Liebe Stadtpflanze,
Und der GA sagte, er könne die Frage vom SG, ob eine Begleitperson notwendig sei nur dann mit "JA" beantworten, wenn ich im Rollstuhl säße oder dement sei.
So ein Blödsinn, wenn der das ankreuzt, dann ist das OK und das Gericht MUSS auch für die Begleitperson zahlen
Also war keine Begleitung erfoderlich. Und das Gericht schreibt, dann gibt es dafür auch keine Fahrtkostenerstattung
Habt ihr da Erfahrungen?
Wenn der GA das SOOO eng sieht (ausgerechnet bei einem psychiatrischen GA

) dann ist das SEHR traurig, es gibt doch gerade in diesem Bereich viele Leute, die NICHT in der Lage sind ALLEINE irgendwohin zu gehen /zu fahren
Das Gericht wird wohl dann auch NICHT zahlen, bei der DRV ist das (im Prinzip) genauso, aber bei meinem Psycho-GA war wenigstens DAS KEIN Problem (das Kreuz haben schon die Aufnahmeschwestern gesetzt!) und ich sitze weder im Rollstuhl noch bin ich dement...
Auch der Internist hat es ja eigentlich (auf dem Fahrtkosten-Antrag!!!) akzeptiert, dass ich in Begleitung war, im GA hat er das dann allerdings NICHT bestätigt und so bekam ich für den Dopa dafür KEINE Fahrtkosten erstattet, aber zu dem kam ich ja lt. GA auch weder mit dem PKW noch mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, hat er BEIDES NEIN angekreuzt.
Was solls, Hauptsache die DRV ist überzeugt, dass an diesem GA NIX auszusetzen ist...und DAS sind ja noch die "harmlosen" Fehler...
WIR drücken trotzdem feste die Daumen für ein vernünftiges Ergebnis
Liebe Grüße von UNS
