nun also die Fortsetzung meines Falles. Ich hab's hier reingestellt, weil ja nun ein erstes Schlechtachten vorliegt, und meine Anwältin Widerspruch eingelegt hat; der nun mit einer "Einladung" der DRV zu einer neurologisch/psychologischen Begutachtung beantwortet werden wird.
Aber der Reihe nach...
Was bisher geschah:
- AU seit 2007 (massive LWS-Probleme)
- Rentenantrag wegen BU im Juli 2010
- Erstbeschlechtachtung im Oktober 2010
- Anfang Dezember kommt Bescheid über die Gewährung einer Rente (ab Februar 2010; auf Zeit und nur die halbe Rente) wegen teilweiser Erwerbsminderung (die damalige Diskussion mit meiner Omi und anderen über das Thema BU/EM-Rente etc. könnt ihr hier nochmal nachlesen)
- dagegen lege ich Widerspruch ein und lasse mich von einer Fachanwältin für Sozialrecht vertreten (nicht vom VdK, bei dem ich ja Mitglied bin)
Auf diesem Stand wart ihr Mitte Dezember als ich dann umzog.
Meine Anwältin ist zwischenzeitlich schwer krank gewesen, weshalb sich auch ihr Widerspruch lange hinzog (sie hat die DRV um Fristverlängerung gebeten. Erst Ende Februar hatte ich das Schlechtachten und den Widerspruch meiner Anwältin in Händen.
... und so sieht's nu aus:
- ich bekomme derzeit laut Anwältin
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (sic!) gem. §§ 33 Abs. 3 Nr. 4, 240 i.V.m. §43 Abs. 1 SGB VI
-> §33, Abs. 3, #4
-> §43
- Anspruch hätte ich aber auf eine
Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 33 Abs. 3 Nr. 2 , und §43 Abs. 2 SGB VI und das unbefristet ab Antragstellung (Juli 2010)!
Das absolute interessante an dem Schlechtachten des Orthopäden ist, daß er schreibt, daß ich aus orthopädischer (!) Sicht dauerhaft keine drei Stunden pro Tag mehr in meinem Beruf arbeiten kann, und daß mein erlernter und zuletzt ausgeübter Beruf eine Gesundheitsgefährdung (steht da wortwörtlich) für mich darstellt.
Andererseits schreibt er, daß ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden pro Tag arbeiten könne.


Er weist aber gleichzeitig daraufhin, daß sich diese Bewertung ausschließlich an rein orthopädischen Gesichtspunkten orientiert und er die vorhandene Schmerzproblematik durchaus erkennt; diese aber mangels Fachkompetenz in seiner Bewertung nicht berücksichtigt.
Zitat:
Diese - mehrfach wiederholten Anmerkungen des Orthopäden zur Schmerzstörung - hat die DRV dann zwar durchaus registriert, in ihrer Bewertung dann aber schlicht übergangen!Gemäß den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften bestehen deutliche Anhaltspunkte für eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICO-10 F 45.4), deren mögliche leistungsmindernde Auswirkungen nicht in die Beurteilung unseres Fachgebietes fällt.
Meine Anwältin argumentiert dann auch folgerichtig, daß der Sachverhalt seitens der DRV nicht hinreichend aufgeklärt wurde und der Bescheid somit rechtswidrig ist.
Peng, das war's!
Daraufhin kam nun letzte Woche von der DRV ein dicker Brief mit der Bitte um zwei Befundberichte von verschiedenen Ärzten bei denen ich derzeit in Behandlung bin (aus dem Bereich Neurologie, Psychologie).
Tolle Wurst! Ich bin zur Zeit bei überhaupt niemandem in Behandlung, weil ich die Faxen mit ahnungslosen Ärzten dicke hab!

Macht nix, sagt meine Anwältin. Dann solle ich das auch so schreiben (naja, ähnlich) und nicht ausgefüllte Formulare einfach zurückschicken. Weil, diese Befundberichte dienen nur der Vorbereitung für eine weitere Begutachtung durch einen Gutachter von der DRV. Diesmal wirds mit großer Sicherheit zu einem Psychologen mit Nebenfach Neurologie (oder umgekehrt) gehen.
Ich werde mich nun von einer Allgemeinärztin zu einem Neurologen überweisen lassen, damit der in Ruhe feststellen kann, daß es aus seiner Sicht nichts festzustellen gibt.
Ufff..... jetzt glüht mir die Birne!

Wenn ihr Fragen habt -> einfach fragen.
Liebe Grüße
Antonia
PS: achja, die Bemühungen meiner Anwältin kosteten mich jetzt erstmal 600 € . Ist aber OK. Die hat sich da richtig reingekniet und kennt sich mit Fällen wie mir aus. Das merkte ich jetzt schon des öfteren.