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Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Di 15. Mai 2012, 03:16
von Camper1955
Hallo zusammen.

Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit einem Doppelgutachten gemacht?

Konkret. Bei mir bestellt das Sozialgericht einen einzigen Gutachter für zwei verschiedene Verfahren.

Er soll sowohl den Grad meiner Behinderung + eventuelle Merkzeichen, als auch den Grad meiner Erwerbsfähigkeit beurteilen, soweit ich das verstanden habe.

Aber um meine Erwerbsfähigkeit geht es in der Klage vor dem Sozialgericht gar nicht. Ich klage auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Der Grad meiner Erwerbsfähigkeit befindet sich erst im Widerspruchsverfahren. Eine Klage ist von daher bisher gar nicht nötig und daher auch keine Begutachtung.

Ziemlich verwirrend das Ganze.

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 05:01
von Camper1955
So, jetzt weiss ich auch, warum das Gericht ein Doppelgutachten anfertigen lassen will.

Das Landesversorgungsamt nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf einen Befundbericht meiner psychosomatischen Klinik und darin steht etwas von Erwerbsfähigkeit in Vollzeit für bestimmte Tätigkeiten.

Das Landesversorgungsamt sieht darin einen Grund, mir einen höheren GdB zu verweigern. Wenn ich in Vollzeit erwerbsfähig bin, kann mir doch kaum ein höherer GdB als 60 zustehen, so die Argumentation des Landesversorgungsamtes.

Im Widerspruchsbescheid stand komischerweise genau das Gegenteil. Da stand, dass der Grad einer Behinderung nicht damit zusammen hängt, ob man für bestimmte Berufe geeignet oder ungeeigent ist, sondern dass der GdB vollkommen unabhängig von einer eventuell möglichen Erwerbstätigkeit ist, was so ja auch richtig ist.

Ich denke da gerade an unseren armen Finanzminister, der ja gar nicht mehr als Finanzminister agieren dürfte, wenn es nach der Argumentation des Landesversorgungsamtes geht. Denn 100 + aG hat der ganz bestimmt, sofern er den Grad einer Behinderung hat feststellen lassen. Trotzdem macht er seinen Job. Ob er ihn gut oder schlecht macht, ist mehr eine Lagerfrage, als die Frage, ob er dazu fähig ist.

Den (angeblichen) Ärzten für Sozialmedizin beim Landesversorgungsamt müsste man sowieso allesamt die Approbation entziehen.

Stellt Euch vor. Mein Facharzt für Gefäßchirurgie hat in seinem Befundbricht zu meiner Arterienverschlusserkrankung mehrmals das Wort Stenose und den ICD 10 Code I70.21BG geschrieben. Der internistische Gutachter für Sozialmedizin sagt dazu, dass sei psychisch bedingt und dadurch nicht als Behinderung anzusehen.

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 05:14
von Fatbob
Sind einfach Penner, jede Behörde legt alles jeweils zu ihren Vorteil aus.
Anmerkung: mein Arbeitgeber hat insgesamt 5 Leute mit 100% SB, und über 30 die zwischen 50-100% liegen.
und alle arbeiten Vollzeit.
Ist ein Betrieb mit 600 Mitarbeitern, aber in Hand eines Chefs der Sozial ist.
Naja, hoffe irgendwann wieder mal an die Arbeit zu kommen, mal sehen in 2 Jahren.
lg

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 05:54
von stadtpflanze
Hallo Camper.

Da ist auch mal wieder nur Kopfschütteln angesagt. Diese Widersprüche!! :Wut:

Grad meiner Erwerbsfähigkeit
Du meinst hier sicher "Antrag auf Erwerbsminderungsrente" ?

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 12:19
von Camper1955
@Stadtpflanze

Ne, bei der Doppelbegutachtung geht es um den Grad meiner Behinderung und um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Was meine Erwerbsminderung betrifft, da läuft ja noch gar keine Klage, kann also noch gar keine Begutachtung gefordert werden.

Die psychosomatische Klinik hat in ihrem Befundbericht eine Belastungerprobung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeregt.

Beides verweigerte die Rentenversicherung bisher mit der Begründung, ich solle doch weiter Taxi fahren, obwohl hier die Klinik eindeutig gesagt hat, ich kann das nur noch unter 3 Stunden machen und damit bin ich in diesem Beruf erwerbsunfähig im Sinne der Gesetzgebung.

Aber nun gleich ein Update.

Nachdem das Sozialgericht offenbar Befundberichte nicht nur liest, sondern auch versteht, hat es einen Gutachter bezüglich meines Merkzeichens G bestimmt, der offenbar genau austesten soll, wie es nun um mein schmerzfreies Gehvermögen steht.

Der Stellungnahme des Landesversorgungsamtes, meine Schmerzen beim Gehen seien psychisch bedingt, wurde offenbar kein Glaube geschenkt. Dass ein ICD 10 der im Befundbericht mit I70.21BG angegeben ist nicht psychisch bedingt sein kann, haben die Richter des Sozialgerichtes offenbar auch erkannt.

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Sa 26. Mai 2012, 05:31
von Camper1955
Zwischendurch mal etwas was positiv zu sehen ist.

Als ich per schriftlichem Bescheid den Namen der Gutachterstelle hatte, habe ich sofort dort angerufen und gesagt, dass ich vom 09.Juni bis 27. Juni im Urlaub bin. Die Gutachterstellle möchte also die Begutachtung auf eine Zeit davor oder danach legen.

Die Angestellte dort lachte und sagte, bis die Unterlagen bei uns sind, wird wohl noch eine Weile vergehen. Also keine Angst.

War aber nicht so. Zwei Tage nach meinem Anruf waren die Unterlagen komplett bei der Gutachterstelle. Daraufhin hat sich die Angestellte mit dem Sozialgericht in Verbindung gesetzt, mit dem Gericht gesprochen und darum gebeten, dass der Gutachtertermin auch nach meinem Urlaub statt finden kann, wenn es zeitlich davor nicht mehr einzuschieben ist.

Die Richterin die meinen Fall bearbeitet hat diesem Wunsch meinerseits sofort entsprochen.

Ich erfuhr erst nach Bewilligung davon allerdings mit einem schriftlichen Bescheid.

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Di 29. Mai 2012, 16:44
von Camper1955
Das Gutachten wird nun doch ortsnah gemacht.

Begründung: Es gibt (noch) keinen Beweis, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, es gibt aber auch keinen Gegenbeweis.

Um die Kosten für eine Taxi oder einen Leihwagen zu sparen, hat das Gericht um meine Zustimmung gebeten, dass der Gutachtertermin in Augsburg statt findet. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Für Augsburg habe ich eine Ausnahmegenehmigung, um im Stadtgebiet Ärzte aufsuchen zu können.

Komischerweise will das Gericht aber nochmals eine Stellungnahme bezüglich meines Urlaubes von mir, obwohl es den bereits genehmigt hat.

Aber gut, ich kann ja nachweisen, dass bereits gebucht war, bevor das Verfahren so richtig in Gang gekommen ist.

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 10:16
von Camper1955
Ich weiß nicht, ob das vielleicht nicht einen eigenen Thread notwendig macht, falls ja, dann bitte ändern liebe Admins.

Tatsbestand ist folgender.

Ich klage ja auf rückwirkende Anerkennung eines Behinderungsgrades bis 1971. Nun gehen die Gutachter normalerweise nach der Versorungsmedizinverordnung (VersMedV) in ihrer gutachterlichen Beurteilung vor. Das ist praktisch die Grundlage aller Gutachten seit 01.01.2009.

Davor gab es Anhaltspunkte für ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht.

Diese Anhaltspunkte wurden erstmals laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 1977 aufgelegt.

Achtet also bei einem Antrag auf rückwirkende Anerkennung eines Behinderungsgrades darauf, dass die Anhaltspunkte verwendet werden, die zum damaligen Zeitpunkt aktuell waren. Dafür gibt es einen Bestandsschutz.

Das Landesversorgungsamt darf nicht die aktuelle Versorgungsmedizinverordnung zur Beurteilung einer Behinderung her nehmen, sondern muss ihre Beurteilung nach den Anhaltspunkten für ärztliche Gutachtertätigkeit im Entstehungsjahr verwenden. In meinem Fall also 1977 rückwirkend für 1971.

Camper

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Di 5. Jun 2012, 04:04
von Camper1955
Schon wieder ein neues Update

Mein Anwalt hat nun geschrieben, dass ich mit einer Änderung des Gutachters einverstanden bin, gleichzeitig aber darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem alten Gutachter bereits ein Termin zwischen dem 09. 07.2012 und dem 13.07.2012 vereinbart wurde.

Er hat auch geschrieben, dass ich mich sofort mit der Gutachterstelle in Verbindung setze, sobald sie mal bekannt ist.

Ich bin nun echt gespannt, wie das Gericht entscheidet, da der neue Gutachtertermin wohl nicht so schnell zu bekommen sein wird.

Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Verfasst: Sa 21. Jul 2012, 08:45
von Camper1955
Nach längerer Zeit wieder einmal ein Update.

Der Gutachter in München wurde von Seiten des Sozialgerichtes von seinem Auftrag entbunden und ein Gutachter in Augsburg bestimmt.

Der Gutachtertermin steht jedoch noch aus.

Die Rentenversicherung hat nun ein Gutachten aus dem Jahr 2007 angefordert. Ein Gutachten, dass der Rentenversicherung bereits vor liegt, nur eben eine Tür weiter in der Abteilung die für Anträge auf Erwerbsminderung zuständig ist.

Mein Anwalt hat das Gutachten halt eingesandt, damit etwas vorwärts geht.

lg

Camper