Hallo Christine,
Teil B des Gutachtens wurde mir in Kopie ausgehändigt, da stehen unter Vermittlungs- und beratungsrelevante Gesundheitsstörungen meine ganzen Erkrankungen drin.
Dann würde ich (an deiner Stelle!) den Teil B mal an den zuständigen Datenschutzbeauftragten schicken und verlangen, dass dieses Gutachten GELÖSCHT wird, da den SB deine Krankheiten NIX angehen, mit diesen Angaben im Teil B hat der Amtsarzt bereits die Schweigepflicht verletzt.
Nimm das bitte nicht "auf die leichte Schulter", denn solange der Teil B im AfA-PC verbleibt, KANN JEDER andere SB auch darauf zugreifen, da weiss bald die "halbe" AfA Bescheid, welche Krankheiten du so hast...
Den Teil A musst du dir DIREKT beim Med. Dienst holen (§ 25 SGB X), eben WEIL er der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, darf der Teil A NICHT an den SB gehen, wenn der DOC dann aber die unerlaubten Dinge in den Teil B auch reinschreibt, würde ich denen "Feuer" machen, wegen Verletzung der Schweigepflicht, das ist sogar ein Straftatbestand
LASS DIR DAS NICHT GEFALLEN, war das ein Gutachten nach "Aktenlage" oder warst du zur Untersuchung, habe ich gerade vergessen
Was den Verweis auf den PFÖRTNER und/oder "Minijobs" angeht kann ich NUR GANZ LAUT LACHEN

, denn wie schon festgestellt wurde arbeiten "Pförtner" heutzutage überwiegend in Wachschutz-Unternehmen, das "wächst" sich inzwischen sogar schon zum Ausbildungs-Beruf aus, zumindest die Bescheinigung über die Kurzausbildung (IHK /3 Tage) nach § 34a Gewerbe-Ordnung setzen die Unternehmen inzwischen voraus.
Stelle doch mal bei deiner SB einen schriftlichen (!!!) Antrag auf Kostenübernahme (Bildungsgutschein!!!) für diese Schulung, außerdem muss man da immer Schicht arbeiten, darfst du das überhaupt

und "Minijob", ja welche Berufsrichtung IST DAS DENN eigentlich
Wir waren heute unseren Wochenend-Einkauf machen, im "Billig-Supermarkt" vor der Hautür, die suchen da auch immer "Minijobber" für 325 € im Monat, wieviele Stunden man dafür malochen soll, steht NICHT dabei
Der Dopa hat sich bei der Filial-Leiterin "beworben"

, weil er doch immer wieder die Angestellten, auf die abgelaufenen Artikel in den Regalen aufmerksam macht, "so als Güte-Kontrolleur" auf "Minijob-Basis"...
Natürlich NUR für DAS was in den oberen Regalen liegt, weil Bücken ist ja nicht, die Filial-Leiterin hat sich fast weggeschmissen, denn für das bischen Geld geht es dann körperlich RICHTIG zur Sache, "da gehört aber ein bischen MEHR dazu", wir kennen die schon seit Jahren, da kann man sowas mal machen.
Die hat sich wirklich nur "ausgeschüttet" als wir erzählt haben, dass wir uns in unserem Alter NEUE Jobs suchen sollen, weil wir die vorhandenen ja NICHT mehr ausüben können und sollen.
Gut, beim Dopa hat sich das ja jetzt erledigt, aber weißt du was der zuletzt gewesen ist ??? 10 Jahre lang PFÖRTNER bei einer Wachschutzfirma, seine AfA-Tante hatte (nach der Aussteuerung) auch so niedliche Ideen...
Er sollte sich sogar bei seiner Firma um Wiedereinstellung bemühen, stand in seiner EGV, Problem, er war noch GAR NICHT entlassen...
Empfehle deiner SB doch mal einen Blick auf die AfA-Homepage, Bereich "BerufeNet", da kann sie detailliert nachlesen WAS von einem PFÖRTNER heutzutage erwartet wird und wenn deine amtsärztliche Einschätzung egentlich GAR keine Tätigkeit mehr zuläßt, dann soll sie doch mal beim ärzlichen Dienst nachfragen, WARUM du dann Vollzeit arbeitsfähig sein sollst, die sind doch sonst immer so schlau...
Vergiß nicht bei JEDER Einladung zum Meldetermin deine Fahrtkosten einzufordern, dann "verlängern" die die Zeiträume zwischen den Terminen von ganz alleine und wie geschrieben, reiche den Teil B an den Datenschutz weiter und beschwere dich schriftlich über die Verletzung der Schweigepflicht durch den Amtsarzt, am besten direkt in Nürnberg!!!
Hier ist die Adresse dafür
E-Mail:
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
keine Scheu, die brauchen das

, schick den Teil B als Anhang mit und frage auch gleich, was du mit den Bewerbungs-Empfehlungen deiner SB anfangen sollst, wenn sie auch nicht weiß, WAS du beruflich eigentlich noch machen sollst.
Welchen SINN ergibt ein solches amtsärztliches Gutachten (nach Aktenlage?) und welche Konsequenzen werden aus der Mißachtung der ärztlichen Schweigepflicht und der Datenschutz-Verletzung gezogen.
Du verlangst eine schriftliche Stellungnahme dazu, bis zum XXX (höchstens 10 Tage) und behältst dir vor Straf-Anzeige zu erstatten
Mit freundlichem Gruß Christine
ICH würde es GENAU SOOO MACHEN, mal sehen was passiert
Liebe Grüße von der Doppeloma
