Hallo Emma,
ich soll jetzt dem Sozialgericht zum psych. Gutachten eine eigene Stellungnahme liefern, damit dann entsprechend entschieden werden kann.
Ja, das ist so üblich, der "Kläger" (DU) und die "Beklagte" (DRV) bekommen das Gutachten und sollen/können dazu eine Stellungnahme abgeben.
Ist das GA für dich OK (im Großen und Ganzen), dann kannst du dich den Feststellungen des GA auch einfach anschließen, das Gericht bitten, bei seiner Entscheidung diesem GA zu folgen und damit ist das für dich erledigt.
Mich würde interessieren, ob diese Stellungnahme dem betreffenden Gutachter auch zur Kenntnis gegeben wird - wäre mir nämlich sehr wichtig !
Ja, der gibt dann zu deinen "Einlassungen" wieder SEINE Meinung bekannt und das ganze "Spiel" geht von vorne los...je nachdem, wie kritikwürdig das GA ausgefallen ist, aus deiner Sicht...
Der Richter ist ja auch KEIN Arzt, darum MUSS er deine Einwendungen gegen das GA, auch von dem GA überprüfen lassen!
So kann sich das Alles noch weitere Monate hinziehen, beim Dopa hatten wir damals fast 8 Seiten geschrieben, weil das GA so vor Fehlern strotzte (Männe hatte angeblich nach seinem Infarkt Stents gesetzt bekommen /wurde Nachts über sein CPAP-Gerät angeblich durchgehend mit Sauerstoff versorgt usw.), so kam Einiges zusammen, für diese Stellungnahme...
Das hat seine Anwältin dann komplett an das Gericht weitergegeben, ohne großartige zusätzliche Infos.
Viele Wochen später kam dann die Stellungnahme des GA dazu und natürlich war das ALLES NICHT relevant und NICHT so wichtig für das Verfahren und überhaupt könne der GA ja NUR das schreiben, was ihm dazu gesagt wird vom Untersuchten (also vom Dopa), bzw. was in den ihm vorgelegten Befunden steht...
So wurde erneut von uns eine Stellungnahme verfasst (nicht mehr ganz so umfangreich), denn es gibt ja KEINEN nachvollziehbaren Grund dafür, warum der Dopa was von Sauerstoff-Beatmung (wegen Schlafapnoe) erzählen sollte, wenn das GAR NICHT stimmt und auch in KEINEM vorliegenden Befund sowas drinsteht.
Klinik-Befunde von seinem Infarkt GIBT es gar nicht in seiner Renten-Akte (schon viel zu lange her /1996) und in den Berichten seiner (jahrelang) behandelnden Kardiologen steht NIX von implantierten Stents, weil es KEINE gibt...
Jedenfalls kam auch darauf erneut eine Erwiederung vom GA, es war übrigens ein Orthopäde, der sich zu internistischen Befunden (Infarkt / Schlafapnoe) eigentlich GAR NICHT so konkret zu äußern hat, weil es NICHT sein Fachgebiet betrifft!!!
Trotzdem hatte ER (der GA) in ALLEN Punkten am Ende Recht (Vollzeit arbeitsfähig /keine EM-Rente nötig!) und der Dopa mußte dann die Klage zurücknehmen, weil dieser GA seit JAHREN das VOLLE Vertrauen des Richters besitzt...
Du solltest trotzdem eine Stellungnahme schreiben, zu Dingen die dort nicht ordentlich gelaufen sind oder im GA falsch dargestellt oder angegeben werden. Kannst du das mit deinem behandelnden Arzt mal durchgehen, dass der dir vielleicht ein paar Tipps für diese Stellungnahme geben kann.
Denn gerade im psychischen/ psychiatrischen Bereich ist VIELES SEHR auslegungsfähig, was in den GA steht, da dürfte es sehr schwierig werden "sachlich/fachlich begründbare" Fehler zu finden, falsche Daten-Angaben und solche "Kleinigkeiten" werden meist ohnehin als "nebensächlich" abgetan.
Habe mal irgendwo gelesen, dass zwei Psychiater (unabhängig voneinander!) zwei völlig unterschiedliche GA zu der selben Person abgeben KÖNNEN, man hat trotzdem KEINE rechtliche Handhabe, weil es sich GERADE auf diesem Gebiet NICHT festlegen läßt, WER da nun korrekter begutachtet hat, denn BEIDE GA KÖNN(T)EN trotzdem stimmen.
Im Grunde haben also AUCH die Psychiatrischen GA "Narrenfreiheit" und unterschiedliche Beurteilungen der Selben Person sind deshalb noch lange KEINE Fehlbewertungen, selbst durchgeführte PC-Tests (oder Formular-Testbögen) sind NUR so gut, wie Derjenige, der das anschließend auswertet /interpretiert ...
DAS solltest du in deine Stellungnahme allerdings SOOO lieber NICHT reinschreiben...
Versuche dich auf das zu beziehen, was einigermaßen beweisbar und nachvollziehbar ist, an diesem Punkt merkt man wieder, WIE WICHTIG die Anwesenheit einer Begleitperson gewesen wäre.
Hast du ein Gedächtnisprotokoll gefertigt von diesem Termin

, dann nimm dir das jetzt als Hilfsmittel zur Hand, bzw. lege eine Kopie (das Erstellungsdatum NICHT ändern !!!) dazu, wenn du deine Stellungnahme an das Gericht gibst.
Liebe Grüße von der Doppeloma
