psych. Gutachter und körperliche Untersuchung

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Doppeloma
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Re: psych. Gutachter und körperliche Untersuchung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 18. Jan 2012, 17:11

Hallo Emma54, :koepfchen:


OH-JEEE, das klingt ja gar nicht gut, was du da schreibst zu dem Psychologischen Gutachten... :Ohnmacht:

Wenn das der Chefarzt einer Klinik ist, dann MUSS der aber auch ein ARZT sein und nicht NUR Psychologe / Psychotherapeut... :Gruebeln: , was NICHTS über die Qualität seiner Arbeit aussagt, wie man lesen muss... :Verwirrt: :Hilfe:

Diese Erfahrung hatte ich ja mit meinem Internisten (von der DRV) AUCH, der ist auch Chefarzt (der Kardiologie !!!) in einer großen (vorwiegend) internistisch orientierten Klinik, DORT möchte ich NIEMALS akut krank hingebracht werden.

Wenn der DANN AUCH so nachlässig ist beim Untersuchen... :Angst:
ich habe ja bereits für das Verfahren und die Klage Prozesskostenhilfe bekommen - also, die anwaltliche Tätigkeit wird natürlich bezahlt, nur ob der Staat für mich ein Privatgutachten bezahlt, erscheint mir doch fraglich. Aber Montag werde ich mehr wissen, wenn ich meinen Anwalt gesehen habe.
Über PKH wird KEIN Privatgutachten finanziert, da ist NUR für die Anwaltskosten, ein GA vom Sozialgericht gibt es auch OHNE PKH, wenn der Richter das für notwendig hält, wird das angeordnet, es heißt ja NICHT OHNE Grund ansonsten "Privat-Gutachten" (§ 109 SGG) ...bringt aber in dem Stadium auch meist NICHTS MEHR...

Die Fronten sind da schon SOOO FEST "gegen DICH", dass die Klagerücknahme (vermutlich) auch die Empfehlung deines Anwaltes sein wird.
In Dopas Verfahren war es am Ende AUCH so, was glaubst du wohl wie VIELE Gegendarstellungen (zu dem Gerichts-Gutachten /Orthopäde) wir so geschrieben haben, dem GA ist IMMER was eingefallen, dass es FALSCH war, was WIR geschrieben haben...

AUCH die Klinik-Berichte (Spezielle Schmerzkliniken!) wurden vom Orthopäden als irrelevant für das Verfahren "vom Tisch gewischt", dabei ging es da um Fachbereiche, die ER (als Orthopäde) GAR NICHT hätte beurteilen dürfen...

Fast 1 Jahr Nach diesem GA kam dann der Verhandlungs-Termin und im Prinzip hat man (der Richter) dem Dopa dort auch NUR noch angeraten die Klage zurückzunehmen, "weil sie KEINEN Erfolg haben könne", seine Anwältin stimmte zu und damit war die Sache dann gelaufen...

Damals haben wir "die WELT NICHT mehr verstanden" aber inzwischen ist klar geworden, dass es die BESSERE Lösung einem (ablehnendem) Urteil gegenüber war.
Nimmt man die Klage zurück, KANN man im Prinzip DIREKT mit NEUEN Befunden /Klinik-Berichten einen NEUEN Antrag auf EM-Rente stellen und die DRV MUSS das natürlich auch bearbeiten, es zählt so, als hätte es die erste Klage NIE gegeben.

Natürlich nehmen die trotzdem die GANZE Renten-Akte zur Hand ABER ein (gegen die DRV ) verlorener Prozeß eröffnet denen natürlich ganz andere Möglichkeiten dem Antragsteller erneut das Leben schwer zu machen...schließlich sind sie ja schon einmal damit durchgekommen OHNE Renten-Zahlung...

Und JEDES Jahr KAMPF für den Renten-Antragsteller, bedeutet PURE Geld-Ersparnis für die DRV, denn SOOO WEIT rückwirkend wird ja dann keine EM-Rente bewilligt, dass die das ALLES nachzahlen müßten...beim Dopa begann die EM-Rente dann mit dem Datum der 2. Antragstellung.

Somit hat die DRV immerhin noch gut 3 Jahre seine EM-Rente "sparen" können, nun hatten sie ihn allerdings inzwischen dahin gebracht (gesundheitlich), dass sie um die EM-Rente bis zur Altersrente NICHT mehr herum gekommen sind. :Verwirrt: :Hilfe:
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, dass Gutachter, die entweder von der DRV oder dem Sozialgericht eingeschaltet werden, gar nicht objektiv sein können (dürfen) und dies einfach vom System so gewollt ist. Und Privatgutachten kann sich nun mal unsereiner in der Regel nicht leisten und darauf wird abgefahren
Leider sieht es wirklich oft so aus, als ob die irgendwie "Alle unter einer Decke stecken", NUR KANN man das leider nicht so einfach beweisen, ich habe KEINE Ahnung, ob es Sinn machen würde auf einem Urteil zu bestehen und dann den Weg über das LSG einzuschlagen... :Ohnmacht:

Diese Entscheidung könnte ich im Moment noch nicht mal für meinen eigenen Prozeß endgültig treffen, NOCH HOFFE ich weiter, dass es auch noch GA gibt, die wirklich ein EIGENES GA erstellen im Auftrag des Gerichtes und die DRV-GA wirklich kritisch "unter die Lupe nehmen"... :confused: :Gruebeln:

Wenn meiner (vom Dezember) auch so ein "DRV-Konformer" wäre, sehe ich allerdings die Berufung am LSG auch nicht als sehr erfolgversprechend an, zumal DAS ja dann weitere JAHRE dauern kann, bis dort mal eine Entscheidung fällt... :Angst:

Bis DAHIN "vegetiert" man dann finanziell weiter irgendwie vor sich hin und das (gesundheitlich JETZT noch Mögliche) LEBEN zerrinnt einem zwischen den Fingern, die Gesundheit geht immer mehr auf dem "Zahnfleisch"... aber DAS scheint mir ALLES SOOO GEWOLLT...am Liebsten wäre es wohl der DRV, wir bräuchten dann GAR KEINE Rente mehr... :Wut: :schimpfen:

Wir hatten hier auch schon USER, die ein Privat-Gutachten gemacht haben (mit Rechts-Schutz-Versicherung), die EM-Rente haben sie DAMIT aber AUCH NICHT bekommen...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Emma54
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Re: psych. Gutachter und körperliche Untersuchung

Ungelesener Beitrag von Emma54 » Mi 18. Jan 2012, 18:56

Hallo Doppeloma,

ich kenne deinen Weg ja schon aus einem anderen Forum - und hoffe, dass es für dich besser läuft :ic_up:

Ich bin ja ein kleiner Sturkopf und muss mich immer mit guten Argumenten überzeugen lassen, irgendwie habe ich das Gefühl, zu diesem Gutachten eben noch einmal über den Anwalt an das SG Stellung nehmen zu müssen, weil hier viele Dinge einfach unrichtig sind und schlicht und einfach Unterstellungen sind, die sich fachlich gar nicht untermauern lassen und so auch nicht abgelaufen sind beim Begutachtungstermin :schimpfen: Die Stellungnahme habe ich schon entworfen und ggf. wird auch noch mal mein mich sehr unterstützender Hausarzt tätig werden :smile:

Ich habe in meiner Bekanntschaft den Fall, dass hier ähnlich verfahren wurde und es anschließend mit einem Vergleich vor den SG endete und die Teilrente bewilligt wurde, die anschließend in Ermanglung eines entsprechenden Arbeitsplatzes in die "Arbeitsmarktrente" umgewandelt wurde.

Darauf könnte ich noch hoffen und auf ein kleines Quentchen Glück :aha:

Mein Anwalt ist leider auch eine kleine Schlafmütze und ich musste immer aufpassen, dass keine Fristen und Termine versäumt wurden und von ihm wird sicher empfohlen werden, dass die Klage zurückgenommen wird. Ist natürlich einfach für ihn und das SG :Laber:

Grüße - Emma

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