Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente

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Pippi Langstrumpf
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Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Fr 27. Jan 2012, 13:21

Hallo @all,

ich bin neu hier und komme jetzt öfters :-) Mir wurde hier dieses Forum, für mein Problem empfohlen.

Öfter ma was Neues, nur nichts Gutes !

Habe ein Schreiben von einem Gutachter bekommen, welcher mich wegen des Antrages auf EMR begutachten soll - Arzt wurde vom SG beauftragt.

Nun liegen da viele Bögen bei, welche man ausfüllen soll - nun ja.

ABER: Es liegt auch eine Vereinbarung über die Vergütung bei Versäumung von Bestellterminen zur Begutachtung (Ausfallhonorar) dabei.
Diese soll ich unterschreiben und zurückschicken. Damit wird der Termin bestätigt und auch, dass wenn ich nicht erscheine - 1.500,00 € leisten muss. Man beruft sich auf den § 615 BGB. Man muss 7 Tage zuvor absagen, wenn man nicht erscheinen kann. Wie soll denn das gehen ?

Na das kann es ja wohl nicht sein ?

Ich leide u.a. sehr oft an starker Migräne und kann dann nicht das Haus verlassen. Würde dann natürlich versuchen wenigstens den Termin telefonisch abzusagen.

Doch es sträubt sich in mir, so etwas zu unterschreiben und ich frage mich, ob das rechtens ist ? :Gruebeln:

Danke für die Antworten.

Gruß Pippi
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Vrori
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Re: Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 27. Jan 2012, 14:13

Hallo,

da würde ich an deiner Stelle mal beim Sozialgericht fragen, ob so etwas rechtens sei..und die nicht gewillt bist, diesen Vertrag nach dem BGB zu unterschreiben..die sollen dir einen anderen Gutachter geben.

ich habe in der nächsten Woche 2 Gutachten durch das Sozialgericht.....beides sind Chefärzte von 2 Abteilungen an einer REHA-Klinik..die Gutachter sollen ja neutral sein..
hahahha...
die REHA-Kliniken werden nämlich durch die DRV auch belegt...
da sind dann die beiden Ärzte neutral? Die entscheiden gegen die Hand, die sie "füttert"??? glaub ich nie und nimmer...
Mein Anwalt meinte schon: das wird schwer, die Ärzte wären nett, aber stünden nicht auf der Seite des Antragstellers..

na, da weiß ich ja, was dabei herauskommt...

an deiner Stelle würde ich das Sozialgericht einschalten..
im übrigen liegen mir solche Verträge nicht vor...ich sollte nur anrufen, wenn ich den Termin nciht wahrnehmen kann...
kann ja auch mal sein, dass einen die Krankheit in die Knie zwingt...wie soll man da schon eine Woche vorher wissen, ob man in der Lage ist dort aufzutauchen..unglaublich, wie manche Ärzte und Gutachter sich verhalten..

Lg
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Pippi Langstrumpf
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Re: Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Fr 27. Jan 2012, 14:36

Hallo Vrori,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also ich werde dieses Schreiben, keinesfalls unterschreiben.

Bestätige den Termin und mehr nicht.

Hab auch schon überlegt das SG mal zu fragen, ob das üblich ist, doch dann heißt es wieder man ist ein Querulant und so schlecht kann es einem ja dann nicht gehen.

Heute kam auch Post vom RA, das Gericht hat den Gutachter beauftragt, es geht um eine Beweisanordnung.

Da steht aber auch nichts von dem Ausfallhonorar. Nur das man seinen Ausweis und die Einladung und verhandene Unterlagen mitbringen soll. Wenn man den Termin nicht einhalten kann, soll man dies dem Gutachter und dem Gericht mitteilen.

Bis dahin ist ja auch alles ok.

Na bammel ist mir trotzdem. :wech:

Da soll man dann noch unbefangen zum Gutachter gehen, wenn man sich schon vorher unwohl fühlt.

Gruß Pippi
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banditfieber
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Re: Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von banditfieber » Fr 27. Jan 2012, 16:14

Hallo Pippi Langstrumpf ,
ich hatte letztes Jahr zwei Gutachtertermine vom Sozialgericht zur Wahrnehmumg erhalten , jedoch ohne diese Honorarausfallklausel . Ich würde soetwas auch nicht unterschreiben . LG, banditfieber

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Re: Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 27. Jan 2012, 17:00

Hallo Pippi, :smile:

und HERZLICH WILLKOMMEN bei uns. :ic_up:

Bringst ja gleich interessante und SEHR fragwürdige Geschichten mit... :confused: :Gruebeln:

Führst du dein EM-Renten-Verfahren am Gericht alleine durch ???
Habe ein Schreiben von einem Gutachter bekommen, welcher mich wegen des Antrages auf EMR begutachten soll - Arzt wurde vom SG beauftragt.
OK, sowas habe ich auch bekommen, zuerst die Info von meinem Anwalt (auf PKH), dass GA vom Gericht angeordnet wurden und DANN die Einladung zum Termin DIREKT von dem GA.
Nun liegen da viele Bögen bei, welche man ausfüllen soll - nun ja.
Welche Fachrichtung ist denn der GA ???, bei psychiatrischen GA werden oft SEHR viele (psychologische Test-) Fragebögen mitgeschickt, die man dann ausgefüllt mit bringen soll, da wäre ich SEHR vorsichtig, das zu fleißig/ordentlich und komplett zu erledigen...

Bei meinem (Internist) war nur so ein allgemeiner "Gesundheitsfragebogen" bei, eben die "Anamnese-Fragen" die überall so gestellt werden und dazu die Bitte aktuelle Arztberichte mitzubringen, die bei Gericht noch nicht vorliegen würden. :ic_up:
ABER: Es liegt auch eine Vereinbarung über die Vergütung bei Versäumung von Bestellterminen zur Begutachtung (Ausfallhonorar) dabei.
Diese soll ich unterschreiben und zurückschicken.
AUF KEINEN FALL unterschreiben, diese Forderung ist eine Frechheit :ic_down: , diesen GA würde ich schon aus diesem Grund ablehen, BITTE wende dich unbedingt an den zuständigen Richter damit, das ist NICHT zulässig...wenn du diesen Termin nicht "böswillig" platzen läßt, dann bekommt der GA mit Sicherheit sowieso eine Entschädigung vom Gericht... :Verwirrt: :Hilfe:

Du brauchst mit dem keine zivilrechtlichen "Verträge" abzuschließen und irgendeine Regreßforderung zu untershreiben, ist auch ein Antrag (für DICH) auf die Erstattung der Fahrtkosten dabei ???
Ich brauchte dem GA (vom Gericht) nicht mal telefonisch Bescheid geben, ob ich da überhaupt hin komme, so war das z.B. bei den GA von der DRV damals, da sollte ich den Termin telefonisch bestätigen, MEHR aber auch nicht.
Damit wird der Termin bestätigt und auch, dass wenn ich nicht erscheine - 1.500,00 € leisten muss. Man beruft sich auf den § 615 BGB. Man muss 7 Tage zuvor absagen, wenn man nicht erscheinen kann. Wie soll denn das gehen ? Na das kann es ja wohl nicht sein ?
Diese Begutachtung unterliegt NUR den Richtlinien des SGG, da brauchst du KEINE Unterscchriften zu leisten, für Sachen die mit dem BGB begründet werden, es geht hier NICHT um irgendeine zivilrechtliche Dienstleistung (darauf bezieht sich nämlich der genannte § aus dem BGB).
Ich leide u.a. sehr oft an starker Migräne und kann dann nicht das Haus verlassen. Würde dann natürlich versuchen wenigstens den Termin telefonisch abzusagen.
Doch es sträubt sich in mir, so etwas zu unterschreiben und ich frage mich, ob das rechtens ist ?
Das ist auf KEINEN FALL rechtens und du solltest diesen GA aus diesem Grunde auch (wegen Verdacht der Befangenheit !!!) ablehnen, es fördert ja nicht gerade dein Vertrauen in eine objektive Begutachtung, wenn es dem GA schon im Vorfeld wichtiger ist seine Finanzen zu sichern, ODER... :confused: :Angst:

Bitte wende dich damit schnellstens an das Gericht, den zuständigen Richter, kopiere diese Unterlagen bitte auch für deine private Akte, solche unrechtmäßigen Schriftstücke können später noch mal sehr wertvoll werden im weiteren Verlauf des Verfahrens.

Mach das unbedingt auch schriftlich (nachweislich per Übergabe-Einschreiben !!!) fertig für das Gericht (als Anlage die Kopie deser Forderung mit rein!!!), damit du später nachweisen kannst, dass du dem Gericht das mitgeteilt hast und verlange in dem Schreiben auch direkt die Zuordnung eines anderen GA.

Bei dem GA selber solltest du dich GAR NICHT melden, warte dann einfach ab, was du vom Gericht dazu bekommen wirst, die melden sich dann schon... :lesen:

Wir haben schon so einige GA hinter uns, AUCH welche die vom Gericht angeordnet wurden, SOWAS brauchten wir da noch NIEMALS unterschreiben.
Könnte (wenn überhaupt) NUR bei einem Privat-Gutachten "passen", weil man das ja sowieso selber (erst mal) bezahlen muss.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Pippi Langstrumpf
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Re: Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Fr 27. Jan 2012, 18:59

Hallo Doppeloma !

vielen Dank für die nette Begrüßung und der ausführlichen Antwort :smile:

Wenn bei mir was ist, dann aber gleich richtig, halbe Sachen gibt es bei mir nicht. :icon_e_wink:

Ich habe auch schon ein paar Gutachtertermine hinter mir, z.B. wegen GdB und auch direkt vom DRV.
Der Termin wurde diesmal vom SG angesetzt, da ja nun die Klage läuft. PKH war glaube ich auch schon bewilligt, muss mal nachschauen.

Musste allerdings immer nur den Termin beim GA telefonisch bestätigen, mehr nicht, so ein Vertrag lag noch nie dabei.

Ich werde anwaltlich vertreten, doch leider hat sich der RA noch nicht gemeldet, habe ihm sofort das Schreiben zukommen lassen.

Na werde noch Montag abwarten und dann mal direkt beim SG (Richter) anrufen und dann auch alles schriftlich fertig machen.

Pumpe mich schon wieder mit Migränetabletten voll, der Druck ist schon wieder zu viel.
Panik macht sich breit.

Bin leider nicht mehr so belastbar, womit man dann selbst erstmal zurecht kommen muss.

Es ist eine neurologisches/psychiatrisches Gutachten.

Berichte dann was wird.

Schönes Wochenende ! :winke:

Gruß Pippi
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