Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

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agnes
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 13. Aug 2014, 09:51

Hallo Camper

Immerzu lese ich die gleichen Zeilen bei deinen Posts.
immerzu dreht es sich für dich lediglich um Anerkennung der gutachterlichen Feststellungen eines höheren GdBs und eines 10 - jährig zurückliegenden Renteneintritts.

Dein Leben, dein Alltag scheint sich nur noch um diese beiden Dinge zu drehen und um gutachterliche Feststellungen deiner körperlichen und vor allem seelischen Leiden.

Ich lerne dabei jetzt langsam verstehen, warum psychiatrische Gutachten sehr oft dem Patienten vorenthalten werden.

Bei allem stellst du zusätzlich jedesmal deine seit Jahren verankerten suizidalen Gedanken und zurückliegenden Handlungen in den Raum, sodass einem schon nahezu ein schlechtes Gewissen überkommt und denkt, dass man dich doch schützen und besser in Watte packen und dir alle deine im Kopf so fest manifestierten Wünsche rund um Rente und GdB in den Schoß legen sollte, nur um alte Zeiten nicht in dir wach werden zu lassen.

Andererseits bin ich mir nicht schlüssig ob es nicht Methode von dir geworden ist, immer wieder auf diese vor Jahren für dich schlimme Zeit der Hilfs- und Hoffnungslosigkeit zu verweisen, um damit bei deinen Mitmenschen Mitleid und Anerkennung zu bekommen.

Es muss mit deinem Krankheitsbild, was niemand, auch wir hier nicht dir absprechen möchten, etwas zu tun haben, dass deine Welt sich ausschließlich nur um deine Belange zu drehen scheint.

Um so weniger kann ich es nur verstehen, dass du nicht unter therapeutischer Obhut stehst um dort dein dich allumfassendes Problem behandeln zu lassen.

Ja, ich habe es vernommen, dass man dir therapeutisch so leicht nicht beikommt und du auch einen Therapeutenverschleiss bereits hinter dir hast.

Und doch, gerade da du das hier so frei schilderst signalisierst du, dass dir deine eigene Schuld an diesem Umstand bewusst ist und es auch ein krankhaftes Verhalten darstellt, nicht sozialkompatibel auftreten zu können und genau das macht es hier uns so schwierig, sich mit dir in einem klar denkenden Tenor auseinanderzusetzen.

Da dieses Bewusstsein aber bei dir ja vorhanden ist, kann auch m.E. daran therapeutisch gearbeitet und muss nicht allgemein verworfen werden.

Deine hier immer und immer wieder dargestellten Vergleiche über Menschen, die wegen sozialen und privaten Problemen sich in Ausweglosigkeiten wägen, kann nicht im Forum von uns behoben uns analysiert werden.

Wir selber müssen uns tagtäglich um uns kümmern und können uns nicht auch noch mental damit auseinandersetzen, wie wir jemandes Leben retten können, der seinen Lebensmut verloren hat oder dem er genommen wurde, weil er mit den Lebenswidrigkeiten und den Gesetzen im Land nicht klar kommt.

Wir hier werden niemanden davon abhalten können der, so sind in letzter Zeit deine plastischen Darstellungen von Ausweglosigkeit, sich vor den Zug schmeißen möchte, weil er nicht die Anerkennung in der Lebensgemeinschaft erhält, wie er sie für sich gerne haben und sehen möchte.

Wir werden uns gleichfalls aber auch nicht schuldig dabei fühlen, wenn es passiert, da ein jeder Mensch zunächst für sich selbst verantwortlich ist und nicht diese Verantwortung auf einen anderen abwälzen kann.

Hilflose Menschen, die versuchen mit ihrem Handeln auch noch andere unschuldige Menschen einzubeziehen und/oder bewusst in ihr krankhaftes Verhalten einbinden, sind ohne Skrupel und gedankenleer, da ihre Welt sich nur um sie dreht und es auch schwer wird sie von ihrem suizidalen Handeln abzubringen, welches am Ende nicht nur sie treffen soll (sie haben mit ihrem Leben schon abgeschlossen) sondern nachhaltig Menschen ein Leben lang bewusst belasten wird, die damit von ihm auch bewusst eingebunden wurden.

Solch krankhaftes Verhalten kann hier aber nicht Thema in diesem Forum sein!!!!!!!

Von daher bitte ich dich, Robert, eindringlich jetzt mit diesen plastischen Darstellungen aufzuhören und insgesamt auch wieder zu normalen Anliegen zurückzukehren oder, wenn normale Anliegen und Fragen bei dir gerade nicht präsent sind, einfach nur dem Forenalltag zu Folgen und nicht Grundsatzdiskussionen über dein Krankheitsbild zu führen, da wir hier therapeutisch das nicht aufzuarbeiten vermögen.

Dein Verständnis voraussetzend sage ich schon einmal "Vielen Dank"! Gruß Agnes
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 20. Aug 2014, 13:20

Weiter geht es hier mit der Stellungnahme des Landesversorgungsamtes

Es beharrt weiter auf einen Gesamt-GdB von 60

Einzelgrade:

Psychische Störung 40

operierter Herzfehler 30

arterielle Verschlusskrankheit 20

Unter anderem wird die geringe seelische Störung damit begründet, dass ich ja in einer Partnerschaft lebe und keine Psychopharmaka nehme.

Das Landessozialgericht schlug einen Gesamt-GdB von 70 ab Dezember 2013 (dem Ende des letzten Vollzeit-Arbeitsversuches) vor.

Selbst mein Anwalt hat mir geraten, den Vergleich so nicht zu akzeptieren.

lg

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Do 21. Aug 2014, 09:47

Was die Kostenfrage betrifft, hat das Landessozialgericht folgenden Vorschlag unterbreitet.

1/4 der außergerichtlichen Kosten werden dem Landesversorgungsamt aufgedrückt

den Rest übernimmt die Staatskasse, obwohl es ein 109er - Gutachten war.

Irgendwo wurde mir mal gesagt, dass die Kosten für ein 109-Gutachten grundsätzlich ich selber zu tragen habe.

Wie man sieht, geht es auch anders.

Trotzdem ist dieses Angebot zu wenig, um überhaupt in die Nähe des Nachdenkens zu kommen. Zumal das Landessozialgericht als Beweisfrage gestellt hat, wie hoch die Grade meiner Behinderung seit 28.10.2003 sind.

Es "übersieht" also das interne Gutachten des Versorgungsamtes und das externe Gutachten aus den Jahren 2003 und 2004. Darauf ist auch das Landesversorgungsamt in seiner Stellungnahme nicht eingegangen, da zu erwarten ist, dass die Anerkennung dieser Gutachten einen Rattenschwanz von weiteren Verfahren nach sich zieht.

Hier der Wortlaut des Schreibens des Landessozialgerichtes
Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Rechtsstreit

Camper1955./.Freistaat Bayern v.d.d. ZBFS, Bayreuth

wird eine Abschrift des Schriftsatzes vom 29.07.2014 mit Anlage zur Kenntnis- und Stellungnahme (2-fach) bis 30.09.2014 übersandt.

Vorbehaltlich einer Entscheidung des Senats, das heißt ausschließlich aus der Sicht des Berichterstatters erscheint vergleichsweise eine Einigung dahingehend sachgerecht ab Dezember 2013 (Scheitern des letzten Arbeitsversuches) einen Gesamt-GdB von 70 festzustellen und ¼. Der notwendigen außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren dem Beklagten aufzuerlegen.

Auch die nach § 109 SGG verauslagten Kosten könnten in diesem Fall auf die Staatskasse übernommen werden. Es wird daher angefragt, ob ein Erörterungstermin anberaumt werden soll?

Mit freundlichen Grüßen
Auf richterliche Anordnung
Geshäftsstelle

gez. Xxxxx

Dieses Schreiben ist maschinell bzw. im automatisierten Verfahren erstellt und daher nicht unterzeichnet.

Anlagen
im Text erwähnt
Das hat mir mein Anwalt dazu geschrieben
Camper / ZBFS wegen Widerspruchsbescheid vom 22.11.2011

Sehr geehrter Herr Camper

anbei übersenden wir Ihnen

die nervenärztliche Stellungnahme des Versorgungsamtes vom 28.07.2014
Verfügung des Landessozialgerichtes vom 08.08.2014

mit Bitte um Kenntnisnahme.

Ich empfehle den Vergleichsvorschlag des Bayerischen Landessozialgerichtes, wie er der Verfügung zugrunde liegt, nicht zu tragen.

Die Angelegenheit könnte dann im schriftliche Verfahren entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

Rechtsanwalt

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Fr 29. Aug 2014, 16:40

Schreiben meines Anwaltes im Rentenverfahren vom 29.08.2014 im Wortlaut.
Im Rechtsstreit

Camper1955

gegen

Deutsche Rentenversicherung Bund

teilt der Kläger mit, dass er zunächst nicht bereit ist, die Klage zurück zu nehmen.

Unter Bezugnahme des Schriftsatzes der Gegenseite vom 22.07.2014 wird gebeten, der Gegenseite aufzuerlegen, den maßgeblichen Bescheid zur Vorlage zu bringen, mit welchem der Anspruch der Rente auf volle Erwerbsminderung anerkannt wurde.

Gleichzeitig hat der Unterfertigte den Kläger darum ersucht und gebeten einen etwaig ergangenen Bescheid zu übermitteln.

Allerdings hat der Kläger zuletzt mit E-Mail vom 27.08.2014 mitgeteilt, dass er einen rechtsbehelfsfähigen Rentenbescheid noch gar nicht bekommen habe.

Insoweit ist uns der Vortrag der Gegenseite im Schriftsatz vom 22.07.2014 nicht schlüssig.

Nach Übersendung des entsprechenden Bescheides, auf den die schriftsätzlichen Ausführungen der Gegenseite vom 22.07.2014 beruhen, werden wir nochmals überprüfen, ob eine Zurücknahme der Klage insoweit erfolgen kann.

XXXXX
Rechtsanwalt
Eine zu schnelle Rücknahme meiner Klage, wie es mir hier angeraten worden war, hätte den Rechtsstreit für beendet erklärt, ohne dass ein Cent auf meinem Konto angekommen wäre.

Jetzt ist wenigstens das Gericht in die Verzögerung des Rentenbescheides mit eingebunden.

LG

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 29. Aug 2014, 20:28

Hallo Robert

Ich frage mich gerade, von welchem Interesse deine Monologe hier sein sollen?
Wem willst du mit deinen persönlichen Belangen und den Zitaten der anwaltlichen Schriftsätzen hier etwas erzählen, welche Schlüsse mögen die Mitglieder für sich daraus ziehen? :Gruebeln:

Viel lernen können meines Erachtens Mitglieder des K o R Forums dabei/daraus nicht, oder verkenne ich da etwas ... :confused:

Mir scheint, du hast ein extremes Geltungsbedürfnis und suchst verbale Unterstützung für einen Sachverhalt, der m.E. nach In vielerlei Dingen utopisch wirkt.

Entschuldige bitte meine Denkweise, doch mehr kann ich nicht in deinen letzten Postings lesen. :Verwirrt:

Lieben Gruss sendet agnes
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Sa 30. Aug 2014, 05:38

agnes hat geschrieben:
Viel lernen können meines Erachtens Mitglieder des K o R Forums dabei/daraus nicht, oder verkenne ich da etwas ... :confused:

Lieben Gruss sendet agnes
Hallo Agnes,

Ich will den Mitlesern beibringen, dass es wenig Sinn macht, eine Klage aufgrund einer Willensankündigung, die keinerlei Rechtskraft hat, zurück zu nehmen.

Mein Anwalt, der ja nach der Willensankündigung riet, die Klage zurück zu nehmen, hat umgedacht. Auch er will jetzt zuerst einmal den Rentenbescheid sehen, und dann gemeinsam mit mir entscheiden, ob es Sinn macht, die Klage in Gänze, oder teilweise aufrecht zu halten.

Ich bin auch vollkommen gegen Vergleiche. Damit mache ich es den Gerichten nur einfach und verschließe mich dem weiteren Rechtsweg. Eine Entscheidung muss genau begründet werden und kann über höhere Instanzen angefochten werden.

Andere sind vielleicht froh, wenn sie mit der Vergangenheit endlich abgeschlossen haben und zu jedem Vergleich bereit, nur um ihre Ruhe zu haben. Dass so ein Vergleich einem in Zukunft auf die Füsse fallen kann, habe ich schon erfahren müssen.

Irgendwo steht in einer Signatur "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren."

Genau das wird aber viel zu häufig hier geraten. Nicht zu kämpfen, sobald die Sozialträger einem ein paar Brotkrumen vor die Nase halten.

Es bedarf auch Überzeugungsarbeit dem eigenen Anwalt gegenüber. Ein Vergleichshonorar ist nun mal höher, wie ein Entscheidungshonorar. Ich bin aber nicht auf die Welt gekommen, um meinem Anwalt die Taschen zu füllen. Offenbar hatte ich die richtigen Argumente.

LG

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 30. Aug 2014, 06:09

Hallo Robert,

Nicht jeder Kranke hat soviel (Rest)Energie, wie Du sie an den Tag legst und vor allem gibt es Menschen, die nicht unbedingt mit dem Kopf durch die Wand gehen müssen, weil irgendwann ein Gutachter einen Satz schrieb und dieser eine Satz für sie zum Lebensinhalt geworden ist.

Für geschwächte Menschen bedeutet es, endlich Ruhe in ihren Alltag zu bekommen auch ein stückweit auf den Weg zu weniger Stress zu gelangen und für diese Menschen bedeutet ein Vergleich auch eine sichere Zukunft vor Augen zu haben, anstatt jahrelange, und womöglich am Ende doch zu nichts führende, Rechtsstreite zu führen, da sie kraft- und mutlos geworden sind und sich auf ihre körperlichen und seelischen Belange zu konzentrieren haben, was ihnen schon im Alltag sehr viel abverlangt.

Manchmal bewahrheitet sich der Spruch: "lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach" im Leben.

Für einige Leidende ist ein Vergleich, und endlich damit ein Kapitel ihres Lebens ein wenig in Ordnung gebracht, immens wichtig, um in die Zukunft zu schauen.

Würden sie von dieser (Rest)Energie profitieren, käme für sie eher die Frage auf, ob man diese nicht arbeitend und damit wieder finanziell von Institutionen unabhängig sein, besser einsetzt, als Stund um Stund sich mit Wortklaubereien in Gutachten und Schriftsätzen zu beschäftigen.
So ein Bürojob wäre damit doch gut und sinnvoll ausgefüllt. :jaa:

Wenn da noch ein Richter drauf kommt, wie arbeits- und zeitintensiv man noch den Tag mit Arbeit verbringen kann ... Ist ja die Welt auch wieder für alle Parteien in Ordnung :jaa:

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Sa 30. Aug 2014, 16:01

agnes hat geschrieben:
Für einige Leidende ist ein Vergleich, und endlich damit ein Kapitel ihres Lebens ein wenig in Ordnung gebracht, immens wichtig, um in die Zukunft zu schauen.
Hallo Agnes.

Wir beide werden nie zusammen auf einen grünen Zweig kommen. Ich schau auch in die Zukunft, indem ich meinen Kindern nicht die (finanzielle) Last für einen eventuell eintretenden Pflegefall aufbürden will.

Das ist meine Art der Vorsorge. Mit meinen Möglichkeiten.

Irgendwann wird der Staat auf das Einkommen meiner Kinder zugreifen. Spätestens dann, wenn ich zum Pflegefall werde und mein Einkommen nicht ausreicht, die Pflegebedürftigkeit abzudecken.

Hier wird sich der Gesetzgeber unter dem Stichwort "Elternunterhalt" künftig allerhand einfallen lassen, damit er deren Einkommen abgreifen kann. Noch sind die Untergrenzen relativ hoch. Derzeit besteht für keines meiner Kinder Gefahr, dazu verdonnert zu werden. Aber aufgrund der immer mehr steigenden Zahl derer, die zum Sozialfall und damit zur Last für alle Zahler von Steuern und Sozialbeiträgen werden, wird diese Verantwortung Schritt für Schritt abgebaut werden (müssen) und auf die eigenen Nachkommen ausgerichtet werden.

Ich möchte nicht, dass meine Kinder am Rand der Sozialhilfe leben müssen, weil sie gezwungen werden, für Papa (und vielleicht auch Mama) Unterhalt zu zahlen.

Ich möchte ihnen auch nicht zumuten, mich zu pflegen, und die eigene Erwerbstätigkeit aufgeben zu müssen, nur um Kosten zu sparen. Dafür gibt es Pflegeheime mit Menschen, die diesen Job aus Berufung machen, nicht weil sie sich dazu gesetzlich gezwungen sehen.

Vielleicht schaue ich zu weit in die Zukunft und es betrifft meine Kinder gar nicht mehr. Aber die ersten Anzeichen einer Änderung liest man in den einschlägigen Foren schon.

LG

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 30. Aug 2014, 16:24

Liebe Agnes, :smile:
Manchmal bewahrheitet sich der Spruch: "lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach" im Leben.
Wie RECHT du doch wieder hast :ic_up: ... ich lese die betreffenden Beiträge zwar nicht mehr (der Schreiberling steht bei mir auf "IGNO" :grinser: ) ... aber ich kann auch aus deinen Antworten gut nachvollziehen, dass ich mal wieder NICHTS versäumt habe dadurch ... :confused: :Gruebeln:

Auch für mich war die Entscheidung für den "Spatzen" (Vergleich am Gericht) letztlich die Richtige, denn meine Kraft war schon so erschöpft, dass ich nur noch endlich meine Ruhe wollte und keine Kämpfe mehr :Ohnmacht: , letztlich habe ich mein "bestes Ergebnis" ("Die Taube" :lachen: ) ja auch kurze Zeit später völlig problemlos durch den Verlängerungsantrag erzielen können ... manchmal kostet etwas Geduld am Ende weniger Nerven ... :jaa: :cool:
Für einige Leidende ist ein Vergleich, und endlich damit ein Kapitel ihres Lebens ein wenig in Ordnung gebracht, immens wichtig, um in die Zukunft zu schauen.
Richtig, es wird aber schwierig, wenn man sich weniger um die Zukunft sorgt (wie die meisten User hier) und statt dessen die angeblichen "Vorteile der Vergangenheit" krampfhaft zum Leben erwecken will ... mir ist das echt nicht mehr nachvollziehbar eigentlich nie gewesen, was habe ich davon, wenn man mir bescheinigt, dass ich "schon immer zu NIX zu gebrauchen war" ... WERS BRAUCHT ... :Verwirrt: :Hilfe:
Würden sie von dieser (Rest)Energie profitieren, käme für sie eher die Frage auf, ob man diese nicht arbeitend und damit wieder finanziell von Institutionen unabhängig sein, besser einsetzt, als Stund um Stund sich mit Wortklaubereien in Gutachten und Schriftsätzen zu beschäftigen.
So ein Bürojob wäre damit doch gut und sinnvoll ausgefüllt. :jaa:
Genau, und anderen wird ja auch vorgeschlagen ein "Einzelbüro" beim AG zu verlangen, damit sie noch arbeiten können, obwohl sie ansonsten (gesundheitlich/charakterlich ... :Gruebeln: ) keinem AG und keiner gesellschaftlichen Gemeinschaft mehr "zumutbar" sind ... :Gruebeln:
Wenn da noch ein Richter drauf kommt, wie arbeits- und zeitintensiv man noch den Tag mit Arbeit verbringen kann ... Ist ja die Welt auch wieder für alle Parteien in Ordnung :jaa:
Eigentlich kein Kommentar erforderlich ... darum nutze ich meine gewonnene/verdiente (!!!) aktuelle und zukünftige Rentner-Freizeit auch lieber für angenehmere Hobbys ... bisher hat mir das stressige Berufsleben dabei noch nicht gefehlt ... dass ich es nun unbedingt mit stressigen Gerichtsverfahren ersetzen müsste .... :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 30. Aug 2014, 22:23

Hallo Robert,

Noch schnell etwas klar stellen:
Wir beide können grundsätzlich nie gemeinsam "auf einen grünen Zweig kommen", denn wir beide sind nicht soweit verbändelt, dass wir etwas zusammen/gemeinsam schaffen/beschaffen/erschaffen müssen! :Verwirrt:

Die Bedeutung dieser Redewendung bezieht sich nicht darauf, dass wir nicht auf "einen gemeinsamen Nennner kommen werden", wenn es um einen Meinungsaustausch geht.
Das ist die Redewendung, die du wohl damit meintest!!!

Der Unterschied zwischen dir und mir ist laut der von dir verwendeten Redewendung, dass auf einen "grünen Zweig" ICH/WIR nämlich bereits gekommen bin/sind, d.h., ich/wir habe/n bisher im Leben alles das erreicht, um auch zukunftweisend meinen/unseren Kindern im Alter nicht zur Last zu fallen und auch nicht ein Leben lang der Solidargemeinschaft.

Was du allerdings mir und den Nutzern des Forums (und in anderen Foren ebenso) hier versuchst zu erläutern, warum du dich von einem Gerichtsverfahren zum nächsten arbeitest, hat in meinen Augen nichts damit zu tun, deine Kinder vor möglichen (Zwangs-)Zahlungen für Dich im Alter zu schützen.

Wenn du einmal genau überlegst, wer denn alles das, was du für dich an Sozialleistungen zu erwirken versuchst finanziell auf Dauer tragen soll, und du bist ja dabei nicht der einzige Anspruchsteller, dann liegt die Antwort doch klar auf der Hand.

Und genau darin sind auch deine Kinder involviert, mit ihrer Arbeitskraft, mit ihren Sozial- und Steuerabgaben.

Wenn viele Menschen, die du in diversen Foren mit deiner Geschichte motivierst deinem Beispiel folge zu leisten, sich gerichtlich zu wehren um soziale Absicherung für den Rest deines Lebens zu genießen, dann sind auch deine Kinder die Leidtragenden diese immense Kostenentstehung der Leistungsbezüge in der Solidargemeinschaft mit zu tragen.

Erkläre einmal deinen Kindern, warum ihnen in Zukunft immer weniger von ihrem Gehalt bleiben wird, warum die Sozialabgaben auch in Zukunft sich von ihrem Gehalt mit tragen.

Oder erkläre ihnen deine Überlegung der für dich zukunftweisenden Art durchs Leben zu kommen, vielleicht folgen auch sie deinem Beispiel und schlagen sich auch bald schon auf diese Art und Weise erfolgreich durch.

Alleine die Kosten für diverse Gerichtsverfahren, von dem anderen was so noch gelaufen ist oder läuft gar nicht die Rede ... frage deine Kinder, ob sie bereit sind das alles für dich und ihnen unbekannte Menschen ihr Leben lang mit zu tragen, für dich müssen sie es zwangsläufig bereits auch tun.
Allerdings nur einen Bruchteil von dem was wohl auf sie zukäme, wenn du nicht durch die Solidargemeinschaft aufgefangen wirst. So lohnt/rechnet es sich auch für sie.

Nein Robert, wir beide kommen bei der Denkweise auf "keinen gemeinsamen Nenner".

Ich mache es nun Doppeloma gleich und ignoriere den Beitrag, mir dreht sich nämlich der Magen. :schlecht:

Gruß agnes
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