Hallo Pippi,
und HERZLICH WILLKOMMEN bei uns.
Bringst ja gleich interessante und SEHR fragwürdige Geschichten mit...
Führst du dein EM-Renten-Verfahren am Gericht alleine durch ???
Habe ein Schreiben von einem Gutachter bekommen, welcher mich wegen des Antrages auf EMR begutachten soll - Arzt wurde vom SG beauftragt.
OK, sowas habe ich auch bekommen, zuerst die Info von meinem Anwalt (auf PKH), dass GA vom Gericht angeordnet wurden und DANN die Einladung zum Termin DIREKT von dem GA.
Nun liegen da viele Bögen bei, welche man ausfüllen soll - nun ja.
Welche Fachrichtung ist denn der GA ???, bei psychiatrischen GA werden oft SEHR viele (psychologische Test-) Fragebögen mitgeschickt, die man dann ausgefüllt mit bringen soll, da wäre ich SEHR vorsichtig, das zu fleißig/ordentlich und komplett zu erledigen...
Bei meinem (Internist) war nur so ein allgemeiner "Gesundheitsfragebogen" bei, eben die "Anamnese-Fragen" die überall so gestellt werden und dazu die Bitte aktuelle Arztberichte mitzubringen, die bei Gericht noch nicht vorliegen würden.
ABER: Es liegt auch eine Vereinbarung über die Vergütung bei Versäumung von Bestellterminen zur Begutachtung (Ausfallhonorar) dabei.
Diese soll ich unterschreiben und zurückschicken.
AUF KEINEN FALL unterschreiben, diese Forderung ist eine Frechheit

, diesen GA würde ich schon aus diesem Grund ablehen, BITTE wende dich unbedingt an den zuständigen Richter damit, das ist NICHT zulässig...wenn du diesen Termin nicht "böswillig" platzen läßt, dann bekommt der GA mit Sicherheit sowieso eine Entschädigung vom Gericht...
Du brauchst mit dem keine zivilrechtlichen "Verträge" abzuschließen und irgendeine Regreßforderung zu untershreiben, ist auch ein Antrag (für DICH) auf die Erstattung der Fahrtkosten dabei ???
Ich brauchte dem GA (vom Gericht) nicht mal telefonisch Bescheid geben, ob ich da überhaupt hin komme, so war das z.B. bei den GA von der DRV damals, da sollte ich den Termin telefonisch bestätigen, MEHR aber auch nicht.
Damit wird der Termin bestätigt und auch, dass wenn ich nicht erscheine - 1.500,00 € leisten muss. Man beruft sich auf den § 615 BGB. Man muss 7 Tage zuvor absagen, wenn man nicht erscheinen kann. Wie soll denn das gehen ? Na das kann es ja wohl nicht sein ?
Diese Begutachtung unterliegt NUR den Richtlinien des SGG, da brauchst du KEINE Unterscchriften zu leisten, für Sachen die mit dem BGB begründet werden, es geht hier NICHT um irgendeine zivilrechtliche Dienstleistung (darauf bezieht sich nämlich der genannte § aus dem BGB).
Ich leide u.a. sehr oft an starker Migräne und kann dann nicht das Haus verlassen. Würde dann natürlich versuchen wenigstens den Termin telefonisch abzusagen.
Doch es sträubt sich in mir, so etwas zu unterschreiben und ich frage mich, ob das rechtens ist ?
Das ist auf KEINEN FALL rechtens und du solltest diesen GA aus diesem Grunde auch (wegen Verdacht der Befangenheit !!!) ablehnen, es fördert ja nicht gerade dein Vertrauen in eine objektive Begutachtung, wenn es dem GA schon im Vorfeld wichtiger ist seine Finanzen zu sichern, ODER...
Bitte wende dich damit schnellstens an das Gericht, den zuständigen Richter, kopiere diese Unterlagen bitte auch für deine private Akte, solche unrechtmäßigen Schriftstücke können später noch mal sehr wertvoll werden im weiteren Verlauf des Verfahrens.
Mach das unbedingt auch schriftlich (nachweislich per Übergabe-Einschreiben !!!) fertig für das Gericht (als Anlage die Kopie deser Forderung mit rein!!!), damit du später nachweisen kannst, dass du dem Gericht das mitgeteilt hast und verlange in dem Schreiben auch direkt die Zuordnung eines anderen GA.
Bei dem GA selber solltest du dich GAR NICHT melden, warte dann einfach ab, was du vom Gericht dazu bekommen wirst, die melden sich dann schon...
Wir haben schon so einige GA hinter uns, AUCH welche die vom Gericht angeordnet wurden, SOWAS brauchten wir da noch NIEMALS unterschreiben.
Könnte (wenn überhaupt) NUR bei einem Privat-Gutachten "passen", weil man das ja sowieso selber (erst mal) bezahlen muss.
Liebe Grüße von der Doppeloma
