicht abschicken bzw. abgeben, da ja der finanzielle Leistungsnachweis der KK noch fehlt. Den krieg ich erst, wenn das Krankengeld endgültig ausgelaufen ist.

Auch kann sich in der Zwischenzeit in Bezug auf die Rentenversicherung noch was tun. Das wäre zwar ein Wunder, aber die soll es ja auch immer wieder geben.

Entweder die Rentenversicherung willigt den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein, dann würde sowieso Übergangsgeld fällig + Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, oder ich bekomme Erwerbsminderungsrente, dann ist rückwirkend ab Rentenantrag die Rente fällig. In beiden Fällen wäre die Agentur für Arbeit für mich gar nicht mehr zuständig.

Werden es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, dann muss ich halt mit der Rentenversicherung drum raufen, wie ich zur Rehaberatung komme und wer für die Kosten aufkommt.

Was das Schreiben an das Sozialgericht angeht, muss man die Reaktion von dort abwarten. Ich habe mir zwei Lösungen einfallen lassen und nun ist das Sozialgericht am Zug. Es bliebe ja die Möglichkeit, den Ort der Begutachtung zu ändern. Also einen anderen Gutachter zu bestimmen, der sein Domizil nicht in einer Umweltzone hat. Eine weitere Möglichkeit wäre noch, eine Ausnahmegenehmigung für mein Fahrzeug zu erwirken, so dass ich zum Untersuchungstermin trotz Umweltzone mit meinem eigenen Fahrzeug anreisen kann.

Was das Gericht nicht kann, ist zu sagen, dass ich meiner Mitwirkungspflicht mutwillig nicht nachkomme, wenn ich das Gericht weit vor dem Gutachtertermin auf den Umstand aufmerksam mache, der mich daran hindern könnte, beim Gutachter zu erscheinen, ohne mich unter Umständen strafbar zu machen.

Camper

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste