Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
@Doppeloma
Den gleichen Grund hat das SG auch genannt, als der erste Gutachter negativ entschieden hat.
Das SG möchte sich gerne um eine Entscheidung drücken, der Anwalt möchte es dem SG einfach machen und rät auch zur Klagerücknahme. Ich möchte mir aber den Weg in die höheren Instanzen offen lassen und gerichtlich geklärt wissen, seit wann ich erwerbsgemindert bin und in welchem Maß.
Die Rentenversicherung geht vom 01.01.2008 aus. Der Gutachter sagt, ich bin mindestens seit 2004 voll erwerbsgemindert. Abgesehen davon hatte ich die Fahrtkosten zum zweiten Gutachter schon gerne erstattet. Das waren immerhin 600 km hin und zurück.
Dein Geld ist es ja nicht, dass ich verballere.
lg
Robert
Den gleichen Grund hat das SG auch genannt, als der erste Gutachter negativ entschieden hat.
Das SG möchte sich gerne um eine Entscheidung drücken, der Anwalt möchte es dem SG einfach machen und rät auch zur Klagerücknahme. Ich möchte mir aber den Weg in die höheren Instanzen offen lassen und gerichtlich geklärt wissen, seit wann ich erwerbsgemindert bin und in welchem Maß.
Die Rentenversicherung geht vom 01.01.2008 aus. Der Gutachter sagt, ich bin mindestens seit 2004 voll erwerbsgemindert. Abgesehen davon hatte ich die Fahrtkosten zum zweiten Gutachter schon gerne erstattet. Das waren immerhin 600 km hin und zurück.
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Kann ich nicht nachvollziehen, warum du die Fahrkosten nicht bekommen hast, es sei denn du nimmst tatsächlich an man würde für diese Strecke auf deinen Wunsch ein Taxi finanzieren ... ich habe trotz Vergleichsannahme (was ja die Rücknahme der Klage beinhaltet) immer die Fahrten zum GA erstattet bekommen, allerdings für öffentliche Verkehrsmittel/eigenen PKW, die GA haben einen Taxi-Transport nicht für erforderlich angesehen und ohne deren Bescheinigung dazu, gibt es dann auch keine Taxi-Kosten erstattet.Abgesehen davon hatte ich die Fahrtkosten zum zweiten Gutachter schon gerne erstattet. Das waren immerhin 600 km hin und zurück.
Da hast du natürlich völlig Recht, ich "verballere" mein Geld lieber für die angenehmen Dinge des Lebens ... dafür wird dir wohl irgendwann weder Zeit noch Geld übrig bleiben ...Dein Geld ist es ja nicht, dass ich verballere.

Trotzdem Alles Gute für dich und deine Zukunft, ich denke, dass es auch Zeitverschwendung ist dir zukünftig noch zu antworten ...



Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Es war ja ein Zweitgutachten nach Paragraph 109 SGG. Davon habe ich nichts erhalten. Ich nehme auch nicht an, dass die Rechtsschutzversicherung ihr vorgestrecktes Geld für das Zweigutachten zurück bekommt. Ich kann, gutachterlich bestätigt, nicht mit öffis fahren. Geht nur eigener PKW oder Taxi.Doppeloma hat geschrieben:
Kann ich nicht nachvollziehen, warum du die Fahrkosten nicht bekommen hast, es sei denn du nimmst tatsächlich an man würde für diese Strecke auf deinen Wunsch ein Taxi finanzieren ... ich habe trotz Vergleichsannahme (was ja die Rücknahme der Klage beinhaltet) immer die Fahrten zum GA erstattet bekommen.
Von Missbrauch kann schon deshalb nicht gesprochen werden, weil das Gutachten besagt, dass ich seit mindestens 10 Jahren erwerbsgemindert bin, die DRV Bund bisher aber nur rückwirkend bis 01.01.2008 meine Erwerbsminderung anerkennt.
Hier drückt sich das SG um eine Entscheidung und ich möchte eine Entscheidung. Wenn es bis zum BSG geht, eine bundesweit gültige Entscheidung.
lg
Robert
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Hallo Camper
Ich verstehe so einiges nicht in/an deinem Fall, so z.B., dass du klaustrophobisch in öffentlichen Verkehrsmitteln reagierst, aber in einem PKW für dich die Welt OK ist.
Bei mir ist das eher umgekehrt. In den öffentlichen habe ich die Weite, den Raum um Atmen zu können und fühle mich nicht beengt und habe ständig Angst, dass ich in dem Auto erneut unschuldig über den Haufen gefahren werde, dass sich das Auto nicht öffnen lässt und ich sehen muss, wie ich da raus komme.
Außerdem habe ich die Möglichkeit mich während der Fahrt zu bewegen, kann aufstehen und herumlaufen und sitze nicht eingepfercht in meinem Sitz, muss mich nicht auf den Verkehr konzentrieren und mich mentalen und körperlichen Strapazen unnötig aussetzen. (Ich habe vor knapp 30 Jahren zwei Verkehrsunfälle mit Dauerfolgeschäden erlebt)
Du bist als Taxifahrer beschäftigt gewesen, kannst diesen Beruf nun nicht mehr ausüben, im Gegenzug aber privat weiterhin Strecken fahren, sogar wäre eine Strecke zu einem Gutachter mit einfacher Fahrt von 300 km drin gewesen, lediglich ging es dabei um das Umweltzonenproblem, da dein privates Fahrzeug wohl nicht die Plakette hat, um in Städte einzufahren, sodass der Taxi- oder Leihwagengedanke notwendig wurde.
Du möchtest die EMR rückwirkend 10 Jahre anerkannt bekommen, nachdem ein GA diesen Zeitrahmen gutachterlich benannt hat.
Du möchtest am liebsten einen GDB von 100 nebst Merkzeichen erlangen, um auch die Chance rentenrechtlich besser anerkannt zu werden gewahrt ist.
Wie ich las, kam es dir bei dem ganzen Rechtsstreit von Beginn an, ob es zunächst um die Teilhabe am Arbeitsleben zunächst ging und eben auch um den GdB, doch nur um die EMR.
Den Sieg hast du auch errungen, nur du willst, seit dem 109er Gutachten jetzt mehr als das, was man dir nun zugesteht.
Habe ich das alles so richtig aus deinem Gesamtbeitrag hier herauslesen können?
Ich frage mich, was wäre ohne dieses 109er GA für dich als Renteneintrittsdatum akzeptabel gewesen.
Damals ging es lediglich um die Anerkennung der vollen EMR, die du doch nun schon rückwirkend ab 2008 erreicht hast.
Was ist, wenn du nun weiter ziehst und zur nächsten Instanz vordringst und das Gericht ein erneutes GA erstellt und dann gegenbeweislich festgestellt wird, dass das 109 er Gutachten nicht standhalten kann mit seiner Feststellungsaussage zum Eintritt der EMR. So wie ja auch dieses Gutachten Vorgutachten zu hinterfragen, könnte es dann auch mit diesem passieren.
Für mich stellt sich nämlich die Frage, wie lange hast du denn dein normales Berufsleben durchgezogen?
Damals, als du noch im Job standst hast du doch nicht schon gedanklich daran festgehalten, dass du eigentlich voll EM bist aber gleichzeitig voll arbeitest.
Nur weil jetzt ein GA das so niederschrieb, stellst du auch im Nachhinein für dich fest, ich war schon damals EM?
Du hast zu dem Zeitpunkt eine Tätigkeit doch voll nachkommen können und willst jetzt rentenrechtlich dafür im Nachhinein entschädigt werden?
Und wenn du doch privat fahrtauglich bist, was ist dann im Beruf anders?
Was hast beruflich überhaupt erlernt? Taxifahrer wird ja nicht der erlernte Beruf sein.
Wie gesagt, ich blicke nicht hinter deinen Anliegen und auch nicht hinter deinen Gedankengängen, lese aber für mich heraus (sorry das ich es so schreibe), dass deine anfänglichen Begehrlichkeiten im laufenden Verfahren sich immer mehr vergrößert und für mich jetzt unvorstellbare Ausmaße angenommen haben.
Ich bin auch jemand der sich nicht unterbuttern lässt und versucht zu kämpfen, doch ganz mit dem Kopf durch die Wand und nach mehr und mehr zu schreien, zumal wenn man mir schon sagt es ist genug und pass auf, dass der Kleine Spatz in der Hand dir nicht wieder weggenommen wird, dann höre ich zu und wäge ab, ob jetzt hier der Punkt ist sich zu arrangieren.
Dir hat man mit der Zulassung des 109er GA bereits den Spatz in die Hand gegeben und dir war sicher auch bewusst, dass du auf diese Kosten u.U. auch sitzenbleiben wirst.
Weitere Kosten könnten nun zusätzlich auf dich zukommen, so wie es das SG dir nun offeriert, willst und kannst du das Risiko eingehen? Bist du wirklich so ein Mensch, der nur mit der Brechstange durch die Tür rennt auch wenn er sich dabei einige Beulen zuzieht?
Wie lange wird das auch die RS-Versicherung mitmachen?
Wie lange dann dein AnwLt, wenn er dir jetzt bereits rät, dem Rat des Gerichts Folge zu leisten und die Klage zurückzuziehen, was ja vorsorglich ist, wenn auch er die weitere Klage nicht aussichtsreich ansieht.
Im Prinzip ist eigentlich Anwalts Interesse, eher dran zu bleiben er verdient daran, nur wer ihn zahlt wird er zusehen müssen.
Ich weiß nicht, was ich dir wünschen soll, bin sehr zwiespältig eingestellt, mit dem was ich in dem Fall so denke.
Gruß agnes
Ich verstehe so einiges nicht in/an deinem Fall, so z.B., dass du klaustrophobisch in öffentlichen Verkehrsmitteln reagierst, aber in einem PKW für dich die Welt OK ist.
Bei mir ist das eher umgekehrt. In den öffentlichen habe ich die Weite, den Raum um Atmen zu können und fühle mich nicht beengt und habe ständig Angst, dass ich in dem Auto erneut unschuldig über den Haufen gefahren werde, dass sich das Auto nicht öffnen lässt und ich sehen muss, wie ich da raus komme.
Außerdem habe ich die Möglichkeit mich während der Fahrt zu bewegen, kann aufstehen und herumlaufen und sitze nicht eingepfercht in meinem Sitz, muss mich nicht auf den Verkehr konzentrieren und mich mentalen und körperlichen Strapazen unnötig aussetzen. (Ich habe vor knapp 30 Jahren zwei Verkehrsunfälle mit Dauerfolgeschäden erlebt)
Du bist als Taxifahrer beschäftigt gewesen, kannst diesen Beruf nun nicht mehr ausüben, im Gegenzug aber privat weiterhin Strecken fahren, sogar wäre eine Strecke zu einem Gutachter mit einfacher Fahrt von 300 km drin gewesen, lediglich ging es dabei um das Umweltzonenproblem, da dein privates Fahrzeug wohl nicht die Plakette hat, um in Städte einzufahren, sodass der Taxi- oder Leihwagengedanke notwendig wurde.
Du möchtest die EMR rückwirkend 10 Jahre anerkannt bekommen, nachdem ein GA diesen Zeitrahmen gutachterlich benannt hat.
Du möchtest am liebsten einen GDB von 100 nebst Merkzeichen erlangen, um auch die Chance rentenrechtlich besser anerkannt zu werden gewahrt ist.
Wie ich las, kam es dir bei dem ganzen Rechtsstreit von Beginn an, ob es zunächst um die Teilhabe am Arbeitsleben zunächst ging und eben auch um den GdB, doch nur um die EMR.
Den Sieg hast du auch errungen, nur du willst, seit dem 109er Gutachten jetzt mehr als das, was man dir nun zugesteht.
Habe ich das alles so richtig aus deinem Gesamtbeitrag hier herauslesen können?
Ich frage mich, was wäre ohne dieses 109er GA für dich als Renteneintrittsdatum akzeptabel gewesen.
Damals ging es lediglich um die Anerkennung der vollen EMR, die du doch nun schon rückwirkend ab 2008 erreicht hast.
Was ist, wenn du nun weiter ziehst und zur nächsten Instanz vordringst und das Gericht ein erneutes GA erstellt und dann gegenbeweislich festgestellt wird, dass das 109 er Gutachten nicht standhalten kann mit seiner Feststellungsaussage zum Eintritt der EMR. So wie ja auch dieses Gutachten Vorgutachten zu hinterfragen, könnte es dann auch mit diesem passieren.
Für mich stellt sich nämlich die Frage, wie lange hast du denn dein normales Berufsleben durchgezogen?
Damals, als du noch im Job standst hast du doch nicht schon gedanklich daran festgehalten, dass du eigentlich voll EM bist aber gleichzeitig voll arbeitest.
Nur weil jetzt ein GA das so niederschrieb, stellst du auch im Nachhinein für dich fest, ich war schon damals EM?
Du hast zu dem Zeitpunkt eine Tätigkeit doch voll nachkommen können und willst jetzt rentenrechtlich dafür im Nachhinein entschädigt werden?
Und wenn du doch privat fahrtauglich bist, was ist dann im Beruf anders?
Was hast beruflich überhaupt erlernt? Taxifahrer wird ja nicht der erlernte Beruf sein.
Wie gesagt, ich blicke nicht hinter deinen Anliegen und auch nicht hinter deinen Gedankengängen, lese aber für mich heraus (sorry das ich es so schreibe), dass deine anfänglichen Begehrlichkeiten im laufenden Verfahren sich immer mehr vergrößert und für mich jetzt unvorstellbare Ausmaße angenommen haben.
Ich bin auch jemand der sich nicht unterbuttern lässt und versucht zu kämpfen, doch ganz mit dem Kopf durch die Wand und nach mehr und mehr zu schreien, zumal wenn man mir schon sagt es ist genug und pass auf, dass der Kleine Spatz in der Hand dir nicht wieder weggenommen wird, dann höre ich zu und wäge ab, ob jetzt hier der Punkt ist sich zu arrangieren.
Dir hat man mit der Zulassung des 109er GA bereits den Spatz in die Hand gegeben und dir war sicher auch bewusst, dass du auf diese Kosten u.U. auch sitzenbleiben wirst.
Weitere Kosten könnten nun zusätzlich auf dich zukommen, so wie es das SG dir nun offeriert, willst und kannst du das Risiko eingehen? Bist du wirklich so ein Mensch, der nur mit der Brechstange durch die Tür rennt auch wenn er sich dabei einige Beulen zuzieht?
Wie lange wird das auch die RS-Versicherung mitmachen?
Wie lange dann dein AnwLt, wenn er dir jetzt bereits rät, dem Rat des Gerichts Folge zu leisten und die Klage zurückzuziehen, was ja vorsorglich ist, wenn auch er die weitere Klage nicht aussichtsreich ansieht.
Im Prinzip ist eigentlich Anwalts Interesse, eher dran zu bleiben er verdient daran, nur wer ihn zahlt wird er zusehen müssen.
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Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
@Agnes
Ich versuche zunächst einmal auf das Thema Klaustrophobie, die die Gutachter Agoraphobie nennen, zu antworten.
Ich brauche Raum um mich. Sobald es eng um mich wird, habe ich bestenfalls Fluchtgedanken, schlimmstenfalls falle ich ins Koma, Das betrifft nicht nur öffentliche Verkehrsmittel, sondern auch lange Schlangen an der Supermarktkasse, und was weiß ich noch alles, was ich mein ganzes Leben lang tat, um die rote Linie nicht zu überschreiten. Einmal habe ich sie überschritten und schon lag ich 5 Stunden im Koma. Ich bin bisher nur einmal in meinem Leben mit Öffis gefahren, weil ich mich dazu gezwungen sah. Ein Klinikaufenthalt von einer Woche war das Ergebnis.
Als Taxifahrer habe ich schon mehrere Fahrten gar nicht angetreten, beziehungsweise wieder abgebrochen, wenn mehr als zwei Leute zugestiegen sind.
Ich fahre hunderte von Kilometern mit dem PKW ohne Probleme. Auf der Reha 2011 habe ich eine Frau kennen gelernt, die sogar im Freien großen Abstand zu den anderen Patienten nahm. Zu mir hat sie sich aber ins Auto gesetzt und wäre mit mir sogar vom Schwarzwald bis nach Madrid oder noch weiter gefahren, weil ich wusste, wie es ihr erging und immer wieder gesagt habe, wenn es Dir nicht gut geht, sag rechtzeitig bescheid und ich halte an. Wir sind dann im Schwarzwald 100 km am Stück gefahren, ohne dass ich nur einmal anhalten musste. Nicht dass Du nun denkst, ich habe von ihr gelernt, was man sagen und wie man sich verhalten muss. Meine Platzangst stand bereits 2006 in einem Gutachten.
Das Umweltzonenproblem bestand schon vor dem Erstgutachter. Da musste ein anderer Gutachter her, weil der vom Gericht bestellte Gutachter in der Umweltzone lag und das SG nicht die Kosten für ein Taxi oder einen Leihwagen tragen wollte. Der dann beauftragte Gutachter diagnostizierte die Agoraphobie und der 109er Gutachter bestätigte die Diagnose.
Agoraphobie wirkt sich auf die unterschiedlichen Menschen unterschiedlich aus.
Was das 109er Gutachten betrifft. Es wurde ja gleichzeitig ein Gutachten über meinen GdB erstellt. Den Gutachter möchte ich sehen, der bei einem Einzel-GdB von 50 für psychische Behinderung noch von voller Erwerbsfähigkeit ausgeht, wenn der 109er Gutachter sagt, ich sei keinem Arbeitgeber zumutbar. Und das schon seit mehr als 10 Jahren, da immer die Gefahr besteht, dass ich ausraste und mich und/oder andere damit in Schwierigkeiten bringe. Bei mir schlägt weder Medikation, noch ambulante, noch stationäre Behandlung an. Bei Medikation besteht eher die Gefahr einer Verschlimmerung.
Erlernt habe ich Bürokaufmann. Aber wie der Gutachter festgestellt hat, ich bin keinem Arbeitgeber zumutbar.
Dem Anwalt steht es jederzeit frei, mich in der nächsten Instanz nicht zu vertreten.
@Doppeloma bin ich ja auch nicht zumutbar
lg
Robert
Ich versuche zunächst einmal auf das Thema Klaustrophobie, die die Gutachter Agoraphobie nennen, zu antworten.
Ich brauche Raum um mich. Sobald es eng um mich wird, habe ich bestenfalls Fluchtgedanken, schlimmstenfalls falle ich ins Koma, Das betrifft nicht nur öffentliche Verkehrsmittel, sondern auch lange Schlangen an der Supermarktkasse, und was weiß ich noch alles, was ich mein ganzes Leben lang tat, um die rote Linie nicht zu überschreiten. Einmal habe ich sie überschritten und schon lag ich 5 Stunden im Koma. Ich bin bisher nur einmal in meinem Leben mit Öffis gefahren, weil ich mich dazu gezwungen sah. Ein Klinikaufenthalt von einer Woche war das Ergebnis.
Als Taxifahrer habe ich schon mehrere Fahrten gar nicht angetreten, beziehungsweise wieder abgebrochen, wenn mehr als zwei Leute zugestiegen sind.
Ich fahre hunderte von Kilometern mit dem PKW ohne Probleme. Auf der Reha 2011 habe ich eine Frau kennen gelernt, die sogar im Freien großen Abstand zu den anderen Patienten nahm. Zu mir hat sie sich aber ins Auto gesetzt und wäre mit mir sogar vom Schwarzwald bis nach Madrid oder noch weiter gefahren, weil ich wusste, wie es ihr erging und immer wieder gesagt habe, wenn es Dir nicht gut geht, sag rechtzeitig bescheid und ich halte an. Wir sind dann im Schwarzwald 100 km am Stück gefahren, ohne dass ich nur einmal anhalten musste. Nicht dass Du nun denkst, ich habe von ihr gelernt, was man sagen und wie man sich verhalten muss. Meine Platzangst stand bereits 2006 in einem Gutachten.
Das Umweltzonenproblem bestand schon vor dem Erstgutachter. Da musste ein anderer Gutachter her, weil der vom Gericht bestellte Gutachter in der Umweltzone lag und das SG nicht die Kosten für ein Taxi oder einen Leihwagen tragen wollte. Der dann beauftragte Gutachter diagnostizierte die Agoraphobie und der 109er Gutachter bestätigte die Diagnose.
Agoraphobie wirkt sich auf die unterschiedlichen Menschen unterschiedlich aus.
Was das 109er Gutachten betrifft. Es wurde ja gleichzeitig ein Gutachten über meinen GdB erstellt. Den Gutachter möchte ich sehen, der bei einem Einzel-GdB von 50 für psychische Behinderung noch von voller Erwerbsfähigkeit ausgeht, wenn der 109er Gutachter sagt, ich sei keinem Arbeitgeber zumutbar. Und das schon seit mehr als 10 Jahren, da immer die Gefahr besteht, dass ich ausraste und mich und/oder andere damit in Schwierigkeiten bringe. Bei mir schlägt weder Medikation, noch ambulante, noch stationäre Behandlung an. Bei Medikation besteht eher die Gefahr einer Verschlimmerung.
Erlernt habe ich Bürokaufmann. Aber wie der Gutachter festgestellt hat, ich bin keinem Arbeitgeber zumutbar.
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@Doppeloma bin ich ja auch nicht zumutbar

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Robert
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Falsch, ich nehme mir nur die Freiheit selber zu entscheiden, wem ich meine freie Zeit opfere und wo es sich (aus meiner Sicht) irgendwann nicht mehr lohnt ...@Doppeloma bin ich ja auch nicht zumutbar![]()
Niemand zwingt mich hier irgendjemandem was zu beantworten wenn ich das nicht will ... das ist meine private Freiheit und Entscheidung, während du "Gefangener" deiner gerichtlichen Auseinandersetzungen bist ...


Ob es jemanden interessiert (außer dich selber) ist dir ja auch eigentlich egal ... also kann ich mich doch besser denen widmen, die mit meinen Ratschlägen und Erfahrungen auch was anfangen können und wollen ... auch das mache ich nur wenn ICH gerade WILL ...


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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Diese Diskussion nervt mich gerade unheimlich,
weil es mir gar nicht gut geht.
@Camper: Bitte halte Dich zurück.
Solche Sticheleien - egal in welche Richtung -
sind kontraproduktiv und schaden letztendlich auch dem Forum.
@Camper, ich hoffe auf dein Verständnis und danke dir im Voraus dafür.
LG
Fee
weil es mir gar nicht gut geht.
@Camper: Bitte halte Dich zurück.
Solche Sticheleien - egal in welche Richtung -
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@Camper, ich hoffe auf dein Verständnis und danke dir im Voraus dafür.
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
die Fahrtkosten bei 109er Gutachten werden von niemandem erstattet...die muß man selber aufbringen...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Hallo Fee,
Liebe Grüße von der Doppeloma

du hast Recht und darum werde ich meinen letzten Beitrag jetzt löschen, ist eh nicht mein Niveau das so auszuwalzen, also werde ich mich an meine Ansage halten ...Solche Sticheleien - egal in welche Richtung -
sind kontraproduktiv und schaden letztendlich auch dem Forum.


Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
@VroriVrori hat geschrieben:die Fahrtkosten bei 109er Gutachten werden von niemandem erstattet...die muß man selber aufbringen...
Gibt es dafür ein Gesetz?
Im 109er steht lediglich, dass ich die Kosten vorschießen und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig tragen muss. Das Gericht kann also auch entscheiden, dass die DRV die Kosten trägt.
Es ist kein üblicher Fall, wenn der Gutachter die Vorgutachten in der Luft zerreißt, rückwirkend für 10 Jahre. Der Normalfall geht doch von einem Zeitpunkt ab Antragstellung zur Reha aus. Ich habe hier jedenfalls noch von keinem vergleichbaren Fall gelesen.(1) Auf Antrag des Versicherten, des behinderten Menschen, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muss ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.
Das kann auch erfahrene Foristen vor Probleme stellen. Genauso wie das Gericht und mein Anwalt vor dem Problem stehen, wie damit umzugehen ist. Bei einer Rücknahme der Klage meinerseits hätte ich überhaupt keine Chance, die Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Mache ich weiter, notfalls bis rauf zum BSG, dann habe ich Rechtssicherheit. Und darum geht es doch uns allen. Dass Rechtssicherheit herrscht.
lg
Robert
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