Gutachten vom Arbeitsamt

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maiglocke40
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Gutachten vom Arbeitsamt

Ungelesener Beitrag von maiglocke40 » Fr 23. Mär 2012, 11:04

Ich war am 6.3. beim Gutachter des Arbeitsamtes, der sehr unfreundlich und anmaßend war. Er sollte feststellen, ob ich arbeitsfähig und vermittlungsfähig bin, da mein Krankengeld ausläuft und ich einen Antrag auf ALG 1 gestellt habe.
Meines Erachtens (auch meine behandelnden Ärzte sind dieser Meinung) bin ich nicht arbeitsfähig. Gestern sagte man mir nun, dass ich aufgrund des Gutachtens in Vollzeit vermittelbar bin und mich sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und meine Krankschreibung zurückziehen muss. Wenn ich das nicht mache, würde mir sofort das ALG1 gestrichen und ich müsste zum Sozialamt gehen.
Kann ich jetzt einen Widerspruch gegen das Gutachten bzw. einen neuen Gutachtertermin beantragen oder muss ich das alles so schlucken? Ich fühle mich nicht in der Lage an den Veranstaltungen der Arbeitsagentur teilzunehmen bzw. aktive Bewerbungsarbeit zu leisten. Einen Antrag auf EM-Rente habe ich Ende Februar gestellt, nachdem mir eine Reha auch keine Besserung gebracht hat.

Freue mich über Eure Antworten!

Liebe Grüße
Maiglocke

maaboo
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Re: Gutachten vom Arbeitsamt

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 23. Mär 2012, 12:13

Hallo maiglocke 40,

ich kann nur von mir berichten.

Hab H4 im Feb. beantragen müssen, obwohl ich im Sept.2011 EM-Antrag gestellt hab - der Widerspruch gegen die RV läuft-.

Der SB vom JC wurde mitgeteilt, das EM-Rente beantragt wurde. Bekomme trotzdem mein H4 (leider).
Eingliederungsvereinbarung haben wir, nachdem der RA es für Ordnung befunden hat - unterschrieben. Steht nichts von Bewerbungen etc. drin.

Ich hab auch keine Schweigepflichtserklärung unterschrieben! Dem SB vom JC hab ich mitgeteilt, das ich an keiner Bewerbungsmaßnahmen etc. teilnehmen werd und mich bei keiner Zeitarbeitsfirmen bewerbe! Ich weiß, wie man sich bewirbt etc..

Deine Alg I Antrag kannst du auch bei jeder anderen Behörde abgeben und es muss bearbeitet werden! An deiner Stelle würde ich alle Unterlagen (in Kopien) mitnehmen mit Alg I Antrag.

Ich lass mich von niemanden bedrohen :schimpfen: und an deiner Stelle würde ich mich weiterhin krankschreiben lassen. Das hat man bei meinem Mann auch versucht... :schimpfen: aber ohne Erfolg! Sie mussten seinen Antrag auf Alg I annehmen und bearbeiten.

Wie gesagt, kann nur von mir berichten.

Gruss
maaboo

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Re: Gutachten vom Arbeitsamt

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 23. Mär 2012, 13:31

hallo maiglocke,
was hat die Reha den ergeben ? arbeitsfähig ? volle stundenzahl ? wann war die reha ?
Ansonsten um ans geld zu kommen eben keinen Krankenschein vorläufig abgeben, Antrag wird genemigt, danach mit Kankschreibungen zupflastern, erneute Begutachtung wird wohl nach einiger zeit folgen :-)
lg
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Re: Gutachten vom Arbeitsamt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 24. Mär 2012, 04:39

Hallo Maiglocke, :smile:

zunächst mal HERZLCH WILLKOMMEN bei uns. :umarm:
Ich war am 6.3. beim Gutachter des Arbeitsamtes, der sehr unfreundlich und anmaßend war. Er sollte feststellen, ob ich arbeitsfähig und vermittlungsfähig bin, da mein Krankengeld ausläuft und ich einen Antrag auf ALG 1 gestellt habe.
vermute mal, dass du ALLEINE dort gewesen bist und daher keinen Zeugen für das Verhalten des Amtsarztes hast, das zu ändern, dafür ist es leider zu spät, denn sowas braucht man sich NICHT gefallen lassen und kann eine solche "Untersuchung" dann auch abbrechen.

Er hat NUR festzustellen, in welchem Rahmen (zeitlich und welche Tätigkeiten) du erwerbsfähig sein KÖNNTEST, zu Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit hat NUR dein behandelnder Arzt Entscheidungen zu treffen.
Leider kommt man da nach der Aussteuerung ziemlich in eine "Zwickmühle", wann genau endet denn dein Krankengeld-Bezug ???
Meines Erachtens (auch meine behandelnden Ärzte sind dieser Meinung) bin ich nicht arbeitsfähig.
Das ist nachvollziehbar und auch sicher vollkommen richtig, was du und deine Ärzte dazu feststellen, allerdings MUSS man nach der Aussteuerung "gewisse Kompromisse" eingehen, wenn man ALG I von der AfA bekommen möchte, man MUSS sich trotzdem (zumindest rein theoretisch/fiktiv) mit seinem "Restleistungs-Vermögen" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, sonst können die leider wirklich die Zahlung ablehnen.
Gestern sagte man mir nun, dass ich aufgrund des Gutachtens in Vollzeit vermittelbar bin und mich sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und meine Krankschreibung zurückziehen muss.
WER hat das "gesagt" ???, hast du denn deinen Antrag schon schriftlich gestellt, alle Unterlagen bei der AfA abgegeben :Gruebeln:
Deine Krankschreibung brauchst du NICHT "zurückziehen", was stellt man sich denn darunter vor, du DARFST sie aber NICHT mehr bei der AfA vorlegen, sonst müßten die dich nach 6 Wochen an die Krankenkasse abgeben und die zahlt ja nicht mehr wegen der Aussteuerung... :Ohnmacht:
Wenn ich das nicht mache, würde mir sofort das ALG1 gestrichen und ich müsste zum Sozialamt gehen.
Das ist Unsinn, beim Sozial-Amt bekommst du GAR KEIN Geld , solange noch ein Rechtsanspruch auf ALGI gegeben ist, diese Leistung hat IMMER Vorrang, anderen wird dann mit dem JobCenter "gedroht", was ebenso unsinnig ist.
Allerdings DARFST du dich NICHT komplett verweigern, dich dem Arbeitsmarkt "im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten" zur Verfügung zu stellen, dann KÖNNEN die tatsächlich die Zahlung einstellen, mangels "Verfügbarkeit".

Ich weiß SEHR gut, das ist schwer zu verstehen, so sind aber leider die Gesetze zum Bezug von ALG I, AUCH NACH einer Aussteuerung aus dem Krankengeld, du MUSST dich IMMER "arbeitswillig zeigen", die AU führst du natürlich bei deinen Ärzten trotzdem weiter.
Das ist auch wichtig für deinen EM-Renten-Antrag und falls du noch einen AG haben solltest erst recht.
Kann ich jetzt einen Widerspruch gegen das Gutachten bzw. einen neuen Gutachtertermin beantragen oder muss ich das alles so schlucken?
Nein, gegen ein GA KANN man keinen Widerspruch einlegen, das ist ja KEIN Bescheid sondern eine ärztliche Stellungnahme.
Du solltest dir das GA erst mal SELBER komplett (Teil A UND Teil B) in Kopie vom Med. Dienst holen oder zuschicken lassen, darauf hast du einen Rechtsanspruch nach § 25 SGB X, dann kannst du erst mal nachlesen, WAS der GA wirklich geschrieben hat und woher er seine Erkenntnisse genommen hat.

Im Tei B steht NUR drin, was der Arbeits-Vermittler zu beachten hat und im Teil A stehen auch Sachen drin, die den Vermittler NIX angehen, deswegen darf der NUR den Teil B bekommen.
Welche medizinischen Unterlagen hast du denn dem Med. Dienst zur Verfügung gestellt, vor oder bei der Untersuchung ???
Ich fühle mich nicht in der Lage an den Veranstaltungen der Arbeitsagentur teilzunehmen bzw. aktive Bewerbungsarbeit zu leisten.
Darf ich fragen wie alt du bist und in welchem Tätigkeitsbereich du zuletzt gearbeitet hast, davon hängt es U.A. ab welche "Vermittlungen /Maßnahmen" du eventuell (wenn überhaupt) zu erwarten hast.
Die machen nämlich SEHR GERNE VIEL LÄRM um NICHTS...es gibt eher NIE wirklich Angebote für die Ausgesteuerten und es gibt VOR ALLEM auch noch Grenzen der Zumutbarkeit in ALGI, die du HIER bei uns erfahren wirst, aber leider NICHT von deinem Vermittler.

Die JOBS liegen ja NICHT auf der Straße, schon gar nicht die PASSENDEN für Ausgesteuerte weiterhin kranke Leute, bei denen diverse Einschränkungen zu berücksichtigen sind und je älter wir schon sind, umso geringer ist die "Gefahr" einer tatsächlichen Vermittlung.

Vor ALLEM darfst du NICHTS unterschreiben (eine EGV z.B.) OHNE gründliche Prüfung zu Hause, da sind dann die meisten Fallen drin und wenn du das erst mal unterschrieben hast, kommst du da NICHT mehr raus.
Einen Antrag auf EM-Rente habe ich Ende Februar gestellt, nachdem mir eine Reha auch keine Besserung gebracht hat.
Hast du oder dein Arzt den Reha-Bericht schon vorliegen, es reicht leider nicht so ganz wenn wir (und unsere Ärzte) der Meinung sind, dass es NICHTS gebracht hat, es kommt NUR darauf an, wie die Reha-Ärzte das sehen und in den Bericht geschrieben haben.
Denn diese Reha-Berichte haben den Status eines Gutachtens bei der DRV und werden für die EM-Renten-Entscheidung als wichtigste Aussage zu Rate gezogen, besonders wenn die Reha noch nicht sehr lange her ist, wurdest du dort weiterhin AU entlassen ???

Steht da auch drin, dass du erwerbsfähig bist, zumindest auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" für 6 und MEHR Stunden, dann dürfte es nicht sehr lange dauern, bis du die Ablehnung deines Antrages im Briefkasten hast.
Hast du der AfA diesen Reha-Bericht auch zur Verfügung gestellt bzw. eine Schweigepflichtentbindung für die DRV /Reha-Kinik unterschrieben... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Gutachten vom Arbeitsamt

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 24. Mär 2012, 08:36

Hallo,

das von Doma gesagte, möchte ich hier an dieser Stelle vollsten unterstreichen und bestätigen..

aufgrund ihrer Informationen habe ich ne Menge Probleme "umschiffen" können und fühle mich sauwohl dabei, dem Arbeitsamt mal die gelbe Karte gezeigt haben zu können...

Auf jeden Fall ist immer wichtig, nicht sofort an Ort und Stelle etwas zu unterschreiben und sich nicht einschüchtern zu lassen...
die haben eine ganz komische Art, mit Menschen umzugehen...deren Wortschatz besteht nur aus Drohungen und Halbwahrheiten, manchmal sogar aus bewußten Lügen, nur um ihre Statistik zu schönen..

und geh auf gar keinen Fall zukünftig allein zur Behörde, das kann nur in die Hose gehen...wenn "Begleitung" dabei ist, benehmen die sich etwas besser...

alles Gute
LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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