Was Gutachter grundsätzlich falsch machen und warum
Verfasst: So 7. Feb 2010, 19:41
Ich suche nach Beispielen was Gutachter grundsätzlich falsch machen.
Ich gebe mal das hier an, was mir nicht verständlich ist.
Vielleicht habt ihr ja auch Beispiele dazu, die hier eingebracht werden können.
Als ich bei meinem ersten Gutachter war (beauftragt von der DRV) musste ich ihm u. a. einmal die rechte Hand und dann die linke Hand geben. Ganz genauso wie bei einer Begrüßung oder Verabschiedung.
Ich tat es mit beiden Händen abwechselnd wie er es wollte.
Im Gutachten steht nun, dass meine Hände für eine Tätigkeit über 6 Stunden (also Vollzeitarbeit) geeignet wären.
Was nun ein Gutachter nicht berücksichtigt (im Bezug auf meine Überschrift) ist, dass man evtl. in der Lage sein kann
etwas mit zwei, wie bei mir erkrankten Händen einmalig oder zweimalig durchführen zu können, aber auf Dauer nicht.
Bei mir ist es nun so, dass ich nichtmal 30 min. Kartoffeln schälen kann, weil die Schmerzen nach und nach schlimmer werden. Also genau so, wie es an einem Arbeitsplatz sein könnte, an welchem man mit Händen arbeiten muss. (Fingerfeinarbeit, tragen von Lasten usw.)
Die EINMALIGKEIT des Händedrucks ist evtl. also mit Schmerzen verbunden, jedoch möglich, allerdings nicht auf Dauer.
Das erkennt anscheinend kein Gutachter, denn er pauschalisiert: Händedruck möglich = keine Einschränkung.
Das ist eben der fatale Fehler und somit eine völlig falsche Begutachtung.
Ich gebe mal das hier an, was mir nicht verständlich ist.
Vielleicht habt ihr ja auch Beispiele dazu, die hier eingebracht werden können.
Als ich bei meinem ersten Gutachter war (beauftragt von der DRV) musste ich ihm u. a. einmal die rechte Hand und dann die linke Hand geben. Ganz genauso wie bei einer Begrüßung oder Verabschiedung.
Ich tat es mit beiden Händen abwechselnd wie er es wollte.
Im Gutachten steht nun, dass meine Hände für eine Tätigkeit über 6 Stunden (also Vollzeitarbeit) geeignet wären.
Was nun ein Gutachter nicht berücksichtigt (im Bezug auf meine Überschrift) ist, dass man evtl. in der Lage sein kann
etwas mit zwei, wie bei mir erkrankten Händen einmalig oder zweimalig durchführen zu können, aber auf Dauer nicht.
Bei mir ist es nun so, dass ich nichtmal 30 min. Kartoffeln schälen kann, weil die Schmerzen nach und nach schlimmer werden. Also genau so, wie es an einem Arbeitsplatz sein könnte, an welchem man mit Händen arbeiten muss. (Fingerfeinarbeit, tragen von Lasten usw.)
Die EINMALIGKEIT des Händedrucks ist evtl. also mit Schmerzen verbunden, jedoch möglich, allerdings nicht auf Dauer.
Das erkennt anscheinend kein Gutachter, denn er pauschalisiert: Händedruck möglich = keine Einschränkung.
Das ist eben der fatale Fehler und somit eine völlig falsche Begutachtung.