Hallo Nebelhirn,
Ich glaube, dass Urteile allgemein zugängliche Informationen sind, die jeder auch öffentlich machen darf.
Aber ich bin ja kein Jurist...du etwa?
Darum geht es nicht, ob die an anderer Stelle öffentlich zugänglich sind, dann sollte man diese andere Stelle "besuchen" oder den Zugang (als Quellen-Angabe) verlinken, es ist nicht unbedingt gestattet nur (selbstgewählte) Teile daraus anderswo zu veröffentlichen ... ohne auf den kompletten Rest zu verweisen ...
Ich bin auch kein Jurist, aber schon etwas länger in diesem Forum und es gibt durchaus inzwischen (meist windige) Juristen, die sich auf solche Beiträge stürzen und an die Forenbetreiber entsprechende Unterlassungsklagen und hohe Strafandrohungen schicken ... solche Probleme brauchen wir hier nicht und konnten sie bisher auch vermeiden ...
Du kennst doch den Spruch, dass "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt" und die Unrechtmäßigkeit eines solchen Anwaltsschreibens festzustellen und zu beweisen ist auch nicht gerade leicht ...
Danke dennoch für deine Tatsachenberichte aus der Praxis.
Keine Ursache

, meine eigenen GA habe ich (bei der DRV aus Unwissenheit) und bei Gericht aus gewissen "taktischen Gründen" ohne Beistand durchführen lassen, mein Beistand war allerdings immer in greifbarer Nähe und ich hätte keine Sekunde gezögert ihn dazu zu holen, wenn ich mich beim GA irgendwie "unwohl" gefühlt hätte ...
Zumindest die zeitlichen Abläufe konnte er später bestätigen, denn er war schon sehr überrascht, als ich beim DRV-Internisten bereits nach 17 Minuten wieder vor ihm gestanden habe ... und beim Psychiater waren wir beide "überrascht", dass aus dem beauftragten älteren Herrn Dr. plötzlich eine sehr junge Assistenzärztin wurde ...
Leider hat die DRV trotzdem bis zum Gericht darauf bestanden, dass beide GA völlig "rechtkonform" abgelaufen seien, meinem Anwalt gegenüber wurde ich praktisch als "Idiotin" hingestellt, weil im besagten GA angeblich mehrfach beschrieben/erwähnt wurde, dass diese junge Ärztin bei dem GA "
NUR assistiert" habe ...
Dann müssen die ein anderes GA gehabt haben als mein Anwalt und ich

, denn außer dem zusätzlichen Stempel und der Unterschrift von ihr am Ende des GA gab es keinerlei Hinweise darauf, dass der beauftragte
HERR DR. das GA gar nicht selber durchgeführt hatte, wie es insbesondere bei psychiatrischen GA vorgeschrieben ist ...
Ich für meinen Teil, werde auch 10 Begutachtungen platzen lassen, wenn meine Begleitung nicht mit reindarf.
Das jedenfalls habe ich aus den vielen BErichten gelernt - nicht zurückzucken und sich von den "Drohungen" oder Weigerungen unter Druck setzen lassen.
Soweit meine Theorie dazu....hoffe ich schaff das auch, wenns drauf ankommt.
Es ist sehr schwierig zu beurteilen wieviele Begutachtungen man dir vorschlagen kann/muss, ehe eine private BU-Versicherung dann einfach die Leistung ablehnen wird, weil du bei der "Sachaufklärung die Mitwirkung verweigert hast" ... ich /wir kennen die konkreten Vertragsinhalte nicht und wissen auch sonst viel zu wenig von dir, um das annähernd korrekt beurteilen zu können ...
Bei einer BU-Rente geht es ja ausschließlich, um den konkreten beruflichen Bereich (ich nehme an dieser konkrete Beruf wird/muss auch im Vertrag angegeben sein ???) für den man nicht mehr (ausreichend) Leistungsfähig ist, oft werden auch mögliche Verweisberufe vereinbart, wer das nicht wenigstens ausgeschlossen hat, bekommt wohl meistens Probleme ...
Da sind die privaten Versicherer (vermutlich) genauso fantasievoll wie die DRV, wenn es um Ansprüche bei BU geht, in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es da aber nur noch (eher theoretische) Ansprüche für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind ... man findet eigentlich immer einen "passenden Verweisberuf", der dann die Zahlung der DRV-BU-Rente überflüssig werden läßt ...
Ob man die Begutachtungen der EU und der Berufsunfähigkeitsrente vergleichen kann???
Ich denke nicht, dass man die Begutachtungen zur gesetzlichen Rentenversicherung mit denen privater BU-Versicherungen vergleichen kann ... es geht ja bei der DRV und der EM-Rente, um die "Gesamtschau" der Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt also für
JEDE nur mögliche Tätigkeit, Unabhängig von einer speziellen Berufsausbildung ...
Die Kriterien für die gesetzliche Rentenversicherung liegen bei einer Teilweisen Erwerbsminderung in der Leistungsfähigkeit/Arbeitsfähigkeit für 3 - unter 6 Stunden täglich und bei Voller EM bei einer Leistungsfähigkeit
UNTER 3 Stunden täglich ... wer nach Ansicht /Feststellungen der DRV-GA mehr als 6 Stunden täglich "Erwerbsfähig sein kann" braucht keine EM-Rente, das ist aus rentenrechtlicher Sicht bereits
VOLLZEIT ....
Auf diese Kriterien wird jeder Antragsteller auf EM-Rente untersucht und begutachtet, das ist für
ALLE gleich und die GA haben dann zu entscheiden, ob man eine EM-Rente bekommen wird oder nicht ... natürlich nach "angeblich gründlicher Prüfung der gesamten gesundheitlichen Lage " ...
Keine Ahnung...nur ein GEfühl sagt mir, dass überall die Scheinchen im Hintergrund fließen und die Kranken die Deppen sind .. zumindest in weiten Teilen.
Wie das im privaten Versicherungsgeschäft so mit den "Scheinchen" läuft kann ich nicht beurteilen, in der gesetzlichen Renten-Versicherung fließen (angeblich) nur sehr kleine Scheinchen in die Taschen der beauftragten GA, so geben die sich für ihren "kleinen Nebenverdienst" eher selten so richtig Mühe, zumal sie ja auch weiterhin GA-Aufträge haben wollen, werden sie natürlich auch die finanziellen Interessen der DRV "im Auge behalten" und daher nur selten eine klare Meinung
FÜR die Berentung äußern ...
Nur ca. jedem 200. BU-Antrag wird entsprochen...ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Dazu kann ich mich nicht äußern, da mir Zahlen aus dem Bereich der privaten BU-Versicherungen nicht bekannt sind ... bei der gesetzlichen EM-Rente werden jedenfalls rund 50 % aller gestellten Anträge ohne goßes
TAM-TAM direkt abgelehnt, häufig ohne überhaupt irgendwelche "Prüfungen" vorzunehmen ...
Oft genug sind die Antragsteller dann schon soweit, dass sie keinen Widerspruch mehr einlegen, weil sie ohnehin keine Hoffnung mehr haben ... damit wäre dann schon ein guter Teil der Anträge endgültig erledigt ... die Widersprüche haben (nach unserer Erfahrung hier im Forum zumindest) auch nur ganz selten Erfolg und die Klagen die dann noch eingereicht werden, ziehen sich über 2 - 3 Jahre hin ...
... enden dann allerdings häufiger mit einem gerichtlichen Vergleich

, so wird auf diesem Umweg auch noch die Bilanz der (von der DRV) "verlorenen Prozesse" verfälscht, denn ein Vergleich (mit anschließender Renten-Bewilligung !!!) geht ja in diese Statistik nicht ein ... da wird ja die Klage dann zurückgenommen ...
Und auch bei mir war ein Psychologe bei der Begutachtung dabei - und ein Psychologe ist kein Arzt...lt. Versicherungsbedingungen darf BU nur "Ärztlicherseits" festgestellt werden.
Ist das bei der EU-Rente auch so??
Ja sicher ist das bei der gesetzlichen Rente auch so, da habe ich mich nur falsch ausgedrückt, die war Neurologin und, und, und ... nur Ahnung hatte sie wohl nicht wirklich davon, wie man mit psychisch bereits (durch GA ...

) vorbelasteten Menschen umgehen sollte, im Prinzip hat sie den Alptraum wiederholt und nun wird die Betroffene sicher nicht
MEHR Vertrauen in den nächsten GA aufbauen können ...
Ich hoffe für sie, dass man wenigstens am SG bei der Beauftragung eines GA ihre Problematik berücksichtigen und einen Beistand zulassen wird, wenigstens bei denen hatte ich "Glück", dass ich menschlich und verständnisvoll behandelt wurde, leider ist auch das keineswegs immer der Fall ...
Liebe Grüße von der Doppeloma