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Wieviel Zeit hat so ein Gutachter eigentlich ???

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 10:13
von Nelofee
Hallo Ihr Lieben :winke: ,

ich hab da mal 'ne Frage: Ich hatte am 31.03. einen Termin bei einem Gutachter, der einen laufenden Praxisbetrieb als Orthopäde hat. Der Termin selbst war mit etwas über 1 Stunde relativ schnell abgearbeitet. Dann passierte erstmal nix.

Anfang Juli bekam ich dann das Gutachten. dass der Gutachter im Juni geschrieben hat (also 2 Monate nach Begutachtung bei laufendem Praxisbetrieb).

Ich wage zu bezweifeln, der der Gutachter sich nach der Zeit überhaupt noch an mich erinnern kann. Ich könnte das zumindest nicht, wenn ich jeden Tag Patienten zu behandeln habe und diverse Gutachten erstellen muss (oder wegen der Kohle will).

Weiß jemand von Euch, ob es für die Gutachter Vorgaben gibt, innerhalb welcher Frist sie ein Gutachten erstellen müssen? Würde mich wirklich mal interessieren. Denn eventuell bietet das eine Angriffsfläche.

Liebe Grüße
Nelofee

Re: Wieviel Zeit hat so ein Gutachter eigentlich ???

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 11:20
von Vrori
Hallo,

ging mir auch so...nur das er während der Untersuchung (die er xmal wegen der anderen Patienten unterbrach) ins Diktiergerät sprach...
nach knapp 30 Minuten mußte ich im Flur warten...er behandelte zwischendurch andere Patienten, und hat wohl im Nebenzimmer, bei Pausen, das Gutachten weiter diktiert...nach 30 Minuten kam er raus, sagte zu mir, er wäre jetzt fertig und könne gehen..

Niemals glaube ich, dass da alles mit rechten Dingen zu gegangen ist.

Beim FBA hat er einfach nur geschätzt...57 cm...und im Bericht stand dann was von 30cm...
ich bin müde, mich gegen die Gutachter zu wehren...
und beweisen kann ich nichts...beim nächsten Gutachten nehme ich aber jemanden mit, das glaub mir...

Lg
Vrori

Re: Wieviel Zeit hat so ein Gutachter eigentlich ???

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 11:41
von dasblaulicht
Hallo Nelofee,

so weit ich weiß, hat ein GA 6 Wochen Zeit, das Gutachten an die DRV zu schicken.

Bei mir war es so, dass sich die GA jeweils 2 – 3 Stunden Zeit nahmen für die Untersuchung und Befragung. Dabei hatte der GA, zu dem ich im November musste, offensichtlich die beiden Gutachten, die im Oktober angefertigt wurden, bzw. deren Ergebnisse bereits vorliegen.

Er machte auch kein großes Geheimnis aus den Vorgutachten. Er meinte, der eine hielt mich für leichte Tätigkeiten vollschichtig arbeitsfähig und der andere mit wesentlichen Einschränkungen in Arbeitsmenge und –qualität im Höchstfall 3 bis unter 6 Stunden.

Aber das ist ja schon wieder ein anderes Thema.

Re: Wieviel Zeit hat so ein Gutachter eigentlich ???

Verfasst: Sa 10. Dez 2011, 19:26
von Doppeloma
so weit ich weiß, hat ein GA 6 Wochen Zeit, das Gutachten an die DRV zu schicken.
Das meine ich auch mal gehört oder gelesen zu haben...jedenfalls die GA der DRV selber betreffend, bei Gericht sieht das schon wieder ganz anders aus, die können sich deutlich MEHR Zeit lassen.

Der GA am Donnerstag (Internist vom Sozialgericht angeordnet!) sagte zu mir, dass er 3 Monate Zeit habe das GA fertigzustellen, denn er soll ja (nach dem Schreiben vom Gericht) auch die GANZE Akte, inclusive der Vorgutachten /Berichte mit seinen Erkenntnissen vergleichen.

Außerdem soll ER entscheiden, ob noch weitere Zusatzgutachten erforderlich sind, ein Psychiater wurde schon vom Gericht namentlich mit aufgeführt, zu dem er mich wohl höchstwahrscheinlich noch hinschicken wird... :confused: :Gruebeln:

Die "Vorgutachten" der DRV werden ihm sicher viel "Freude machen", trotz aller vornehmer Zurückhaltung meinerseits, konnte ich mir den Hinweis auf seinen Kollegen (von der DRV beauftragter Internist) NICHT verkneifen, dass ich dort bereits nach 17 Minuten den Untersuchungsraum wieder verlassen habe und mich nicht mal teilweise entkleiden brauchte...es war WINTER, da bin ich immer ganz dick eingemummelt... :jaa:

Für die Untersuchungen selbst sind mir KEINE (Mindest- Zeit) Vorgaben bekannt, die DRV-GA brauchen das auch nicht irgendwo vermerken, wie lange diese Untersuchung eigentlich gedauert hat, aus dem fertigen GA KANN man DAS dann natürlich AUCH NICHT entnehmen, in welcher (oft) rasant kurzen Zeit da mancher GA seine umfangreichen Feststellungen /Untersuchungen gemacht haben will... :Verwirrt: :Hilfe:

Der GA vorgestern hat bei meiner Bemerkung jedenfalls ziemlich "sparsam aus der Wäsche geguckt" und meinte nur : "DAS GEHT DOCH GAR NICHT, da hat der wohl sein GA hauptsächlich aus mitgelieferten Altbefunden /Berichten "zusammengeschrieben"... :Gruebeln:

Der war überhaupt so im ganzen NICHT SOOO wirklich begeistert von den Leistungen seiner DRV beauftragten Kollegen in deren GA, die ER dann schon so für das Gericht überprüfen und seinen eigenen Untersuchungsergebnissen gegenüber stellen sollte... :confused:

Die Untersuchung bei ihm dauerte dann übrigens (statt der lt. Einladung geplanten 1,5 Stunden) gute 3 Stunden, für das Gericht (Fahrtkosten-Erstattung) ist zumindest die Zeitdauer der Anwesenheit in seinen Praxisräumen von ihm einzutragen, da hat er mit 2,5 Stunden schon untertrieben (was ich ihm erst mal verzeihe :grinser: ), denn er hat sich wirklich SEHR gründlich mit mir und meinen Problemem im kardiologischen Bereich beschäftigt. :ic_up:

Es ging auch tatsächlich mal intensiv, um die Auswirkungen dieser (VOR- UND NACH-OP) Probleme im beruflichen Bereich und meinen verzweifelten Wiedereinstiegs-Versuch, von immerhin fast 7 Monaten Dauer, SOOO GENAU wollte das noch KEINER hören.
ER hat auch Extra vermerkt, dass ich meinen Job IMMER NOCH HABE, was ja bisher auch gerne "unterschlagen" wurde und die DRV dann "automatisch" zu der Denke führt, dass man natürlich LIEBER die Rente hätte als H4, NUR weil man da nun wegen der langen Krankheit inzwischen "gelandet" ist, heißt eben NICHT auch gleichzeitig Langzeit-ARBEITSLOS.

Ich lasse mich mal überraschen, ob mein bisher positiver Eindruck von diesem GA erhalten bleibt, wenn ich von meinem Anwalt das GA bekommen habe, in diesem Jahr rechne ich da allerdings nicht mehr mit einem Ergebnis, eventuell kommt doch noch die Einladung zum Psychiater, aber da hat er sich SEHR bedeckt gehalten.
Das könne er erst entscheiden, wenn er seine Untersuchungsergebnisse mit den vorhandenen anderen Sachen aus der Gerichts-Akte verglichen habe und ER sei nun mal Internist und könne/dürfe sich daher in SEINEM GA nur sehr begrenzt zu meinen psychischen Problemen äußern.

AUCH DAS KANN und MUSS ich akzeptieren, trotzdem hat er sich auch meine mit erwähnten psychischen Belastungen im Alltag und Arbeitsbereich angehört, OHNE mich zu unterbrechen, wie es der Herr Klinikdirektor beim DRV-GA SOFORT getan hat, ich HOFFE er wird AUCH die (dem Gericht bereits) vorliegenden Berichte meines Psychiaters gründlich LESEN, vielleicht sind sie ja für ihn auch schon "aussagekräftig" genug, dann erspart er mir vielleicht DOCH ein weiteres GA... :confused: :Gruebeln:

Das kann ich mal wieder NUR abwarten, aber das WARTEN ist man ja in diesem Stadium des EM-Renten-Antrages bereits gewohnt, auch wenn es dadurch keineswegs angenehmer wird... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Wieviel Zeit hat so ein Gutachter eigentlich ???

Verfasst: So 11. Dez 2011, 12:04
von Ironhide77
Hallo Oma,
es ist doch schon mal ganz gut gelaufen. Das freut mich sehr für dich. Ich hoffe inständig, dass sich nach allen Jahren endlich alles zum Guten wendet. Vielleicht ist dies ja, der Anfang einer Wendung! :ic_up:

Re: Wieviel Zeit hat so ein Gutachter eigentlich ???

Verfasst: So 11. Dez 2011, 18:43
von Doppeloma
Hallo Ironhide, :umarm:
Vielleicht ist dies ja, der Anfang einer Wendung!
JA, das HOFFE ICH AUCH, habe noch ein wenig mehr zu dem Termin geschrieben.

Wer es lesen möchte bitte HIER entlang

viewtopic.php?p=29211#p29211

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi: