Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 8. Aug 2014, 23:07

Hallo Camper,

danke für deine Erklärungen zu meinen mich beschäftigten Fragen zu deinem Fall.

Es ist ja nicht so, dass man hier im Forum etwas liest und sich denkt, ach was hat denn der oder die für Probleme und gut ist. Man macht sich doch auch etwas mehr Gedanken dazu, ob das, was man da alles zu lesen bekommt, auch realistisch ist.

Ich denke, du stimmst sicher der Forengemeinde hier zu, dass deine Geschichte sich schon sehr befremdlich im Ablauf und in deinem Verhalten insgesamt liest und nicht dem normalen Verlauf einer Beantragung zur EMR beikommt.

Ich nehme an, dass es äußerst selten ist, dass ein Gutachter Vorgutachten sozusagen in der Luft zerreißt. Gutachten, die schon seit Jahren in allen Akten Bestand haben erklärt er für null und nichtig, was meine Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrifft.

Mein im Jahr 2007 erstelltes SG Gutachten (den hat das SG benannt und nicht ich habe den ausgesucht) war gleichfalls so beschaffen, dass dieser GA alle Vorgutachten durchgeschaut und darüber sehr verwundert viele Kritikpunkte in seinem GA schriftlich äußerte und richtig stellte.

Ich will nicht sagen, er hat sie komplett zitierend zerrissen, aber doch einiges zu bemängeln und dem SG gegenüber auch sachlich komplett anders dargelegt, sodass im Ergebnis das SG die DRV umgehend zur Zahlung einer EMR rückwirkend aufforderte und das alles ohne offizielle Verhandlung.

Wenn ich im Gutachten lese (im Jahr 2007 zur SG-Gutachtenstellung), dass die Leistungsminderung vor 22 Jahren, also im Jahr 1985, bereits ihren Ursprung hatte und mir überlege, dass damals schon der mir nahe gelegte und auch gestellte EU-Antrag (da ging es ja noch um EU-Feststellung) hätte greifen müssen, dann müsste doch auch ich erneut gegen Windmühlen kämpfen, um 22 Jahre rückdatiert die EMR anerkannt zu bekommen. :Gruebeln:

Doch was habe ich in diesen 22 Jahren alles beruflich noch geleistet! :ic_up:

Also, so ganz war ich dann doch wohl nicht EU. So ehrlich muss ich jetzt auch sein, sonst wäre es in der Art beruflich nicht mit mir voran gegangen.
Aber mein Wille war dazu auch da, nicht schon mit 28 Jahren EU-Rentnerin zu sein :jaa:

Deshalb meine vorherige Frage auch an dich:
Du hast doch alle Jahre noch gearbeitet und willst diese Zeit nun, nur weil der 109er Gutachter das so dokumentierte, was du vorher aber nicht wusstest, beachtet oder so gesehen hast, plötzlich die 10 Jahre rückwirkend schon anerkannt und ausbezahlt bekommen, also auch die Zeit, wo du noch aus eigener Kraft hast dein Einkommen/Gehalt erwirtschaftet.

Und das verstehe ich halt nicht, warum du jetzt erst darauf pochst, denn vor dem 109er Gutachten war es dir nur wichtig zum Ziel "EMR" zu kommen und die Aussage des Gutachters mit den 10 Jahren hat deinen Wunsch/dein Begehren nunmehr blind, und ich sage es frei heraus was ich denke, auch gierig werden lassen. :confused:


Ehrlich muss ich aber auch zugeben, dass die Minderung meiner Gesundheit trotzdem sich immer weiter negativ entwickelt hat, sodass die EMR am Ende leider noch einmal beantragt werden musste und auch ihre Bewilligung durch das SG fand (wie gesagt, da der SG-Gutachter den Sachverhalt sehr gut verstanden und aufgedröselt hatte und diverse Vorgutachten auseinanderpflückte und bemängelte).

Und so wird es einigen hier im Forum gehen. Da wirst du nicht so ganz alleine dastehen, dass der Leistungsfall eigentlich bereits Jahre vorher schon eingetreten ist, man es aber nicht rückwirkend geltend machen kann oder auch will, weil man einfach froh ist, dass es irgendwann mal einen positiven Abschluss gibt und ein Ende dabei herausspringt sich nicht immer weiter im Kreis zu drehen.

Mein Ziel war es von Anfang an Rente zu bekommen. Aber wenn man von sämtlichen Ärzten für gesund genug erklärt wird, vollschichtig zu arbeiten, was soll man dann machen? Der Zusammenhang mit meinem GdB ergibt sich dann schon. Der Gutachter hat ja darauf hin gewiesen, dass aufgrund meiner Behinderung, auch bei bestem Willen meinserseits gar keine Berufsausübung möglich ist. Egal in welchem Beruf auch immer.

Ein solches Ziel hatte ich nie vor Augen, mein Ziel war es gesund zu werden und durch die befristete EMR die Möglichkeit für eine gewisse Zeit dem Körper Zeit zur Gesundung zu geben) und ich mag es auch gar nicht lesen, wenn Menschen das so niederschreiben, dass eine EMR ein Ziel in ihrem Leben darstellt. :ic_down: Sorry, aber das geht in meinen Augen nicht!

Der Gutachter hat darauf hingewiesen, dass ...", so schreibst du. Dazu sage ich, du hast den Hinweis gleich auch für dich zu nutzen gewusst.

Was die Vorgutachter geschrieben haben war nicht in deinem Sinn, so wurde sich durchgesetzt und ein von dir gewählter Gutachter beauftragt und wenn man sucht wird man wohl auch fündig um das zu bekommen, was man für sich erwartet und noch einiges mehr ... so scheint es mir hier gelaufen zu sein ... :cool:

Was das 109er Gutachten betrifft. Es wurde ja gleichzeitig ein Gutachten über meinen GdB erstellt. Den Gutachter möchte ich sehen, der bei einem Einzel-GdB von 50 für psychische Behinderung noch von voller Erwerbsfähigkeit ausgeht, wenn der 109er Gutachter sagt, ich sei keinem Arbeitgeber zumutbar. Und das schon seit mehr als 10 Jahren, da immer die Gefahr besteht, dass ich ausraste und mich und/oder andere damit in Schwierigkeiten bringe. Bei mir schlägt weder Medikation, noch ambulante, noch stationäre Behandlung an. Bei Medikation besteht eher die Gefahr einer Verschlimmerung.
Diese Schilderungen/Aussagen machen mir schon etwas Angst und, entschuldige bitte meine Gedanken, mir geht dabei durch den Kopf, dass ein Gericht dich überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen lässt und man dich nicht vor dich selber und auch vor anderen zu schützen versucht. :Hilfe:
Es wird noch ein heisser Tanz werden mit dem Gericht. Aber notfalls gehe ich bis vor das Bundesverfassungsgericht. Ich bin ja schließlich paranoid und querulatorisch.
Deine Art des Verhaltens gegenüber deinen Mitmenschen ist nicht immer gut zu heißen und dein, ich nenne es mal "Sturkopf", wird dir gerwiss auch im Leben schon recht viel zusätzliche Probleme beschert haben, denn nicht umsonst wird man dich so eingeschätzt haben.


Such mal ein wenig Fehler auch bei dir, nicht grundsätzlich bei anderen, du wirst sehen, du kommst vielleicht auch zur Erkenntnis, dass deine "Unzumutbarkeit" anderen gegenüber sehr präsent und störend ist. Das Feedback bekommst du bereits und es wird auch für dich nicht schön und wohl eher auch stressig sein, so druchs Leben zu gehen.

So wie du dich jetzt hier und sicher auch woanders gibst, ist es in der Tat in mancher Situation unzumutbar mit dir eine sachliche Konversation zu führen.

Ich kann jetzt nur wünschen, dass du dir bewusst bist was auf dich zukommt, wenn man die Klage weiter nicht verfolgen wird, eine weitere Instanz auch nicht zulässt und dir die Kosten aufgebrummt werden. :Heiss:

Ich denke, ich habe alles was ich auf dem Herzen hatte gesagt und wie du liest, versuche ich auch das niederzuschreiben was ich denke.
Ob es das immer ist was auch mein Gegenüber dann lesen will sei mal dahingestellt ... du wirst meine Zeilen sicher so nicht erwartet haben, doch wie gesagt, das sind meine Gedanken.

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Sa 9. Aug 2014, 19:45

agnes hat geschrieben:Hallo Camper,

danke für deine Erklärungen zu meinen mich beschäftigten Fragen zu deinem Fall.

Es ist ja nicht so, dass man hier im Forum etwas liest und sich denkt, ach was hat denn der oder die für Probleme und gut ist. Man macht sich doch auch etwas mehr Gedanken dazu, ob das, was man da alles zu lesen bekommt, auch realistisch ist.

Ich denke, du stimmst sicher der Forengemeinde hier zu, dass deine Geschichte sich schon sehr befremdlich im Ablauf und in deinem Verhalten insgesamt liest und nicht dem normalen Verlauf einer Beantragung zur EMR beikommt.
Ich weiß, dass mein Fall ungewöhnlich ist und das manche froh wären, wenn es so gut ausgegangen wäre. Rückwirkende Anerkennung für 6 Jahre hat schon was. Ich möchte das Sozialgericht aber nicht entlasten, weil es schon nach dem Erstgutachter geraten hat die Klage zurück zu ziehen. Hätte ich das getan, müsste ich heute Taxi fahren und nicht nur meine Gesundheit, sondern vor allem die Gesundheit und vielleicht aus das Leben anderer riskieren.

agnes hat geschrieben:

Mein im Jahr 2007 erstelltes SG Gutachten (den hat das SG benannt und nicht ich habe den ausgesucht) war gleichfalls so beschaffen, dass dieser GA alle Vorgutachten durchgeschaut und darüber sehr verwundert viele Kritikpunkte in seinem GA schriftlich äußerte und richtig stellte.

Ich will nicht sagen, er hat sie komplett zitierend zerrissen, aber doch einiges zu bemängeln und dem SG gegenüber auch sachlich komplett anders dargelegt, sodass im Ergebnis das SG die DRV umgehend zur Zahlung einer EMR rückwirkend aufforderte und das alles ohne offizielle Verhandlung.

Wenn ich im Gutachten lese (im Jahr 2007 zur SG-Gutachtenstellung), dass die Leistungsminderung vor 22 Jahren, also im Jahr 1985, bereits ihren Ursprung hatte und mir überlege, dass damals schon der mir nahe gelegte und auch gestellte EU-Antrag (da ging es ja noch um EU-Feststellung) hätte greifen müssen, dann müsste doch auch ich erneut gegen Windmühlen kämpfen, um 22 Jahre rückdatiert die EMR anerkannt zu bekommen. :Gruebeln:

Doch was habe ich in diesen 22 Jahren alles beruflich noch geleistet! :ic_up:

Also, so ganz war ich dann doch wohl nicht EU. So ehrlich muss ich jetzt auch sein, sonst wäre es in der Art beruflich nicht mit mir voran gegangen.
Aber mein Wille war dazu auch da, nicht schon mit 28 Jahren EU-Rentnerin zu sein :jaa:
Wollte ich auch nie. Ich wollte immer arbeiten bis ich das reguläre Rentenalter erreiche und auch noch darüber hinaus. Ich sitze nicht gerne zu Hause und lasse den Herrgott einen guten Mann sein. Außere Umstände, die mit K o R überhaupt nichts zu tun haben, zwingen mich aber, so zu handeln.
agnes hat geschrieben:
Deshalb meine vorherige Frage auch an dich:
Du hast doch alle Jahre noch gearbeitet und willst diese Zeit nun, nur weil der 109er Gutachter das so dokumentierte, was du vorher aber nicht wusstest, beachtet oder so gesehen hast, plötzlich die 10 Jahre rückwirkend schon anerkannt und ausbezahlt bekommen, also auch die Zeit, wo du noch aus eigener Kraft hast dein Einkommen/Gehalt erwirtschaftet.

Und das verstehe ich halt nicht, warum du jetzt erst darauf pochst, denn vor dem 109er Gutachten war es dir nur wichtig zum Ziel "EMR" zu kommen und die Aussage des Gutachters mit den 10 Jahren hat deinen Wunsch/dein Begehren nunmehr blind, und ich sage es frei heraus was ich denke, auch gierig werden lassen. :confused:
Die Rentenversicherung hat für 6 Jahre rückwirkend voller EM-Rente zusgestimmt. Von diesen 6 Jahren habe ich 2,5 Jahre in Vollzeit gearbeitet. Hätte die Rentenversicherung einer EM-Rente rückwirkend bis 01.04.2006 zugestimmt, dann wäre ich nie arbeitslos gewesen. Es ist einfach eine Frage des Sozialstandes, auch wenn die Einnahmen aus Arbeitslosengeld, Krankengeld und ALG II gegen gerechnet werden.
agnes hat geschrieben: Ehrlich muss ich aber auch zugeben, dass die Minderung meiner Gesundheit trotzdem sich immer weiter negativ entwickelt hat, sodass die EMR am Ende leider noch einmal beantragt werden musste und auch ihre Bewilligung durch das SG fand (wie gesagt, da der SG-Gutachter den Sachverhalt sehr gut verstanden und aufgedröselt hatte und diverse Vorgutachten auseinanderpflückte und bemängelte).

Und so wird es einigen hier im Forum gehen. Da wirst du nicht so ganz alleine dastehen, dass der Leistungsfall eigentlich bereits Jahre vorher schon eingetreten ist, man es aber nicht rückwirkend geltend machen kann oder auch will, weil man einfach froh ist, dass es irgendwann mal einen positiven Abschluss gibt und ein Ende dabei herausspringt sich nicht immer weiter im Kreis zu drehen.
Mit mir ist das genau umgekehrt. Je behinderter und je erwerbsgeminderter ich werde, um so mehr Kräfte setze ich frei, weil eine Riesenlast von den Schultern fällt, die ich all die Jahre getragen habe.
agnes hat geschrieben:

Der Gutachter hat darauf hingewiesen, dass ...", so schreibst du. Dazu sage ich, du hast den Hinweis gleich auch für dich zu nutzen gewusst.
Stimmt.


agnes hat geschrieben:
Was die Vorgutachter geschrieben haben war nicht in deinem Sinn, so wurde sich durchgesetzt und ein von dir gewählter Gutachter beauftragt und wenn man sucht wird man wohl auch fündig um das zu bekommen, was man für sich erwartet und noch einiges mehr ... so scheint es mir hier gelaufen zu sein ... :cool:

Was das 109er Gutachten betrifft. Es wurde ja gleichzeitig ein Gutachten über meinen GdB erstellt. Den Gutachter möchte ich sehen, der bei einem Einzel-GdB von 50 für psychische Behinderung noch von voller Erwerbsfähigkeit ausgeht, wenn der 109er Gutachter sagt, ich sei keinem Arbeitgeber zumutbar. Und das schon seit mehr als 10 Jahren, da immer die Gefahr besteht, dass ich ausraste und mich und/oder andere damit in Schwierigkeiten bringe. Bei mir schlägt weder Medikation, noch ambulante, noch stationäre Behandlung an. Bei Medikation besteht eher die Gefahr einer Verschlimmerung.
Diese Schilderungen/Aussagen machen mir schon etwas Angst und, entschuldige bitte meine Gedanken, mir geht dabei durch den Kopf, dass ein Gericht dich überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen lässt und man dich nicht vor dich selber und auch vor anderen zu schützen versucht. :Hilfe:
Ich bin friedlich wie ein Lamm, wenn man mich in den Urlaub fahren lässt. Kein Gutachter hat bisher einen Krankenhausaufenfthalt oder gar eine geschlossene Psychiatrie für nötig empfunden. Außer im Jahr 2003, als ich mir gegenüber suizidal wurde.


agnes hat geschrieben:
Es wird noch ein heisser Tanz werden mit dem Gericht. Aber notfalls gehe ich bis vor das Bundesverfassungsgericht. Ich bin ja schließlich paranoid und querulatorisch.
Deine Art des Verhaltens gegenüber deinen Mitmenschen ist nicht immer gut zu heißen und dein, ich nenne es mal "Sturkopf", wird dir gerwiss auch im Leben schon recht viel zusätzliche Probleme beschert haben, denn nicht umsonst wird man dich so eingeschätzt haben.
Ob ich querulatorisch bin, kann ich nicht sagen. Ich finde einfach, dass sich auch Richter an Gesetze zu halten haben.
agnes hat geschrieben:
Such mal ein wenig Fehler auch bei dir, nicht grundsätzlich bei anderen, du wirst sehen, du kommst vielleicht auch zur Erkenntnis, dass deine "Unzumutbarkeit" anderen gegenüber sehr präsent und störend ist. Das Feedback bekommst du bereits und es wird auch für dich nicht schön und wohl eher auch stressig sein, so druchs Leben zu gehen.

So wie du dich jetzt hier und sicher auch woanders gibst, ist es in der Tat in mancher Situation unzumutbar mit dir eine sachliche Konversation zu führen.
Mit mir kann man schon sachlich diskutieren, wenn man nicht gleich grob wird.

Irgendwann kommt dann halt ein ironisches Zitat, dass ich durch ein Smylie so kennzeichne.
agnes hat geschrieben:
Ich kann jetzt nur wünschen, dass du dir bewusst bist was auf dich zukommt, wenn man die Klage weiter nicht verfolgen wird, eine weitere Instanz auch nicht zulässt und dir die Kosten aufgebrummt werden. :Heiss:
Nun, eine Berufung wird mir wohl kaum verweigert werden können. Das sehen die Gesetze nicht vor. Vielleicht entscheidet schon das LSG anders, wie das SG. Aber noch ist es ja nicht so weit.


agnes hat geschrieben:
Ich denke, ich habe alles was ich auf dem Herzen hatte gesagt und wie du liest, versuche ich auch das niederzuschreiben was ich denke.
Ob es das immer ist was auch mein Gegenüber dann lesen will sei mal dahingestellt ... du wirst meine Zeilen sicher so nicht erwartet haben, doch wie gesagt, das sind meine Gedanken.

Lieben Gruß sendet agnes
Manchmal habe ich den Eindruck, als mischten hier nicht nur Betroffene mit, sondern auch Entscheidungsträger. Ich hoffe aber, dass meine Beweggründe nun angekommen sind.

lg

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von agnes » So 10. Aug 2014, 01:10

Hallo Camper,

nach dem tieferen Einblick kann ich deine Beweggründe in keiner Weise gutheißen.

Deine "Äußeren Umstände die nichts mit dem K o R zu tun haben", so wie du es hier beschreibst/benennst, sind selbstgemachte Widrigkeiten in deinem Leben, die es für dich alleine zu bewältigen gilt.
Niemand zwingt dich genauso zu handeln wie du es tust, du handelst lediglich zu deinem Vorteil/aus berechenbarem Eigennutz so.

Die Art und Weise der Bewältigung kann und will ich aus meiner Sichtweise allerdings nicht gutheißen.

Dieses Betonen "hätte die DRV eine Rente rückwirkend ..." ist eine fixe Idee in deinem Kopf, von der du nicht loskommst.

Das Leben ist kein Wunschkonzert und viele Rentenantragsteller haben Wünsche, ab wann der Leistungsfall geschickt eingetroffen sein sollte, um für sich noch mehr Vorteile zu erlangen.

Nur darum geht es doch auch in deinem Anliegen, zudem du bereit bist dich u.U. richtig in die Nessel zu setzen.

Deine freigesetzten Kräfte kannst du gut anders einsetzen, als in Rechtsstreitigkeiten, da gäbe es Menschen in deinem Leben die würden evtl. gerne von deinen Kräften profitieren.

Praktische Art deiner Vorstellung von Friedsamkeit": man stellt dich finanziell gut dar (Rente kommt ab gewünschtem Zeitraum) und lässt dich in Ruhe und in Urlaub fahren, schon ist deine Welt in Ordnung und deine Umwelt kann so auch in Frieden Leben, da du ab sofort als friedliches Lamm mutierst!?

Besteht deine Lebensauffassung lediglich aus persönlichen Rechten und keine Pflichten/Verpflichtungen?

Richter haben sich an Gesetze zu halten, deiner Meinung nach, und Du???
Hier vermisse ich leider etwas innere Einkehr bei dir (packe dir mal an die Nase) und nur wieder Eigennutz!

Abschließend, ich bin Betroffene und kein Entscheidungsträger, doch ich muss mich nicht solidarisch deshalb mit deinen Absichten und Deiner Art zu Recht (oder doch ehrlicherweise ein wenig auch Unrecht und Gesetzeslücken ausnützen) verbünden.

Nein Camper, deine Lebensart könnte nie die meine werden. :nein: Gruß agnes
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 10. Aug 2014, 10:19

agnes hat geschrieben:Hallo Camper,

nach dem tieferen Einblick kann ich deine Beweggründe in keiner Weise gutheißen.

Nein Camper, deine Lebensart könnte nie die meine werden. :nein: Gruß agnes
Hallo Agnes.

Zunächst einmal vielen Dank für Deine offenen Worte zwischen beiden Sätzen, die ich mit einer Gegenfrage beantworten möchte.

Würdest Du genauso antworten, wenn ein am Oberschenkel amputierter Dir gegenüber steht und die Anerkennung seiner Behinderung und deren Folgen auf sein berufliches und privates Umfeld fordert?

Dieser Vergleich mag für Dich abstrus klingen. Lies aber einfach, was das Versorgungsamt zu meinem Widerspruch am 22.11.2011 geschrieben hat:
Blatt 53

Landesversorgungsamt Bayreuth. Widerspruchsbescheid vom 22.11.2011
Der Widerspruch des Herrn Camper gegen den Bescheid vom 19.10.2011, Versorgungsamt Augsburg, wird abgewiesen.
Zur Begründung heißt es: Der Gesamtleidenszustand sei (hinsichtlich der Schwere) mit Gesundheitsstörungen wie dem Verlust eines Oberschenkels (GdB 70) oder eines Oberschenkels, im Hüftgelenk (GdB 80) nicht vergleichbar
Wenn Du ein paar Seiten zurück blätterst, wirst Du feststellen, dass mir ein interner Gutachter des Versorgungsamtes bereits 8 Jahre vorher einen Gesamt-GdB von 70 bescheinigt hat. Das Versorgungsamt hat aber all meine Bemühungen um die Erhöhung des Grades meiner Behinderung abgelehnt, unterstützt von mehreren Gutachtern. Erst der 109er Gutachter deckte das auf und es stieß bei ihm auf absolute Verständnislosigkeit.

lg

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von agnes » So 10. Aug 2014, 13:03

Hallo Robert

Ja, genau so würde ich es demjenigen auch schreiben, wenn mir die Beweggründe seines Handelns so daliegen würden, wie ich sie von dir hier im Forum habe zu lesen bekommen.

Im Vorfeld hat mich deine Geschichte sehr interessiert, da ich, und das habe ich dir an anderer Stelle geschrieben, der Typ bin, der Gerechtigkeit für jeden möchte, der auch einen gerechten Anspruch darauf hat.

Nachdem ich in deine jahrelangen Post des Forums und darüber nun auch hinaus gestern informativ lesend etwas näher eingestiegen bin, zum Einen wie oben gesagt aus Interesse an deiner Geschichte, zum Anderen, um Zusammenhänge besser zu verstehen, habe ich für mich herausgelesen, dass du nur auf Vorteilsnahme für deine Belange stehst und um das zu erreichen dabei über menschliche Schicksale hinwegsteigst.

Hier hört für mich "Verständnis" für jemandes Lage auf, hier sehe ich nur Unehrlichkeit und juristische Wortklauberei, aber nicht mehr die Hilflosigkeit und juristische Ungleichbehandlung, die ich zunächst vermutete.

Ich bin nicht Oberschenkelamputiert und besitze aufgrund multipler gesundheitlicher Funktionsstörungen einen GdB 70, den ich mir nicht erkämpfen oder per juristische Wortgefechte erheischen musste. Ich nutze diesen weder für rechtliche Belange aus oder regle private Verhältnisse damit.

Private Verpflichtungen sind wir alle im Leben eingegangen doch jetzt, wo es einen erwischt hat, kann man aber nicht andere dafür bluten lassen, nur um die bestmöglichen Vorteile für sich herauszuschlagen.

Auf diesem Weg hast du dich begeben und kein fiktiver Oberschenkelamputierter, daher hast du von mir auch meine persönliche Ansicht deines Verhaltens so dargelegt bekommen und niemand Fiktives.

Du erwartest Verständnis von deinen Mitmenschen, doch noch nicht einmal gegenüber deinen Nächsten zeigst du Verständnis, sondern beraubst sie durch bewusste Handlungen um ihre Rechte um dir gleichzeitig welche zu eigen zu machen und sie damit zu erklären.

Diese Handlungsweise finde ich nicht korrekt.

Nein, ich möchte hier nicht als Moralapostel stehen, daher ist es jetzt auch meinerseits ausreichend erklärt.

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 10. Aug 2014, 14:41

agnes hat geschrieben:Hallo Robert
Hallo Agnes
agnes hat geschrieben:
Ich bin nicht Oberschenkelamputiert und besitze aufgrund multipler gesundheitlicher Funktionsstörungen einen GdB 70, den ich mir nicht erkämpfen oder per juristische Wortgefechte erheischen musste. Ich nutze diesen weder für rechtliche Belange aus oder regle private Verhältnisse damit.
Du hast offensichtlich Behinderungen, die, wenn schon nicht sichtbar, zumindest messbar sind. Meine Herzschwäche ist auch messbar. ebenso die arterielle Verschlusserkrankung. Die sind erwiesen. Wesentlich schwieriger, ist es, die Auswirkungen einer seelischen Störung nachzuweisen. Eine Störung, die praktisch von Geburt an, aufgrund meines Herzfehlers bestand. Du bist ca 8 - 9 Jahre jünger als ich. Deshalb sage niemals nie.
agnes hat geschrieben:
Private Verpflichtungen sind wir alle im Leben eingegangen doch jetzt, wo es einen erwischt hat, kann man aber nicht andere dafür bluten lassen, nur um die bestmöglichen Vorteile für sich herauszuschlagen.
Es gibt den Begriff des Kaufrauschs. Da geht jemand auch eine Verpflichtung ein, teilweise schon in dem Bewusstsein, dass er die Raten dafür nicht zahlen kann. Trotzdem geht er die Verpflichtung ein. Ich wusste zum damaligen Zeitpunkt nicht, dass ich behindert bin, und wie sehr. Sonst wäre ich diese private Verpflichtung gar nicht eingegangen. Nun müssen aber alle damit Leben, dass ich eine Behinderung habe. Auch das private Umfeld.
agnes hat geschrieben:
Du erwartest Verständnis von deinen Mitmenschen, doch noch nicht einmal gegenüber deinen Nächsten zeigst du Verständnis, sondern beraubst sie durch bewusste Handlungen um ihre Rechte um dir gleichzeitig welche zu eigen zu machen und sie damit zu erklären.
Ich beraube meine Nächsten nicht um ihre Rechte. Sie können ihre Rechte auch anderswo geltend machen, ohne dass der Staat unterstützend eingreifen muss.

Heute Abend fahre ich um Mitternacht los, cirka 80 km, und hole meinen Sohn von der Arbeit ab, die um 1:30 Uhr endet, weil er sonst keine Möglichkeit hat, nach Hause zu kommen. Ich mach das gerne und es ist mir auch möglich. Trotz eines Gesamt-GdB von 80 lt. Gutachter.
agnes hat geschrieben:
Diese Handlungsweise finde ich nicht korrekt.

Nein, ich möchte hier nicht als Moralapostel stehen, daher ist es jetzt auch meinerseits ausreichend erklärt.
Tust Du aber. Alleine aufgrund unserer verschiedenen Geschlechter. Ohne zu erkennen, dass ich mit meiner Handlungsweise dafür sorgen will, dass meine Nächsten nicht für mich aufkommen müssen, sollte ich zum Pflegefall werden. Was ja nicht auszuschließen ist. Noch bin ich fit genug, alles dafür erforderliche selbst in die Wege zu leiten.
agnes hat geschrieben:
Lieben Gruß sendet agnes
Auch Dir ganz liebe Grüße

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von agnes » So 10. Aug 2014, 23:24

Hallo Robert

Kurz und knapp noch eine letzte Antwort:

Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.

Galileo Galilei


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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 12. Aug 2014, 19:40

Jetzt muss ich doch selber mal auf diesen Thread

viewtopic.php?f=15&p=57815#p57815

zurück kommen und auf @Agnes "sachkundige" Meinung.

Ich war von 2002 bis 2006 durchgehend in ambulanter Therapie. 2003/2004 sogar zwei mal in stationärer Therapie mittels Zwangseinweisung. 2011, nach Abschluss der Reha noch einmal in ambulanter Therapie. Alle ambulanten Therapeuten haben das Handtuch geworfen.

Ich habe von Kindheit an eine Soziophobie, so nannte das der Pychotherapeut 2011 gegenüber dem Sozialgericht.

Nun dauert es in der Regel genau so lang eine seelische Behinderung zu beseitigen, wie sie eingetreten ist. Medikamente haben das Problem bei mir nicht gelöst, sondern eher verstärkt.

Natürlich ist es sozialmedizinisch nicht erwiesen, dass meine Urlaube zur Besserung des Gesundheitszustandes beitragen. Diese fixe Idee ist aber Teil meiner seelischen Behinderung. Schon im Jahr 2004 erkannte einer der Gutachter
"....durchgehend und anhaltend durch krankheitsbedingte Persönlichkeitsstörung Störungen mit erheblichen dramatischen psychischen Krisen im Zusammenhang mit letztendlich für Außenstehende geringfügig erscheinenden Anlässen, so z.B. bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen bei denen der Kläger z.B. auf seinen Urlaub verzichten sollte und dann gleichzeitig suizidal wurde und Monate im Krankenhaus behandelt werden musste." Hierbei handele es sich nur um die Spitze eines Eisbergs....
so ist der Stand derzeit, ohne Kenntnis der Stellungnahme des Landesversorgungsamtes gegenüber dem Landessozialgericht

lg

Robert

Lilafee
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Di 12. Aug 2014, 21:31

In einem anderen Forum läuft gerade eine Diskussion zum Thema

Welche Vorteile hat eine Diagnose XY

Und genau das ist es, was ich hier sehe. Der Gutachter A hat gesagt..... , also kann ich nicht. Der Gutachter B hat gesagt, also muss ich..... . Der Gutachter C hat gesagt, also darf ich....

Traurig? Armselig? In meinen Augen nichts anderes als ein "Ausruhen auf der Krankheit".... der Diagnose.

Eine Bekannte von mir, meint Rückenbeschwerden zu haben, also kann sie nicht aufstehen, keinen Sport treiben, nicht im Garten arbeiten. Durch dieses Verhalten verkümmert irgendwann die Muskulatur und sie hat wirklich Rücken.

Ich war gestern bei meinem Arzt und zum Ausfüllen einer Verordnung mussten meine Diagnosen rausgesucht werden. Mit diesen Diagnosen lebe ich seit Jahren, ich kenne sie seit Jahren. Aber sie bestimmen nicht mein Leben. In meinem Befund A steht, ich habe..... In meinem Befund B steht, ich sollte....

Und vor allem benutze ich diese Befunde, Diagnosen und Gutachten nicht als Begründung.... nein als Ausrede für dies und das und jenes.

In diesem Sinne... viel Erfolg bei deinen Vorhaben.
Ich werde in diesem Thread nicht weiter lesen.

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 13. Aug 2014, 05:10

Lilafee hat geschrieben:

Traurig? Armselig? In meinen Augen nichts anderes als ein "Ausruhen auf der Krankheit".... der Diagnose.
@Lilafee

Du darfst nicht vergessen, dass mein Behinderungsgrad schon vor 10 Jahren weitaus höher war, wie das Versorgungsamt mir bis heute bescheinigt. Zumindest nachdem, was der letzte Gutachter aufgedeckt hat.

Politisch gewollt? Irrtum?

Worin liegt der Sinn, wenn das Versorgungsamt einen Behinderungsgrad um 20 Punkte geringer anerkennt, als es zwei Gutachter 2003 und 2004 festgestellt haben? Davon war einer immerhin interner Gutachter des Versorgungsamtes. Also jemand, der schon eine bestimmte Qualifikation mitbringen müsste, um diesen Job überhaupt machen zu dürfen. Der andere ist zertifizierter Gutachter nach der Gutachterliste, die @Amethyst eingestellt hat, gewesen.

Wie viele solcher interner Gutachten, die einen wesentlich höheren Grad der Behinderung sehen, schwirren bei anderen noch herum, ohne dass sie jemals Kenntnis davon bekommen? Irgendwann springen sie vor den Zug, weil sie den Druck nicht mehr aushalten, der von außen auf sie eindringt. Der kann sich auf seiner Krankheit dann auch ausruhen. Für immer. Gleichzeitig richtet er aber seelischen Schaden beim Lokführer an, der wiederum in seine Familie mit hinein spielt.

Es ist leichter zu sagen: "Hab Dich nicht so!", als das Augenmerk auf die Ursache zu richten.

Dass ich nicht mehr suizidal bin, ist in meinen Augen schon ein erheblicher Fortschritt und kein "Ausruhen auf der Krankheit."

lg

Robert

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