GA-Termin - Fahrtkostenerstattung Begleitperson?

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stadtpflanze
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GA-Termin - Fahrtkostenerstattung Begleitperson?

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mi 22. Jun 2011, 17:48

ich finde dazu im Moment nichts .

Ich bin mit meinem Mann gefahren (1,5 Std mit Bahn ein Weg) . Alleine hätte ich das nicht getan.
Da hätte ich mich gewehrt. :Miko:
Und der GA sagte, er könne die Frage vom SG, ob eine Begleitperson notwendig sei nur dann mit "JA" beantworten, wenn ich im Rollstuhl säße oder dement sei.
Also war keine Begleitung erfoderlich. Und das Gericht schreibt, dann gibt es dafür auch keine Fahrtkostenerstattung
Habt ihr da Erfahrungen?
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Re: GA-Termin - Fahrtkostenerstattung Begleitperson?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mi 22. Jun 2011, 18:02

Genau so sieht es aus.

Die Knete bekommste leider nicht wieder. :ic_down:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: GA-Termin - Fahrtkostenerstattung Begleitperson?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 22. Jun 2011, 18:05

Liebe Stadtpflanze, :smile:
Und der GA sagte, er könne die Frage vom SG, ob eine Begleitperson notwendig sei nur dann mit "JA" beantworten, wenn ich im Rollstuhl säße oder dement sei.
So ein Blödsinn, wenn der das ankreuzt, dann ist das OK und das Gericht MUSS auch für die Begleitperson zahlen :Wut:
Also war keine Begleitung erfoderlich. Und das Gericht schreibt, dann gibt es dafür auch keine Fahrtkostenerstattung
Habt ihr da Erfahrungen?
Wenn der GA das SOOO eng sieht (ausgerechnet bei einem psychiatrischen GA :confused: ) dann ist das SEHR traurig, es gibt doch gerade in diesem Bereich viele Leute, die NICHT in der Lage sind ALLEINE irgendwohin zu gehen /zu fahren :ic_down:

Das Gericht wird wohl dann auch NICHT zahlen, bei der DRV ist das (im Prinzip) genauso, aber bei meinem Psycho-GA war wenigstens DAS KEIN Problem (das Kreuz haben schon die Aufnahmeschwestern gesetzt!) und ich sitze weder im Rollstuhl noch bin ich dement... :Gruebeln:

Auch der Internist hat es ja eigentlich (auf dem Fahrtkosten-Antrag!!!) akzeptiert, dass ich in Begleitung war, im GA hat er das dann allerdings NICHT bestätigt und so bekam ich für den Dopa dafür KEINE Fahrtkosten erstattet, aber zu dem kam ich ja lt. GA auch weder mit dem PKW noch mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, hat er BEIDES NEIN angekreuzt.

Was solls, Hauptsache die DRV ist überzeugt, dass an diesem GA NIX auszusetzen ist...und DAS sind ja noch die "harmlosen" Fehler... :Verwirrt: :Ohnmacht:

WIR drücken trotzdem feste die Daumen für ein vernünftiges Ergebnis :ic_up:

Liebe Grüße von UNS :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: GA-Termin - Fahrtkostenerstattung Begleitperson?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 22. Jun 2011, 18:55

Hallo,

wenn die meinen Antrag genehmigen würden, dann würde ich auf sämtliche Fahrtkosten die durch die Gutachten angefallen sind, verzichten....absolut verzichten...
wenn sie mir nun endlich mal mitteilen würden, was Fakt ist...

LG
vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: GA-Termin - Fahrtkostenerstattung Begleitperson?

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Do 23. Jun 2011, 06:31

Genau Vrori, wenn der Antrag durchkommt, sind mir die Fahrtkosten eh egal.
Vielleicht ist diese REgelung auch in den Bundesländeren unterschiedlich (Genau so wie heute nicht überall Feiertag ist :icon_e_wink: )
Nur alleine, hätte ich gar nicht fahren können. Da hat Oma schon recht.
Und das sind wirklich die harmlosesten Fehler.
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Re: GA-Termin - Fahrtkostenerstattung Begleitperson?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 23. Jun 2011, 07:23

Hallo!
Und der GA sagte, er könne die Frage vom SG, ob eine Begleitperson notwendig sei nur dann mit "JA" beantworten, wenn ich im Rollstuhl säße oder dement sei.
Den hätte ich nach der Rechtsgrundlage für diese Aussage gefragt, ich bin sicher, dass er keine gewusst hätte. Wenn Menschen z.B. Angst dahingehend haben, nicht alleine rausgehen zu könne, nicht alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können, wie soll das dann ohne Begleitperson gehen?
Vielleicht ist diese REgelung auch in den Bundesländeren unterschiedlich
Darf aber nicht, das Sozialrecht ist Bundesrecht und somit in allen Bundesländern gültig.

Wenn eine Begleitperson ärztlich notwendig ist, müssen auch deren Kosten gezahlt werden, sogar Verdienstausfall.
Würde das nicht erstattet, wäre das eine Benacheiligung derjenigen, die es nicht leisten können, das aus eigener Tasche zu tragen.

Irgendwo in meinem Kopf spukt auch ein Paragraf dazu herum, den muss ich aber noch mal recercheiren. Das schaffe ich jetzt aber jetzt nicht mehr, will jetzt weg.

Das hab eich so auf die Schnelle gefunden, lies das mal.

http://www.jusmeum.de/urteile/lsg_fst/b ... 13144d7959

Liebe Grüße

Annette
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